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Eigenbetrieb Wasserversorgung Schemmerhofen - Feststellung des Jahresabschlusses 2024

Angenommen20 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeSchemmerhofen
Datum2026-07-06
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Beschlussvorlage Vorlage Nr.: 2026/035 Federführung: Finanzen Datum: 06.07.2026 Sachbearbeiter: Gertrud Müller-Missel Aktenzeichen: 727.1- 006_003 Sachkundiger: … Beratungsfolge Termin Behandlung Gemeinderat 06.07.2026 öffentlich Betreff: Eigenbetrieb Wasserversorgung Schemmerhofen - Feststellung des Jahresabschlusses 2024 Sachverhalt: Die Wasserversorgung Schemmerhofen ist ein Versorgungsunternehmen der Ge- meinde (§ 102 Abs. 4 GemO). Die gesetzliche Ermächtigung für die Errichtung von Versorgungsunternehmen bildet § 102 Abs. 1 Gemeindeordnung sowie das Eigenbetriebsgesetz (in der Fassung vom 08.01.1992, letztmalig geändert durch Art. 3 zur Reform des Gemeindehaus- haltsrechtes vom 04.05.2009). Die Buchungen und der betriebswirtschaftliche Jahresabschluss wurden von der Betriebsleitung (Verwaltung) erledigt. Mit der Erarbeitung der betriebswirtschaftlichen Ergebnisse und der steuerlichen Be- ratung war die Steuerkanzlei RSW, Sitz in Biberach beauftragt. Laut Betriebssatzung in der Fassung vom 17.08.1999 wurde der Fachbeamte für das Finanzwesen zum Betriebsleiter bestellt. Zu seinen Aufgaben gehören auch der Jahresabschluss und der Lagebericht. Die Verwaltung und die Wirtschaftsführung des Eigenbetriebes erfolgt nach näherer Bestimmung der Gemeindeordnung, des Eigenbetriebsrechts und der Hauptsatzung der Gemeinde durch den Bürgermeister und den Betriebsleiter. Gemäß § 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz hat der Gemeinderat bezüglich der Jahres- rechnung folgendes zu beschließen: - Feststellung des Jahresabschlusses - Entlastung der Betriebsleitung - Verwendung des Jahresgewinns bzw. Jahresverlusts 2026/035 Seite 1 von 5 Gleichzeitig mit der Bekanntgabe des Feststellungsbeschlusses sind der Jahres- abschluss und der Lagebericht an 7 Tagen öffentlich auszulegen. In der Bekannt- gabe wird auf die Auslegung hinzuweisen. Eine jährliche Abschlussprüfung (Bilanzprüfung) erfolgt nicht, da gemäß § 23 Gemeindeprüfungsordnung Unternehmen, die ausschließlich der Wasserversorgung dienen und deren Versorgungsgebiet 20.000 Einwohner nicht übersteigt, von der Prüfungspflicht ausgenommen sind. Es erfolgt jedoch eine Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt im Zuge der allgemeinen regelmäßigen Finanzprüfung der Gemeinde. Die letzte Prüfung wurde im Jahr 2023 durchgeführt. Das Wirtschaftsjahr 2024 schloss in der Erfolgsrechnung mit einem Verlust von 25.910,16 € Körperschaftssteuer entstand nicht, auch keine Gewerbesteuer war zu berück- sichtigen, da der Betrieb satzungsgemäß keinen Gewinn erstrebt und ein Verlust- abzug aus Vorjahren möglich war. Aus dem Vorjahr war ein körperschaftssteuerlicher Verlustvortrag von 14.665,00 € vorhanden. Der Verlustvortrag auf Ende 2024 beträgt nunmehr 40.575,00 € und steht ab 2025 zum Ausgleich eventueller Gewinne zur Verfügung. Die wichtigsten Aufwendungen in der Erfolgsrechnung werden im Folgenden erklärt. Die geplanten Kosten für den Wasserbezug vom Zweckverband Wasserversorgung Mühlbachgruppe wurden um 37.753,58 € überschritten. Dafür gibt es zwei Haupt- gründe: Die Kalkulation beim Eigenbetrieb Wasserversorgung erfolgte, bevor der Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Mühlbachgruppe vorlag. Daher mussten die Kosten auf Basis der Vorjahreswerte geschätzt werden. Der Wasserverbrauch hat sich verändert, wodurch sich die Kostenaufteilung zwischen der Gemeinde Schemmerhofen und der Stadt Laupheim verschoben hat. Die Gemeinde Schemmerhofen hat mehr Wasser verbraucht und somit ist der zu tragende Kostenanteil an den Aufwendungen beim Zweckverband Mühlbachgruppe höher ausgefallen. Auch die Kosten für den Wasserbezug vom Zweckverband Wasserversorgung Jungholzgruppe in Höhe von 62.978,31 € sowie der Wasserbezug von der e.wa riss GmbH Co.KG mit 27.426,42 € haben einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamt- ergebnis. Die Abweichungen gegenüber den geplanten Ansätzen sind dabei gering. Bei größeren bzw. umfangreichen Unterhaltungsmaßnahmen unterstützen die Mit- arbeiter des Bauhofs mit den vorhandenen Maschinen den Wassermeister und die Fachkraft. Für diese Leistungen sind im Jahr 2024 Kosten in Höhe von 15.310,81 € angefallen. Der ursprüngliche Planansatz lag bei 14.000,00 €, wodurch die tatsäch- lichen Ausgaben den geplanten Betrag leicht überschreiten. 2026/035 Seite 2 von 5 Die Personalkosten für den Wassermeister und für die Fachkraft Wasserwirtschaft werden zu 100 % beim Eigenbetrieb Wasserversorgung gebucht. In einem zweiten Schritt werden die Personalkosten nach den anfallenden Arbeitsstunden auf die Zweckverbände Mühlbachgruppe und Jungholzgruppe und auf den Eigenbetrieb Wasserversorgung verteilt. Die Zweckverbände leisten entsprechend dem Vertei- lungsschlüssel (Arbeitsstunden) einen Kostenersatz, der 2024 nicht wie geplant direkt bei den Personalkosten abgezogen, sondern als Erträge verbucht wurde. Deshalb überschreiten die tatsächlichen Kosten den veranschlagten Planansatz von 75.000,00 € um insgesamt 68.513,78 €. Bei den Aufwendungen für die Netzunterhaltung waren eine Pauschale von 30.000 € und ein Betrag für die Sanierung von Hydrantenschächten in Höhe von 55.000 € eingeplant. Von den insgesamt eingeplanten Aufwendungen in Höhe von 85.000 € wurden 46.910,29 € für die allgemeine Netzunterhaltung und 45.378,15 € für die Sanierung der Hydrantenschächte benötigt. Die Unterhaltung der privaten Hausanschlüsse erfolgt gemäß den oben dargestell- ten Ausführungen zu den Erstattungen in den übrigen Bereichen. Die fortschreitende Digitalisierung in der Gemeindeverwaltung sowie im Eigenbe- trieb Wasserversorgung bringt einen erhöhten Bedarf an moderner IT-Infrastruktur mit sich. Dies betrifft insbesondere Ausgaben für EDV-Ausstattung, Softwarelizen- zen sowie Support- und Serviceleistungen. Die ursprünglich veranschlagten Mittel in Höhe von 23.000,00 € reichten nicht aus – die tatsächlichen Kosten überstiegen diesen Betrag um 12.093,42 € und beliefen sich insgesamt auf 35.093,42 €. Aufgrund zusätzlicher Kreditaufnahmen und steigender Kreditzinsen auf der Grundlage des Basiszinssatzes sind die Aufwendungen für die Kreditzinsen und auch die Kassenkreditzinsen um 4.735,59 € höher ausgefallen als der geplante Ansatz von 63.400,00 €. Informationen zu den Investitionsauszahlungen: Im laufenden Jahr wurden folgende investive Maßnahmen fertiggestellt bzw. finan- ziell abgerechnet. (Es wird nur auf die wesentlichen Investitionen eingegangen): Rechnungsergebnis Maßnahmen Planansatz 2024 Planvergleich 2024 2024 Allgemeine Erweiterungen Tiefbau 27.500,00 € 27.480,54 € - 19,46 € Gesamtgemeinde Brandhofstraße Schemmerhofen 75.000,00 € - € - 75.000,00 € WL BG Rittenäcker 80.000,00 € 174.512,17 € 94.512,17 € Neue Zuleitung Industriegebiet Schemmerhofen 100.000,00 € 25.639,41 € - 74.360,59 € Eichelsteigweg Schemmerhofen 100.000,00 € 76.590,26 € - 23.409,74 € WL Kirchenweg Altheim 80.000,00 € 80.672,26 € 672,26 € WL BG Rain, Altheim 33.600,00 € 42.288,03 € 8.688,03 € Bei der Maßnahme allgemeine Erweiterungen sind die Kosten für einen neuen Wasserleitungsanschluss im BG Untere Stopferteile IV, Schemmerberg und die Ver- legung der Wasserleitung in Britschweiler jeweils mit rund 12.800,00 € enthalten. 2026/035 Seite 3 von 5 Die Arbeiten in der Brandhofstraße begannen erst im Haushaltsjahr 2025. Bei der Wasserleitung für das Baugebiet Rittenäcker und für den Eichelsteigweg kam es zu Kostenverschiebungen innerhalb verschiedener Haushaltsjahre. Zudem sind gegenüber den Planansätzen Mehrausgaben in Höhe von insgesamt rund 38.000,00 € angefallen. Die Endabrechnungen wurden 2025 verbucht. Es stehen noch die Honorarkosten für das Ingenieurbüro aus. In den Kosten des Eichelsteigweges sind rund 32.000,00 € enthalten, die der neuen Zuleitung für das Industriegebiet Schemmerhofen zuzurechnen sind. Der zweite Bauabschnitt der neuen Zuleitung ins Industriegebiet Schemmerhofen wurde mit dem Breitbandausbau im Haushaltsjahr 2024 fertiggestellt und endabge- rechnet. Die Maßnahme blieb mit den Gesamtkosten hinter dem Planansatz zurück. Wie bereits oben ausgeführt, sind den Kosten noch ein Betrag in Höhe von rund 32.000,00 € hinzuzurechnen. Die Wasserleitung im Kirchenweg Altheim wurde im Haushaltsjahr 2024 größtenteils fertiggestellt. Die Schlussabrechnung der Maßnahme erfolgt 2025. Die Arbeiten zur Herstellung der Wasserleitung im Baugebiet Rain verliefen über- wiegend planmäßig. Auch hier erfolgt die Schlussabrechnung 2025. Finanzielle Auswirkungen: Beschlussantrag: Die Verwaltung stellt den Antrag: A: den Jahresabschluss 2024 festzustellen Auf Grund von § 16 Absatz 3 des Eigenbetriebsgesetzes stellt der Gemeinderat am 06.07.2026 den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Jahr 2024 mit folgenden Werten fest: Euro 1. Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 842.797,63 1.2 Summe Aufwendungen - 868.707,79 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag - 25.910,16 (Saldo aus 1.1 und 1.2) nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 2. Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender 223.374,27 Geschäftstätigkeit 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus -436.189,01 Investitionstätigkeit 2026/035 Seite 4 von 5 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus -212.814,74 2.1 und 2.2) 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus 332.136,65 Finanzierungstätigkeit 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum 119.321,91 Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen 0,00 Einzahlungen und Auszahlungen 2.7 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln -130.474,28 2.8 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln 119.321,91 2.9 Endstand an Zahlungsmitteln am Ende des - 11.152,37 Wirtschaftsjahres 3. Bilanzsumme 4.094.835,18 3.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 3.737.823,51 - das Umlaufvermögen 357.011,67 3.2 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital 888.287,73 - die empfangenen Ertragszuschüsse 1.102.995,50 - die Rückstellungen 10.030,00 - die Verbindlichkeiten 2.093.521,95 B: das Jahresergebnis auf die Rechnung 2025 vorzutragen 2.1. bei einem Jahresgewinn - zur Tilgung des Verlustvortrages - zur Einstellung der Rücklagen - zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde - auf neue Rechnung vorzutragen 2.2. bei einem Jahresverlust - zu tilgen aus dem Gewinnvortrag - aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen - auf neue Rechnung vorzutragen - 25.910,16 € C: die Betriebsleitung gem. § 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz zu entlasten D: die Verzinsung des Kassenkredites auf die Wochenendbestände festzulegen und den Zinssatz für den Kassenkredit auf 3,0 % festzusetzen Jahresabschluss EigB Wasser 2024 2026/035 Seite 5 von 5

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