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Eigenbetrieb Wasserversorgung Schemmerhofen - Feststellung des Jahresabschlusses 2024
Angenommen20 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Schemmerhofen |
| Datum | 2026-07-06 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlage Nr.: 2026/035
Federführung: Finanzen Datum: 06.07.2026
Sachbearbeiter: Gertrud Müller-Missel Aktenzeichen: 727.1-
006_003
Sachkundiger: …
Beratungsfolge Termin Behandlung
Gemeinderat 06.07.2026 öffentlich
Betreff: Eigenbetrieb Wasserversorgung Schemmerhofen - Feststellung des
Jahresabschlusses 2024
Sachverhalt:
Die Wasserversorgung Schemmerhofen ist ein Versorgungsunternehmen der Ge-
meinde (§ 102 Abs. 4 GemO).
Die gesetzliche Ermächtigung für die Errichtung von Versorgungsunternehmen bildet
§ 102 Abs. 1 Gemeindeordnung sowie das Eigenbetriebsgesetz (in der Fassung vom
08.01.1992, letztmalig geändert durch Art. 3 zur Reform des Gemeindehaus-
haltsrechtes vom 04.05.2009). Die Buchungen und der betriebswirtschaftliche
Jahresabschluss wurden von der Betriebsleitung (Verwaltung) erledigt.
Mit der Erarbeitung der betriebswirtschaftlichen Ergebnisse und der steuerlichen Be-
ratung war die Steuerkanzlei RSW, Sitz in Biberach beauftragt.
Laut Betriebssatzung in der Fassung vom 17.08.1999 wurde der Fachbeamte für das
Finanzwesen zum Betriebsleiter bestellt. Zu seinen Aufgaben gehören auch der
Jahresabschluss und der Lagebericht.
Die Verwaltung und die Wirtschaftsführung des Eigenbetriebes erfolgt nach näherer
Bestimmung der Gemeindeordnung, des Eigenbetriebsrechts und der Hauptsatzung
der Gemeinde durch den Bürgermeister und den Betriebsleiter.
Gemäß § 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz hat der Gemeinderat bezüglich der Jahres-
rechnung folgendes zu beschließen:
- Feststellung des Jahresabschlusses
- Entlastung der Betriebsleitung
- Verwendung des Jahresgewinns bzw. Jahresverlusts
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Gleichzeitig mit der Bekanntgabe des Feststellungsbeschlusses sind der Jahres-
abschluss und der Lagebericht an 7 Tagen öffentlich auszulegen. In der Bekannt-
gabe wird auf die Auslegung hinzuweisen.
Eine jährliche Abschlussprüfung (Bilanzprüfung) erfolgt nicht, da gemäß § 23
Gemeindeprüfungsordnung Unternehmen, die ausschließlich der Wasserversorgung
dienen und deren Versorgungsgebiet 20.000 Einwohner nicht übersteigt, von der
Prüfungspflicht ausgenommen sind.
Es erfolgt jedoch eine Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt im Zuge der
allgemeinen regelmäßigen Finanzprüfung der Gemeinde. Die letzte Prüfung wurde
im Jahr 2023 durchgeführt.
Das Wirtschaftsjahr 2024 schloss in der Erfolgsrechnung
mit einem Verlust von 25.910,16 €
Körperschaftssteuer entstand nicht, auch keine Gewerbesteuer war zu berück-
sichtigen, da der Betrieb satzungsgemäß keinen Gewinn erstrebt und ein Verlust-
abzug aus Vorjahren möglich war.
Aus dem Vorjahr war ein körperschaftssteuerlicher Verlustvortrag von 14.665,00 €
vorhanden. Der Verlustvortrag auf Ende 2024 beträgt nunmehr 40.575,00 € und steht
ab 2025 zum Ausgleich eventueller Gewinne zur Verfügung.
Die wichtigsten Aufwendungen in der Erfolgsrechnung werden im Folgenden
erklärt.
Die geplanten Kosten für den Wasserbezug vom Zweckverband Wasserversorgung
Mühlbachgruppe wurden um 37.753,58 € überschritten. Dafür gibt es zwei Haupt-
gründe: Die Kalkulation beim Eigenbetrieb Wasserversorgung erfolgte, bevor der
Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Mühlbachgruppe vorlag. Daher mussten die
Kosten auf Basis der Vorjahreswerte geschätzt werden. Der Wasserverbrauch hat
sich verändert, wodurch sich die Kostenaufteilung zwischen der Gemeinde
Schemmerhofen und der Stadt Laupheim verschoben hat. Die Gemeinde
Schemmerhofen hat mehr Wasser verbraucht und somit ist der zu tragende
Kostenanteil an den Aufwendungen beim Zweckverband Mühlbachgruppe höher
ausgefallen.
Auch die Kosten für den Wasserbezug vom Zweckverband Wasserversorgung
Jungholzgruppe in Höhe von 62.978,31 € sowie der Wasserbezug von der e.wa riss
GmbH Co.KG mit 27.426,42 € haben einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamt-
ergebnis. Die Abweichungen gegenüber den geplanten Ansätzen sind dabei gering.
Bei größeren bzw. umfangreichen Unterhaltungsmaßnahmen unterstützen die Mit-
arbeiter des Bauhofs mit den vorhandenen Maschinen den Wassermeister und die
Fachkraft. Für diese Leistungen sind im Jahr 2024 Kosten in Höhe von 15.310,81 €
angefallen. Der ursprüngliche Planansatz lag bei 14.000,00 €, wodurch die tatsäch-
lichen Ausgaben den geplanten Betrag leicht überschreiten.
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Die Personalkosten für den Wassermeister und für die Fachkraft Wasserwirtschaft
werden zu 100 % beim Eigenbetrieb Wasserversorgung gebucht. In einem zweiten
Schritt werden die Personalkosten nach den anfallenden Arbeitsstunden auf die
Zweckverbände Mühlbachgruppe und Jungholzgruppe und auf den Eigenbetrieb
Wasserversorgung verteilt. Die Zweckverbände leisten entsprechend dem Vertei-
lungsschlüssel (Arbeitsstunden) einen Kostenersatz, der 2024 nicht wie geplant
direkt bei den Personalkosten abgezogen, sondern als Erträge verbucht wurde.
Deshalb überschreiten die tatsächlichen Kosten den veranschlagten Planansatz von
75.000,00 € um insgesamt 68.513,78 €.
Bei den Aufwendungen für die Netzunterhaltung waren eine Pauschale von 30.000 €
und ein Betrag für die Sanierung von Hydrantenschächten in Höhe von 55.000 €
eingeplant. Von den insgesamt eingeplanten Aufwendungen in Höhe von 85.000 €
wurden 46.910,29 € für die allgemeine Netzunterhaltung und 45.378,15 € für die
Sanierung der Hydrantenschächte benötigt.
Die Unterhaltung der privaten Hausanschlüsse erfolgt gemäß den oben dargestell-
ten Ausführungen zu den Erstattungen in den übrigen Bereichen.
Die fortschreitende Digitalisierung in der Gemeindeverwaltung sowie im Eigenbe-
trieb Wasserversorgung bringt einen erhöhten Bedarf an moderner IT-Infrastruktur
mit sich. Dies betrifft insbesondere Ausgaben für EDV-Ausstattung, Softwarelizen-
zen sowie Support- und Serviceleistungen. Die ursprünglich veranschlagten Mittel in
Höhe von 23.000,00 € reichten nicht aus – die tatsächlichen Kosten überstiegen
diesen Betrag um 12.093,42 € und beliefen sich insgesamt auf 35.093,42 €.
Aufgrund zusätzlicher Kreditaufnahmen und steigender Kreditzinsen auf der
Grundlage des Basiszinssatzes sind die Aufwendungen für die Kreditzinsen und
auch die Kassenkreditzinsen um 4.735,59 € höher ausgefallen als der geplante
Ansatz von 63.400,00 €.
Informationen zu den Investitionsauszahlungen:
Im laufenden Jahr wurden folgende investive Maßnahmen fertiggestellt bzw. finan-
ziell abgerechnet. (Es wird nur auf die wesentlichen Investitionen eingegangen):
Rechnungsergebnis
Maßnahmen Planansatz 2024 Planvergleich 2024
2024
Allgemeine Erweiterungen Tiefbau 27.500,00 € 27.480,54 € - 19,46 €
Gesamtgemeinde
Brandhofstraße Schemmerhofen 75.000,00 € - € - 75.000,00 €
WL BG Rittenäcker 80.000,00 € 174.512,17 € 94.512,17 €
Neue Zuleitung Industriegebiet Schemmerhofen 100.000,00 € 25.639,41 € - 74.360,59 €
Eichelsteigweg Schemmerhofen 100.000,00 € 76.590,26 € - 23.409,74 €
WL Kirchenweg Altheim 80.000,00 € 80.672,26 € 672,26 €
WL BG Rain, Altheim 33.600,00 € 42.288,03 € 8.688,03 €
Bei der Maßnahme allgemeine Erweiterungen sind die Kosten für einen neuen
Wasserleitungsanschluss im BG Untere Stopferteile IV, Schemmerberg und die Ver-
legung der Wasserleitung in Britschweiler jeweils mit rund 12.800,00 € enthalten.
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Die Arbeiten in der Brandhofstraße begannen erst im Haushaltsjahr 2025.
Bei der Wasserleitung für das Baugebiet Rittenäcker und für den Eichelsteigweg kam
es zu Kostenverschiebungen innerhalb verschiedener Haushaltsjahre. Zudem sind
gegenüber den Planansätzen Mehrausgaben in Höhe von insgesamt rund 38.000,00
€ angefallen. Die Endabrechnungen wurden 2025 verbucht.
Es stehen noch die Honorarkosten für das Ingenieurbüro aus. In den Kosten des
Eichelsteigweges sind rund 32.000,00 € enthalten, die der neuen Zuleitung für das
Industriegebiet Schemmerhofen zuzurechnen sind.
Der zweite Bauabschnitt der neuen Zuleitung ins Industriegebiet Schemmerhofen
wurde mit dem Breitbandausbau im Haushaltsjahr 2024 fertiggestellt und endabge-
rechnet. Die Maßnahme blieb mit den Gesamtkosten hinter dem Planansatz zurück.
Wie bereits oben ausgeführt, sind den Kosten noch ein Betrag in Höhe von rund
32.000,00 € hinzuzurechnen.
Die Wasserleitung im Kirchenweg Altheim wurde im Haushaltsjahr 2024 größtenteils
fertiggestellt. Die Schlussabrechnung der Maßnahme erfolgt 2025.
Die Arbeiten zur Herstellung der Wasserleitung im Baugebiet Rain verliefen über-
wiegend planmäßig. Auch hier erfolgt die Schlussabrechnung 2025.
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussantrag:
Die Verwaltung stellt den Antrag:
A: den Jahresabschluss 2024 festzustellen
Auf Grund von § 16 Absatz 3 des Eigenbetriebsgesetzes stellt der Gemeinderat am
06.07.2026 den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Jahr
2024 mit folgenden Werten fest:
Euro
1. Erfolgsrechnung
1.1 Summe Erträge 842.797,63
1.2 Summe Aufwendungen - 868.707,79
1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag - 25.910,16
(Saldo aus 1.1 und 1.2)
nachrichtlich:
Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere
Fehlbetragsabdeckung
Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere
Überschussabführung
2. Liquiditätsrechnung
2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender 223.374,27
Geschäftstätigkeit
2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus -436.189,01
Investitionstätigkeit
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2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus -212.814,74
2.1 und 2.2)
2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus 332.136,65
Finanzierungstätigkeit
2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum 119.321,91
Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4)
2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen 0,00
Einzahlungen und Auszahlungen
2.7 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln -130.474,28
2.8 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln 119.321,91
2.9 Endstand an Zahlungsmitteln am Ende des - 11.152,37
Wirtschaftsjahres
3. Bilanzsumme 4.094.835,18
3.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen 3.737.823,51
- das Umlaufvermögen 357.011,67
3.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital 888.287,73
- die empfangenen Ertragszuschüsse 1.102.995,50
- die Rückstellungen 10.030,00
- die Verbindlichkeiten 2.093.521,95
B: das Jahresergebnis auf die Rechnung 2025 vorzutragen
2.1. bei einem Jahresgewinn
- zur Tilgung des Verlustvortrages
- zur Einstellung der Rücklagen
- zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde
- auf neue Rechnung vorzutragen
2.2. bei einem Jahresverlust
- zu tilgen aus dem Gewinnvortrag
- aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen
- auf neue Rechnung vorzutragen - 25.910,16 €
C: die Betriebsleitung gem. § 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz zu entlasten
D: die Verzinsung des Kassenkredites auf die Wochenendbestände festzulegen
und den Zinssatz für den Kassenkredit auf 3,0 % festzusetzen
Jahresabschluss EigB Wasser 2024
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