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Klärschlammentsorgung mit Phosphorrückgewinnung - Bündelausschreibung
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Satteldorf |
| Datum | 2026-06-22 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Reg.Nr. III-702.16/Je
Vorlage: 2026/071
Klärschlammentsorgung mit Phosphorrückgewinnung
- Beteiligung an einer interkommunalen
Bündelausschreibung -
Gremium Termin Votum Status
Gemeinderat 22.06.2026 Entscheidung öffentlich
Die Klärschlammentsorgung ist für den ordnungsgemäßen Betrieb der kommunalen
Abwasserbeseitigung zwingend erforderlich. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung im
November 2024 die Firma Pfahler Müllabfuhr mit der Klärschlammentsorgung beauftragt
(Vorlage 2024/136) – und zwar bis Ende des Jahres 2027. Für die Zeit ab 2028 muss daher
rechtzeitig eine Anschlusslösung gefunden werden.
Berücksichtigt werden muss hierbei, dass laut novellierter Klärschlammverordnung ab dem 1.
Januar 2029 Phosphor aus Klärschlamm zurückgewonnen werden muss. Hintergrund dieser
weitergehenden Anforderung ist, dass durch die bundesweite Umsetzung dieser
Rückgewinnung die Rohstoffunabhängigkeit vor allem in den Bereichen Pflanzennährstoffe,
Futtermittel und Reinigungsmittel gestärkt werden soll. Denn Phosphor gilt als kritischer
Rohstoff, den Deutschland derzeit vollständig importieren muss. Außerdem kann der aus
Klärschlamm gewonnene Phosphor als Düngemittel eingesetzt werden. Hierdurch soll
konventioneller Dünger eingespart werden.
Der privatwirtschaftliche Ausbau von Klärschlammverbrennungsanlagen, sogenannte
Monoverbrennungsanlagen,mitPhosphorrückgewinnungerfolgtderzeit.Absehbarseijedoch
bereits jetzt, so der Gemeindetag Baden-Württemberg, dass zunächst mit Engpässen bei der
Verbrennung und Phosphorrückgewinnung zu rechnen sei, da die erforderlichen Kapazitäten
bundesweit nicht bis 2029 vollständig zur Verfügung stehen werden. Langfristig sei die
EntsorgungssicherheitfürKlärschlammjedochgewährleistet.Bereitsheuteistoffensichtlich:Es
muss mit steigenden Kosten bei der Klärschlammverbrennung mit Phosphorrückgewinnung
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gerechnet werden.
Die Kommunen im Landkreis Schwäbisch Hall beschäftigten sich bereits seit langem mit den
erhöhten Anforderungen der Klärschlammentsorgung. Einvernehmlich wurde im Rahmen der
Bürgermeisterdienstversammlung vereinbart, dass eine gemeinsame, interkommunale
Ausschreibung der Entsorgung zielführend ist. Die Stadtverwaltung Crailsheim hat sich
bereiterklärt, eine solche Bündelausschreibung zur Klärschlammentsorgung mit
Phosphorrückgewinnung federführend zu erstellen und durchzuführen.
Die europaweite Ausschreibung wird voraussichtlich Ende Juli veröffentlicht. Die Beteiligung
hieran ist aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, denn: Durch die gemeinsame Ausschreibung
können Synergieeffekte genutzt werden. Dies führt aller Voraussicht nach zu niedrigeren
Kosten für die Gemeinde im Vergleich zu einer individuellen Ausschreibung. Der geplante
Vertragszeitraum beginnt am 1. Juli 2028 und endet am 31. Dezember 2032. Eine optionale
Vertragsverlängerung bis 31. Dezember 2033 wird in die Ausschreibung mit aufgenommen.
Da der Auftrag der Gemeinde an die Firma Pfahler am 31. Dezember 2027 endet, der
Vertragszeitraum der Bündelausschreibung aber erst am 1. Juli 2028 beginnt, braucht es eine
Lösung für diese Übergangszeit. Die Verwaltung wird diesbezüglich rechtzeitig Angebote
einholen, damit die Klärschlammentsorgung stets gewährleistet ist.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Gemeinde beteiligt sich an der von der Stadtverwaltung Crailsheim
durchgeführten Bündelausschreibung zur Klärschlammentsorgung mit
Phosphorrückgewinnung. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, den Betrieb
der Kläranlage aufrechtzuerhalten und die gesetzlichen Anforderungen künftig
einzuhalten. Der Vertragszeitraum beginnt am 1. Juli 2028 und endet am 31.
Dezember 2032; die Ausschreibung enthält eine Option zur Vertragsverlängerung bis
zum 31. Dezember 2033.
2. Darüber hinaus wird die Verwaltung ermächtigt, für den Übergangszeitraum vom
1. Januar 2028 bis einschließlich 30. Juni 2028 eine gesonderte Entsorgungslösung
sicherzustellen und hierfür Angebote einzuholen.
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Anlagen
- keine -
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