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Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Satteldorf |
| Datum | 2026-06-22 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Reg.Nr. II-106.110/di
Vorlage: 2026/069
Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren
"Steinbruch Bölgental", Aufschluss und Betrieb eines
Steinbruchs mit Gesteinsaufbereitungsanlage in der
Lagerstätte Satteldorf-Bölgental, Gemarkung Gröningen
- Anhörung zur Ersetzung des gemeindlichen
Einvernehmens -
Gremium Termin Votum Status
Gemeinderat 22.06.2026 Entscheidung öffentlich
Die Gemeinde hat im Rahmen des Genehmigungsverfahrens das Einvernehmen für den
geplanten Steinbruch bei Bölgental in der Vergangenheit bereits viermal versagt. Dies
erfolgte durch die Beschlussfassungen vom 10. November 2020, 1. Februar 2021, 13.
September2021undam17.März2025.Am16.März2026gingvonseitendesLandratsamtes
Schwäbisch Hall eine erneute Anhörung zur Erteilung des Einvernehmens ein. In der Sitzung
am 27. April 2026 hat der Gemeinderat daraufhin das Einvernehmen – nun bereits zum
fünftenMal–nichterteilt(Vorlage2026/049).DasLandratsamthatnunmitSchreibenvom26.
Mai 2026 mitgeteilt, dass aus seiner Sicht die Verweigerung des gemeindlichen
Einvernehmens unzulässig bzw. rechtswidrig ist, weshalb es beabsichtige, das Einvernehmen
zu ersetzen. Der Gemeinde wurde zunächst eine Frist bis zum 10. Juni 2026 eingeräumt, das
Einvernehmen zu erteilen. Auf Antrag von Rechtsanwalt Dr. Heer wurde die Frist bis zum 26.
Juni 2026 verlängert, sodass eine Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat erfolgen
kann.
Zur Vorgeschichte: Nicht zuletzt aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs
Baden-Württemberg (VGH) vom 8. Mai 2024 war davon auszugehen, dass die vom
Landratsamt Schwäbisch Hall erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den
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geplanten Steinbruch der Firma Schön + Hippelein bei Bölgental rechtswidrig ist, weil die
Erschließung des Vorhabens nicht ausreichend gesichert ist – insbesondere, weil die
Kreisstraße K 2508 nicht für den zusätzlichen Verkehr durch den Steinbruch ausgelegt ist. Das
Landratsamt hatte daraufhin im Frühjahr 2025 ein sogenanntes „Heilungsverfahren“
eingeleitet, um bisherige Fehler und Mängel zu beheben und damit seine rechtswidrige
Entscheidung zu „heilen“. Im Rahmen dessen sollten Straßenbaumaßnahmen an der
Kreisstraße K 2508 durchgeführt werden: Außerorts war an der bestehenden Kreisstraße
zwischen Gröningen und Bölgental der Bau von sieben Ausweichbuchten geplant.
Das Straßenbauamt des Landratsamts Schwäbisch Hall hatte deshalb unter anderem die
Gemeinde Satteldorf im Zuge einer Anhörung bzw. Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange angeschrieben. In der Gemeinderatssitzung am 7. April 2025 hat der Gemeinderat
ausführlich hierüber beraten und erhebliche Bedenken geäußert. Der von der Gemeinde
beauftragte Rechtsanwalt Dr. Heer hat gegenüber dem Landratsamt diese Bedenken
schriftlich vorgetragen und das Vorhaben aus Sicht der Gemeinde abgelehnt.
Wieberichtet, hattesichdas straßenrechtliche Verfahrenanschließend indieLänge gezogen.
Mittlerweile wurde die Maßnahme ausgeschrieben, durchgeführt und abgeschlossen.
In der erneuten Anhörung zum Einvernehmen im März dieses Jahres hatte das Landratsamt
ausgeführt, dass aus seiner Sicht zusammenfassend festgestellt werden kann, dass das
Vorhaben nun ausreichend erschlossen ist und die „Kritikpunkte“ des VGH abgearbeitet
wurden.
Die Gemeinde hat dieser Feststellung widersprochen, gemäß des Gemeinderatsbeschlusses
vom April dieses Jahres. Die diesem Beschluss zugrunde liegenden Punkte sind:
Die Erschließung über die Kreisstraße ist nicht gesichert, insbesondere sind die in den
gutachterlichen Stellungnahmen der Bernard Gruppe in den Jahren 2021 und 2025
festgestellten Mängel nicht ausgeräumt. Die Bernard Gruppe hat anlässlich des im
Rahmen der Baumaßnahme dokumentierten unzureichenden Zustands der
Kreisstraße (Auf- und Unterbau) eine ergänzende fachliche Stellungnahme erarbeitet.
Darüber hinaus ist weiterhin nicht ersichtlich, wie die innerörtliche Strecke der
Kreisstraße den Anforderungen an den Mehrverkehr gerecht werden soll.
Das Thema „gesicherte Erschließung über die Feldwege“ steht noch im Raum.
Das Thema „Entwidmung der Feldwege“ ist ebenfalls nicht geklärt.
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Rechtsanwalt Dr. Heer hat im Auftrag der Gemeinde fristgerecht gegenüber dem
Landratsamt entsprechend Stellung genommen und die Ablehnung des Einvernehmens
mitgeteilt.
Die vom Landratsamt vorgetragenen rechtlichen Erwägungen zur Ersetzung des
gemeindlichenEinvernehmens führenaus SichtderVerwaltungzu keineranderenBeurteilung
derSach-undRechtslage,sodassdieRechtsauffassungundderBeschlussvom27.April2026
vollständig bestätigt werden können.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt: Der Beschluss vom 27. April 2026 wird vollumfänglich bestätigt.
Das Einvernehmen zum immissionsschutzrechtlichen Antrag wird nach wie vor nicht erteilt.
Anlagen
- keine -
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