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Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSatteldorf
Datum2026-06-22
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Reg.Nr. II-106.110/di Vorlage: 2026/069 Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren "Steinbruch Bölgental", Aufschluss und Betrieb eines Steinbruchs mit Gesteinsaufbereitungsanlage in der Lagerstätte Satteldorf-Bölgental, Gemarkung Gröningen - Anhörung zur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens - Gremium Termin Votum Status Gemeinderat 22.06.2026 Entscheidung öffentlich Die Gemeinde hat im Rahmen des Genehmigungsverfahrens das Einvernehmen für den geplanten Steinbruch bei Bölgental in der Vergangenheit bereits viermal versagt. Dies erfolgte durch die Beschlussfassungen vom 10. November 2020, 1. Februar 2021, 13. September2021undam17.März2025.Am16.März2026gingvonseitendesLandratsamtes Schwäbisch Hall eine erneute Anhörung zur Erteilung des Einvernehmens ein. In der Sitzung am 27. April 2026 hat der Gemeinderat daraufhin das Einvernehmen – nun bereits zum fünftenMal–nichterteilt(Vorlage2026/049).DasLandratsamthatnunmitSchreibenvom26. Mai 2026 mitgeteilt, dass aus seiner Sicht die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens unzulässig bzw. rechtswidrig ist, weshalb es beabsichtige, das Einvernehmen zu ersetzen. Der Gemeinde wurde zunächst eine Frist bis zum 10. Juni 2026 eingeräumt, das Einvernehmen zu erteilen. Auf Antrag von Rechtsanwalt Dr. Heer wurde die Frist bis zum 26. Juni 2026 verlängert, sodass eine Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat erfolgen kann. Zur Vorgeschichte: Nicht zuletzt aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) vom 8. Mai 2024 war davon auszugehen, dass die vom Landratsamt Schwäbisch Hall erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Seite1 von3 geplanten Steinbruch der Firma Schön + Hippelein bei Bölgental rechtswidrig ist, weil die Erschließung des Vorhabens nicht ausreichend gesichert ist – insbesondere, weil die Kreisstraße K 2508 nicht für den zusätzlichen Verkehr durch den Steinbruch ausgelegt ist. Das Landratsamt hatte daraufhin im Frühjahr 2025 ein sogenanntes „Heilungsverfahren“ eingeleitet, um bisherige Fehler und Mängel zu beheben und damit seine rechtswidrige Entscheidung zu „heilen“. Im Rahmen dessen sollten Straßenbaumaßnahmen an der Kreisstraße K 2508 durchgeführt werden: Außerorts war an der bestehenden Kreisstraße zwischen Gröningen und Bölgental der Bau von sieben Ausweichbuchten geplant. Das Straßenbauamt des Landratsamts Schwäbisch Hall hatte deshalb unter anderem die Gemeinde Satteldorf im Zuge einer Anhörung bzw. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange angeschrieben. In der Gemeinderatssitzung am 7. April 2025 hat der Gemeinderat ausführlich hierüber beraten und erhebliche Bedenken geäußert. Der von der Gemeinde beauftragte Rechtsanwalt Dr. Heer hat gegenüber dem Landratsamt diese Bedenken schriftlich vorgetragen und das Vorhaben aus Sicht der Gemeinde abgelehnt. Wieberichtet, hattesichdas straßenrechtliche Verfahrenanschließend indieLänge gezogen. Mittlerweile wurde die Maßnahme ausgeschrieben, durchgeführt und abgeschlossen. In der erneuten Anhörung zum Einvernehmen im März dieses Jahres hatte das Landratsamt ausgeführt, dass aus seiner Sicht zusammenfassend festgestellt werden kann, dass das Vorhaben nun ausreichend erschlossen ist und die „Kritikpunkte“ des VGH abgearbeitet wurden. Die Gemeinde hat dieser Feststellung widersprochen, gemäß des Gemeinderatsbeschlusses vom April dieses Jahres. Die diesem Beschluss zugrunde liegenden Punkte sind:  Die Erschließung über die Kreisstraße ist nicht gesichert, insbesondere sind die in den gutachterlichen Stellungnahmen der Bernard Gruppe in den Jahren 2021 und 2025 festgestellten Mängel nicht ausgeräumt. Die Bernard Gruppe hat anlässlich des im Rahmen der Baumaßnahme dokumentierten unzureichenden Zustands der Kreisstraße (Auf- und Unterbau) eine ergänzende fachliche Stellungnahme erarbeitet. Darüber hinaus ist weiterhin nicht ersichtlich, wie die innerörtliche Strecke der Kreisstraße den Anforderungen an den Mehrverkehr gerecht werden soll.  Das Thema „gesicherte Erschließung über die Feldwege“ steht noch im Raum.  Das Thema „Entwidmung der Feldwege“ ist ebenfalls nicht geklärt. Seite2 von3 Rechtsanwalt Dr. Heer hat im Auftrag der Gemeinde fristgerecht gegenüber dem Landratsamt entsprechend Stellung genommen und die Ablehnung des Einvernehmens mitgeteilt. Die vom Landratsamt vorgetragenen rechtlichen Erwägungen zur Ersetzung des gemeindlichenEinvernehmens führenaus SichtderVerwaltungzu keineranderenBeurteilung derSach-undRechtslage,sodassdieRechtsauffassungundderBeschlussvom27.April2026 vollständig bestätigt werden können. Beschlussvorschlag Der Gemeinderat beschließt: Der Beschluss vom 27. April 2026 wird vollumfänglich bestätigt. Das Einvernehmen zum immissionsschutzrechtlichen Antrag wird nach wie vor nicht erteilt. Anlagen - keine - Seite3 von3

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