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Berufung eines stellvertretenden Ortsbrandmeisters für die Ortsfeuerwehr Blomberg in das Ehrenbeamtenverhältnis

Ergebnis unbekannt20 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Holtriem
Datum2026-03-19
DatenstufeNur Dokumente
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Samtgemeinde Holtriem Vorlagen-Nr. Fachbereich I 231/2026 Fachdienst Ordnung u. Bürgerservice SITZUNGSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Feuerwehrausschuss 11.03.2026 Samtgemeindeausschuss 18.03.2026 Samtgemeinderat 19.03.2026 Betreff: Berufung eines stellvertretenden Ortsbrandmeisters für die Ortsfeuerwehr Blomberg in das Ehrenbeamtenverhältnis Sachverhalt: Die Amtszeit des stv. Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Blomberg Christian Böök endet durch Zeitablauf am 31.05.2026. Er stellte sich für eine Wiederwahl zur Verfügung. In einer dazu am 20.02.2026 einberufenen Versammlung haben gemäß § 20 Abs. 6 NBrandSchG die anwesenden Mitglieder der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr Blomberg Brandmeister Christian Böök als stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Blomberg für eine Amtsperiode von sechs Jahren vorgeschlagen. Herr Böök erklärte, für dieses Amt zur Verfügung zu stehen. Der Kreisbrandmeister wurde gemäß § 20 Abs. 4 NBrandSchG zu dem Vorschlag angehört. Es wurden keine Bedenken geäußert. - 1 - Beschlussvorschlag: Auf Vorschlag der Mitglieder der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr Blomberg und nach Anhörung des Kreisbrandmeisters wird der Brandmeister Christian Böök, Blomberg für die Zeit vom 01.Juni 2026 bis zum 31. Mai 2032 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Blomberg ernannt. Westerholt, den 03.03.2026 Abstimmungsergebnis Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: (Wolfram) RAT Ja: Nein: Enth.: - 2 -

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