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Berufung eines stellvertretenden Ortsbrandmeisters für die Ortsfeuerwehr Blomberg in das Ehrenbeamtenverhältnis
Ergebnis unbekannt20 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Holtriem |
| Datum | 2026-03-19 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Samtgemeinde Holtriem
Vorlagen-Nr.
Fachbereich I
231/2026
Fachdienst Ordnung u. Bürgerservice
SITZUNGSVORLAGE
öffentlich
↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
Feuerwehrausschuss 11.03.2026
Samtgemeindeausschuss 18.03.2026
Samtgemeinderat 19.03.2026
Betreff:
Berufung eines stellvertretenden Ortsbrandmeisters für die Ortsfeuerwehr
Blomberg in das Ehrenbeamtenverhältnis
Sachverhalt:
Die Amtszeit des stv. Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Blomberg Christian Böök
endet durch Zeitablauf am 31.05.2026. Er stellte sich für eine Wiederwahl zur
Verfügung.
In einer dazu am 20.02.2026 einberufenen Versammlung haben gemäß § 20 Abs. 6
NBrandSchG die anwesenden Mitglieder der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr
Blomberg
Brandmeister Christian Böök als stellvertretenden Ortsbrandmeister
der Ortsfeuerwehr Blomberg
für eine Amtsperiode von sechs Jahren vorgeschlagen. Herr Böök erklärte, für dieses
Amt zur Verfügung zu stehen.
Der Kreisbrandmeister wurde gemäß § 20 Abs. 4 NBrandSchG zu dem Vorschlag
angehört. Es wurden keine Bedenken geäußert.
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Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der Mitglieder der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr Blomberg
und nach Anhörung des Kreisbrandmeisters wird der
Brandmeister Christian Böök, Blomberg
für die Zeit vom 01.Juni 2026 bis zum 31. Mai 2032 unter Berufung in das
Ehrenbeamtenverhältnis zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der
Ortsfeuerwehr Blomberg ernannt.
Westerholt, den 03.03.2026
Abstimmungsergebnis
Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
VA Ja: Nein: Enth.:
(Wolfram) RAT Ja: Nein: Enth.:
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Text aus PDF extrahiert