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Aufbau einer neuen Verwaltungsgliederung: a) Änderung des Rahmengliederungsplanes der Samtgemeinde Holtriem zum 01.04.2026 b) Änderung des Verwaltungsgliederungsplanes
Ergebnis unbekannt20 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Holtriem |
| Datum | 2026-03-19 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Samtgemeinde Holtriem
Vorlagen-Nr.
Fachbereich I
239/2026
SITZUNGSVORLAGE
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Samtgemeindeausschuss 18.03.2026
Samtgemeinderat 19.03.2026
Betreff:
Aufbau einer neuen Verwaltungsgliederung:
a) Änderung des Rahmengliederungsplanes der Samtgemeinde Holtriem
zum 01.04.2026
b) Änderung des Verwaltungsgliederungsplanes
Sachverhalt:
I. Ausgangslage
Die Organisation der Samtgemeindeverwaltung ist bereits in der Vergangenheit
weiterentwickelt worden, um mit den veränderten und durchaus erweiterten
Anforderungen Schritt zu halten; zuletzt mit Beschluss des Samtgemeinderats vom
05.10.2015 (Vorlage 0273.1/201) und zuvor ab 01.01.2012.
Die Samtgemeinde Holtriem steht wie viele Kommunen vor der Herausforderung, ihre
Verwaltung moderner, bürgerorientierter und zukunftsfähiger zu gestalten. Die digitale
Transformation schreitet mit E-Government, DMS und künstlicher Intelligenz rasch
voran und verändert die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an schnelle,
transparente und niedrigschwellige Dienstleistungen.
Die Jahre 2023 - 2025 haben verdeutlicht, dass die Verwaltungsmodernisierung
verstärkt in Angriff genommen werden muss. Die gegenwärtige Struktur und
Personalausstattung sollten entsprechend angepasst werden.
Um die Lage zu erfassen und damit die nötigen Änderungen benannt werden können,
wurde die Firma NSI-Consult, eine Tochterunternehmung des Niedersächsischen
Studieninstituts (NSI), mit der Organisationsuntersuchung der Verwaltung beauftragt
(Beschluss vom 22.05.2025; Vorlage 197/2025). In Workshops wurden
Verbesserungsvorschläge ermittelt. Die Teilnehmenden wünschten sich eine konkrete
Handreichung und Hinweise zu notwendigen Änderungen und einen unverstellten
Blick von außen. Insbesondere ging es um die Optimierung der Abläufe, die Klärung
von Zuständigkeiten und Vertretungen, sowie konkrete Schritte hin zu mehr
Digitalisierung und KI-Einsatz. Der bisherige zweigliedrige Verwaltungsaufbau wird
diesen gewachsenen und sich weiter verändernden Anforderungen nicht mehr
vollständig gerecht.
Die Ergebnisse bezogen auf die Organisationsstruktur wurden in der Sitzung des
Samtgemeindeausschusses vom 05.02.2026 vorgestellt. Die parallele Untersuchung
der einzelnen Verwaltungsprozesse dauert noch an.
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II. Veränderte Anforderungsprofile
Die nötige Strukturanpassung und die fortschreitende digitale Transformation führen
zu deutlich veränderten Qualifikations- und Kompetenzanforderungen in der
Verwaltung. Fundierte Kenntnisse in E-Government, KI-gestützter
Prozessoptimierung, Organisationsentwicklung und modernem Projektmanagement
sind unverzichtbar geworden. Digitalisierung bedeutet nicht allein die Einführung neuer
Programme oder Systeme, sondern einen grundlegenden Wechsel der Arbeitsweise.
Dies wird nicht durch einen besonderen einzelnen Akt erreicht, sondern ist als Prozess
zu verstehen, an dessen Beginn die gezeigten organisatorischen Maßnahmen stehen.
In der gesamten Verwaltung steigt der Bedarf an digitaler Kompetenz bei Themen wie
Bürgerportal, elektronischer Aktenführung, Datenschutz und Online-Diensten. Der
Fort- und Weiterbildungsbedarf wird im Jahr 2026 systematisch erhoben und in einem
Qualifizierungsplan zusammengeführt.
III. Organisatorische Maßnahmen
Zum 01.04.2026 wird der Verwaltungsaufbau von der bisher zweigliedrigen auf eine
dreigliedrige Struktur umgestellt. Dabei wird der bisherige Fachbereich II geteilt und
die Bereiche Finanzen und Bauen vollständig voneinander getrennt. Der GIS- und
Katasterbereich wird eingegliedert, die Hausmeister- und Reinigungskräfte werden
dem neuen Fachbereich III „Bauen und Infrastruktur“ zugeordnet. So werden in allen
drei Fachbereichen ausgeglichene Führungsspannen hergestellt. Die
Fachbereichsleitung Bauen und die dazugehörige Fachdienstleitung werden in
Personalunion wahrgenommen. Dadurch entstehen klare Verantwortlichkeiten und
Doppelstrukturen werden vermieden. Die Führungs- und Steuerungsfähigkeit der
gesamten Verwaltung wird so deutlich verbessert. Parallel wird im Stellenplan 2026
eine neue Stabsstelle mit den Aufgaben Digitalisierung, Prozessmanagement und
Organisation geschaffen und direkt beim Samtgemeindebürgermeister und dem
Allgemeinen Vertreter angesiedelt.
Diese Stabsstelle übernimmt die Gesamtsteuerung der digitalen Transformation, die
Dokumentation, Visualisierung und Fortschreibung der Kernprozesse und unterstützt
die weitere Organisationsentwicklung.
Im Laufe des Jahres 2026 beginnt die systematische Dokumentation und
Visualisierung der wichtigsten Kernprozesse je Fachdienst. Gleichzeitig werden
konkrete Digitalisierungspotenziale einschließlich KI-Einsatz identifiziert. Eine
Ausweitung auf weitere oder alle Prozesse erfolgt anschließend in Abhängigkeit der
personellen Kapazitäten und der erzielten Ergebnisse.
Im Anschluss werden die Arbeitsplätze mit neuen Stellenbeschreibungen erfasst und
neu bewertet.
Die neue Stabsstelle, die Stellenbewertungen mit mögliche Höhergruppierungen und
die Einführung des FB III sind im Haushaltsplan 2026 berücksichtigt.
Mit den beschlossenen Maßnahmen setzt die Samtgemeinde Holtriem die Ergebnisse
der externen Organisationsanalyse konsequent um. Sie stellt sich zukunftsfähig auf,
wird bürgernäher, effizienter und attraktiver als Arbeitgeber und bleibt damit auch
langfristig handlungsfähig.
Hinweis: Aufgrund der gegenwärtig erfolgenden Untersuchung der
Verwaltungsprozesse, kann noch kein neuer Geschäftsverteilungsplan vorgelegt
werden.
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Beschlussvorschlag:
a) Dem Rahmengliederungsplan der Samtgemeinde Holtriem zum 01.04.2026
gemäß Anlage 1 wird zugestimmt.
b) Der Änderung des Verwaltungsgliederungsplan der Samtgemeinde Holtriem
wird gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG zugestimmt.
Westerholt, den 11.03.2026
Abstimmungsergebnis
Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
VA Ja: Nein: Enth.:
(Wolfram) RAT Ja: Nein: Enth.:
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