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Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue zum 31.12.2025 a) Beschluss über den Jahresabschluss b) Entlastung der Betriebsleitung c) Beschluss über das Jahresergebnis
Angenommen31 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Elbtalaue |
| Datum | 2026-06-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Samtgemeinde Elbtalaue
Beschlussvorlage (öffentlich) (08/0114/2026)
Datum: Dannenberg (Elbe), 11.03.2026
Sachbearbeitung: Herr Klafak , EB Kommunale Dienste Elbtalaue
Beratungsfolge Termin Behandlung TOP
Betriebsausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Vorberatung
Elbtalaue
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue Vorberatung
Rat der Samtgemeinde Elbtalaue Entscheidung
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue zum 31.12.2025 a) Beschluss
über den Jahresabschluss b) Entlastung der Betriebsleitung c) Beschluss über das Jahresergebnis
Beschlussvorschlag:
a) Der Jahresabschluss 2025 wird festgestellt.
b) Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2025 Entlastung erteilt.
c) Der Jahresfehlbetrag ist durch die vorhandene Rücklage zu decken.
Sachverhalt:
Gem. § 35 der Eigenbetriebsverordnung ist innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres über
den Jahresabschluss, die Entlastung der Betriebsleitung und die Verwendung des Jahresgewinns oder die
Behandlung des Jahresverlustes zu beschließen.
Im Ergebnishaushalt 2025 wurde statt des angestrebten Überschusses in Höhe von 300 € ein
Jahresfehlbetrag von 117 T€ erzielt. Zum Jahresfehlbetrag haben insbesondere das geringere
Gebührenvolumen im Friedhofs- und Bestattungswesen sowie geringere privatrechtliche Entgelte aus dem
Personaleinsatz beigetragen. Die zugrunde gelegten Fehltage in der Kalkulation wurden erheblich
überschritten. Aus der Summe der Fehltage bzw. Arbeitsstunden mit dem kalkulierten Stundensatz ergibt
sich ein erheblicher Fehlbetrag. Auch die dadurch geringe Auslastung der Fahrzeuge und Geräte haben zu
dem negativen Jahresabschluss beigetragen.
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen lagen erheblich über dem Haushaltsansatz. Der
Planungsansatz war im Verhältnis zum Haushaltsergebnis 2024 zu gering angesetzt.
Der Prüfungsbericht ist im Ratsinformationssystem abrufbar und wird nicht versandt. Er kann bei
Bedarf angefordert werden.
Die BRS Treuhand GmbH aus Hannover hat den Jahresabschluss zum 31.12.2025 und den
Rechenschaftsbericht des Eigenbetriebes geprüft und folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
erteilt:
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Das Rechnungsprüfungsamt kann gemäß § 34 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO)
ergänzende Bemerkungen zum Prüfungsbericht treffen, die nach § 36 EigBetrVO bei der
Bekanntmachung mit zu veröffentlichen sind. Entsprechende Bemerkungen werden nicht für
erforderlich gehalten.
Finanzielle Auswirkungen bei Beschlussfassung:
•
150,00 € für die öffentliche Bekanntmachung
Anlagen:
•
Prüfungsbericht, Kommunale Dienste Elbtalaue, Jahresabschluss zum 31.12.2025
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