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Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue zum 31.12.2025 a) Beschluss über den Jahresabschluss b) Entlastung der Betriebsleitung c) Beschluss über das Jahresergebnis

Angenommen31 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Elbtalaue
Datum2026-06-23
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Samtgemeinde Elbtalaue Beschlussvorlage (öffentlich) (08/0114/2026) Datum: Dannenberg (Elbe), 11.03.2026 Sachbearbeitung: Herr Klafak , EB Kommunale Dienste Elbtalaue Beratungsfolge Termin Behandlung TOP Betriebsausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Vorberatung Elbtalaue Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue Vorberatung Rat der Samtgemeinde Elbtalaue Entscheidung Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue zum 31.12.2025 a) Beschluss über den Jahresabschluss b) Entlastung der Betriebsleitung c) Beschluss über das Jahresergebnis Beschlussvorschlag: a) Der Jahresabschluss 2025 wird festgestellt. b) Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2025 Entlastung erteilt. c) Der Jahresfehlbetrag ist durch die vorhandene Rücklage zu decken. Sachverhalt: Gem. § 35 der Eigenbetriebsverordnung ist innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres über den Jahresabschluss, die Entlastung der Betriebsleitung und die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes zu beschließen. Im Ergebnishaushalt 2025 wurde statt des angestrebten Überschusses in Höhe von 300 € ein Jahresfehlbetrag von 117 T€ erzielt. Zum Jahresfehlbetrag haben insbesondere das geringere Gebührenvolumen im Friedhofs- und Bestattungswesen sowie geringere privatrechtliche Entgelte aus dem Personaleinsatz beigetragen. Die zugrunde gelegten Fehltage in der Kalkulation wurden erheblich überschritten. Aus der Summe der Fehltage bzw. Arbeitsstunden mit dem kalkulierten Stundensatz ergibt sich ein erheblicher Fehlbetrag. Auch die dadurch geringe Auslastung der Fahrzeuge und Geräte haben zu dem negativen Jahresabschluss beigetragen. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen lagen erheblich über dem Haushaltsansatz. Der Planungsansatz war im Verhältnis zum Haushaltsergebnis 2024 zu gering angesetzt. Der Prüfungsbericht ist im Ratsinformationssystem abrufbar und wird nicht versandt. Er kann bei Bedarf angefordert werden. Die BRS Treuhand GmbH aus Hannover hat den Jahresabschluss zum 31.12.2025 und den Rechenschaftsbericht des Eigenbetriebes geprüft und folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: Seite 1 von 2 Das Rechnungsprüfungsamt kann gemäß § 34 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) ergänzende Bemerkungen zum Prüfungsbericht treffen, die nach § 36 EigBetrVO bei der Bekanntmachung mit zu veröffentlichen sind. Entsprechende Bemerkungen werden nicht für erforderlich gehalten. Finanzielle Auswirkungen bei Beschlussfassung: • 150,00 € für die öffentliche Bekanntmachung Anlagen: • Prüfungsbericht, Kommunale Dienste Elbtalaue, Jahresabschluss zum 31.12.2025 Seite: 2/2

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