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Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Bersenbrück
Datum2026-03-18
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Samtgemeinde Bersenbrück Der Samtgemeindebürgermeister Beschlussvorlage Vorlage Nr.: 4942/2026 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen hier: nachträglicher Annahmeentscheid für das Jahr 2025 Fachdienst II: Finanzen, Wirtschaftsförderung Datum: 02.03.2026 und Tourismus Beratungsfolge Gremium Datum Sitzungsart Zuständigkeit Samtgemeindeausschuss 18.03.2026 nicht öffentlich Vorberatung Samtgemeinderat 18.03.2026 öffentlich Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat der Samtgemeinde Bersenbrück stimmt der Annahme der aufgelisteten Zuwendungen für das Jahr 2025 zu. Sachverhalt: Gem. § 111 Abs. 8 Satz 4 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erstellt die Kommune einen jährlichen Bericht über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für die Kommunalaufsichtsbehörde. In diesem Bericht sind die Geber, die Zuwendungen sowie die Zuwendungszwecke anzugeben. Die angemeldeten Zuwendungen aus dem Jahr 2025 sind dieser Vorlage als Anlage in tabellarischer Form beigefügt. Die Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen im Wert ab 2.000,01 € obliegt dem Samtgemeinderat, so dass die Zuständigkeit des Samtgemeinderates hier gegeben ist. Interessenkollisionen liegen aus Sicht der Samtgemeinde Bersenbrück nicht vor. 1. Finanzielle Auswirkungen Nein Ja a) Gesamtkosten der Maßnahme: € b) davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: € Betroffener Haushaltsbereich Ergebnishaushalt Finanzhaushalt/Investitionsprogramm Produktnummer/Projektnummer 1 Bezeichnung: Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung. Den erforderlichen Mitteln stehen Einzahlungen/Erlöse zur Deckung gegenüber in Höhe von € Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur Deckung sind der Begründung zu entnehmen). c) Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung: Der Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen. Die Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre Es entstehen jährliche Folgekosten in Höhe von € Durch die Maßnahme werden jährliche Erträge erwartet in Höhe von €. 2. klima- und nachhaltigkeitsrelevante Auswirkung Ziel Kurzbegründung/Anmerkungen Keine Armut und kein Hunger 1 (SDG 1 + 2) X Gleichstellungspolitische Auswirkungen (SDG 5), 2 Hochwertige Bildung für X alle (SDG 4) Energie und Klimaschutz 3 (SDG 7 + 13) X Arbeit, Wirtschaft, Industrie und Infrastruktur 4 X (SDG 8 + 9) Nachhaltiger Konsum und Produktion, Gesundes 5 Leben X (SDG 12 + 3) Sauberes Wasser, Leben an Land 6 (SDG 6 + 15) X 2 Nachhaltige Gemeinden, leistungsstarke Kommune, 7 X (SDG 11 + 16) Weniger Ungleichheiten, Kommunale 8 Partnerschaften X (SDG 10 + 17) Beteiligte Stellen: Erster Samtgemeinderat Samtgemeindebürgermeister gez. M. Wernke gez. M. Klumpe Samtgemeindebürgermeister Fachdienstleitung 3

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