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Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Bersenbrück |
| Datum | 2026-03-18 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Samtgemeinde Bersenbrück
Der Samtgemeindebürgermeister
Beschlussvorlage
Vorlage Nr.: 4942/2026
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen
hier: nachträglicher Annahmeentscheid für das Jahr 2025
Fachdienst II: Finanzen, Wirtschaftsförderung Datum: 02.03.2026
und Tourismus
Beratungsfolge
Gremium Datum Sitzungsart Zuständigkeit
Samtgemeindeausschuss 18.03.2026 nicht öffentlich Vorberatung
Samtgemeinderat 18.03.2026 öffentlich Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Samtgemeinde Bersenbrück stimmt der Annahme der aufgelisteten
Zuwendungen für das Jahr 2025 zu.
Sachverhalt:
Gem. § 111 Abs. 8 Satz 4 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
(NKomVG) erstellt die Kommune einen jährlichen Bericht über die Annahme und
Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für die
Kommunalaufsichtsbehörde. In diesem Bericht sind die Geber, die Zuwendungen
sowie die Zuwendungszwecke anzugeben. Die angemeldeten Zuwendungen aus
dem Jahr 2025 sind dieser Vorlage als Anlage in tabellarischer Form beigefügt.
Die Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen im Wert ab 2.000,01 €
obliegt dem Samtgemeinderat, so dass die Zuständigkeit des Samtgemeinderates
hier gegeben ist.
Interessenkollisionen liegen aus Sicht der Samtgemeinde Bersenbrück nicht vor.
1. Finanzielle Auswirkungen
Nein
Ja
a) Gesamtkosten der Maßnahme: €
b) davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: €
Betroffener Haushaltsbereich
Ergebnishaushalt Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Produktnummer/Projektnummer
1
Bezeichnung:
Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung.
Den erforderlichen Mitteln stehen Einzahlungen/Erlöse zur Deckung
gegenüber in Höhe von €
Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung
und müssen außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur
Deckung sind der Begründung zu entnehmen).
c) Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung:
Der Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen.
Die Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre
Es entstehen jährliche Folgekosten in Höhe von €
Durch die Maßnahme werden jährliche Erträge erwartet in Höhe von €.
2. klima- und nachhaltigkeitsrelevante Auswirkung
Ziel Kurzbegründung/Anmerkungen
Keine Armut und kein
Hunger
1
(SDG 1 + 2)
X
Gleichstellungspolitische
Auswirkungen (SDG 5),
2
Hochwertige Bildung für X
alle
(SDG 4)
Energie und Klimaschutz
3 (SDG 7 + 13) X
Arbeit, Wirtschaft,
Industrie und Infrastruktur
4 X
(SDG 8 + 9)
Nachhaltiger Konsum und
Produktion, Gesundes
5 Leben X
(SDG 12 + 3)
Sauberes Wasser, Leben
an Land
6
(SDG 6 + 15)
X
2
Nachhaltige Gemeinden,
leistungsstarke Kommune,
7 X
(SDG 11 + 16)
Weniger Ungleichheiten,
Kommunale
8 Partnerschaften X
(SDG 10 + 17)
Beteiligte Stellen:
Erster Samtgemeinderat
Samtgemeindebürgermeister
gez. M. Wernke gez. M. Klumpe
Samtgemeindebürgermeister Fachdienstleitung
3
Text aus PDF extrahiert