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Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über Schulsachkosten

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TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Bersenbrück
Datum2026-03-18
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Samtgemeinde Bersenbrück Der Samtgemeindebürgermeister Beschlussvorlage Vorlage Nr.: 4924/2026 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über Schulsachkosten Fachdienst V: Bildung und Familie Datum: 23.02.2026 Beratungsfolge Gremium Datum Sitzungsart Zuständigkeit Ausschuss für Finanzen und Tourismus 10.03.2026 öffentlich Vorberatung Samtgemeindeausschuss 18.03.2026 nicht öffentlich Vorberatung Samtgemeinderat 18.03.2026 öffentlich Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Samtgemeindebürgermeister wird ermächtigt, eine "Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erstattung von Schulsachkosten und das Aussetzen der Kreisschulbaukasse" sowie eine "Erstattungsregelung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Erstattung von Schulsachkosten und das Aussetzen der Kreisschulbaukasse" mit dem Landkreis Osnabrück abzuschließen. Redaktionelle Änderungen oder inhaltliche Konkretisierungen, die sich im Rahmen der Beratung aller kreisangehörigen Kommunen ergeben, sind von dieser grundsätzlichen Ermächtigung umfasst. Sachverhalt: Der Landkreis hat den kreisangehörigen Gemeinden nach Maßgabe des § 118 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) im Sekundarbereich I Schulsachkosten zu erstatten. Die bisherige Sachkostenvereinbarung für den Sekundarbereich I ist zum 31.12.2022 ausgelaufen. Eine Folgevereinbarung ab dem 01.01.2023 konnte bislang nicht geschlossen werden, da keine Einigung zwischen den kreisangehörigen Kommunen und dem Landkreis Osnabrück erreicht wurde. Um die Liquidität der Gemeinden für die laufenden Kosten der Unterhaltung und Bewirtschaftung der Schulen sicherzustellen, gewährte der Landkreis in den Jahren 2024 und 2025 Abschlagszahlungen in Höhe von 80 Prozent des vorgesehenen Budgets für die Schulsachkosten. Der vorliegende Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Erstattung von Schulsachkosten und das Aussetzen der Kreisschulbaukasse (Anlage 1) knüpft an die ausgelaufene Vereinbarung an. Neben dem grundsätzlichen Aussetzen der Kreisschulbaukasse werden erstmals sogenannte Erstattungsregelungen vereinbart. 1 Die Vereinbarung über die Erstattung von Schulsachkosten und das Aussetzen der Kreisschulbaukasse stehen in einem sachlichen Zusammenhang mit der Vereinbarung zu den Erstattungsregelungen (Anlage 2). Die Entwürfe der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung enthalten insbesondere folgende Regelungen: Für das Jahr 2023 wurde die Auszahlung der Beträge unter dem Vorbehalt einer Spitzabrechnung geregelt. Es wird nun vereinbart, dass für das Kalenderjahr 2023 keine Spitzabrechnung erfolgt und mit Zahlung der Abschläge alle gegenseitigen Ansprüche abgegolten sind. Nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch alle Vertragspartner erfolgt die Auszahlung der noch offenen Beiträge für die Jahre 2024 und 2025; zudem werden die laufenden Zahlungen für 2026 aufgenommen. Der Sonderzuschlag für die Instandsetzung wird nach Inkrafttreten des Kreishaushalts für die Jahre 2024 bis 2026 ausgezahlt. Für das Jahr 2024 ist eine Pauschale von 973,26 € pro Schüler/in vorgesehen. Bereits ausgezahlt wurden Abschläge in Höhe von 778,61 € pro Schüler/in. Insgesamt wurden 722.545.61 € für 928 Schüler/innen erstattet. Aufgrund der nun erzielten Einigung ergibt sich eine Nachzahlung von 194,65 € pro Schüler/in, insgesamt also 180.635,20 € für 2024. Für das Jahr 2025 wurde eine Pauschale von 1.022,35 € pro Schüler/in vereinbart. Die zwei bisher geleisteten Abschlagszahlungen basierten auf einer Pauschale von 817,88 € pro Schüler/in. Daraus ergibt sich eine mögliche Nachzahlung von 204,47 € pro Schüler/in. Bei 967 Schüler/innen entsteht somit eine Erstattung in Höhe von 197.722,49 € für 2025. Hinzu kommen die Erstattungen für die Instandhaltung bzw. Instandsetzung der Sek- I-Schulgebäude. Diese betrugen bisher 104,00 € pro Schüler/in und erhöhen sich auf 109,51 € für 2024, 114,99 € für 2025, prognostiziert ca. 118,90 € für 2026. Für 2024 wurde bislang keine Erstattung geleistet, sodass nun mit einer Zahlung von 101.625,28 € (109,51 € × 928 Schüler/innen) zu rechnen ist. Für 2025 ergibt sich eine Erstattung von 111.195,33 € (114,99 € × 967 Schüler/innen). 1. Finanzielle Auswirkungen Nein Ja a) Gesamtkosten der Maßnahme: € b) davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: € Betroffener Haushaltsbereich Ergebnishaushalt Finanzhaushalt/Investitionsprogramm Produktnummer/Projektnummer Bezeichnung: 2 Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung. Den erforderlichen Mitteln stehen Einzahlungen/Erlöse zur Deckung gegenüber in Höhe von € Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung und müssen außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur Deckung sind der Begründung zu entnehmen). c) Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung: Der Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen. Die Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre Es entstehen jährliche Folgekosten in Höhe von € Durch die Maßnahme werden für das Jahr 2026 Erträge in Höhe von 1.177.700,00 € erwartet. Für die Folgejahre wird eine Steigerung um jeweils 3 % erwartet. 2. klima- und nachhaltigkeitsrelevante Auswirkung Ziel Kurzbegründung/Anmerkungen Keine Armut und kein Hunger 1 (SDG 1 + 2) X Gleichstellungspolitische Auswirkungen (SDG 5), 2 Hochwertige Bildung für X alle (SDG 4) Energie und Klimaschutz 3 (SDG 7 + 13) X Arbeit, Wirtschaft, Industrie und Infrastruktur 4 X (SDG 8 + 9) Nachhaltiger Konsum und Produktion, Gesundes 5 Leben X (SDG 12 + 3) Sauberes Wasser, Leben an Land 6 (SDG 6 + 15) X 3 Nachhaltige Gemeinden, leistungsstarke Kommune, 7 X (SDG 11 + 16) Weniger Ungleichheiten, Kommunale 8 Partnerschaften X (SDG 10 + 17) Beteiligte Stellen: Erster Samtgemeinderat Fachdienst II: Finanzen, Wirtschaftsförderung und Tourismus Samtgemeindebürgermeister gez. M. Wernke gez. B. Hedemann Samtgemeindebürgermeister Fachdienstleitung V 4

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