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Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über Schulsachkosten
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Bersenbrück |
| Datum | 2026-03-18 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Samtgemeinde Bersenbrück
Der Samtgemeindebürgermeister
Beschlussvorlage
Vorlage Nr.: 4924/2026
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über
Schulsachkosten
Fachdienst V: Bildung und Familie Datum: 23.02.2026
Beratungsfolge
Gremium Datum Sitzungsart Zuständigkeit
Ausschuss für Finanzen und Tourismus 10.03.2026 öffentlich Vorberatung
Samtgemeindeausschuss 18.03.2026 nicht öffentlich Vorberatung
Samtgemeinderat 18.03.2026 öffentlich Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Samtgemeindebürgermeister wird ermächtigt, eine "Öffentlich-rechtliche
Vereinbarung über die Erstattung von Schulsachkosten und das Aussetzen der
Kreisschulbaukasse" sowie eine "Erstattungsregelung zur öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung über die Erstattung von Schulsachkosten und das Aussetzen der
Kreisschulbaukasse" mit dem Landkreis Osnabrück abzuschließen. Redaktionelle
Änderungen oder inhaltliche Konkretisierungen, die sich im Rahmen der Beratung
aller kreisangehörigen Kommunen ergeben, sind von dieser grundsätzlichen
Ermächtigung umfasst.
Sachverhalt:
Der Landkreis hat den kreisangehörigen Gemeinden nach Maßgabe des § 118
Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) im Sekundarbereich I Schulsachkosten zu
erstatten.
Die bisherige Sachkostenvereinbarung für den Sekundarbereich I ist zum 31.12.2022
ausgelaufen. Eine Folgevereinbarung ab dem 01.01.2023 konnte bislang nicht
geschlossen werden, da keine Einigung zwischen den kreisangehörigen Kommunen
und dem Landkreis Osnabrück erreicht wurde.
Um die Liquidität der Gemeinden für die laufenden Kosten der Unterhaltung und
Bewirtschaftung der Schulen sicherzustellen, gewährte der Landkreis in den Jahren
2024 und 2025 Abschlagszahlungen in Höhe von 80 Prozent des vorgesehenen
Budgets für die Schulsachkosten.
Der vorliegende Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Erstattung
von Schulsachkosten und das Aussetzen der Kreisschulbaukasse (Anlage 1) knüpft
an die ausgelaufene Vereinbarung an. Neben dem grundsätzlichen Aussetzen der
Kreisschulbaukasse werden erstmals sogenannte Erstattungsregelungen vereinbart.
1
Die Vereinbarung über die Erstattung von Schulsachkosten und das Aussetzen der
Kreisschulbaukasse stehen in einem sachlichen Zusammenhang mit der
Vereinbarung zu den Erstattungsregelungen (Anlage 2).
Die Entwürfe der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung enthalten insbesondere
folgende Regelungen:
Für das Jahr 2023 wurde die Auszahlung der Beträge unter dem Vorbehalt einer
Spitzabrechnung geregelt. Es wird nun vereinbart, dass für das Kalenderjahr 2023
keine Spitzabrechnung erfolgt und mit Zahlung der Abschläge alle gegenseitigen
Ansprüche abgegolten sind.
Nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch alle Vertragspartner erfolgt die
Auszahlung der noch offenen Beiträge für die Jahre 2024 und 2025; zudem werden
die laufenden Zahlungen für 2026 aufgenommen.
Der Sonderzuschlag für die Instandsetzung wird nach Inkrafttreten des
Kreishaushalts für die Jahre 2024 bis 2026 ausgezahlt.
Für das Jahr 2024 ist eine Pauschale von 973,26 € pro Schüler/in vorgesehen.
Bereits ausgezahlt wurden Abschläge in Höhe von 778,61 € pro Schüler/in.
Insgesamt wurden 722.545.61 € für 928 Schüler/innen erstattet. Aufgrund der nun
erzielten Einigung ergibt sich eine Nachzahlung von 194,65 € pro Schüler/in,
insgesamt also 180.635,20 € für 2024.
Für das Jahr 2025 wurde eine Pauschale von 1.022,35 € pro Schüler/in vereinbart.
Die zwei bisher geleisteten Abschlagszahlungen basierten auf einer Pauschale von
817,88 € pro Schüler/in. Daraus ergibt sich eine mögliche Nachzahlung von 204,47 €
pro Schüler/in. Bei 967 Schüler/innen entsteht somit eine Erstattung in Höhe von
197.722,49 € für 2025.
Hinzu kommen die Erstattungen für die Instandhaltung bzw. Instandsetzung der Sek-
I-Schulgebäude. Diese betrugen bisher 104,00 € pro Schüler/in und erhöhen sich auf
109,51 € für 2024, 114,99 € für 2025, prognostiziert ca. 118,90 € für 2026.
Für 2024 wurde bislang keine Erstattung geleistet, sodass nun mit einer Zahlung von
101.625,28 € (109,51 € × 928 Schüler/innen) zu rechnen ist. Für 2025 ergibt sich
eine Erstattung von 111.195,33 € (114,99 € × 967 Schüler/innen).
1. Finanzielle Auswirkungen
Nein
Ja
a) Gesamtkosten der Maßnahme: €
b) davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: €
Betroffener Haushaltsbereich
Ergebnishaushalt Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Produktnummer/Projektnummer
Bezeichnung:
2
Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung.
Den erforderlichen Mitteln stehen Einzahlungen/Erlöse zur Deckung
gegenüber in Höhe von €
Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung
und müssen außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur
Deckung sind der Begründung zu entnehmen).
c) Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung:
Der Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen.
Die Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre
Es entstehen jährliche Folgekosten in Höhe von €
Durch die Maßnahme werden für das Jahr 2026 Erträge in Höhe von
1.177.700,00 € erwartet. Für die Folgejahre wird eine Steigerung um jeweils 3 %
erwartet.
2. klima- und nachhaltigkeitsrelevante Auswirkung
Ziel Kurzbegründung/Anmerkungen
Keine Armut und kein
Hunger
1
(SDG 1 + 2)
X
Gleichstellungspolitische
Auswirkungen (SDG 5),
2
Hochwertige Bildung für X
alle
(SDG 4)
Energie und Klimaschutz
3 (SDG 7 + 13) X
Arbeit, Wirtschaft,
Industrie und Infrastruktur
4 X
(SDG 8 + 9)
Nachhaltiger Konsum und
Produktion, Gesundes
5 Leben X
(SDG 12 + 3)
Sauberes Wasser, Leben
an Land
6
(SDG 6 + 15)
X
3
Nachhaltige Gemeinden,
leistungsstarke Kommune,
7 X
(SDG 11 + 16)
Weniger Ungleichheiten,
Kommunale
8 Partnerschaften X
(SDG 10 + 17)
Beteiligte Stellen:
Erster Samtgemeinderat
Fachdienst II: Finanzen, Wirtschaftsförderung und Tourismus
Samtgemeindebürgermeister
gez. M. Wernke gez. B. Hedemann
Samtgemeindebürgermeister Fachdienstleitung V
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