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Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2026

Angenommen31 Ja · 2 Nein
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Bersenbrück
Datum2026-03-18
DatenstufeNur Ergebnisse
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Samtgemeinde Bersenbrück Der Samtgemeindebürgermeister Beschlussvorlage Vorlage Nr.: 4923/2026 Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2026 Fachdienst II: Finanzen, Wirtschaftsförderung Datum: 23.02.2026 und Tourismus Beratungsfolge Gremium Datum Sitzungsart Zuständigkeit Ausschuss für Finanzen und Tourismus 10.03.2026 öffentlich Vorberatung Samtgemeindeausschuss 18.03.2026 nicht öffentlich Vorberatung Samtgemeinderat 18.03.2026 öffentlich Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan mit Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2026 werden in der vorgelegten Form beschlossen. Beteiligte Stellen: Erster Samtgemeinderat Samtgemeindebürgermeister Sach- und Rechtslage: Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Gesamtergebnis-, Gesamtfinanzhaushalt und Investitionsprogramm sind der Vorlage beigefügt und wurden bereits in der nicht öffentlichen Samtgemeinderatssitzung am 26.02.2026 vorgestellt, erläutert und beraten. Der Entwurf der Haushaltssatzung sieht im Ergebnishaushalt die folgenden Erträge und Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2026 vor: 1 1. Ordentliche Erträge 55.261.900 € abz. ordentliche Aufwendungen 57.455.200 € ordentliches Ergebnis -2.193.300 € 2. Außerordentliche Erträge 0 € abz. außerordentliche Aufwendungen 0 € außerordentliches Ergebnis 0 € 3. Jahresergebnis -2.193.300 € (ordentliches Ergebnis + außerordentliches Ergebnis) Aus den geplanten Erträgen und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes der Samtgemeinde Bersenbrück ergibt sich für 2026 ein deutlicher Fehlbetrag. Ferner wird auch für die Jahre 2027 bis 2029 noch mit weiteren Fehlbeträgen im Ergebnishaushalt gerechnet. Somit stellt sich der gesamte Planungszeitraum 2026 bis 2029 im Ergebnishaushalt entsprechend auch der Planungen des Vorjahres negativ dar. Die vorläufigen Jahresergebnisse 2022 bis 2024 weisen Überschüsse in Höhe von insgesamt rund 5,5 Mio. € aus. 2025 wird dagegen voraussichtlich erstmals seit 2016 wieder mit einem deutlichen Fehlbetrag (ca. -2,57 Mio. €) abschließen. Die Ergebnisse der letzten Jahre haben bereits dazu geführt, dass keine Fehlbeträge aus Vorjahren mehr abzubauen sind und es konnte unter Berücksichtigung der vorläufigen Jahresergebnisse bis Ende 2024 ein Überschuss in Höhe von insgesamt rd. 7,55 Mio. € erwirtschaftet werden, der sich mit dem voraussichtlichen Jahresfehlbetrag aus 2025 auf rd. 4,98 Mio. € vermindern wird. Im Rahmen weiterer Abschlussbuchungen können sich diese Zahlen zwar noch verändern, sie entsprechen aber voraussichtlich in etwa den endgültigen Ergebnissen. Aus dieser Überschussrücklage kann ein sog. fiktiver Haushaltsausgleich für 2026 erzielt werden. Inwieweit die weiteren Jahre über diese Rücklage auszugleichen sind, hängt natürlich von der weiteren Entwicklung der Planungen und der tatsächlichen Entwicklung der Erträge und Aufwendungen in diesem und den kommenden Jahren ab. Der Finanzhaushalt der Samtgemeinde Bersenbrück hat im Haushaltsjahr 2026 ein Gesamtvolumen von 63.553.100 € an Einzahlungen und 64.962.900 € an Auszahlungen, so dass sich planerisch ein Finanzmittelbedarf in Höhe von 1,41 Mio. € ergibt. Davon: 2 1. Laufende Verwaltungstätigkeit Einzahlungen 54.018.500 € Auszahlungen 52.600.800 € Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.417.700 € 2. Investitionstätigkeit Einzahlungen 4.282.300 € Auszahlungen 9.534.600 € Saldo aus Investitionstätigkeit -5.252.300 € 3. Finanzierungstätigkeit Einzahlungen 5.252.300 € Auszahlungen 2.827.500 € Saldo aus Finanzierungstätigkeit 2.424.800 € 4. Gesamtvolumen des Finanzhaushaltes Einzahlungen 63.553.100 € Auszahlungen 64.962.900 € Finanzmittelveränderung 2026 -1.409.800 € Da aus der laufenden Verwaltungstätigkeit ein Überschuss von rd. 1,42 Mio.€ erwartet wird und Tilgungsleistungen von 2,83 Mio.€ veranschlagt sind, die eigentlich aus dem Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit zu finanzieren sind, ergibt sich daraus für 2026 der veranschlagte Finanzmittelbedarf in Höhe von 1,41 Mio.€ und damit ein entsprechender negativer Finanzmittelbestand. Da es somit auch keine sog. freie Spitze gibt, ist der Finanzmittelbedarf aus Investitionstätigkeit (5,25 Mio.€) durch eine entsprechende Kreditaufnahme zu decken. Unter Berücksichtigung der ordentlichen Tilgung von Krediten (2,83 Mio.€) beläuft sich die Nettoneuverschuldung für 2026 auf rd. 2,42 Mio.€. Die sich aus den veranschlagten Zahlen ergebenden weiteren Paragraphen der Haushaltssatzung, die größten Erträge und Aufwendungen sowie die geplanten Investitionen werden in der Sitzung noch näher erläutert und sind im beigefügten Vorbericht eingehend beschrieben. Der Finanzmittelbestand zum Jahresende 2025 belief sich auf rd. -2,39 Mio.€ (Vorjahr -74 T€). Beim Kassenabschluss zum Ende des Jahres 2025 ist aber zu berücksichtigen, dass die geleisteten Auszahlungen für die in den vergangenen Jahren veranschlagten Investitionen bisher zu einem großen Teil ohne die Aufnahme der hierfür veranschlagten Kredite finanziert wurden. gez. Wernke gez. Klumpe Samtgemeindebürgermeister Erster Samtgemeinderat 3

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