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Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2026
Angenommen31 Ja · 2 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Bersenbrück |
| Datum | 2026-03-18 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Samtgemeinde Bersenbrück
Der Samtgemeindebürgermeister
Beschlussvorlage
Vorlage Nr.: 4923/2026
Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Investitionsprogramm für
das Haushaltsjahr 2026
Fachdienst II: Finanzen, Wirtschaftsförderung Datum: 23.02.2026
und Tourismus
Beratungsfolge
Gremium Datum Sitzungsart Zuständigkeit
Ausschuss für Finanzen und Tourismus 10.03.2026 öffentlich Vorberatung
Samtgemeindeausschuss 18.03.2026 nicht öffentlich Vorberatung
Samtgemeinderat 18.03.2026 öffentlich Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan mit Investitionsprogramm für das
Haushaltsjahr 2026 werden in der vorgelegten Form beschlossen.
Beteiligte Stellen:
Erster Samtgemeinderat
Samtgemeindebürgermeister
Sach- und Rechtslage:
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Gesamtergebnis-, Gesamtfinanzhaushalt und
Investitionsprogramm sind der Vorlage beigefügt und wurden bereits in der nicht
öffentlichen Samtgemeinderatssitzung am 26.02.2026 vorgestellt, erläutert und
beraten. Der Entwurf der Haushaltssatzung sieht im Ergebnishaushalt die folgenden
Erträge und Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2026 vor:
1
1. Ordentliche Erträge 55.261.900 €
abz. ordentliche Aufwendungen 57.455.200 €
ordentliches Ergebnis -2.193.300 €
2. Außerordentliche Erträge 0 €
abz. außerordentliche Aufwendungen 0 €
außerordentliches Ergebnis 0 €
3. Jahresergebnis -2.193.300 €
(ordentliches Ergebnis + außerordentliches Ergebnis)
Aus den geplanten Erträgen und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes der
Samtgemeinde Bersenbrück ergibt sich für 2026 ein deutlicher Fehlbetrag. Ferner
wird auch für die Jahre 2027 bis 2029 noch mit weiteren Fehlbeträgen im
Ergebnishaushalt gerechnet. Somit stellt sich der gesamte Planungszeitraum 2026
bis 2029 im Ergebnishaushalt entsprechend auch der Planungen des Vorjahres
negativ dar. Die vorläufigen Jahresergebnisse 2022 bis 2024 weisen Überschüsse in
Höhe von insgesamt rund 5,5 Mio. € aus. 2025 wird dagegen voraussichtlich
erstmals seit 2016 wieder mit einem deutlichen Fehlbetrag (ca. -2,57 Mio. €)
abschließen. Die Ergebnisse der letzten Jahre haben bereits dazu geführt, dass
keine Fehlbeträge aus Vorjahren mehr abzubauen sind und es konnte unter
Berücksichtigung der vorläufigen Jahresergebnisse bis Ende 2024 ein Überschuss in
Höhe von insgesamt rd. 7,55 Mio. € erwirtschaftet werden, der sich mit dem
voraussichtlichen Jahresfehlbetrag aus 2025 auf rd. 4,98 Mio. € vermindern wird. Im
Rahmen weiterer Abschlussbuchungen können sich diese Zahlen zwar noch
verändern, sie entsprechen aber voraussichtlich in etwa den endgültigen
Ergebnissen.
Aus dieser Überschussrücklage kann ein sog. fiktiver Haushaltsausgleich für 2026
erzielt werden. Inwieweit die weiteren Jahre über diese Rücklage auszugleichen sind,
hängt natürlich von der weiteren Entwicklung der Planungen und der tatsächlichen
Entwicklung der Erträge und Aufwendungen in diesem und den kommenden Jahren
ab.
Der Finanzhaushalt der Samtgemeinde Bersenbrück hat im Haushaltsjahr 2026 ein
Gesamtvolumen von 63.553.100 € an Einzahlungen und 64.962.900 € an
Auszahlungen, so dass sich planerisch ein Finanzmittelbedarf in Höhe von 1,41 Mio. €
ergibt.
Davon:
2
1. Laufende Verwaltungstätigkeit
Einzahlungen 54.018.500 €
Auszahlungen 52.600.800 €
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.417.700 €
2. Investitionstätigkeit
Einzahlungen 4.282.300 €
Auszahlungen 9.534.600 €
Saldo aus Investitionstätigkeit -5.252.300 €
3. Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen 5.252.300 €
Auszahlungen 2.827.500 €
Saldo aus Finanzierungstätigkeit 2.424.800 €
4. Gesamtvolumen des Finanzhaushaltes
Einzahlungen 63.553.100 €
Auszahlungen 64.962.900 €
Finanzmittelveränderung 2026 -1.409.800 €
Da aus der laufenden Verwaltungstätigkeit ein Überschuss von rd. 1,42 Mio.€
erwartet wird und Tilgungsleistungen von 2,83 Mio.€ veranschlagt sind, die eigentlich
aus dem Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit zu finanzieren sind, ergibt
sich daraus für 2026 der veranschlagte Finanzmittelbedarf in Höhe von 1,41 Mio.€
und damit ein entsprechender negativer Finanzmittelbestand.
Da es somit auch keine sog. freie Spitze gibt, ist der Finanzmittelbedarf aus
Investitionstätigkeit (5,25 Mio.€) durch eine entsprechende Kreditaufnahme zu
decken. Unter Berücksichtigung der ordentlichen Tilgung von Krediten (2,83 Mio.€)
beläuft sich die Nettoneuverschuldung für 2026 auf rd. 2,42 Mio.€.
Die sich aus den veranschlagten Zahlen ergebenden weiteren Paragraphen der
Haushaltssatzung, die größten Erträge und Aufwendungen sowie die geplanten
Investitionen werden in der Sitzung noch näher erläutert und sind im beigefügten
Vorbericht eingehend beschrieben.
Der Finanzmittelbestand zum Jahresende 2025 belief sich auf rd. -2,39 Mio.€
(Vorjahr -74 T€). Beim Kassenabschluss zum Ende des Jahres 2025 ist aber zu
berücksichtigen, dass die geleisteten Auszahlungen für die in den vergangenen
Jahren veranschlagten Investitionen bisher zu einem großen Teil ohne die Aufnahme
der hierfür veranschlagten Kredite finanziert wurden.
gez. Wernke gez. Klumpe
Samtgemeindebürgermeister Erster Samtgemeinderat
3
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