Startseite › Samtgemeinde Bersenbrück › Antrag
Entwurf Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026
Angenommen31 Ja · 2 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Bersenbrück |
| Datum | 2026-03-18 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Samtgemeinde Bersenbrück
Der Samtgemeindebürgermeister
Beschlussvorlage
Vorlage Nr.: 4929/2026
Entwurf Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026
Fachdienst I: Personal, Organisation und IT Datum: 24.02.2026
Beratungsfolge
Gremium Datum Sitzungsart Zuständigkeit
Ausschuss für Finanzen und Tourismus 10.03.2026 öffentlich Vorberatung
Samtgemeindeausschuss 18.03.2026 nicht öffentlich Vorberatung
Samtgemeinderat 18.03.2026 öffentlich Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 wird als Teil des Haushaltsplans in der
vorgelegten Form beschlossen.
Sachverhalt:
Teil A: Beamte*innen
Die Anzahl der Stellen zum Vorjahr verringert sich um eine Stelle. Durch die
Neubesetzung der Stelle der Fachdienstleitung III „Bauen, Planen und Umwelt“ mit
einem Beschäftigten wurde die Gesamtzahl um eine Stelle reduziert.
Somit werden im Jahr 2026 nur noch 16 Stellen ausgewiesen.
Im Bereich der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, wurden bislang keine
Stellen ausgewiesen. Zwischenzeitlich wurden die Stellen der Fachdienstleitung I
„Personal, Organisation und IT“ und der Fachdienstleitung IV „Ordnung,
Bürgerservice, Jugend und Soziales“ einer externen Stellenbewertung unterzogen.
Die externe Stellenbewertung hat eine Dienstpostenbewertung nach A 14 ergeben.
Vor diesem Hintergrund sollen diese beiden Stellen im Stellenplan 2026
ausgewiesen werden.
Teil B: Beschäftigte
Im Bereich der Beschäftigten werden 296,95 Stellen im Gegensatz zu 293,65 Stellen
im Jahr 2025 ausgewiesen.
1
Steigerung um 3,30 Stellen.
Bereich Verwaltung: 159,75 Stellen
Bereich Kitas, Jugendarbeit: 137,20 Stellen
Bereich „Verwaltung“
Im Bereich Verwaltung ergibt sich eine Steigerung um 3,05 Stellen
Die wesentlichen Änderungen sollen im Vorfeld kurz erläutert werden. Alle anderen
Änderungen sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen.
Entgeltgruppe 1 + 0,9 Stellen
Die aktuell verwendete Berechnung der Essenszahlen stammt aus dem Jahr 2017.
Seitdem haben sich die Anforderungen im Bereich der Verpflegung in
Kindertagesstätten verändert. Sowohl der Aufgabenumfang als auch die qualitativen
Ansprüche an die Mitarbeitenden haben deutlich zugenommen. Insbesondere die
höheren Hygienestandards sowie die wachsenden Anforderungen an Dokumentation
und Nachweisführung führen zu einem Mehraufwand. Auch die Versorgung der
Krippenkinder ist mit einem erheblich höheren Aufwand verbunden, da diese Kinder
zu anderen Zeiten essen als die älteren Kinder. In der Praxis bedeutet dies, dass die
Essensausgabe in zwei Durchgängen erfolgt.
Die kirchlichen Träger, sowie der Landkreis Osnabrück haben ihre Bewertungsmatrix
bereits an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Um als Arbeitgeber
weiterhin konkurrenzfähig zu bleiben und die tatsächlichen Anforderungen realistisch
abzubilden, wird es als notwendig angesehen, ebenfalls eine Anpassung
vorzunehmen.
Entgeltgruppe 6 + 2,0 Stellen
Übernahme der Auszubildenden im Sommer 2026. Die Übernahme der
Auszubildenden erfolgt im Rahmen der langfristigen Personalplanung. Zudem
ermöglicht es zukünftige personelle Bedarfe frühzeitig abzudecken. Dies kam in der
Vergangenheit u. a. durch unerwartete langfristige Erkrankungen vor.
Entgeltgruppe 7 - 0,5 Stellen
Durch den Renteneintritt wird der kw-Vermerk herausgenommen.
Entgeltgruppe 9c + 1,0 Stellen
Die Cyberangriffe auf Verwaltungen haben in den vergangenen Jahren
zugenommen. Auch eine kommunale Kindertagesstätte wurde bereits im
vergangenen Jahr Zielscheibe eines solchen Angriffs. Die Folgen solcher Angriffe
sind nur schwer abzuschätzen. Sie können von Betriebsunterbrechungen bis hin zum
Ausfall ganzer Fachverfahren reichen. Die Betreuung der IT-Sicherheit ist daher nicht
nur auf einen begrenzten Zeitraum bezogen, sondern stellt eine dauerhafte Aufgabe
dar. Die zusätzliche Stelle soll sich somit ausschließlich um die IT-Sicherheit
kümmern.
2
EG Stellen Stellenanteil
1 Anpassung Arbeitszeiten Mensen Kindertagesstätten +0,9
Nach Neubewertung anderer EG zugeordnet -0,4
Renteneintritt / Fremdvergabe -0,15
2 Zuordnung nach Neubewertung +0,4
5 Renteneintritt -0,5
6 Einstellung nach Ausbildung +2,0
Anpassung Stunden Dorftreffs +0,05
Nach Neubewertung anderer EG zugeordnet -2,0
7 Zuordnung nach Neubewertung +2,0
Geringfügige Stundenanpassung +0,2
Renteneintritt (hiervon 0,5 kw-Vermerk) -1,5
Nach Neubewertung anderer EG zugeordnet -1,0
8 Geringfügige Stundenanpassung +0,35
Nach Neubewertung anderer EG zugeordnet -3,0
9a Zuordnung nach Neubewertung +4,0
Nach Neubewertung anderer EG zugeordnet -0,5
9b Zuordnung nach Neubewertung +1,0
Renteneintritt -1,0
Nach Neubewertung anderer EG zugeordnet -0,5
9c Zuordnung nach Neubewertung +0,6
Stelle IT-Sicherheit +1,0
10 Nach Neubewertung anderer EG zugeordnet -1,0
11 Zuordnung nach Neubewertung +1,0
Geringfügige Stundenanpassung +0,1
13 Neueinstellung Fachdienstleitung III +1,0
Bereich „Kindertagesstätten, Jugendarbeit“
In diesem Bereich ergibt sich eine Steigerung um 0,25 Stellen.
Im Bereich der Kindertagesstätten sind im Laufe des Jahres viele Personalein- und
austritte zu verzeichnen. Dies findet vor allem in den Entgeltgruppen S 2 bis S 9 statt.
Da hier eine hohe Fluktuation gegeben ist, wird auf die detaillierte Erläuterung
einzelner Stellen verzichtet.
3
Folgende größere Änderungen haben sich gegenüber dem letzten Jahr ergeben:
- Wegfall der Außengruppe der Kindertagesstätte Johanna, Alfhausen
Durch den Wegfall der Außengruppe ergibt sich eine Reduzierung um 1,35
Stellen.
- Anpassung der Vertretungsstunden in den Kindertagestätten
Derzeit wird mit einem Vertretungsbedarf von 16 Krankheitstagen pro
Mitarbeiter*in gerechnet. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass dies
nicht mehr der Realität entspricht. Vor allem die langfristigen Erkrankungen
nehmen zu. Eine Auswertung der Krankheitstage hat ergeben, dass im Jahr
2024 insgesamt 3.486 Krankheitstage des päd. Personals vorgelegen haben.
Dies entspricht bei ca. 160 Mitarbeitern*innen ca. 22 Krankheitstage pro
Mitarbeiter*in.
Durch die Erhöhung der Krankheitstage der Mitarbeiter*innen von 16 auf 22
Tage wird ein Prozentsatz von 15,1 erreicht. Dies entspricht den
Anforderungen aus dem Trägervertrag. Hier wird von einem notwendigen
Vertretungspersonal von 15 % ausgegangen.
Die Neuberechnung der Vertretungsstunden ergibt einen Mehrbedarf von 1,6
Stellen für die kommunale Kindertagesstätten. Da die übrigen
Kindertagesstätten diese 15 % Vertretungspersonal bereits umsetzen, soll
dies auch bei den Kommunalen Kindertagesstätten der Samtgemeinde
Bersenbrück umgesetzt werden.
Somit kommt es im Bereich der Kindertagesstätten insgesamt zu einer Steigerung
um 0,25 Stellen.
1. Finanzielle Auswirkungen
Nein
Ja
a) Gesamtkosten der Maßnahme: €
b) davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: €
Betroffener Haushaltsbereich
Ergebnishaushalt Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Produktnummer/Projektnummer
Bezeichnung:
Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung.
Den erforderlichen Mitteln stehen Einzahlungen/Erlöse zur Deckung
gegenüber in Höhe von €
Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung
und müssen außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur
Deckung sind der Begründung zu entnehmen).
c) Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung:
Der Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen.
Die Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre
4
Es entstehen jährliche Folgekosten in Höhe von €
Durch die Maßnahme werden jährliche Erträge erwartet in Höhe von €.
2. klima- und nachhaltigkeitsrelevante Auswirkung
Ziel Kurzbegründung/Anmerkungen
Keine Armut und kein
Hunger
1
(SDG 1 + 2)
x
Gleichstellungspolitische
Auswirkungen (SDG 5),
2
Hochwertige Bildung für x
alle
(SDG 4)
Energie und Klimaschutz
3 (SDG 7 + 13) x
Arbeit, Wirtschaft,
Industrie und Infrastruktur
4 x
(SDG 8 + 9)
Nachhaltiger Konsum und
Produktion, Gesundes
5 Leben x
(SDG 12 + 3)
Sauberes Wasser, Leben
an Land
6
(SDG 6 + 15)
x
Nachhaltige Gemeinden, Weitere Entwicklung einer
leistungsstarke Kommune, leistungsstarken Kommune auf allen
7 x
Ebenen.
(SDG 11 + 16)
Weniger Ungleichheiten,
Kommunale
8 Partnerschaften x
(SDG 10 + 17)
5
Beteiligte Stellen:
Fachdienst II: Finanzen, Wirtschaftsförderung und Tourismus
Samtgemeindebürgermeister
gez. M. Wernke gez. J. Droppelmann
Samtgemeindebürgermeister Fachdienstleitung I
6
Text aus PDF extrahiert