Startseite › Salem › Antrag

Beratung und Entscheidung über die geplante Teilsanierung / Modernisierung der BZ-Sporthalle

Angenommen19 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeSalem
Datum2026-07-21
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Gemeinderat Salem berät über eine Teilsanierung und Modernisierung der BZ-Sporthalle, die aufgrund ausgefallener Bundesförderung für eine Generalsanierung (15 Mio. Euro) notwendig wurde. Die geplante Maßnahme umfasst Bodenneuerung, Brandschutzmaßnahmen, Erneuerung von Heizung, Lüftung, Sanitärbereichen, Elektroinstallation und Trennvorhängen zu Gesamtkosten von etwa 2,6 Millionen Euro brutto. Der Gemeinderat beschloss, dem Teilsanierungs- und Modernisierungskonzept zuzustimmen und die Verwaltung mit der Umsetzung zu beauftragen.

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

Sitzungsvorlage öffentlich Amt: Hochbauamt Datum: 07.07.2026 Bearbeiter: Tobias Weber Vorlage-Nr.: 2026/SV/171 Gremium Termin Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus Gemeinderat 21.07.2026 Entscheidung öffentlich Beratung und Entscheidung über die geplante Teilsanierung / Modernisierung der BZ-Sporthalle Sachvortrag Die Sporthalle beim Bildungszentrum Salem ist seit ihrer Errichtung in den Jahren 1976/1977 der zentrale Standort für den Schul- und Vereinssport in der Gemeinde Salem. Im Rahmen des Investitionsprogramms des Bundes „Zukunft Bildung und Betreuung (IZBB)“ wurde die Anlage in den Jahren 2006/2007 um einen vierten Hallenteil erweitert. Während sich dieser Gebäudeteil in einem zeitgemäßen Zustand befindet, weist die ursprüngliche Dreifeldsporthalle aufgrund ihres Alters einen umfassenden baulichen, technischen und funktionalen Sanierungsbedarf auf. Die Verwaltung beschäftigt sich gemeinsam mit dem Gemeinderat bereits seit mehreren Jahren mit der zukünftigen Entwicklung der BZ-Sporthalle. Ziel war und ist es, eine wirtschaftlich tragfähige und langfristig nachhaltige Gesamtlösung zu entwickeln, sowie sämtliche verfügbare Fördermöglichkeiten auszuschöpfen. Parallel hierzu mussten einzelne Bauteile aufgrund ihres Zustandes unabhängig von einer Generalsanierung betrachtet werden. Mit der Sitzungsvorlage 2022/SV/052 wurde der Gemeinderat am 26.04.2022 über die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen in der Sporthalle in Kenntnis gesetzt.Durch die Teilnahmen an den Bundesprogrammen “sanierung kommunaler Sportstätten” wurde diese Maßnahmen immer wieder geschoben. Den ersten wesentlichen Beschluss fasste der Gemeinderat am 11.10.2022 mit der Sitzungsvorlage 2022/SV/164. Hier wurde die Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ beschlossen. Aufgrund der bundesweiten Überzeichnung des Programms konnte die Gemeinde Salem trotz vollständiger Antragstellung nicht berücksichtigt werden. Mit der Sitzungsvorlage 2023/SV/132 vom 20.06.2023 wurde anschließend die Erneuerung des Sporthallenbodens vorbereitet. Der vorhandene Boden stammt aus dem Baujahr der Halle und hat nach rund 46 Jahren das Ende seiner technischen Nutzungsdauer erreicht. Neben erheblichen optischen Mängeln bestehen zunehmend funktionale Schäden. Die 2023 ermittelten Gesamtkosten für eine Erneuerung des Sportbodens einschließlich Planung beliefen sich auf rund 227.000 Euro. Parallel hierzu wurde die Teilnahme am Förderprogramm mit der Sitzungsvorlage 2023/SV/183 am 26.09.2023 erneut beschlossen. Ergänzend hierzu wurde im 1 Sportstättenkonzept (Sitzungsvorlage 2023/SV/205/ Sitzung vom 21.11.2023) festgestellt, dass neben der Sanierung des Bestands auch ein zusätzlicher Hallenbedarf für Schule und Vereine besteht. Mit der Sitzungsvorlage 2025/SV/206 wurde am 02.12.2025 die erneute Teilnahme am Projektaufruf 2025/2026 des Bundesprogramms beschlossen. Grundlage bildet eine umfassende Generalsanierung der BZ-Sporthalle mit einem Investitionsvolumen von rund 15 Mio. Euro. Bestandteil des Konzeptes sind insbesondere die energetische Sanierung der Gebäudehülle, die vollständige Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung, die Herstellung der Barrierefreiheit, die funktionale Neuordnung der Umkleide- und Sanitärbereiche sowie die Aufwertung des Eingangs- und Aufenthaltsbereiches. Mit der Sitzungsvorlage 2026/SV/092 wurden am 14.04.2026 ergänzend verschiedene Varianten für den Neubau einer zusätzlichen Trainingshalle vorgestellt. Gleichzeitig erfolgte eine Bewertung der Möglichkeit einer abschnittsweisen Sanierung. BisherigeSitzungsvorlagen Sitzungs- Vorlage Datum 26.04.2022 2022/SV052 Information über erforderliche Branschutzmaßnahmen 11.10.2022 2022/SV/164 Teilnahme Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“. 20.06.2023 2023/SV/132 Erneuerung Sporthallenboden. 26.09.2023 2023/SV/183 Erneute Teilnahme Förderprogramm. 21.11.2023 2023/SV/205 Sportstättenkonzept. 02.12.2025 2025/SV/206 Projektaufruf 2025/2026 – Generalsanierung. 14.04.2026 2026/SV/092 Weitere Vorgehensweise Sanierung und Trainingshalle. Die Verwaltung hat in den vergangenen Jahren bewusst zunächst auf eine umfassende Generalsanierung der BZ-Sporthalle gesetzt. Hintergrund war, dass für eine solche große Lösung mit einem Investitionsvolumen von rund 15 Mio. Euro eine Förderung aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ in einer Größenordnung von rund 50 % angestrebt wurde. Eine solche Förderung hätte die Möglichkeit eröffnet, die Sporthalle grundlegend und zukunftsfähig zu sanieren und damit eine langfristige Lösung für den Schul- und Vereinssport zu schaffen. Gleichzeitig war der Verwaltung bewusst, dass eine Generalsanierung der Sporthalle mit einer erheblichen Bauzeit verbunden gewesen wäre. Für die Dauer einer solchen Maßnahme wäre nach damaliger Einschätzung mit einer Bauzeit von rund zwei Jahren zu rechnen gewesen. Für diesen Zeitraum hätte eine Übergangslösung für den Schul- und Vereinssport geschaffen werden müssen. Deshalb wurde parallel zur großen Sanierungslösung auch die Planung einer zusätzlichen Trainings- bzw. Übergangshalle verfolgt. Hierfür wurden entsprechende Förderanträge über den Ausgleichstock sowie über die Sportstättenförderung vorbereitet und gestellt. Nachdem die Gemeinde Salem mit dem Antrag auf Bundesförderung für die umfassende Generalsanierung der BZ-Sporthalle wiederholt nicht zum Zuge gekommen ist, musste die weitere Vorgehensweise neu bewertet werden. Eine vollständige Generalsanierung ohne entsprechende Bundesförderung ist angesichts des Investitionsvolumens derzeit nicht darstellbar. Vor diesem Hintergrund konzentrieren wir uns nun auf die zwingend notwendigen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die für den laufenden Schul- und Vereinssport erforderlich sind. Ziel ist es, die Nutzbarkeit der Sporthalle zu sichern, sicherheitsrelevante und betrieblich notwendige Maßnahmen umzusetzen und die Halle in den wesentlichen Bereichen funktional zu erhalten. Diese Vorgehensweise wurde auch mit dem Regierungspräsidium abgestimmt. Dabei konnte geklärt werden, dass die bereits zugesagten Fördermittel aus dem Ausgleichstock in Höhe von 360.000,00 € für die nun vorgesehene, reduzierte Sanierungslösung eingesetzt werden können. Eine Rückmeldung zur beantragten Sportstättenförderung steht derzeit noch aus. Sollte auch hierfür eine Förderzusage eingehen, würden diese Mittel ebenfalls in die nun vorgesehene Sanierungslösung einfließen und entsprechend zur Reduzierung des gemeindlichen Eigenanteils eingesetzt. Jetzt geplante und anstehende Maßnahmen: Zahlreiche Bauteile und technische Anlagen der Sporthalle haben das Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer erreicht. Darüber hinaus entspricht die Halle in verschiedenen Bereichen nicht mehr den heutigen Anforderungen an Funktionalität, Sicherheit und Energieeffizienz. Auch optisch befindet sich das Gebäude in einem nicht mehr zeitgemäßen Zustand und stellt keinen attraktiven Mittelpunkt für den Schul- und Vereinssport mehr dar. Im Rahmen von Begehungen durch die Brandschutzbehörde wurden verschiedene Auflagen erteilt, deren Umsetzung für den weiteren sicheren Betrieb der Sporthalle erforderlich ist. Vor diesem Hintergrund wurde eine Teilsanierung beziehungsweise Modernisierung geplant, die sowohl notwendige sicherheitsrelevante Maßnahmen als auch die Erneuerung wesentlicher Ausstattungs- und Gebäudeteile umfasst. Die geplante Maßnahme beinhaltet folgende Arbeiten: Erneuerung des Sportbodens einschließlich Bodenhülsen und der Fläche unter der Tribüne. Der bestehende Sportboden weist erhebliche Gebrauchsspuren und Beschädigungen auf und muss dringend erneuert werden. Durch den Einbau eines modernen Sportbodens werden sowohl die Sicherheit der Nutzer als auch die sportfunktionellen Eigenschaften deutlich verbessert. Gleichzeitig werden die Bodenhülsen für Sportgeräte sowie der Bereich unter der Tribüne erneuert. Das Material für den Sportboden wurde bereits mit den Hauptnutzer abgestimmt, ebenso die Markierungen und Linien. Sanierung des Verbindungsganges zwischen Umkleidebereich und Sporthalle Im Verbindungsgang werden der Bodenbelag erneuert sowie Wände und Decken neu gestrichen. Dadurch wird der stark frequentierte Bereich optisch aufgewertet und dauerhaft instandgesetzt. Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen Zur Erfüllung der behördlichen Auflagen wird im hinteren Bereich eine brandschutztechnische Abtrennung des Fluchtweges zur Cafeteria hergestellt. Zusätzlich wird eine Notbeleuchtung in sämtlichen Bereichen außerhalb des Spielfeldes installiert, um eine sichere Evakuierung im Notfall zu gewährleisten. Erneuerung der Heizungs- und Lüftungstechnik Die bestehende technische Gebäudeausrüstung entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Durch die Modernisierung wird die Energieeffizienz verbessert, die Betriebssicherheit erhöht und die klimatischen Bedingungen für Sportler und Besucher optimiert. Sanierung der Sanitärbereiche Die Duschen, WC-Anlagen und Waschbecken werden vollständig erneuert. Ziel ist eine zeitgemäße, hygienische, barrierearme Ausstattung der Sanitärbereiche, die in Teilen auch eine Randale-Sicherheit gewährleistet. Modernisierung der Elektroinstallation (ELT) Die Beleuchtung der Halle 4 sowie die allgemeine Beleuchtung werden auf einen modernen und energieeffizienten Standard gebracht. Gleichzeitig erfolgt eine umfassende Ertüchtigung der Elektroinstallation, um den aktuellen technischen Anforderungen und Sicherheitsvorschriften zu entsprechen. Erneuerung der Trennvorhänge Die vorhandenen Trennvorhänge werden ersetzt. Die jetzigen entsprechen nicht mehr der Brandschutzzulassung. Ein erhöhter jährlicher Instand- /Reparaturaufwand ist nicht mehr abbildbar. Dadurch wird die Halle auch künftig flexibel für mehrere Sportgruppen gleichzeitig nutzbar sein. Einbau einer Decke inklusiv Beleuchtung in Halle 4 Durch die neue Decke wird das Erscheinungsbild der Sporthalle deutlich aufgewertet. Gleichzeitig verbessert sie die Raumakustik und ermöglicht die Integration moderner Beleuchtungstechnik, um hier dem Spielbetrieb Rechnung zu tragen. Erneuerung der Prallwände in den Hallenteilen 1 bis 3 Die vorhandenen Prallwände werden durch neue, den aktuellen Sicherheitsanforderungen entsprechende Systeme ersetzt. Dadurch wird sowohl der Schutz der Sportler als auch die Langlebigkeit der Wandflächen verbessert. Die Gesamtkosten der geplanten Teilsanierung einschließlich der Honorare für Architekt und Fachplaner belaufen sich auf ~ 2.597.293 € brutto. Mit der vorgesehenen Teilsanierung werden die dringendsten baulichen, technischen und brandschutzrechtlichen Defizite beseitigt und die Sporthalle für die kommenden Jahre funktional, sicher und für den weiteren Sportbetrieb ausreichend ertüchtigt. Antrag des Bürgermeisters 1. Dem vorgeschlagen Teilsanierungs- und Modernisierungskonzept zuzustimmen 2. Die Verwaltung wird beauftragen die weiteren Schritte zur Umsetzung der Maßnahmen, hier vor allem die Ausschreibung der Planungsleistungen und die Ausschreibung der Gewerke, umzusetzen. Anlagen 2026_07_21_Kostenschätzung_Teilsanierung_KG

Text aus PDF extrahiert