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Beratung und Kenntnisnahme zum weiteren Vorgehen bei der Kindergartenbeförderung für die Ortsteile Obersten- und Mittelstenweiler

Angenommen13 Ja · 3 Nein · 4 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeSalem
Datum2026-07-21
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Gemeinderat befasst sich mit der Kindergartenbeförderung für Oberstenweiler und Mittelstenweiler. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Satzung für einen monatlichen Elternkostenbeitrag von 49 Euro vorzubereiten. Nach rechtlicher Prüfung und Rücksprache mit der Kommunalaufsicht kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass eine orteilbezogene Regelung dauerhaft nicht haltbar ist und gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis; die Beförderung wird bis Sommerferien fortgeführt, dann eingestellt.

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Dokument

Extrahierter Text

Sitzungsvorlage öffentlich Amt: Geschäftsstelle Gemeinderat Datum: 07.07.2026 Bearbeiter: Sabine Stark Vorlage-Nr.: 2026/SV/172 Gremium Termin Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus Gemeinderat 21.07.2026 Kenntnisnahme öffentlich Beratung und Kenntnisnahme zum weiteren Vorgehen bei der Kindergartenbeförderung für die Ortsteile Obersten- und Mittelstenweiler Sachvortrag Der Gemeinderat hat sich in seinen Sitzungen am 03.03.2026 und am 16.06.2026 mit der Kindergartenbeförderung für die Ortsteile Oberstenweiler und Mittelstenweiler befasst. Gegenstand der Beratungen war die Frage, ob die bisherige historisch gewachsene Beförderung fortgeführt werden soll und wie eine Kostenbeteiligung der Eltern rechtssicher erhoben werden kann. In der Sitzung am 16.06.2026 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Satzung zur Erhebung eines Kostenbeitrags vorzubereiten. Dabei wurde ein monatlicher Eigenanteil in Höhe von 49,00 Euro, orientiert an vergleichbaren Schülerbeförderungskosten, mehrheitlich befürwortet. Die Verwaltung hat diesen Auftrag im Nachgang der Sitzung rechtlich geprüft. Dabei war insbesondere zu klären, ob eine Satzung rechtssicher vorbereitet werden kann, die im Ergebnis ausschließlich die bisherige Beförderung für die Ortsteile Oberstenweiler und Mittelstenweiler absichert. Zur weiteren Vorgehensweise wurde eine Einschätzung der Kommunalaufsicht eingeholt. Die Kommunalaufsicht hat mitgeteilt, dass eine Satzungsregelung unter ausdrücklicher Nennung der Ortsteile Oberstenweiler und Mittelstenweiler kurzfristig zwar nicht von vornherein ausgeschlossen wäre. Zugleich wurde jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine solche Regelung auf Dauer hinsichtlich des Gleichbehandlungsgrundsatzes immer weniger haltbar wäre. Dieser Hinweis ist aus Sicht der Verwaltung entscheidend. Eine Satzung ist kein kurzfristiges Provisorium, sondern Ortsrecht. Sie muss dauerhaft tragfähig, transparent und gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern nachvollziehbar sein. Eine Regelung, die bereits bei ihrer Erarbeitung nur als kurzfristig vertretbar erscheint und auf Dauer erhebliche gleichheitsrechtliche Bedenken aufwirft, kann nicht Grundlage einer neuen Satzung werden. Eine rechtssichere Fortführung der Kindergartenbeförderung wäre allenfalls auf Grundlage abstrakt-genereller, sachlicher und gleichheitsgerechter Kriterien denkbar. Die Einführung einer allgemeinen Kindergartenbeförderung im Gemeindegebiet Salem ist jedoch nicht Gegenstand dieser Vorlage. 1 Nach der rechtlichen Prüfung und unter Berücksichtigung der kommunalaufsichtlichen Einschätzung kommen wir zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für eine dauerhafte Fortführung der bisherigen Kindergartenbeförderung in der derzeitigen ortsteilbezogenen Form nicht vorliegen. Die bisherige Kindergartenbeförderung wäre daher grundsätzlich einzustellen. Zur Vermeidung kurzfristiger Härten für die betroffenen Familien und zur geordneten Abwicklung des laufenden Kindergartenjahres soll die Beförderung jedoch bis zum Beginn der Sommerferien fortgeführt werden. Mit Beginn der Sommerferien läuft die Kindergartenbeförderung jedoch aus. Eine Satzung zur Fortführung der bisherigen Kindergartenbeförderung ausschließlich für die Ortsteile Oberstenweiler und Mittelstenweiler kann folglich nicht, wie beschlossen, vorbereitet werden. . Antrag des Bürgermeisters 1. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung den Auftrag zur Vorbereitung einer Satzung geprüft und hierzu die Kommunalaufsicht beteiligt hat. 2. Der Gemeinderat nimmt weiter zur Kenntnis, dass eine Satzung zur bloßen Fortführung der bisherigen Kindergartenbeförderung ausschließlich für die Ortsteile Oberstenweiler und Mittelstenweiler nicht rechtssicher umgesetzt werden kann. 3. Die Verwaltung wird die bestehende Beförderung zur geordneten Abwicklung des laufenden Kindergartenjahres bis zu den Sommerferien fortführen. Anlagen

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