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Beratung und Kenntnisnahme zum weiteren Vorgehen bei der Kindergartenbeförderung für die Ortsteile Obersten- und Mittelstenweiler
Angenommen13 Ja · 3 Nein · 4 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Salem |
| Datum | 2026-07-21 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gemeinderat befasst sich mit der Kindergartenbeförderung für Oberstenweiler und Mittelstenweiler. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Satzung für einen monatlichen Elternkostenbeitrag von 49 Euro vorzubereiten. Nach rechtlicher Prüfung und Rücksprache mit der Kommunalaufsicht kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass eine orteilbezogene Regelung dauerhaft nicht haltbar ist und gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis; die Beförderung wird bis Sommerferien fortgeführt, dann eingestellt.
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Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
öffentlich
Amt: Geschäftsstelle Gemeinderat Datum: 07.07.2026
Bearbeiter: Sabine Stark Vorlage-Nr.: 2026/SV/172
Gremium Termin Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus
Gemeinderat 21.07.2026 Kenntnisnahme öffentlich
Beratung und Kenntnisnahme zum weiteren Vorgehen bei der
Kindergartenbeförderung für die Ortsteile Obersten- und Mittelstenweiler
Sachvortrag
Der Gemeinderat hat sich in seinen Sitzungen am 03.03.2026 und am 16.06.2026 mit der
Kindergartenbeförderung für die Ortsteile Oberstenweiler und Mittelstenweiler befasst.
Gegenstand der Beratungen war die Frage, ob die bisherige historisch gewachsene
Beförderung fortgeführt werden soll und wie eine Kostenbeteiligung der Eltern rechtssicher
erhoben werden kann.
In der Sitzung am 16.06.2026 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Satzung zur Erhebung
eines Kostenbeitrags vorzubereiten. Dabei wurde ein monatlicher Eigenanteil in Höhe von
49,00 Euro, orientiert an vergleichbaren Schülerbeförderungskosten, mehrheitlich
befürwortet.
Die Verwaltung hat diesen Auftrag im Nachgang der Sitzung rechtlich geprüft. Dabei war
insbesondere zu klären, ob eine Satzung rechtssicher vorbereitet werden kann, die im
Ergebnis ausschließlich die bisherige Beförderung für die Ortsteile Oberstenweiler und
Mittelstenweiler absichert.
Zur weiteren Vorgehensweise wurde eine Einschätzung der Kommunalaufsicht eingeholt. Die
Kommunalaufsicht hat mitgeteilt, dass eine Satzungsregelung unter ausdrücklicher Nennung
der Ortsteile Oberstenweiler und Mittelstenweiler kurzfristig zwar nicht von vornherein
ausgeschlossen wäre. Zugleich wurde jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine
solche Regelung auf Dauer hinsichtlich des Gleichbehandlungsgrundsatzes immer weniger
haltbar wäre.
Dieser Hinweis ist aus Sicht der Verwaltung entscheidend. Eine Satzung ist kein kurzfristiges
Provisorium, sondern Ortsrecht. Sie muss dauerhaft tragfähig, transparent und gegenüber
allen Bürgerinnen und Bürgern nachvollziehbar sein. Eine Regelung, die bereits bei ihrer
Erarbeitung nur als kurzfristig vertretbar erscheint und auf Dauer erhebliche
gleichheitsrechtliche Bedenken aufwirft, kann nicht Grundlage einer neuen Satzung werden.
Eine rechtssichere Fortführung der Kindergartenbeförderung wäre allenfalls auf Grundlage
abstrakt-genereller, sachlicher und gleichheitsgerechter Kriterien denkbar. Die Einführung
einer allgemeinen Kindergartenbeförderung im Gemeindegebiet Salem ist jedoch nicht
Gegenstand dieser Vorlage.
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Nach der rechtlichen Prüfung und unter Berücksichtigung der kommunalaufsichtlichen
Einschätzung kommen wir zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für eine dauerhafte
Fortführung der bisherigen Kindergartenbeförderung in der derzeitigen ortsteilbezogenen
Form nicht vorliegen.
Die bisherige Kindergartenbeförderung wäre daher grundsätzlich einzustellen. Zur
Vermeidung kurzfristiger Härten für die betroffenen Familien und zur geordneten Abwicklung
des laufenden Kindergartenjahres soll die Beförderung jedoch bis zum Beginn der
Sommerferien fortgeführt werden.
Mit Beginn der Sommerferien läuft die Kindergartenbeförderung jedoch aus. Eine Satzung
zur Fortführung der bisherigen Kindergartenbeförderung ausschließlich für die Ortsteile
Oberstenweiler und Mittelstenweiler kann folglich nicht, wie beschlossen, vorbereitet werden.
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Antrag des Bürgermeisters
1. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung den Auftrag zur
Vorbereitung einer Satzung geprüft und hierzu die Kommunalaufsicht beteiligt hat.
2. Der Gemeinderat nimmt weiter zur Kenntnis, dass eine Satzung zur bloßen Fortführung
der bisherigen Kindergartenbeförderung ausschließlich für die Ortsteile Oberstenweiler
und Mittelstenweiler nicht rechtssicher umgesetzt werden kann.
3. Die Verwaltung wird die bestehende Beförderung zur geordneten Abwicklung des
laufenden Kindergartenjahres bis zu den Sommerferien fortführen.
Anlagen
Text aus PDF extrahiert