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Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Ferienbetreuung von Grundschulkindern der Gemeinde Salem - Satzungsbeschluss

Angenommen20 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeSalem
Datum2026-07-21
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Gemeinde Salem ändert ihre Satzung für Ferienbetreuungsgebühren von Grundschulkindern. Grund sind gestiegene Anmeldezahlen und die Notwendigkeit, Betreuungszeiten von 6 auf 8 Stunden täglich auszuweiten, um rechtliche Vorgaben zu erfüllen. Die Gemeinde bietet künftig zwei Zeitmodelle an: 6 h/Tag für 10 € oder 8 h/Tag für 15 € pro Betreuungstag. Der Gemeinderat beschloss die Satzungsänderung.

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Dokument

Extrahierter Text

Sitzungsvorlage öffentlich Amt: Hauptamt Datum: 07.07.2026 Bearbeiter: Michael Haase Vorlage-Nr.: 2026/SV/173 Gremium Termin Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus Gemeinderat 21.07.2026 Entscheidung öffentlich Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Ferienbetreuung von Grundschulkindern der Gemeinde Salem - Satzungsbeschluss Sachvortrag Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter umfasst auch die Ferienzeiten, abzüglich einer Schließzeit von vier Wochen (20 Tage). Ziel der Gemeinde Salem ist, dass bestehende und bewährte Ferienangebote weiterhin einbezogen werden. Die Ferienbetreuung der Grundschulkinder findet zentral in der Fritz-Baur-Grundschule Mimmenhausen statt. Dies hat sich in den vergangenen Jahren bewährt und den Bedarf an Grundschulkindbetreuung in den Ferien gedeckt. Anmeldezahlen Ferienbetreuung 2023 – 2025: 2023 2024 2025 Osterferien 20 22 30 Pfingstferien 18 13 22 Sommerferien 39 40 52 Die Anmeldung zur Ferienbetreuung erfolgte zum Teil nur für einzelne Tage. In den Sommerferien 2025 waren so zum Beispiel an den einzelnen Ferientagen zwischen 14 und 35 Grundschulkinder in der Betreuung. Die Personalplanung ist daher entsprechend herausfordernd. Der Personaleinsatz muss auf die tatsächliche Inanspruchnahme je Tag angepasst werden. Betreuungszeiten: Die bisherigen, bedarfsdeckenden Betreuungszeiten gem. § 4 der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Ferienbetreuung von Grundschulkindern der Gemeinde Salem von 7.30 Uhr – 13.30 Uhr sind nicht rechtsanspruchserfüllend. Daher muss die Gemeinde die Zeiten auf die vorgegebenen 8 h/Tag von Montag bis Freitag ausweiten. Die Gemeindeverwaltung geht davon aus, dass die bisher angebotenen 6 h/Tag den Bedarf aber weitgehend decken. Daher ist vorgesehen, zwei Zeitmodelle (6 h/Tag und 8 h/Tag) anzubieten, so dass die Eltern ein für sie passendes Modell wählen können. 1 Angebot der Ferienbetreuung: Auf Grundlage der bisherigen Nachfrage der Ferienbetreuung, wird in den folgenden Schulferien ein Betreuungsangebot eingerichtet: Herbstferien 26.10.2026 – 30.10.2026 (5 Tage) Fasnachtsferien 05.02.2027-12.02.2027 (6 Tage) Osterferien 25.03.2027-02.04.2027 (5 Tage) Pfingstferien 18.05.2027-28.05.2027 (8 Tage) Sommerferien 29.07.2027-06.08.2027 (7 Tage) 23.08.2027-10.09.2027 (15 Tage) Finanzierung: Das Land Baden-Württemberg übernimmt zukünftig 68% der Betriebskosten unter Einbeziehung der Bundesbetriebskostenförderung. In der Abfrage der Schülerzahlen (GaFöG-Statistik) zur Ermittlung des Finanzbedarfes mit Stichtag 01.03.2026 fand laut Gemeindetag Baden-Württemberg keine Erhebung der Betreuung in den Schulferien statt. Es ist daher davon auszugehen, dass die Mittel für die pauschale Zuwendung und Verteilung der Mittel des Landes durch den Finanzausgleich bisher ohne die Aufwendungen für die Ferienbetreuung berechnet wurden. Eine verlässliche Aussage darüber, ob eine Förderung durch das Land erfolgen wird und falls ja in welcher Höhe, ist daher aktuell nicht möglich. Die Gemeindeverwaltung empfiehlt daher für das Schuljahr 2026/2027 bei der bisherigen Gebührenhöhe je Betreuungstag festzuhalten und nach erfolgter Klarstellung durch das Land für das Schuljahr 2027/2028 neu zu kalkulieren. Gem. § 6 Abs. 1 der Satzung wird aktuell ein Teilnahmebeitrag in Höhe von 10 € je Betreuungstag erhoben. Die Verwaltung schlägt vor, dass dieser Betrag für das Zeitmodell von 6h/Tag für das kommende Schuljahr beibehalten wird und das rechtsanspruchserfüllende Zeitmodell von 8 h/Tag entsprechend hochgerechnet wird. Ohne Berücksichtigung der Kosten für zusätzliches Personal aufgrund der Vorgaben der Pausenregelung nach 6 h Arbeitszeit aus dem Arbeitszeitgesetz, wären für die 8 h/Tag somit 13,33 € zu erheben. Durch den personellen Mehraufwand für die Einhaltung der gesetzlichen Pausen der Mitarbeitenden sieht die Verwaltung einen Aufschlag als gerechtfertigt an und empfiehlt einen Teilnahmebeitrag in Höhe von 15 €/Betreuungstag bei 8 h Betreuung. Satzungsänderung: Die im Jahr 2020 beschlossene Satzung wurde in § 2 Abs. 1, § 3, § 4 und § 6 Abs. 1 entsprechend angepasst. Die Änderungen und Ergänzungen wurden GELB unterlegt. Antrag des Bürgermeisters Der in der Anlage* beigefügten Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Ferienbetreuung von Grundschulkindern der Gemeinde Salem zuzustimmen Anlagen Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Ferienbetreuung

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