Startseite › Salem › Antrag
Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Ferienbetreuung von Grundschulkindern der Gemeinde Salem - Satzungsbeschluss
Angenommen20 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Salem |
| Datum | 2026-07-21 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Gemeinde Salem ändert ihre Satzung für Ferienbetreuungsgebühren von Grundschulkindern. Grund sind gestiegene Anmeldezahlen und die Notwendigkeit, Betreuungszeiten von 6 auf 8 Stunden täglich auszuweiten, um rechtliche Vorgaben zu erfüllen. Die Gemeinde bietet künftig zwei Zeitmodelle an: 6 h/Tag für 10 € oder 8 h/Tag für 15 € pro Betreuungstag. Der Gemeinderat beschloss die Satzungsänderung.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
öffentlich
Amt: Hauptamt Datum: 07.07.2026
Bearbeiter: Michael Haase Vorlage-Nr.: 2026/SV/173
Gremium Termin Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus
Gemeinderat 21.07.2026 Entscheidung öffentlich
Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die
Ferienbetreuung von Grundschulkindern der Gemeinde Salem -
Satzungsbeschluss
Sachvortrag
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter umfasst auch die
Ferienzeiten, abzüglich einer Schließzeit von vier Wochen (20 Tage). Ziel der Gemeinde
Salem ist, dass bestehende und bewährte Ferienangebote weiterhin einbezogen werden. Die
Ferienbetreuung der Grundschulkinder findet zentral in der Fritz-Baur-Grundschule
Mimmenhausen statt. Dies hat sich in den vergangenen Jahren bewährt und den Bedarf an
Grundschulkindbetreuung in den Ferien gedeckt.
Anmeldezahlen Ferienbetreuung 2023 – 2025:
2023 2024 2025
Osterferien 20 22 30
Pfingstferien 18 13 22
Sommerferien 39 40 52
Die Anmeldung zur Ferienbetreuung erfolgte zum Teil nur für einzelne Tage. In den
Sommerferien 2025 waren so zum Beispiel an den einzelnen Ferientagen zwischen 14 und
35 Grundschulkinder in der Betreuung. Die Personalplanung ist daher entsprechend
herausfordernd. Der Personaleinsatz muss auf die tatsächliche Inanspruchnahme je Tag
angepasst werden.
Betreuungszeiten:
Die bisherigen, bedarfsdeckenden Betreuungszeiten gem. § 4 der Satzung über die
Erhebung von Benutzungsgebühren für die Ferienbetreuung von Grundschulkindern der
Gemeinde Salem von 7.30 Uhr – 13.30 Uhr sind nicht rechtsanspruchserfüllend.
Daher muss die Gemeinde die Zeiten auf die vorgegebenen 8 h/Tag von Montag bis Freitag
ausweiten. Die Gemeindeverwaltung geht davon aus, dass die bisher angebotenen 6 h/Tag
den Bedarf aber weitgehend decken. Daher ist vorgesehen, zwei Zeitmodelle (6 h/Tag und 8
h/Tag) anzubieten, so dass die Eltern ein für sie passendes Modell wählen können.
1
Angebot der Ferienbetreuung:
Auf Grundlage der bisherigen Nachfrage der Ferienbetreuung, wird in den folgenden
Schulferien ein Betreuungsangebot eingerichtet:
Herbstferien
26.10.2026 – 30.10.2026 (5 Tage)
Fasnachtsferien
05.02.2027-12.02.2027 (6 Tage)
Osterferien
25.03.2027-02.04.2027 (5 Tage)
Pfingstferien
18.05.2027-28.05.2027 (8 Tage)
Sommerferien
29.07.2027-06.08.2027 (7 Tage)
23.08.2027-10.09.2027 (15 Tage)
Finanzierung:
Das Land Baden-Württemberg übernimmt zukünftig 68% der Betriebskosten unter
Einbeziehung der Bundesbetriebskostenförderung. In der Abfrage der Schülerzahlen
(GaFöG-Statistik) zur Ermittlung des Finanzbedarfes mit Stichtag 01.03.2026 fand laut
Gemeindetag Baden-Württemberg keine Erhebung der Betreuung in den Schulferien statt.
Es ist daher davon auszugehen, dass die Mittel für die pauschale Zuwendung und Verteilung
der Mittel des Landes durch den Finanzausgleich bisher ohne die Aufwendungen für die
Ferienbetreuung berechnet wurden. Eine verlässliche Aussage darüber, ob eine Förderung
durch das Land erfolgen wird und falls ja in welcher Höhe, ist daher aktuell nicht möglich.
Die Gemeindeverwaltung empfiehlt daher für das Schuljahr 2026/2027 bei der bisherigen
Gebührenhöhe je Betreuungstag festzuhalten und nach erfolgter Klarstellung durch das Land
für das Schuljahr 2027/2028 neu zu kalkulieren.
Gem. § 6 Abs. 1 der Satzung wird aktuell ein Teilnahmebeitrag in Höhe von 10 € je
Betreuungstag erhoben. Die Verwaltung schlägt vor, dass dieser Betrag für das Zeitmodell
von 6h/Tag für das kommende Schuljahr beibehalten wird und das rechtsanspruchserfüllende
Zeitmodell von 8 h/Tag entsprechend hochgerechnet wird.
Ohne Berücksichtigung der Kosten für zusätzliches Personal aufgrund der Vorgaben der
Pausenregelung nach 6 h Arbeitszeit aus dem Arbeitszeitgesetz, wären für die 8 h/Tag somit
13,33 € zu erheben.
Durch den personellen Mehraufwand für die Einhaltung der gesetzlichen Pausen der
Mitarbeitenden sieht die Verwaltung einen Aufschlag als gerechtfertigt an und empfiehlt einen
Teilnahmebeitrag in Höhe von 15 €/Betreuungstag bei 8 h Betreuung.
Satzungsänderung:
Die im Jahr 2020 beschlossene Satzung wurde in § 2 Abs. 1, § 3, § 4 und § 6 Abs. 1
entsprechend angepasst. Die Änderungen und Ergänzungen wurden GELB unterlegt.
Antrag des Bürgermeisters
Der in der Anlage* beigefügten Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die
Ferienbetreuung von Grundschulkindern der Gemeinde Salem zuzustimmen
Anlagen
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Ferienbetreuung
Text aus PDF extrahiert