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Bauantrag auf Erweiterung der Kläranlage: Bau, Sanierung und Vergrößerung der Kapazität auf dem Grundstück Flst.-Nr. 1659/1, Rubäcker, Gemarkung Neufrach

Angenommen20 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeSalem
Datum2026-07-21
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Gemeinde Salem beantragt die Genehmigung zur Erweiterung der Kläranlage Buggensegel von 15.000 auf 20.000 Einwohnerwerte. Grund ist die erforderliche Erneuerung der wasserrechtlichen Erlaubnis und die dokumentierte Überlastung der bestehenden Anlage. Das Vorhaben umfasst Sanierung, Umbau und Neubau mehrerer Betriebsgebäude und technischer Anlagen. Der Gemeinderat hat dem Vorhaben zugestimmt.

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Sitzungsvorlage öffentlich Amt: Bauverwaltung Datum: 24.06.2026 Bearbeiter: Sarah Röck Vorlage-Nr.: 2026/SV/162 Gremium Termin Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus Gemeinderat 21.07.2026 Entscheidung öffentlich Bauantrag im Außenbereich nach § 35 BauGB Erweiterung der Kläranlage: Bau, Sanierung und Vergrößerung der Kapazität auf dem Grundstück Flst.-Nr. 1659/1, Rubäcker, Gemarkung Neufrach Vorgang: GR-Sitzung v. 29.04.2025 und 02.12.2025 Sachvortrag Planung:  Neubau Vorklärbecken / Sandfang  Neubau Primärschlammpumpwerk  Neubau Maschinengebäude  Neubau Schlammverladehalle  Neubau Faulbehälter  Neubau Schlammvorlage  Neubau Gasbehälter  Neubau Gasschacht  Neubau 4. Reinigungsstufe (Baugenehmigung bereits erteilt)  Neubau Technikraum 4. Reinigungsstufe (Baugenehmigung bereits erteilt)  Neubau Schachtbauwerke  Neubau Übergabeschacht  Neubau Fällmittelstation  Umbau innerhalb Betriebsgebäude (Schwarz-Weiss-Bereich)  Neubau Trafostation  Neubau Gasfackel  Neubau Verbindungsgerinne Bestand Vorklärbecken / Sandfang  Anbau/Ergänzung Bestand Stellungnahme der Verwaltung: Die Kläranlage Buggensegel soll grundlegend saniert und ausgebaut werden. Der Grund für den Ausbau der Kläranlage liegt darin, dass die Erneuerung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung des geklärten Abwassers in die Seefelder Aach erforderlich ist. Die bisher geltende wasserrechtliche Erlaubnis ist abgelaufen. Derzeit wird die Kläranlage Buggensegel unter Auflagen weiterbetrieben. 1 Die Ausbaugröße der Kläranlage beträgt derzeit 15.000 EW. Die Auswertung der Betriebstagebücher von 2018 bis 2020 zeigt eine Überlastung der Kläranlage, weshalb die Kläranlage auf eine Ausbaugröße von 20.000 EW erweitert werden soll. Hierzu soll das bestehende Betriebsgebäude saniert und umgebaut werden. Außerdem sollen mehrere bauliche Anlagen errichtet werden. Das Vorhaben liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB. Demnach ist das Bauvorhaben nur zulässig, wenn es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben im Sinne von § 35 Abs. 1 BauGB oder ein sonstiges Bauvorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB handelt. Nach Rückmeldung der Baurechtsbehörde handelt es sich um ein privilegiertes im Sinne von § 35 Abs. 1 BauGB. Das Bauvorhaben ist demnach genehmigungsfähig. Herr Eder von GFM Bau- und Umweltingenieure GmbH wird das Vorhaben nochmals kurz in der Sitzung erläutern. Antrag des Bürgermeisters Die Gemeinde Salem erteilt ihr Einvernehmen nach § 36 BauGB zum o. g. Bauvorhaben. Anlagen Grundriss, Schnitt Gründung Fällmittelbehälter Grundriss, Schnitt Gründung Faulbehälter Grundriss, Schnitt Gründung Gasbehälter Grundriss, Schnitt Gründung Gasfackel Grundriss, Schnitt Gründung Schlammvorlage Grundriss, Schnitt Gründung Trafostation Grundriss, Schnitt Neubau Gasschacht Grundriss, Schnitt Primärschlammpumpwerk Grundriss, Schnitt, Ansichten Faulbehälter Grundriss, Schnitt, Ansichten Gasspeicher Grundriss, Schnitt, Ansichten Neubau Auslaufschacht Nachklärung Grundriss, Schnitt, Ansichten Neubau Maschinenhaus Grundriss, Schnitt, Ansichten Neubau Sandfang und Vorklärbecken Grundriss, Schnitt, Ansichten Neubau Verbindungsrinne Bestand, Sandfang Grundriss, Schnitt, Ansichten Schlammvorlage Grundrisse Umbau Betriebsgebäude Lageplan 1 Lageplan 2 Luftbild Schnitte, Ansichten Umbau Betriebsgebäude

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