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Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Unterstellhalle auf Flst. Nr. 4/1, Hegenau 11, Gemarkung Brettheim
Angenommen21 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Rot am See |
| Datum | 2026-04-20 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
zur öffentlichen Sitzung des
Gemeinderates
am 20.04.2026
2026/064
Reg.Nr: 632.99
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Unterstellhalle auf Flst. Nr. 4/1,
Hegenau 11, Gemarkung Brettheim
Zustimmung: Das Bauvorhaben befindet sich im bebauten Ortsteil von Hegenau. Einen
Bebauungsplan gibt es nicht. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich daher nach §
34 BauGB. Es wird die Befreiung zur Einhaltung der Abstandsfläche für die Unterstellhalle
über eine Länge von 6m beantragt. Die Zustimmung des Ortschaftsrates steht noch aus.
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