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Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Angenommen19 Ja · 0 Nein · 2 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Rot am See |
| Datum | 2026-04-20 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
zur öffentlichen Sitzung des
Gemeinderates
am 20.04.2026
Reg.Nr: II-021.10
2026/069
Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
DieSatzungüberdieEntschädigungfürehrenamtlicheTätigkeitwurdezuletztam13.04.2013
neugefasst. Die Satzung soll nun an die aktuelle Rechtslage angepasst werden, ebenso ist
eine Anpassung der Entschädigungssätze vorgesehen.
Die Entschädigungssätze sollen wie folgt angepasst werden:
Teilnahme an der Sitzung des Gemeinderats neu: 45 EUR, bisher: 30 EUR
Teilnahme an der Sitzung des Ortschaftsrats neu: 35 EUR, bisher: 20 EUR
Für die Teilnahme an Ausschusssitzunggen schlägt die Verwaltung ebenfalls eine
Aufwandsentschädigung in Höhe von 35 EUR vor.
Neben den Sitzungsgeldern soll auch der Satz für die Entschädigung ehrenamtlich tätiger
Bürger angepasst werden. Bisher wurde eine Entschädigung in Höhe von 8 EUR/Stunde
gewährt. Zukünftig ist folgende Staffelung vorgesehen:
von bis zu 2 Stunden 20 EUR
von mehr als 2 bis zu 4 Stunden 40 EUR
von mehr als 4 bis zu 8 Stunden 60 EUR
von mehr als 8 Stunden 80 EUR.
Weitere Änderungen können der beigefügten Änderungsverfolgung entnommen werden.
B e s c h l u s s v o r s c h l a g:
1. Der Gemeinderat stimmt der Neufassung der beiliegenden Satzung über die
Entschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit zu.
2. DieVerwaltungwird beauftragt,die Neufassungöffentlich bekanntzu machenund der
Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Text aus PDF extrahiert