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Gewerbegebiet Brettach, Erweiterung Nord

Angenommen21 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeRot am See
Datum2026-04-20
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Sitzungsvorlage zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 20.04.2026 Reg.Nr: II-621.49 2026/066 Gewerbegebiet Brettach, Erweiterung Nord a) Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken b) Satzungsbeschluss Ein in der Steinäckerstraße in Brettenfeld ansässiges Unternehmen möchte sein BetriebsgeländenachNordenerweitern.DiebetroffeneFläche,dasFlurstückNr.443,befindet sichbereitsimEigentumdesUnternehmensundwirdvondiesemteilweisealsAbstellflächefür Sattelauflieger genutzt. Die verbleibende Fläche ist unbebaut. Das Unternehmen beabsichtigt nunmehreineProduktionshalleaufFlurstückNr.443zuerrichten.DasPlangebietumfasstdas Flurstück Nr. 443, Gemarkung Rot, mit einer Fläche von 0,64 ha. Da sich das Vorhaben im unbeplanten Außenbereich gem. § 35 BauGB befindet, müssen die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen durch die Aufstellung eines Bebauungsplans im Regelverfahren geschaffen werden. Hierfür wurde in der Gemeinderatsitzung am 29.09.2025 der Aufstellungsbeschluss gefasst. Die öffentliche AuslegungwurdeinderZeitvom02.02.2026biszum03.03.2026durchgeführt.DieUnterlagen wurdenindiesemZeitraumaufderInternetseitederGemeindeRotamSeezurEinsichtnahme eingestellt und im Rathaus öffentlich ausgelegt. Es sind keine Stellungnahmen Seitens der Bürgerschaft eingegangen. Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher BelangesowiedieAbwägungsvorschlägekönnenderAnlagezurSitzungsvorlageentnommen werden. Aufgrund der Stellungnahme des Regionalverbands Heilbronn-Franken wurde die Begründung berichtigt. Mit der unteren Naturschutzbehörde wird im weiteren Verfahren hinsichtlich der externen Ausgleichsmaßnahmen ein öffentlich-rechtlicher Vertrag abgeschlossen. Die Maßnahmen werden vom Unternehmer auf dessen Flächen umgesetzt. Gemäß der städtebaulichen Konzeption soll für die vorliegende Planung ein eingeschränktes Gewerbegebiet nach § 8 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen werden. Zulässig sind demnach Gewerbebetriebe aller Art einschließlich Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus solarer Strahlungsenergie oder Windenergie, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe sowie Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude. B e s c h l u s s v o r s c h l a g: 1. Die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Brettach, Erweiterung Nord“, Rot am See werden entsprechend dem jeweiligen Beschlussvorschlag berücksichtigt. 2. Der Gemeinderat fasst den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Brettach, Erweiterung Nord“, Rot am See. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Brettach, Erweiterung Nord“, Rot am See dem Landratsamt zur Genehmigung vorzulegen und nach Genehmigung öffentlich bekannt zu machen. Die Satzung tritt dann mit Bekanntgabe in Kraft. Auswertung-Auslegung Geräuschkontingentierung Plan_A3-Satzungsbeschluss Planteil-Satzungsbeschluss saP Schriftteil Anhang 1-Satzungsbeschluss Schriftteil Anhang 2-eM1-Satzungsbeschluss Schriftteil Anhang 2-eM2-Satzungsbeschluss Schriftteil Anhang 2-Satzungsbeschluss Schriftteil Anhang 2-Übersichtsplan Schriftteil-Satzungsbeschluss 2026/066 Seite2von2

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