Startseite › Rot am See › Antrag
Gewerbegebiet Brettach, Erweiterung Nord
Angenommen21 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Rot am See |
| Datum | 2026-04-20 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
zur öffentlichen Sitzung des
Gemeinderates
am 20.04.2026
Reg.Nr: II-621.49
2026/066
Gewerbegebiet Brettach, Erweiterung Nord
a) Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken
b) Satzungsbeschluss
Ein in der Steinäckerstraße in Brettenfeld ansässiges Unternehmen möchte sein
BetriebsgeländenachNordenerweitern.DiebetroffeneFläche,dasFlurstückNr.443,befindet
sichbereitsimEigentumdesUnternehmensundwirdvondiesemteilweisealsAbstellflächefür
Sattelauflieger genutzt. Die verbleibende Fläche ist unbebaut. Das Unternehmen beabsichtigt
nunmehreineProduktionshalleaufFlurstückNr.443zuerrichten.DasPlangebietumfasstdas
Flurstück Nr. 443, Gemarkung Rot, mit einer Fläche von 0,64 ha.
Da sich das Vorhaben im unbeplanten Außenbereich gem. § 35 BauGB befindet, müssen die
bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen durch die Aufstellung eines
Bebauungsplans im Regelverfahren geschaffen werden. Hierfür wurde in der
Gemeinderatsitzung am 29.09.2025 der Aufstellungsbeschluss gefasst. Die öffentliche
AuslegungwurdeinderZeitvom02.02.2026biszum03.03.2026durchgeführt.DieUnterlagen
wurdenindiesemZeitraumaufderInternetseitederGemeindeRotamSeezurEinsichtnahme
eingestellt und im Rathaus öffentlich ausgelegt. Es sind keine Stellungnahmen Seitens der
Bürgerschaft eingegangen. Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher
BelangesowiedieAbwägungsvorschlägekönnenderAnlagezurSitzungsvorlageentnommen
werden. Aufgrund der Stellungnahme des Regionalverbands Heilbronn-Franken wurde die
Begründung berichtigt. Mit der unteren Naturschutzbehörde wird im weiteren Verfahren
hinsichtlich der externen Ausgleichsmaßnahmen ein öffentlich-rechtlicher Vertrag
abgeschlossen. Die Maßnahmen werden vom Unternehmer auf dessen Flächen umgesetzt.
Gemäß der städtebaulichen Konzeption soll für die vorliegende Planung ein eingeschränktes
Gewerbegebiet nach § 8 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen werden.
Zulässig sind demnach Gewerbebetriebe aller Art einschließlich Anlagen zur Erzeugung von
Strom oder Wärme aus solarer Strahlungsenergie oder Windenergie, Lagerhäuser,
Lagerplätze und öffentliche Betriebe sowie Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude.
B e s c h l u s s v o r s c h l a g:
1. Die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen
Anregungen und Bedenken zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Brettach,
Erweiterung Nord“, Rot am See werden entsprechend dem jeweiligen
Beschlussvorschlag berücksichtigt.
2. Der Gemeinderat fasst den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan
„Gewerbegebiet Brettach, Erweiterung Nord“, Rot am See.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Brettach,
Erweiterung Nord“, Rot am See dem Landratsamt zur Genehmigung vorzulegen und
nach Genehmigung öffentlich bekannt zu machen. Die Satzung tritt dann mit
Bekanntgabe in Kraft.
Auswertung-Auslegung
Geräuschkontingentierung
Plan_A3-Satzungsbeschluss
Planteil-Satzungsbeschluss
saP
Schriftteil Anhang 1-Satzungsbeschluss
Schriftteil Anhang 2-eM1-Satzungsbeschluss
Schriftteil Anhang 2-eM2-Satzungsbeschluss
Schriftteil Anhang 2-Satzungsbeschluss
Schriftteil Anhang 2-Übersichtsplan
Schriftteil-Satzungsbeschluss
2026/066
Seite2von2
Text aus PDF extrahiert