Startseite › Rohrdorf › Antrag
Auftragsvergabe zur Durchführung der Brückenprüfungen in der Gemeinde Rohrdorf
Angenommen10 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Rohrdorf |
| Datum | 2026-06-26 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlage: BV/2026/038 Aktenzeichen:
Bearbeiter: Daniel Jendroska
Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus
26.06.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich
Auftragsvergabe zur Durchführung der Brückenprüfungen in der Gemeinde Rohrdorf
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, das Ingenieurbüro Braun GmbH & Co. KG, Pforzheim, mit der
Durchführung der Hauptprüfungen an den sechs gemeindlichen Brücken sowie mit der Erstellung
beziehungsweise Fortschreibung der Bauwerksbücher auf Grundlage des Angebots vom
02.06.2026 zum vorläufigen Angebotspreis von 27.965,00 € brutto zu beauftragen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die zur Durchführung der Prüfungen erforderlichen
Nebenleistungen, insbesondere den Einsatz eines Brückenuntersichtgeräts beziehungsweise einer
Hubarbeitsbühne sowie gegebenenfalls notwendige Zusatzleistungen im Zusammenhang mit der
Prüfung der Brücke Mühlkanal, zu veranlassen.
Sachverhalt
Die Gemeinde Rohrdorf ist für die Unterhaltung und Verkehrssicherheit der gemeindlichen
Straßen, Wege und der dazugehörigen Ingenieurbauwerke verantwortlich. Hierzu zählen
insbesondere auch Brückenbauwerke. Aus dieser Verantwortung ergibt sich die Pflicht, den
baulichen Zustand der Brücken regelmäßig zu überwachen, Schäden fachgerecht zu
dokumentieren und erforderliche Unterhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen rechtzeitig zu
veranlassen.
Für die gemeindlichen Brücken liegt derzeit keine vollständig nachvollziehbare und einheitliche
Prüfdokumentation vor. Einzelne Unterlagen aus den vergangenen Jahren belegen zwar, dass an
bestimmten Bauwerken bereits Maßnahmen oder Nachschauen durchgeführt wurden. So liegen
unter anderem Rechnungen zur Reparatur der Brücke Mühle / Johanniterstraße aus dem Jahr
2018, zur Instandsetzung des Tuchmacherstegs aus dem Jahr 2019 sowie zur
Gewährleistungsnachschau am Tuchmachersteg aus dem Jahr 2023 vor. Diese Unterlagen
ersetzen jedoch keine systematische, aktuelle und vollständige Bauwerksprüfung aller
gemeindlichen Brücken.
Damit besteht Handlungsbedarf. Die Gemeinde benötigt eine belastbare Grundlage, um den
aktuellen Zustand der Brücken beurteilen, mögliche Risiken erkennen und künftige Unterhaltungs-
und Investitionsmaßnahmen sachgerecht planen zu können.
Die Verwaltung hat daher beim Ingenieurbüro Braun GmbH & Co. KG ein Leistungs- und
Honorarangebot eingeholt. Das Angebot vom 02.06.2026 umfasst die Hauptprüfung von insgesamt
sechs gemeindlichen Brücken. Für die Brücken, bei denen bislang keine ausreichenden
Unterlagen vorliegen, sollen eine Bestandsübersichtszeichnung auf Grundlage eines
Grobaufmaßes sowie ein Bauwerksbuch erstellt werden. Beim Tuchmachersteg ist die
Fortschreibung des bestehenden Bauwerksbuchs vorgesehen.
Gegenstand des Angebots sind folgende Brücken:
Nr. Bauwerk Art
1 Heubrücke Straßenbrücke
2 Brücke Mühlstraße / Johanniterstraße Straßenbrücke
3 Brücke Mühlkanal Straßenbrücke
4 Brücke Friedhof / Stelle Fuß- und Radwegbrücke
5 Brücke Sportplatz Fuß- und Radwegbrücke
6 Tuchmachersteg Fuß- und Radwegbrücke
Die Leistungen umfassen jeweils die Bauwerksprüfung, den Prüfbericht, einen
Instandsetzungsvorschlag sowie eine Grobkostenschätzung. Soweit erforderlich, werden
zusätzlich Bestandsübersichtszeichnungen und Bauwerksbücher erstellt. Beim Tuchmachersteg
wird das vorhandene Bauwerksbuch fortgeschrieben.
Für die notwendige Gerätetechnik, insbesondere Brückenuntersichtgerät beziehungsweise
Hubarbeitsbühne, ist der Einsatz eines Nachunternehmers vorgesehen. Diese Kosten sind im
Angebot als vorläufiger Kostenrahmen enthalten und werden nach tatsächlichem Aufwand
beziehungsweise Nachweis abgerechnet. Das Ingenieurbüro geht davon aus, dass für die
Gerätestellung keine gesonderten Verkehrssicherungen oder Verkehrsleitungen erforderlich sind.
Entsprechende Leistungen sind daher nicht im Angebot enthalten.
Für die Prüfung der Brücke Mühlkanal ist voraussichtlich erforderlich, den Kanal abzulassen.
Etwaige organisatorische oder zusätzliche Aufwendungen hierfür werden nur nach vorheriger
Abstimmung mit der Gemeinde und nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet.
Rechtliche und fachliche Einordnung
Die Gemeinde ist als Straßenbaulastträgerin verpflichtet, ihre Straßen, Wege und die
dazugehörigen Anlagen ordnungsgemäß zu unterhalten. Zur Straßenbaulast gehören auch
Brückenbauwerke, soweit sie Bestandteil gemeindlicher Straßen oder Wege sind.
Aus der Straßenbaulast folgt zugleich die Verkehrssicherungspflicht. Die Gemeinde muss im
Rahmen des Zumutbaren dafür Sorge tragen, dass von ihren Straßen, Wegen und Brücken keine
vermeidbaren Gefahren für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ausgehen.
Bei Brückenbauwerken reicht eine bloße anlassbezogene Sichtkontrolle nicht aus. Erforderlich ist
eine fachgerechte, systematische und dokumentierte Bauwerksüberwachung nach den
anerkannten Regeln der Technik. Maßgeblicher technischer Standard hierfür ist die DIN 1076
„Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen; Überwachung und Prüfung“. Danach ist
grundsätzlich alle sechs Jahre eine Hauptprüfung durchzuführen. Drei Jahre nach einer
Hauptprüfung erfolgt eine Einfache Prüfung.
Da für die gemeindlichen Brücken derzeit keine vollständige und einheitliche Prüfdokumentation
vorliegt, ist die Durchführung einer Hauptprüfung sachgerecht und erforderlich. Sie schafft eine
belastbare Ausgangsdokumentation und ermöglicht es, den künftigen Prüfturnus eindeutig
festzulegen.
Einbeziehung des Tuchmacherstegs
Der Tuchmachersteg wurde in den vergangenen Jahren bereits instandgesetzt und später einer
Gewährleistungsnachschau unterzogen. Die hierzu vorliegenden Rechnungen zeigen, dass dieses
Bauwerk in der Vergangenheit bereits gesondert betrachtet wurde. Gleichwohl ist es sinnvoll, auch
den Tuchmachersteg in die nun vorgesehene Gesamtprüfung einzubeziehen.
Ziel ist es, künftig sämtliche gemeindlichen Brücken in einem einheitlichen Prüf- und
Dokumentationsrhythmus zu führen. Dies erleichtert die laufende Bauwerksüberwachung, die
Fortschreibung der Bauwerksbücher, die Haushaltsplanung sowie die Bündelung künftiger
Prüfaufträge.
Der zusätzliche Aufwand für den Tuchmachersteg ist vertretbar. Beim Tuchmachersteg ist keine
Neuerstellung des Bauwerksbuchs vorgesehen, sondern lediglich dessen Fortschreibung. Zudem
wird durch die Einbeziehung ein einheitlicher Datenbestand für alle Brückenbauwerke der
Gemeinde Rohrdorf geschaffen.
Bewertung der Verwaltung
Die Beauftragung ist aus Sicht der Verwaltung fachlich geboten und erforderlich.
Die vorhandenen Unterlagen aus den vergangenen Jahren dokumentieren lediglich einzelne
Maßnahmen beziehungsweise Nachschauen an bestimmten Bauwerken. Sie ersetzen keine
aktuelle, vollständige und systematische Bauwerksprüfung aller gemeindlichen Brücken.
Mit der Durchführung der Hauptprüfungen werden der aktuelle Zustand, die Standsicherheit, die
Verkehrssicherheit und die Dauerhaftigkeit der Brücken fachgerecht bewertet. Gleichzeitig werden
mit den Prüfberichten, Bestandsübersichtszeichnungen und Bauwerksbüchern die Grundlagen für
eine ordnungsgemäße Bauwerksverwaltung geschaffen.
Das Angebot des Ingenieurbüros Braun GmbH & Co. KG ist inhaltlich schlüssig. Es umfasst die
notwendigen Prüf- und Dokumentationsleistungen sowie, soweit erforderlich, den Einsatz
geeigneter Zugangstechnik.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Auftrag an das Ingenieurbüro Braun GmbH & Co. KG zu
vergeben.
Finanzielle Auswirkungen
Das Angebot des Ingenieurbüros Braun GmbH & Co. KG vom 02.06.2026 beläuft sich auf folgende
Gesamtsumme:
Position Betrag
Gesamt netto inkl. Nebenkosten, vorläufig 23.500,00 €
zzgl. 19 % MwSt. 4.465,00 €
Gesamt brutto, vorläufig 27.965,00 €
Die Mittel stehen im Haushaltsplan unter folgendem Produkt und Sachkonto zur Verfügung:
Produkt: 5410 Gemeindestraßen
Sachkonto: 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens
Anlagen
1. nö A22-052_Angebot_2026-06-02_ergänzt
Text aus PDF extrahiert