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Auftragsvergabe zur Durchführung der Brückenprüfungen in der Gemeinde Rohrdorf

Angenommen10 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeRohrdorf
Datum2026-06-26
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Beschlussvorlage Vorlage: BV/2026/038 Aktenzeichen: Bearbeiter: Daniel Jendroska Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus 26.06.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich Auftragsvergabe zur Durchführung der Brückenprüfungen in der Gemeinde Rohrdorf Beschlussvorschlag Der Gemeinderat beschließt, das Ingenieurbüro Braun GmbH & Co. KG, Pforzheim, mit der Durchführung der Hauptprüfungen an den sechs gemeindlichen Brücken sowie mit der Erstellung beziehungsweise Fortschreibung der Bauwerksbücher auf Grundlage des Angebots vom 02.06.2026 zum vorläufigen Angebotspreis von 27.965,00 € brutto zu beauftragen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die zur Durchführung der Prüfungen erforderlichen Nebenleistungen, insbesondere den Einsatz eines Brückenuntersichtgeräts beziehungsweise einer Hubarbeitsbühne sowie gegebenenfalls notwendige Zusatzleistungen im Zusammenhang mit der Prüfung der Brücke Mühlkanal, zu veranlassen. Sachverhalt Die Gemeinde Rohrdorf ist für die Unterhaltung und Verkehrssicherheit der gemeindlichen Straßen, Wege und der dazugehörigen Ingenieurbauwerke verantwortlich. Hierzu zählen insbesondere auch Brückenbauwerke. Aus dieser Verantwortung ergibt sich die Pflicht, den baulichen Zustand der Brücken regelmäßig zu überwachen, Schäden fachgerecht zu dokumentieren und erforderliche Unterhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen rechtzeitig zu veranlassen. Für die gemeindlichen Brücken liegt derzeit keine vollständig nachvollziehbare und einheitliche Prüfdokumentation vor. Einzelne Unterlagen aus den vergangenen Jahren belegen zwar, dass an bestimmten Bauwerken bereits Maßnahmen oder Nachschauen durchgeführt wurden. So liegen unter anderem Rechnungen zur Reparatur der Brücke Mühle / Johanniterstraße aus dem Jahr 2018, zur Instandsetzung des Tuchmacherstegs aus dem Jahr 2019 sowie zur Gewährleistungsnachschau am Tuchmachersteg aus dem Jahr 2023 vor. Diese Unterlagen ersetzen jedoch keine systematische, aktuelle und vollständige Bauwerksprüfung aller gemeindlichen Brücken. Damit besteht Handlungsbedarf. Die Gemeinde benötigt eine belastbare Grundlage, um den aktuellen Zustand der Brücken beurteilen, mögliche Risiken erkennen und künftige Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen sachgerecht planen zu können. Die Verwaltung hat daher beim Ingenieurbüro Braun GmbH & Co. KG ein Leistungs- und Honorarangebot eingeholt. Das Angebot vom 02.06.2026 umfasst die Hauptprüfung von insgesamt sechs gemeindlichen Brücken. Für die Brücken, bei denen bislang keine ausreichenden Unterlagen vorliegen, sollen eine Bestandsübersichtszeichnung auf Grundlage eines Grobaufmaßes sowie ein Bauwerksbuch erstellt werden. Beim Tuchmachersteg ist die Fortschreibung des bestehenden Bauwerksbuchs vorgesehen. Gegenstand des Angebots sind folgende Brücken: Nr. Bauwerk Art 1 Heubrücke Straßenbrücke 2 Brücke Mühlstraße / Johanniterstraße Straßenbrücke 3 Brücke Mühlkanal Straßenbrücke 4 Brücke Friedhof / Stelle Fuß- und Radwegbrücke 5 Brücke Sportplatz Fuß- und Radwegbrücke 6 Tuchmachersteg Fuß- und Radwegbrücke Die Leistungen umfassen jeweils die Bauwerksprüfung, den Prüfbericht, einen Instandsetzungsvorschlag sowie eine Grobkostenschätzung. Soweit erforderlich, werden zusätzlich Bestandsübersichtszeichnungen und Bauwerksbücher erstellt. Beim Tuchmachersteg wird das vorhandene Bauwerksbuch fortgeschrieben. Für die notwendige Gerätetechnik, insbesondere Brückenuntersichtgerät beziehungsweise Hubarbeitsbühne, ist der Einsatz eines Nachunternehmers vorgesehen. Diese Kosten sind im Angebot als vorläufiger Kostenrahmen enthalten und werden nach tatsächlichem Aufwand beziehungsweise Nachweis abgerechnet. Das Ingenieurbüro geht davon aus, dass für die Gerätestellung keine gesonderten Verkehrssicherungen oder Verkehrsleitungen erforderlich sind. Entsprechende Leistungen sind daher nicht im Angebot enthalten. Für die Prüfung der Brücke Mühlkanal ist voraussichtlich erforderlich, den Kanal abzulassen. Etwaige organisatorische oder zusätzliche Aufwendungen hierfür werden nur nach vorheriger Abstimmung mit der Gemeinde und nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet. Rechtliche und fachliche Einordnung Die Gemeinde ist als Straßenbaulastträgerin verpflichtet, ihre Straßen, Wege und die dazugehörigen Anlagen ordnungsgemäß zu unterhalten. Zur Straßenbaulast gehören auch Brückenbauwerke, soweit sie Bestandteil gemeindlicher Straßen oder Wege sind. Aus der Straßenbaulast folgt zugleich die Verkehrssicherungspflicht. Die Gemeinde muss im Rahmen des Zumutbaren dafür Sorge tragen, dass von ihren Straßen, Wegen und Brücken keine vermeidbaren Gefahren für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ausgehen. Bei Brückenbauwerken reicht eine bloße anlassbezogene Sichtkontrolle nicht aus. Erforderlich ist eine fachgerechte, systematische und dokumentierte Bauwerksüberwachung nach den anerkannten Regeln der Technik. Maßgeblicher technischer Standard hierfür ist die DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen; Überwachung und Prüfung“. Danach ist grundsätzlich alle sechs Jahre eine Hauptprüfung durchzuführen. Drei Jahre nach einer Hauptprüfung erfolgt eine Einfache Prüfung. Da für die gemeindlichen Brücken derzeit keine vollständige und einheitliche Prüfdokumentation vorliegt, ist die Durchführung einer Hauptprüfung sachgerecht und erforderlich. Sie schafft eine belastbare Ausgangsdokumentation und ermöglicht es, den künftigen Prüfturnus eindeutig festzulegen. Einbeziehung des Tuchmacherstegs Der Tuchmachersteg wurde in den vergangenen Jahren bereits instandgesetzt und später einer Gewährleistungsnachschau unterzogen. Die hierzu vorliegenden Rechnungen zeigen, dass dieses Bauwerk in der Vergangenheit bereits gesondert betrachtet wurde. Gleichwohl ist es sinnvoll, auch den Tuchmachersteg in die nun vorgesehene Gesamtprüfung einzubeziehen. Ziel ist es, künftig sämtliche gemeindlichen Brücken in einem einheitlichen Prüf- und Dokumentationsrhythmus zu führen. Dies erleichtert die laufende Bauwerksüberwachung, die Fortschreibung der Bauwerksbücher, die Haushaltsplanung sowie die Bündelung künftiger Prüfaufträge. Der zusätzliche Aufwand für den Tuchmachersteg ist vertretbar. Beim Tuchmachersteg ist keine Neuerstellung des Bauwerksbuchs vorgesehen, sondern lediglich dessen Fortschreibung. Zudem wird durch die Einbeziehung ein einheitlicher Datenbestand für alle Brückenbauwerke der Gemeinde Rohrdorf geschaffen. Bewertung der Verwaltung Die Beauftragung ist aus Sicht der Verwaltung fachlich geboten und erforderlich. Die vorhandenen Unterlagen aus den vergangenen Jahren dokumentieren lediglich einzelne Maßnahmen beziehungsweise Nachschauen an bestimmten Bauwerken. Sie ersetzen keine aktuelle, vollständige und systematische Bauwerksprüfung aller gemeindlichen Brücken. Mit der Durchführung der Hauptprüfungen werden der aktuelle Zustand, die Standsicherheit, die Verkehrssicherheit und die Dauerhaftigkeit der Brücken fachgerecht bewertet. Gleichzeitig werden mit den Prüfberichten, Bestandsübersichtszeichnungen und Bauwerksbüchern die Grundlagen für eine ordnungsgemäße Bauwerksverwaltung geschaffen. Das Angebot des Ingenieurbüros Braun GmbH & Co. KG ist inhaltlich schlüssig. Es umfasst die notwendigen Prüf- und Dokumentationsleistungen sowie, soweit erforderlich, den Einsatz geeigneter Zugangstechnik. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Auftrag an das Ingenieurbüro Braun GmbH & Co. KG zu vergeben. Finanzielle Auswirkungen Das Angebot des Ingenieurbüros Braun GmbH & Co. KG vom 02.06.2026 beläuft sich auf folgende Gesamtsumme: Position Betrag Gesamt netto inkl. Nebenkosten, vorläufig 23.500,00 € zzgl. 19 % MwSt. 4.465,00 € Gesamt brutto, vorläufig 27.965,00 € Die Mittel stehen im Haushaltsplan unter folgendem Produkt und Sachkonto zur Verfügung: Produkt: 5410 Gemeindestraßen Sachkonto: 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens Anlagen 1. nö A22-052_Angebot_2026-06-02_ergänzt

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