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Zustimmung zur Aufnahme von langfristigen Krediten bei der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH

Angenommen27 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeHann. Münden
Datum2026-06-18
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Beschlussvorschlag: Der geplanten zustimmenden Beschlussfassung des Aufsichtsrates der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH für die Kreditaufnahme des Wirtschaftsplanes 2026 in Höhe von 3.500.000,00 € bei einem Zinssatz von bis zu 6,0 % wird die Genehmigung erteilt. Sachverhalt: Der Aufsichtsrat der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH hat in seiner Sitzung am 26. November 2025 beschlossen, die langfristigen Kredite zur Finanzierung der Investitionen - entsprechend dem Wirtschaftsplan 2026 - auf 3.500.000,00 € festzusetzen. Nach § 138 Abs. 5 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz bedarf die Zustimmung des Aufsichtsrates zur Aufnahme entsprechender Kredite der Genehmigung (gemeint ist hier die vorherige Zustimmung) des Rates. Eine entsprechende Regelung ist im Gesellschaftsvertrag der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH enthalten. Mit dieser Bestimmung sollen die Ratsmitglieder den Überblick über die Kreditaufnahmen der kommunalen Gesellschaften behalten und damit der mittelbaren Verschuldung der Stadt entgegenwirken können. Die Rahmenbedingungen der Darlehnsaufnahme werden durch den Aufsichtsrat vorgegeben wozu der Rat zuvor seine Zustimmung geben soll. Um hinsichtlich der Finanzierung der anstehenden Investitionen zeitlich flexibel Kreditaufnahmen herbeiführen zu können, wird die Genehmigung des Rates nun für das Wirtschaftsplanjahr 2026 erbeten. Es wird darauf hingewiesen, dass sich erst im Laufe des Jahres herausstellen wird, ob die volle Darlehenshöhe in Anspruch genommen werden muss. Im Wirtschaftsjahr 2025 wurde die am 26.06.2025 erteilte Zustimmung zu einer Kreditaufnahme bis zu Höhe von 3,3 Mio. € nur in Höhe von 3,0 Mio. € in Anspruch genommen. Die festzulegenden Rahmenbedingungen sowie weitere Informationen können aus dem anliegenden Entwurf einer Vorlage für eine der nächsten Aufsichtsratssitzungen entnommen werden.

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