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Neuaufnahme eines Darlehens für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hann. Münden |
| Datum | 2026-06-18 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Gemäß der „Richtlinie der Stadt Hann. Münden für die Aufnahme und zur Umschuldung von Krediten“ ist für die Kreditaufnahme die Zuständigkeit des Hauptverwaltungsbeamten in seiner Stellung als Organ gegeben. Durch die Zuständigkeitsregelungen in der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung ergibt sich, dass die Darlehens- und Schuldenverwaltung vom Bereich Finanzen der Stadt mit bearbeitet wird. Somit ist auch die Anwendbarkeit der vorstehend beschriebenen Richtlinie gegeben.
Im Rahmen des Beschlusses über den Haushaltsplan 2025 ist ein Gesamtbetrag für erforderlich werdende Kredite bis zu einer Höhe von 3.048.000 € festgelegt worden. Da die Kreditermächtigung in 2025 nicht ausgenutzt wurde, bestand sie in voller Höhe weiter.
Für investive Auszahlungen wird diese Kreditermächtigung in Höhe von 1.200.000 € in Anspruch genommen.
Am 23.04.2026 wurde sodann ein Kommunaldarlehen in Höhe von 1.200.000 € aufgenommen. Es handelt sich um ein Darlehen mit vierteljährlich nachträglichen Zins- und Tilgungsterminen mit einem Zinssatz von 3,16 % bei einer 2%igen Tilgung. Die Konditionen gelten für eine Laufzeit des Darlehens bis zum 15.04.2031. Die Valutierung erfolgte zum 29.04.2026.
Beschlüsse
18.06.2026 - Rat der Stadt Hann. Münden
- ungeändert beschlossen
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