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Beteiligungserhöhung an der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH; an der Hann. Münden Marketing GmbH und der Immobilienvermietungsgesellschaft Hann. Münden mbH Co. KG und die Rücklagenverwendung 2025 der Städtischen Beteiligungen Hann. Münden

Angenommen27 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeHann. Münden
Datum2026-06-18
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Beschlussvorschlag: Unter Vorbehalt der Beschlussvorlage Nr. BesV/1063/26 wird Folgendes beschlossen: a) Erhöhung der Beteiligung an der HMM GmbH aus liquiden Mitteln 200.495,39 EUR Bemessungsgrundlage für Kapitalertragsteuer 238.188,76 EUR abzüglich 15 % Kapitalertragsteuer 35.728,31 EUR abzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag 1.965,06 EUR ergibt eine Rücklagenverwendung als Auszahlung an das Finanzamt 37.693,37 EUR verbleiben zur Einstellung in deren Kapitalrücklage 200.495,39 EUR somit ergibt sich eine Bruttoverwendung liquider Mittel 238.188,76 EUR b) Erhöhung der Beteiligung an der VHM GmbH durch Einstellung in deren Kapitalrücklage 234.671,57 EUR somit ergibt sich eine Bruttoverwendung liquider Mittel 234.671,57 EUR c) Die Rücklagenverwendung als Auflösung und Auszahlung an die Stadt 197.534,79 EUR Bemessungsgrundlage für Kapitalertragsteuer 234.671,57 EUR abzüglich 15 % Kapitalertragsteuer 35.200,74 EUR abzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag 1.936,04 EUR ergibt eine Rücklagenverwendung als Auszahlung an das Finanzamt 37.136,78 EUR Netto-Auszahlung an die Stadt 197.534,79 EUR somit ergibt sich eine Bruttoverwendung 234.671,57 EUR Gesamtbetrag der Verwendung 707.531,90 EUR Sachverhalt: Das Jahresergebnis der Städtischen Beteiligungen weist ein positives Jahresergebnis in Höhe von 707.531,90 EUR aus, welches, unter Vorbehalt der Beschlussvorlage Nr. BesV/1063/26, in die Allgemeine Rücklage eingestellt wurde. Der Ratsbeschluss vom 25.06.2001 in Verbindung mit der Neuregelung durch Ratsbeschluss vom 20.06.2017 sieht eine Verwendung des versteuerten Jahresgewinns der Städtischen Beteiligungen Hann. Münden des jeweiligen Geschäftsjahres in der Form vor, dass nach liquidem Ausgleich eventueller Jahresverluste der beteiligten Betriebe eine hälftige Verwendung des verbleibenden Jahresgewinns an die Stadt Hann. Münden erfolgen soll. Der verbleibende Teil, der im jeweiligen Geschäftsjahr vorhandenen Mittel, soll zur Stärkung des Eigenkapitals und der Liquidität bei den STB oder zur Stärkung des Eigenkapitals der VHM verwendet werden. Die hier dargestellte Erhöhung der Beteiligung an der HMM GmbH (gem. Beschlussvorschlag Buchstabe a)) entspricht dem Jahresfehlbetrag 2025 der HMM GmbH. Die Verwendung der liquiden Mittel dient zur Beteiligungserhöhung über die Zuführung zur Kapitalrücklage bei der HMM GmbH. In Anerkennung der Ergebnisse aus der Betriebsprüfung der Jahre 2003 bis 2007 wird dieser Vorgang kapitalertragssteuerpflichtig behandelt. Hiervon werden 200.495,39 EUR (entspricht dem Jahresverlust der HMM GmbH) an die HMM GmbH ausgezahlt sowie die darauf anfallende Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt 37.693,37 EUR an das Finanzamt abgeführt. Danach verbleiben nach den Ratsbeschlüssen aus 2001 und 2017 für die Rücklagenverwendung 2025 noch 469.343,14 EUR. Dieser Betrag wird zu 50%, das entspricht 234.671,57 EUR, für die Auflösung von Rücklagen an die Stadt verwendet (gem. Beschlussvorschlag Buchstabe c)). Hiervon werden 197.534,79 EUR als Nettoausschüttungsbetrag an die Stadt ausgezahlt, sowie die darauf anfallende Kaptalertragsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt 37.136,78 EUR an das Finanzamt abgeführt. Die übrigen 50%, das entspricht 234.671,57 EUR, werden zur Stärkung des Eigenkapitals der VHM aus den noch vorhandenen liquiden Mitteln verwendet (gem. Beschlussvorschlag Buchstabe b)) und an die VHM ausgezahlt. Hier fällt keine Kapitalertragsteuer an. Die sich aus der Verwendung ergebenen liquiden Mitteln werden somit u. a. zur Erhöhung der Beteiligungen (Einlagen in die Kapitalrücklagen in Höhe von 435.166,96 EUR), bei den im Anlagevermögen bilanzierten Beteiligungen, (u.a. VHM und HMM) verwendet. Aus den Rücklagen ergibt sich eine Verwendung für die Steuern (Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 74.830,15 EUR) und die Ausschüttung an die Stadt in Höhe 197.534,79 EUR. Die Auszahlung der Beträge an die HMM GmbH, die VHM GmbH und an die Stadt erfolgt 10 Werktage nach Eingang des Vermerks vom Rechnungsprüfungsamtes.

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