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Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung ab Schuljahr 2026/2027 - Stellenmehrbedarf, Gebührenanpassung und Neufassung der Satzung über die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Reichenau ab dem 01.09.2026
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Reichenau |
| Datum | 2026-06-08 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Beratungsfolge Termin
Gemeinderat 08.06.2026 Entscheidung öffentlich
Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung ab Schuljahr 2026/2027 -
Stellenmehrbedarf, Gebührenanpassung und Neufassung der Satzung
über die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Reichenau ab dem
01.09.2026
I.Sachvortrag
1.Sachstand
DerBundhatdenRechtsanspruchaufGanztagsbetreuungfürKinderimGrundschulalterbeschlossen.Ab
demSchuljahr2026/2027giltdieserAnspruchzunächstfürKinderdererstenKlassenstufeundwirdin
denFolgejahrenschrittweiseaufalleGrundschulklassenausgeweitet.
DerRechtsanspruchumfasstanfünfTagendieWocheeineBetreuungvoninsgesamtachtStunden
einschließlichUnterrichtszeitsowieeinbedarfsgerechtesFerienangebotmitinsgesamtmaximal20
SchließtagenproJahr.
DieGemeindeistalsSchulträgerbeziehungsweiseBetreiberderergänzendenBetreuungverpflichtet,ein
entsprechendesAngebotbereitzustellen.
DasbestehendeBetreuungsangebotderSchülerbetreuungeninderWalahfrid-Strabo-Schuleundder
GrundschuleWaldsiedlungerfolgtebisherimRahmenderfreiwilligenkommunalenBetreuung.
VoraussetzungfürdieAufnahmeindieSchülerbetreuungwarbisherinsbesondere,dassbeideElternteile
berufstätigsind.ZudemerfolgtedieBetreuunggrundsätzlichnurandentatsächlichbenötigten
Betreuungstagen.DadurchwardieZahlderBetreuungsplätzebislangsteuerbarundaufden
tatsächlichenArbeitsbedarfderFamilienbegrenzt.
MitInkrafttretendesgesetzlichenRechtsanspruchsdarfeineAufnahmeindieBetreuungkünftignicht
mehrdavonabhängiggemachtwerden,obdieElternberufstätigsindoderanwievielenTageneine
Betreuungbenötigtwird.DamitbestehtgrundsätzlichfürjedesKindderjeweiligenKlassenstufeein
AnspruchaufBetreuung.
Diesbedeutet,dassabdemSchuljahr2026/2027theoretischdiegesamteersteKlassenstufeeinen
BetreuungsplatzinAnspruchnehmenkönnte.
HierausergebensicherheblicheAuswirkungenauf:
denPersonalbedarf,
dieräumlichenKapazitäten,
dieOrganisationdesBetreuungsbetriebs,
dieFerienbetreuung.
InsbesonderedieVerringerungderSchließtagesteigertzwardieQuantitätfürdie
Erziehungsberechtigten,sorgtaberpersonellfüreineDifferenzzudenUrlaubstagen,welche
auszugleichenist.
DurchdenentstehendenzusätzlichenPersonal-undOrganisationsaufwandsowiedievorzuhaltenden
BetreuungskapazitätenisteineAnpassungderElternbeiträgeabSeptember2026erforderlich.
DieSchülerbetreuungsgebührenwurdenzuletzt 2017angepasst.AusderbeiliegendenKalkulation
ergebensichdiefolgendenGebührensätze:
1.Betreuung
Betreuungsform bisher neu Steigerung
Kernzeitbetreuung 55,00€ 60,00€ 9,1%
Mittagstisch 27,50€ 29,00€ 5,5%
Hausaufgabenbetreuung 35,50€ 43,00€ 21,1%
2.Ferienbetreuung
Betreuungsform bisher neu Steigerung
Betreuungbis13:00Uhr 45,00€ 45,00€ 0%
Betreuungbis14:00Uhr 53,00€ 55,00€ 3,8%
Betreuungbis15:30Uhr 61,00€ 70,00€ 14,8%
TrotzdervorgesehenenGebührenanpassungliegtderKostendeckungsgradbeimaximalerBelegung
lediglichbeidurchschnittlich23,56%.DieBetreuungbleibtsomitweiterhininerheblichemUmfangdurch
dieGemeindebezuschusst.
AufGrundlagederaktuellenBedarfsberechnungergibtsichabdemSchuljahr2026/2027einzusätzlicher
PersonalbedarfinHöhevoninsgesamt1,01Vollzeitstellen.Diehierfürentstehendenjährlichen
Personalkostenbelaufensichaufinsgesamt53.590,64€.DieerforderlichenStellensindbislangnichtim
Stellenplanenthaltenundmüssenentsprechendneugeschaffenwerden.
DieUmsetzungdesgesetzlichenRechtsanspruchsistverpflichtendundnichtoptional.UmdenAnspruch
abdemSchuljahr2026/2027ordnungsgemäßerfüllenzukönnen,müssendieorganisatorischen,
personellenundfinanziellenVoraussetzungengeschaffenwerden.DerRechtanspruchwirdabdemJahr
2027durchdasLandentsprechendgefördert.AllerdingsstehenderzeitwederdieVoraussetzungnoch
derfinanzielleUmfangderFörderungfest.DaherwurdenSchätzwerteinderKalkulationberücksichtigt.
DieVerwaltungempfiehltdaherdieAnpassungderGebührensowiedieSchaffungderzusätzlichen
Stellen.
DiedarausresultierendenGebührensätzemüssennunindieSatzungübernommenwerden,damitein
Beschlussabdem01.09.2026entsprechendumgesetztwerdenkann.Eswurdendie§§7,13,15
geändert.
2.KostenundFinanzierung.
DieentstehendenjährlichenPersonalkostenbelaufensichaufinsgesamt53.590,64€.Die
GebührenanpassungsowiediePersonalkostensindimHaushaltsplan2026nichtberücksichtigt.
II.Beschlussvorschlag
DerGemeinderatbeschließtzum01.09.2026:
1. DieGebührenkalkulationderSchülerbetreuungsgebührengemäßAnlage1unddiedaraus
resultierendeGebührensätze,
2. dieSchaffungzusätzlicherPersonalstellenimUmfangvoninsgesamt1,01Vollzeitstellensowiedie
AufnahmederhierfürerforderlichenjährlichenPersonalkosteninHöhevon53.590,64€inden
StellenplanundHaushalt,
3. dieNeufassungderSatzungüberdieKindertageseinrichtungengemäßAnlage2.
Hauptamt gesehen:
Reichenau,26.Mai2026
gez. gez.
DianaBenz PhilippStolz
[email protected] Bürgermeister
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