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Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung ab Schuljahr 2026/2027 - Stellenmehrbedarf, Gebührenanpassung und Neufassung der Satzung über die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Reichenau ab dem 01.09.2026

Angenommen
TypAntrag
GemeindeReichenau
Datum2026-06-08
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Beschlussvorlage Beratungsfolge Termin Gemeinderat 08.06.2026 Entscheidung öffentlich Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung ab Schuljahr 2026/2027 - Stellenmehrbedarf, Gebührenanpassung und Neufassung der Satzung über die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Reichenau ab dem 01.09.2026 I.Sachvortrag 1.Sachstand DerBundhatdenRechtsanspruchaufGanztagsbetreuungfürKinderimGrundschulalterbeschlossen.Ab demSchuljahr2026/2027giltdieserAnspruchzunächstfürKinderdererstenKlassenstufeundwirdin denFolgejahrenschrittweiseaufalleGrundschulklassenausgeweitet. DerRechtsanspruchumfasstanfünfTagendieWocheeineBetreuungvoninsgesamtachtStunden einschließlichUnterrichtszeitsowieeinbedarfsgerechtesFerienangebotmitinsgesamtmaximal20 SchließtagenproJahr. DieGemeindeistalsSchulträgerbeziehungsweiseBetreiberderergänzendenBetreuungverpflichtet,ein entsprechendesAngebotbereitzustellen. DasbestehendeBetreuungsangebotderSchülerbetreuungeninderWalahfrid-Strabo-Schuleundder GrundschuleWaldsiedlungerfolgtebisherimRahmenderfreiwilligenkommunalenBetreuung. VoraussetzungfürdieAufnahmeindieSchülerbetreuungwarbisherinsbesondere,dassbeideElternteile berufstätigsind.ZudemerfolgtedieBetreuunggrundsätzlichnurandentatsächlichbenötigten Betreuungstagen.DadurchwardieZahlderBetreuungsplätzebislangsteuerbarundaufden tatsächlichenArbeitsbedarfderFamilienbegrenzt. MitInkrafttretendesgesetzlichenRechtsanspruchsdarfeineAufnahmeindieBetreuungkünftignicht mehrdavonabhängiggemachtwerden,obdieElternberufstätigsindoderanwievielenTageneine Betreuungbenötigtwird.DamitbestehtgrundsätzlichfürjedesKindderjeweiligenKlassenstufeein AnspruchaufBetreuung. Diesbedeutet,dassabdemSchuljahr2026/2027theoretischdiegesamteersteKlassenstufeeinen BetreuungsplatzinAnspruchnehmenkönnte. HierausergebensicherheblicheAuswirkungenauf:  denPersonalbedarf,  dieräumlichenKapazitäten,  dieOrganisationdesBetreuungsbetriebs,  dieFerienbetreuung. InsbesonderedieVerringerungderSchließtagesteigertzwardieQuantitätfürdie Erziehungsberechtigten,sorgtaberpersonellfüreineDifferenzzudenUrlaubstagen,welche auszugleichenist. DurchdenentstehendenzusätzlichenPersonal-undOrganisationsaufwandsowiedievorzuhaltenden BetreuungskapazitätenisteineAnpassungderElternbeiträgeabSeptember2026erforderlich. DieSchülerbetreuungsgebührenwurdenzuletzt 2017angepasst.AusderbeiliegendenKalkulation ergebensichdiefolgendenGebührensätze: 1.Betreuung Betreuungsform bisher neu Steigerung Kernzeitbetreuung 55,00€ 60,00€ 9,1% Mittagstisch 27,50€ 29,00€ 5,5% Hausaufgabenbetreuung 35,50€ 43,00€ 21,1% 2.Ferienbetreuung Betreuungsform bisher neu Steigerung Betreuungbis13:00Uhr 45,00€ 45,00€ 0% Betreuungbis14:00Uhr 53,00€ 55,00€ 3,8% Betreuungbis15:30Uhr 61,00€ 70,00€ 14,8% TrotzdervorgesehenenGebührenanpassungliegtderKostendeckungsgradbeimaximalerBelegung lediglichbeidurchschnittlich23,56%.DieBetreuungbleibtsomitweiterhininerheblichemUmfangdurch dieGemeindebezuschusst. AufGrundlagederaktuellenBedarfsberechnungergibtsichabdemSchuljahr2026/2027einzusätzlicher PersonalbedarfinHöhevoninsgesamt1,01Vollzeitstellen.Diehierfürentstehendenjährlichen Personalkostenbelaufensichaufinsgesamt53.590,64€.DieerforderlichenStellensindbislangnichtim Stellenplanenthaltenundmüssenentsprechendneugeschaffenwerden. DieUmsetzungdesgesetzlichenRechtsanspruchsistverpflichtendundnichtoptional.UmdenAnspruch abdemSchuljahr2026/2027ordnungsgemäßerfüllenzukönnen,müssendieorganisatorischen, personellenundfinanziellenVoraussetzungengeschaffenwerden.DerRechtanspruchwirdabdemJahr 2027durchdasLandentsprechendgefördert.AllerdingsstehenderzeitwederdieVoraussetzungnoch derfinanzielleUmfangderFörderungfest.DaherwurdenSchätzwerteinderKalkulationberücksichtigt. DieVerwaltungempfiehltdaherdieAnpassungderGebührensowiedieSchaffungderzusätzlichen Stellen. DiedarausresultierendenGebührensätzemüssennunindieSatzungübernommenwerden,damitein Beschlussabdem01.09.2026entsprechendumgesetztwerdenkann.Eswurdendie§§7,13,15 geändert. 2.KostenundFinanzierung. DieentstehendenjährlichenPersonalkostenbelaufensichaufinsgesamt53.590,64€.Die GebührenanpassungsowiediePersonalkostensindimHaushaltsplan2026nichtberücksichtigt. II.Beschlussvorschlag DerGemeinderatbeschließtzum01.09.2026: 1. DieGebührenkalkulationderSchülerbetreuungsgebührengemäßAnlage1unddiedaraus resultierendeGebührensätze, 2. dieSchaffungzusätzlicherPersonalstellenimUmfangvoninsgesamt1,01Vollzeitstellensowiedie AufnahmederhierfürerforderlichenjährlichenPersonalkosteninHöhevon53.590,64€inden StellenplanundHaushalt, 3. dieNeufassungderSatzungüberdieKindertageseinrichtungengemäßAnlage2. Hauptamt gesehen: Reichenau,26.Mai2026 gez. gez. DianaBenz PhilippStolz [email protected] Bürgermeister

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