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Annahme von Zuwendungen im Zeitraum 29.10.25-24.06.2026

Angenommen
TypAntrag
GemeindeReichenau
Datum2026-07-06
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Beschlussvorlage Beratungsfolge Termin Gemeinderat 06.07.2026 Entscheidung öffentlich Annahme von Zuwendungen im Zeitraum 29.10.25-24.06.2026 I.Sachvortrag 1.Sachstand Zum01.01.2006istdieNeuregelungdesSpendenrechtsin§78Abs.4GemOinderfolgendenFassungin Kraftgetreten: „(4)DieGemeindedarfzurErfüllungihrerAufgabennach§1Abs.2Spenden,Schenkungenundähnliche ZuwendungeneinwerbenundannehmenoderanDrittevermitteln,diesichanderErfüllungvon Aufgabennach§1Abs.2beteiligen.DieEinwerbungunddieEntgegennahmedesAngebotseiner ZuwendungobliegenausschließlichdemBürgermeistersowiedenBeigeordneten.ÜberdieAnnahme oderVermittlungentscheidetderGemeinderat.DieGemeindeerstelltjährlicheinenBericht,inwelchem dieGeber,dieZuwendungenunddieZuwendungszweckeanzugebensind,undübersendetihnder Rechtsaufsichtsbehörde.“ DieGemeindeistdamitverpflichtet,alleeingehendenSpenden,Schenkungenusw.unterVorbehalt anzunehmenunddemGemeinderatzurEntscheidungüberdieAnnahmevorzulegen.LautInformation desGemeindetagskanndiesperiodischoderbeiBedarfpauschalerfolgen.AmJahresendeistder RechtsaufsichtsbehördeeinSpendenberichtabzugeben. 2.KostenundFinanzierung DieZuwendungenverbesserndasordentlicheErgebnisinderErgebnisrechnungsowiebeimEigenbetrieb inderErfolgsrechnung. II.Beschlussvorschlag DerGemeinderatstimmtdenimZeitraumvom29.10.25-24.06.26eingegangenenZuwendungeninHöhe von16.379,56€fürdieGemeindeund124,00€fürdenEigenbetriebReichenauKultur-Marketing- Tourismuszu. DerGemeinderatstimmtaußerdeminseinerFunktionalsStiftungsratderSpendeninHöhevon5.000,00 €fürdieStiftungSeniorenzentrumzu. Rechnungsamt gesehen: Reichenau,25.Juni2026 gez. gez. SandraMogg PhilippStolz [email protected] Bürgermeister

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