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Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer zum 01.01.2027
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Reichenau |
| Datum | 2026-07-06 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Beratungsfolge Termin
Gemeinderat 06.07.2026 Entscheidung öffentlich
Änderung der Satzung über die ERhebung einer Zweitwohnungssteuer zum
01.01.2027
I.Sachvortrag
1.Sachstand
AufgrunddereingegangenenWidersprüchedervergangenenWochenhatdieVerwaltungMöglichkeiten
auchinAbsprachemitderKommunalaufsichtgeprüft,diebesondereSituationderDauercamperineiner
SatzungsregelungRechnungzutragen.
WiebereitsinderletztenöffentlichenSitzungvom08.06.2026informiertwurdeimRahmender
VeranlagungfürdasJahr2026diebisherigeVerwaltungspraxisgeändert.DiebisherigeBerechnungder
ZweitwohnungssteuerentsprachdabeibeiDauercampingplätzennichtvollständigdenVorgabender
geltendenSatzung.DieVeranlagungwurdedeshalbandiebestehendeSatzungangepasstunddie
anteiligeBerücksichtigungderSaisonistentfallen.
DiesführteinsbesonderedeshalbzueinerdeutlichenErhöhungderSteuerbelastung,weilnebenden
inzwischengestiegenenSaisonstellplatzgebührenkünftigdievollständigeSaisonstellplatzgebührals
Bemessungsgrundlageherangezogenwird.
MobilheimesowieWohn-undCampingwagenaufDauercampingplätzenunterscheidensichinderRegel
hinsichtlichihrerbaulichenAusgestaltung,ihresWohnwertes,ihrerAusstattungundihrer
NutzungsmöglichkeitenwesentlichvonklassischenZweitwohnungeninfestenGebäuden.Diese
Unterschiederechtfertigenes,sieimRahmenderZweitwohnungssteuergesondertzubetrachten.
DarüberhinausverfolgtdieZweitwohnungssteuernebenihremfiskalischenZweckder
EinnahmeerzielungregelmäßigauchdenaußerfiskalischenZweck,dieBegründungunddasVorhaltenvon
ZweitwohnungenzubegrenzensowieAnreizefürdieBegründungvonHauptwohnsitzenzuschaffen.
DadurchsolleninsbesonderedieEinwohnerzahlenunddiehierananknüpfendenFinanzzuweisungender
Kommunengesichertwerden.
DieserLenkungszwecktrittbeiMobilheimensowieWohn-undCampingwagenaufDauercampingplätzen
jedochdeutlichindenHintergrund.DieNutzungsolcherStellplätzestehttypischerweisenichtin
KonkurrenzzurBegründungeinesHauptwohnsitzesinnerhalbderGemeinde.Diemitder
ZweitwohnungssteuerverfolgtenLenkungswirkungensinddaherindiesemBereichnureingeschränkt
gegeben.
VordiesemHintergrundhältdieVerwaltungeinedifferenzierteBesteuerungfürsachgerechtundschlägt
fürMobilheimesowieWohn-undCampingwageneineneigenständigenSteuersatzvor.
DahersollfürMobilheime,WohnmobilesowieWohn-undCampingwagenimSinnedes§2Abs.3der
Satzungabdem01.01.2027eingesonderterSteuersatzinHöhevon13,5v.H.derBemessungsgrundlage
festgesetztwerden.EinerückwirkendeAnpassungderSatzungwarausGründenderRechtssicherheit
nichtmehrmöglich.
DieVerwaltunghältesdaherfürsachgerecht,dieBesonderheitendieserWohnformkünftigstärkerzu
berücksichtigenundfürMobilheimesowieWohn-undCampingwageneineneigenständigenSteuersatz
einzuführen.
VorgeschlagenwirdeinSteuersatzvon13,5v.H.derBemessungsgrundlage.DieBemessungsgrundlage
selbstbleibtunverändertdiejeweiligeSaison-bzw.Stellplatzgebührgemäß§3Abs.4derSatzung.
MitderEinführungeinesgesondertenSteuersatzeserfolgtkeineÄnderungdergrundsätzlichen
SteuerpflichtfürDauercampingplätze.VielmehrsolleineeigenständigeundtypengerechteBesteuerung
dieserbesonderenFormderZweitwohnungerreichtwerden.
DieSatzungsänderungsollzum01.01.2027inKrafttreten.
2.KostenundFinanzierung
DurchdieEinführungeinesgesondertenSteuersatzesfürMobilheime,WohnmobilesowieWohn-und
CampingwagenreduzierensichdieErträgeausderZweitwohnungssteuergegenübereiner
unverändertenFortführungderbisherigenSatzung.
DieAnpassunghatzuMehrerträgenvonca.129.000€geführt,dieinderHaushaltsplanung2026sowie
auchindenFolgejahrennichtvorgesehenwaren.FürdieneueSatzungsregelungwürdendennoch
Mehrerträgevonjährlichca.35.000€abdemHaushaltsjahr2027entstehen.
DieAuswirkungenfüreineneinzelnenDauercamperfindenSieinderAnlage1.
DieVerwaltunghältdieReduzierungderSteuerbelastungaufgrundderBesonderheitendieserWohnform
fürsachgerechtundvertretbar.
II.Beschlussvorschlag
DerGemeinderatbeschließtdie3.ÄnderungssatzungzurSatzungüberdieErhebungeiner
Zeitwohnungssteuervom20.November2023gemäßAnlage2.
Rechnungsamt gesehen:
Reichenau,24.Juni2026
gez. gez.
BettinaMeier PhilippStolz
[email protected] Bürgermeister
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