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Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer zum 01.01.2027

Angenommen
TypAntrag
GemeindeReichenau
Datum2026-07-06
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Beschlussvorlage Beratungsfolge Termin Gemeinderat 06.07.2026 Entscheidung öffentlich Änderung der Satzung über die ERhebung einer Zweitwohnungssteuer zum 01.01.2027 I.Sachvortrag 1.Sachstand AufgrunddereingegangenenWidersprüchedervergangenenWochenhatdieVerwaltungMöglichkeiten auchinAbsprachemitderKommunalaufsichtgeprüft,diebesondereSituationderDauercamperineiner SatzungsregelungRechnungzutragen. WiebereitsinderletztenöffentlichenSitzungvom08.06.2026informiertwurdeimRahmender VeranlagungfürdasJahr2026diebisherigeVerwaltungspraxisgeändert.DiebisherigeBerechnungder ZweitwohnungssteuerentsprachdabeibeiDauercampingplätzennichtvollständigdenVorgabender geltendenSatzung.DieVeranlagungwurdedeshalbandiebestehendeSatzungangepasstunddie anteiligeBerücksichtigungderSaisonistentfallen. DiesführteinsbesonderedeshalbzueinerdeutlichenErhöhungderSteuerbelastung,weilnebenden inzwischengestiegenenSaisonstellplatzgebührenkünftigdievollständigeSaisonstellplatzgebührals Bemessungsgrundlageherangezogenwird. MobilheimesowieWohn-undCampingwagenaufDauercampingplätzenunterscheidensichinderRegel hinsichtlichihrerbaulichenAusgestaltung,ihresWohnwertes,ihrerAusstattungundihrer NutzungsmöglichkeitenwesentlichvonklassischenZweitwohnungeninfestenGebäuden.Diese Unterschiederechtfertigenes,sieimRahmenderZweitwohnungssteuergesondertzubetrachten. DarüberhinausverfolgtdieZweitwohnungssteuernebenihremfiskalischenZweckder EinnahmeerzielungregelmäßigauchdenaußerfiskalischenZweck,dieBegründungunddasVorhaltenvon ZweitwohnungenzubegrenzensowieAnreizefürdieBegründungvonHauptwohnsitzenzuschaffen. DadurchsolleninsbesonderedieEinwohnerzahlenunddiehierananknüpfendenFinanzzuweisungender Kommunengesichertwerden. DieserLenkungszwecktrittbeiMobilheimensowieWohn-undCampingwagenaufDauercampingplätzen jedochdeutlichindenHintergrund.DieNutzungsolcherStellplätzestehttypischerweisenichtin KonkurrenzzurBegründungeinesHauptwohnsitzesinnerhalbderGemeinde.Diemitder ZweitwohnungssteuerverfolgtenLenkungswirkungensinddaherindiesemBereichnureingeschränkt gegeben. VordiesemHintergrundhältdieVerwaltungeinedifferenzierteBesteuerungfürsachgerechtundschlägt fürMobilheimesowieWohn-undCampingwageneineneigenständigenSteuersatzvor. DahersollfürMobilheime,WohnmobilesowieWohn-undCampingwagenimSinnedes§2Abs.3der Satzungabdem01.01.2027eingesonderterSteuersatzinHöhevon13,5v.H.derBemessungsgrundlage festgesetztwerden.EinerückwirkendeAnpassungderSatzungwarausGründenderRechtssicherheit nichtmehrmöglich. DieVerwaltunghältesdaherfürsachgerecht,dieBesonderheitendieserWohnformkünftigstärkerzu berücksichtigenundfürMobilheimesowieWohn-undCampingwageneineneigenständigenSteuersatz einzuführen. VorgeschlagenwirdeinSteuersatzvon13,5v.H.derBemessungsgrundlage.DieBemessungsgrundlage selbstbleibtunverändertdiejeweiligeSaison-bzw.Stellplatzgebührgemäß§3Abs.4derSatzung. MitderEinführungeinesgesondertenSteuersatzeserfolgtkeineÄnderungdergrundsätzlichen SteuerpflichtfürDauercampingplätze.VielmehrsolleineeigenständigeundtypengerechteBesteuerung dieserbesonderenFormderZweitwohnungerreichtwerden. DieSatzungsänderungsollzum01.01.2027inKrafttreten. 2.KostenundFinanzierung DurchdieEinführungeinesgesondertenSteuersatzesfürMobilheime,WohnmobilesowieWohn-und CampingwagenreduzierensichdieErträgeausderZweitwohnungssteuergegenübereiner unverändertenFortführungderbisherigenSatzung. DieAnpassunghatzuMehrerträgenvonca.129.000€geführt,dieinderHaushaltsplanung2026sowie auchindenFolgejahrennichtvorgesehenwaren.FürdieneueSatzungsregelungwürdendennoch Mehrerträgevonjährlichca.35.000€abdemHaushaltsjahr2027entstehen. DieAuswirkungenfüreineneinzelnenDauercamperfindenSieinderAnlage1. DieVerwaltunghältdieReduzierungderSteuerbelastungaufgrundderBesonderheitendieserWohnform fürsachgerechtundvertretbar. II.Beschlussvorschlag DerGemeinderatbeschließtdie3.ÄnderungssatzungzurSatzungüberdieErhebungeiner Zeitwohnungssteuervom20.November2023gemäßAnlage2. Rechnungsamt gesehen: Reichenau,24.Juni2026 gez. gez. BettinaMeier PhilippStolz [email protected] Bürgermeister

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