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Förderprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten": Sportanlage Ostrhauderfehn
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ostrhauderfehn |
| Datum | 2025-12-11 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Ostrhauderfehn
Beschlussvorlage Vorlage Nr.: BV/169/2025
Datum: 26.11.2025
Federführung: Planen und Bauen
Sachbearbeiter/-in Fenna Coordes
Beratungsfolge Termin Status
Verwaltungsausschuss 11.12.2025 nicht öffentlich
Rat 11.12.2025 öffentlich
Förderprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten": Sportanlage
Ostrhauderfehn
Sachverhalt/Begründung: Über das Bundesprogramm “Sanierung kommunaler
Sportstätten” können Fördermittel beantragt werden, um Sportstätten mit besonderer
regionaler oder überregionaler Bedeutung zu erhalten und zu modernisieren. Dafür
ist im Interessenbekundungsverfahren bis zum 15. Januar 2026 eine Projektskizze
mit Ratsbeschluss zur Billigung der Interessensbekundung einzureichen.
Die Sportanlage in Ostrhauderfehn an der 1. Südwieke umfasst zwei Fußballfelder,
einen Trainingsplatz, eine Skateanlage und ein Gebäude mit zwei Umkleidekabinen
und Räumlichkeiten für Übungsleiter*innen. Dieses Gebäude soll saniert und
erweitert werden, um zusätzliche Umkleidekabinen zu schaffen. Die konkreten
Planungen werden derzeit ausgearbeitet.
Für diese Sanierung und Erweiterung soll eine Interessensbekundung bei dem
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ gestellt werden. Der
Fördersatz beträgt grundsätzlich 45 %, bei Kommunen in Haushaltsnotlage bis zu 75
% der Gesamtkosten. Eine Bescheinigung zur Haushaltsnotlage wurde bei der
Kommunalaufsicht des Landkreises Leer beantragt.
Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss empfiehlt / der Rat beschließt die
Einreichung der Interessensbekundung beim Bundesprogramm “Sanierung
kommunaler Sportstätten” für die Sportanlage Ostrhauderfehn.
BV/169/2025 Seite1von1
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