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Förderprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten": Sportanlage Ostrhauderfehn

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TypAntrag
GemeindeOstrhauderfehn
Datum2025-12-11
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Gemeinde Ostrhauderfehn Beschlussvorlage Vorlage Nr.: BV/169/2025 Datum: 26.11.2025 Federführung: Planen und Bauen Sachbearbeiter/-in Fenna Coordes Beratungsfolge Termin Status Verwaltungsausschuss 11.12.2025 nicht öffentlich Rat 11.12.2025 öffentlich Förderprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten": Sportanlage Ostrhauderfehn Sachverhalt/Begründung: Über das Bundesprogramm “Sanierung kommunaler Sportstätten” können Fördermittel beantragt werden, um Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung zu erhalten und zu modernisieren. Dafür ist im Interessenbekundungsverfahren bis zum 15. Januar 2026 eine Projektskizze mit Ratsbeschluss zur Billigung der Interessensbekundung einzureichen. Die Sportanlage in Ostrhauderfehn an der 1. Südwieke umfasst zwei Fußballfelder, einen Trainingsplatz, eine Skateanlage und ein Gebäude mit zwei Umkleidekabinen und Räumlichkeiten für Übungsleiter*innen. Dieses Gebäude soll saniert und erweitert werden, um zusätzliche Umkleidekabinen zu schaffen. Die konkreten Planungen werden derzeit ausgearbeitet. Für diese Sanierung und Erweiterung soll eine Interessensbekundung bei dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ gestellt werden. Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 45 %, bei Kommunen in Haushaltsnotlage bis zu 75 % der Gesamtkosten. Eine Bescheinigung zur Haushaltsnotlage wurde bei der Kommunalaufsicht des Landkreises Leer beantragt. Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss empfiehlt / der Rat beschließt die Einreichung der Interessensbekundung beim Bundesprogramm “Sanierung kommunaler Sportstätten” für die Sportanlage Ostrhauderfehn. BV/169/2025 Seite1von1

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