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Förderprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten": Lehrschwimmbecken Holtermoor
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ostrhauderfehn |
| Datum | 2025-12-11 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Ostrhauderfehn
Beschlussvorlage Vorlage Nr.: BV/168/2025
Datum: 26.11.2025
Federführung: Planen und Bauen
Sachbearbeiter/-in Fenna Coordes
Beratungsfolge Termin Status
Verwaltungsausschuss 11.12.2025 nicht öffentlich
Rat 11.12.2025 öffentlich
Förderprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten": Lehrschwimmbecken
Holtermoor
Sachverhalt/Begründung: Über das Bundesprogramm “Sanierung kommunaler
Sportstätten” können Fördermittel beantragt werden, um Sportstätten mit besonderer
regionaler oder überregionaler Bedeutung zu erhalten und zu modernisieren. Dafür
ist im Interessenbekundungsverfahren bis zum 15. Januar 2026 eine Projektskizze
mit Ratsbeschluss zur Billigung der Interessensbekundung einzureichen.
Das Lehrschwimmbecken in Holtermoor wurde in den 1950er-Jahren gebaut und
entspricht in baulicher, technischer und hygienischer Hinsicht nicht mehr den
heutigen Anforderungen. Da eine wirtschaftliche Sanierung weder technisch noch
konstruktiv sinnvoll möglich ist, wird ein Ersatzneubau geplant. Dieser sieht ein
eingeschossiges Funktionsgebäude vor, in dem auch das Lehrschwimmbecken
integriert ist, sodass eine Nutzung ganzjährig möglich ist. Die Kosten werden auf
6.055.824,32 € (brutto, Stand: 19.06.2025) geschätzt.
Für diesen Ersatzneubau des Lehrschwimmbeckens Holtermoor soll eine
Interessensbekundung bei dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler
Sportstätten“ gestellt werden. Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 45 %, bei
Kommunen in Haushaltsnotlage bis zu 75 % der Gesamtkosten. Eine Bescheinigung
zur Haushaltsnotlage wurde bei der Kommunalaufsicht des Landkreises Leer
beantragt.
Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss empfiehlt / der Rat beschließt die
Einreichung der Interessensbekundung beim Bundesprogramm “Sanierung
kommunaler Sportstätten” für das Lehrschwimmbecken Holtermoor.
BV/168/2025 Seite1von1
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