Startseite › Ostrhauderfehn › Antrag

Förderprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten": Lehrschwimmbecken Holtermoor

Angenommen
TypAntrag
GemeindeOstrhauderfehn
Datum2025-12-11
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Gemeinde Ostrhauderfehn Beschlussvorlage Vorlage Nr.: BV/168/2025 Datum: 26.11.2025 Federführung: Planen und Bauen Sachbearbeiter/-in Fenna Coordes Beratungsfolge Termin Status Verwaltungsausschuss 11.12.2025 nicht öffentlich Rat 11.12.2025 öffentlich Förderprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten": Lehrschwimmbecken Holtermoor Sachverhalt/Begründung: Über das Bundesprogramm “Sanierung kommunaler Sportstätten” können Fördermittel beantragt werden, um Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung zu erhalten und zu modernisieren. Dafür ist im Interessenbekundungsverfahren bis zum 15. Januar 2026 eine Projektskizze mit Ratsbeschluss zur Billigung der Interessensbekundung einzureichen. Das Lehrschwimmbecken in Holtermoor wurde in den 1950er-Jahren gebaut und entspricht in baulicher, technischer und hygienischer Hinsicht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Da eine wirtschaftliche Sanierung weder technisch noch konstruktiv sinnvoll möglich ist, wird ein Ersatzneubau geplant. Dieser sieht ein eingeschossiges Funktionsgebäude vor, in dem auch das Lehrschwimmbecken integriert ist, sodass eine Nutzung ganzjährig möglich ist. Die Kosten werden auf 6.055.824,32 € (brutto, Stand: 19.06.2025) geschätzt. Für diesen Ersatzneubau des Lehrschwimmbeckens Holtermoor soll eine Interessensbekundung bei dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ gestellt werden. Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 45 %, bei Kommunen in Haushaltsnotlage bis zu 75 % der Gesamtkosten. Eine Bescheinigung zur Haushaltsnotlage wurde bei der Kommunalaufsicht des Landkreises Leer beantragt. Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss empfiehlt / der Rat beschließt die Einreichung der Interessensbekundung beim Bundesprogramm “Sanierung kommunaler Sportstätten” für das Lehrschwimmbecken Holtermoor. BV/168/2025 Seite1von1

Text aus PDF extrahiert