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Errichtung eines Anbaus an das bestehende Wirtschaftsgebäude auf Flst. Nr. 1274, Vittenhag
Angenommen7 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Oberteuringen |
| Datum | 2026-05-21 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Oberteuringen
Bodenseekreis
Datum: 06.05.2026
Bereich: Bauverwaltung
Sachbearbeiter: TamaraKutter
Beschlussvorlage VorlageNr.: BV/066/2026
öffentlich
Beratendes Gremium Datum Beratung ö/nö
Ausschuss für Umwelt und Technik 21.05.2026 Entscheidung öffentlich
Errichtung eines Anbaus an das bestehende Wirtschaftsgebäude
auf Flst. Nr. 1274, Vittenhag
Beschlussvorschlag
Das Einvernehmen zum Bauantrag wird gem. § 36 BauGB erteilt.
Sachverhalt/Begründung
EswirddieErrichtungeinesAnbausandasbestehendeWirtschaftsgebäudeaufFlst.Nr.1274
inVittenhagbeantragt.AußerdemwirdderAbbruchdesHeizöltanksunddieAufstellungeines
neuen Heizöltanks nachträglich beantragt.
DerAnbauistmitdenMaßen10,40mx19,00mundeinemPultdachmitderDachneigungvon
12° geplant. Zur Zufahrt ist die Erweiterung der Hoffläche vorgesehen.
Außerdem wurde der unterirdische Heizöltank zurückgebaut und ein neuer oberirdischer
Heizöltank an dem südlichen Wirtschaftsgebäude errichtet.
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und muss nach § 35 BauGB beurteilt werden. Die
Voraussetzung für eine Privilegierung als Landwirtschaftsbetrieb wird unter fachbehördlicher
Einbeziehung, insbesondere des Landwirtschaftsamts und des Naturschutzamtes, vom
Baurechtsamt geprüft.
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