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Errichtung eines Anbaus an das bestehende Wirtschaftsgebäude auf Flst. Nr. 1274, Vittenhag

Angenommen7 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeOberteuringen
Datum2026-05-21
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Gemeinde Oberteuringen Bodenseekreis Datum: 06.05.2026 Bereich: Bauverwaltung Sachbearbeiter: TamaraKutter Beschlussvorlage VorlageNr.: BV/066/2026 öffentlich Beratendes Gremium Datum Beratung ö/nö Ausschuss für Umwelt und Technik 21.05.2026 Entscheidung öffentlich Errichtung eines Anbaus an das bestehende Wirtschaftsgebäude auf Flst. Nr. 1274, Vittenhag Beschlussvorschlag Das Einvernehmen zum Bauantrag wird gem. § 36 BauGB erteilt. Sachverhalt/Begründung EswirddieErrichtungeinesAnbausandasbestehendeWirtschaftsgebäudeaufFlst.Nr.1274 inVittenhagbeantragt.AußerdemwirdderAbbruchdesHeizöltanksunddieAufstellungeines neuen Heizöltanks nachträglich beantragt. DerAnbauistmitdenMaßen10,40mx19,00mundeinemPultdachmitderDachneigungvon 12° geplant. Zur Zufahrt ist die Erweiterung der Hoffläche vorgesehen. Außerdem wurde der unterirdische Heizöltank zurückgebaut und ein neuer oberirdischer Heizöltank an dem südlichen Wirtschaftsgebäude errichtet. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und muss nach § 35 BauGB beurteilt werden. Die Voraussetzung für eine Privilegierung als Landwirtschaftsbetrieb wird unter fachbehördlicher Einbeziehung, insbesondere des Landwirtschaftsamts und des Naturschutzamtes, vom Baurechtsamt geprüft.

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