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Errichtung einer Außentreppe als 2. Rettungsweg am Gebäude auf Flst. Nr. 441, Panoramastraße in Bitzenhofen
Angenommen7 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Oberteuringen |
| Datum | 2026-05-21 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Oberteuringen
Bodenseekreis
Datum: 07.05.2026
Bereich: Bauverwaltung
Sachbearbeiter: GinaLude
Beschlussvorlage VorlageNr.: BV/069/2026
öffentlich
Beratendes Gremium Datum Beratung ö/nö
Ausschuss für Umwelt und Technik 21.05.2026 Entscheidung öffentlich
Errichtung einer Außentreppe als 2. Rettungsweg am Gebäude auf
Flst. Nr. 441, Panoramastraße in Bitzenhofen
Beschlussvorschlag
Das Einvernehmen zum Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB erteilt.
Sachverhalt/Begründung
Es wird die Errichtung einer Außentreppe als zweiter Rettungsweg am bestehenden
Wohngebäude auf Flst. Nr. 441 beantragt.
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes
„Ferienzentrum Bodensee“ aus dem Jahr 1965.
Die Installation eines zweiten Rettungswegs wurde vom Baurechtsamt gefordert. Dieser
Forderung wird nun durch die Errichtung der geplanten Außentreppe entsprochen.
Die Außentreppe erstreckt sich über vier Stockwerke und ist an der nördlichen Gebäudeseite
auf dem bestehenden Flachdachanbau innerhalb des Baufensters geplant. Der
Flachdachanbau ist dann anleiterbar.
Text aus PDF extrahiert