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Errichtung von sieben Zelthallen, einem Vordach und Lagerflächen auf Flst. Nrn. 2121, 2122, 2123, Grünbergstraße in Unterteuringen

Angenommen7 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeOberteuringen
Datum2026-06-16
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Gemeinde Oberteuringen Bodenseekreis Datum: 18.05.2026 Bereich: Bauverwaltung Sachbearbeiter: GinaLude Beschlussvorlage VorlageNr.: BV/077/2026 öffentlich Beratendes Gremium Datum Beratung ö/nö Ausschuss für Umwelt und Technik 16.06.2026 Entscheidung öffentlich Errichtung von sieben Zelthallen, einem Vordach und Lagerflächen auf den Flst. Nrn. 2121, 2122, 2123, Grünbergstraße in Unterteuringen Beschlussvorschlag 1. Das Einvernehmen zum Bauantrag gem. § 36 BauGB wird aufgrund der fehlenden Löschwasserversorgung, dem fehlenden naturschutzrechtlichen Ausgleich, sowie der erforderlichen Vergrößerung der Retentionsmulde nicht erteilt. 2. Das Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird aufgrund der fehlenden Löschwasserversorgung, dem fehlenden naturschutzrechtlichen Ausgleich, sowie der erforderlichen Vergrößerung der Retentionsmulde nicht erteilt. Sachverhalt/Begründung Die Bauherrschaft beantragt die nachträgliche Genehmigung für sieben Zelthallen, einem Vordach und zehn Lagerflächen auf den Flurstücken 2121, 2122 und 2123. Die Bauvorhaben befinden sich alle innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Elzenbach“ aus dem Jahr 2017. Zelthalle 1 Die Zelthalle 1 mit den Maßen von 60,11 m Länge und 15,28 m Breite liegt auf dem Flst. Nr. 2121 und ist nördlich innerhalb des Baufensters platziert. Die Zelthalle hat ein Satteldach mit einer Dachneigung von 18°. Vordach DieBauherrschaftbeantragtdieGenehmigungdesAnbauseinesVordachsandieZelthalle1. Das Vordach hat die Abmessungen von 10,00 m Länge und 15,28 m Breite. Es überschreitet das festgelegte Baufenster um 3,40 m über die gesamte Zeltbreite (51,59 m²) Der Bebauungsplan gibt vor, dass Nebenanlagen (mit Ausnahme von Stellplätzen, Lagerflächen und Sammelwerbeanlagen) nicht außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächenzulässigsind.DasVordachistsomitandieserStellenichtzulässigundes bedarf einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Zelthalle 2 DieZelthalle2mitdenMaßenvon45,09mLängeund15,25mBreiteliegtnordöstlichaufdem Flst. Nr. 2121. Die Zelthalle ist teilweise außerhalb des Baufensters platziert. Die Zelthalle hat ein Satteldach mit einer Dachneigung von 18°. Das Baufenster wird über die komplette Zeltlänge mit einer Tiefe von 11,35 m (511,77 m²) überschritten. Zelthalle 3 Die Zelthalle 3 mit den Maßen von 51,59 m Länge und 10,31 m Breite liegt auf den Flst. Nrn. 2122und2123.DieZelthalleistinnerhalbdesBaufenstersplatziertundhateinSatteldachmit einer Dachneigung von 18°. Zelthalle 4 Die Zelthalle 4 mit den Maßen von 35,15 m Länge und 15,35 m Breite liegt auf den Flst. Nrn. 2122und2123.DieZelthalleistinnerhalbdesBaufenstersplatziertundhateinSatteldachmit einer Dachneigung von 18°. Zelthalle 5 Die Zelthalle 5 mit den Maßen von 35,15 m Länge und 15,43 m Breite liegt auf den Flst. Nrn. 2122und2123.DieZelthalleistinnerhalbdesBaufenstersplatziertundhateinSatteldachmit einer Dachneigung von 18°. Zelthalle 6 Die Zelthalle 6 mit den Maßen von 28,11 m Länge und 16,71 m Breite liegt auf den Flst. Nrn. 2122und2123.DieZelthalleistteilweiseaußerhalbdesBaufenstersplatziert.DieZelthallehat einSatteldachmiteinerDachneigungvon18°.DasBaufensterwirdum0,85m²überschritten. Zelthalle 7 DieZelthalle7mitdenMaßenvon30,05mLängeund10,15mBreiteliegtsüdlichaufdemFlst. Nr. 2123. Die Zelthalle ist teilweise außerhalb des Baufensters platziert. Die Zelthalle hat ein Satteldach mit einer Dachneigung von 18°. Das Baufenster wird über die komplette Zeltlänge mit einer Tiefe von 6,25 m bzw. 7,86 m (212,00 m²) überschritten. Die Zelthalle 7 befindet sich im Schutzstreifen der 110 kV-Freileitung. Die vorgegebene Höhenbeschränkung für Bauten wird eingehalten. Lagerflächen Die Bauherrschaft beantragt die Genehmigung von zehn Lagerflächen. Die Lagerflächen 1 – 4 befinden sich innerhalb des Baufensters auf Flst. Nr. 2121 im westlichen Bereich der Zelthalle 2 und sind mit folgender Nutzungsfläche ausgewiesen: - Lagerfläche 1: 33,67 m² - Lagerfläche 2: 150,13 m² - Lagerfläche 3: 18,41 m² - Lagerfläche 4: 224,83 m² Die Lagerfläche 5 befindet sich innerhalb des Baufensters auf Flst. Nr. 2122 im westlichen Bereich der Zelthalle 3 und ist mit einer Nutzungsfläche von 25,54 m² ausgewiesen. Die Lagerfläche 6 befindet sich innerhalb des Baufensters auf Flst. Nr. 2123 im südlichen Bereich der Zelthalle 3 und ist mit einer Nutzungsfläche von 60,00 m² ausgewiesen. Die Lagerfläche 7 befindet sich teilweise außerhalb des Baufensters auf Flst. Nr. 2122 im westlichen Bereich der Zelthalle 6 und ist mit einer Nutzungsfläche von 100,20 m² ausgewiesen. Die Lagerflächen 8 und 9 befinden sich innerhalb des Baufensters auf Flst. Nr. 2123 im östlichen Bereich der Zelthalle 5 bzw. der Zelthalle 6. Sie sind mit folgender Nutzungsfläche ausgewiesen: - Lagerfläche 8: 45,85 m² - Lagerfläche 9: 50,10 m² Die Lagerfläche 10 befindet sich teilweise außerhalb des Baufensters auf den Flst. Nrn. 2122 und2123imsüdlichenBereichderZelthalle6undistmiteinerNutzungsflächevon168,67m² ausgewiesen. DerBebauungsplanlässteineÜberschreitungdes Baufensters durchLagerflächenzu.Daher ist für die Überschreitung des Baufensterns durch die Lagerflächen 7 und 10 keine Befreiung erforderlich. Das Bauvorhaben benötigt somit folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes: - Baufensterüberschreitung für das Vordach an Zelthalle 1 - Baufensterüberschreitung für Zelthalle 2 - Baufensterüberschreitung für Zelthalle 6 - Baufensterüberschreitung für Zelthalle 7 Es wurde bereits ein Bauantrag am 19.03.2024 zur nachträglichen Genehmigung einer ZelthalleundeinesVordachesgestellt.ÜberdiesezweiBauvorhabenwurdeinderSitzungdes Ausschusses für Umwelt und Technik am 25.04.2024 beraten und beschlossen. Folgender Beschluss wurde jeweils gefasst: „DasEinvernehmenzumBauantragwirdaufgrundderfehlendenLöschwasserversorgungund dem fehlenden naturschutzrechtlichen Ausgleich nicht erteilt. Der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird nicht zugestimmt.“ Der Verwaltung ist nicht bekannt, ob das Baurechtsamt zum ersten Bauantrag eine Genehmigung erteilt hat (vermutlich nicht). ImBaurechtsamtfandzudemmitdenBauherrenundderGemeindeeinTerminstatt.Indiesem Termin wurde vereinbart, dass neben der Umsetzung der fehlenden Löschwasserversorgung und des naturschutzrechtlichen Ausgleichs, der Bauherr gesamtheitlich einen Bauantrag zur Genehmigung von den sieben Zelthallen, dem Vordach und den Lagerflächen einreichen soll. Dem gesamtheitlichen Bauantrag für alle Zelthallen wurde nun nachgekommen, es mangelt jedochnachwievoranderUmsetzungeinerfunktionsfähigenLöschwasserversorgung,ander UmsetzungdesnaturschutzrechtlichenAusgleichsfürdenBebauungsplan,sowie(neu)ander erforderlichen Vergrößerung der Retentionsmulde. Da die Sachbearbeiterin bei der Erstellung der Sitzungsvorlage nicht erreichbar war, wird bis zur Sitzung beim Baurechtsamt der aktuelle Sachstand bezüglich der fehlenden Löschwasserversorgung und des naturschutzrechtlichen Ausgleichs nochmals angefragt. In der Sitzung wird über das Ergebnis der Anfrage berichtet. Nachdem der Bauherr nach Kenntnisstand der Verwaltung den erforderlichen Maßnahmen bis heute nur teilweise oder gar nicht nachgekommen ist, schlägt die Verwaltung vor, das Einvernehmen nach wie vor nicht zu erteilen.

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