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Flst. 717/4, Gemarkung Elchingen, Wacholderweg 26 - Neubau eines Einfamilienhausees mit Doppelgarage
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Neresheim |
| Datum | 2026-06-17 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage 2026/064
Tagesordnungspunkt:
Flst. 717/4, Gemarkung Elchingen,
Wacholderweg 26
- Neubau eines Einfamilienhausees mit Doppelgarage
Beratungsfolge:
Gemeinderat 17.06.2026 Entscheidung Ö
Sachverhalt:
Der Bauherr beabsichtigt den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im
neuen Baugebiet in Elchingen.
Das Landratsamt Ostalbkreis – Geschäftsbereich Baurecht und Naturschutz – hat
das Bauvorhaben geprüft und hierzu folgende Stellungnahme abgegeben:
Das geplante Bauvorhaben wird nach § 30 BauGB beurteilt und liegt im räumlichen
Geltungsbereich des Bebauungsplans „Großkuchener Weg-Nord III“.
Folgender Verstoß liegt vor:
Der Bebauungsplan setzt eine Erdgeschossfußbodenhöhe (EGFH) von 607,00 m ü.
NN mit einer zulässigen Abweichung von ± 0,25 m fest. Geplant ist eine
Erdgeschossfußbodenhöhe (Fertigfußboden) von 606,64 m ü. NN. Die festgesetzte
Höhe wird somit um ca. 0,25 m unterschritten, wodurch die zulässige Abweichung
um rund 0,11 m überschritten wird.
Eine Angrenzerbeteiligung ist nicht erforderlich.
Die Stadt wird gebeten, über das erforderliche Einvernehmen zu beraten.
Anlage:
Planunterlagen
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Beschlussvorschlag:
Zu dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage wird das erforderliche
Einvernehmen – vorbehaltlich des Ortschaftsrates – mit den notwendigen
Befreiungen nach § 36 BauGB i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Neresheim, 08.06.2026
gez. gez.
Thomas Häfele Emma Kurz
Bürgermeister Stadtbauamt
DieseSitzungsvorlagedarfnurmitZustimmungdesBürgermeisterszuanderen
ZweckenalsderSitzungsvorbereitunggenutztwerden.
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Text aus PDF extrahiert