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Flst. 717/4, Gemarkung Elchingen, Wacholderweg 26 - Neubau eines Einfamilienhausees mit Doppelgarage

Angenommen
TypAntrag
GemeindeNeresheim
Datum2026-06-17
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Beschlussvorlage 2026/064 Tagesordnungspunkt: Flst. 717/4, Gemarkung Elchingen, Wacholderweg 26 - Neubau eines Einfamilienhausees mit Doppelgarage Beratungsfolge: Gemeinderat 17.06.2026 Entscheidung Ö Sachverhalt: Der Bauherr beabsichtigt den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im neuen Baugebiet in Elchingen. Das Landratsamt Ostalbkreis – Geschäftsbereich Baurecht und Naturschutz – hat das Bauvorhaben geprüft und hierzu folgende Stellungnahme abgegeben: Das geplante Bauvorhaben wird nach § 30 BauGB beurteilt und liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Großkuchener Weg-Nord III“. Folgender Verstoß liegt vor: Der Bebauungsplan setzt eine Erdgeschossfußbodenhöhe (EGFH) von 607,00 m ü. NN mit einer zulässigen Abweichung von ± 0,25 m fest. Geplant ist eine Erdgeschossfußbodenhöhe (Fertigfußboden) von 606,64 m ü. NN. Die festgesetzte Höhe wird somit um ca. 0,25 m unterschritten, wodurch die zulässige Abweichung um rund 0,11 m überschritten wird. Eine Angrenzerbeteiligung ist nicht erforderlich. Die Stadt wird gebeten, über das erforderliche Einvernehmen zu beraten. Anlage: Planunterlagen - 1- Beschlussvorschlag: Zu dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage wird das erforderliche Einvernehmen – vorbehaltlich des Ortschaftsrates – mit den notwendigen Befreiungen nach § 36 BauGB i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt. Neresheim, 08.06.2026 gez. gez. Thomas Häfele Emma Kurz Bürgermeister Stadtbauamt DieseSitzungsvorlagedarfnurmitZustimmungdesBürgermeisterszuanderen ZweckenalsderSitzungsvorbereitunggenutztwerden. -2-

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