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Flst. 76/5, Gemarkung Schweindorf, Torweg 29/2 - Neubau einer Großraumgarage mit Flachdach

Angenommen
TypAntrag
GemeindeNeresheim
Datum2026-06-17
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Beschlussvorlage 2026/063 Tagesordnungspunkt: Flst. 76/5, Gemarkung Schweindorf, Torweg 29/2 - Neubau einer Großraumgarage mit Flachdach Beratungsfolge: Gemeinderat 17.06.2026 Entscheidung Ö Sachverhalt: Der Bauherr beabsichtigt den Neubau einer Großraumgarage mit Flachdach in Schweindorf. Das Landratsamt Ostalbkreis – Geschäftsbereich Baurecht und Naturschutz – hat das Bauvorhaben geprüft und hierzu folgende Stellungnahme abgegeben: Das geplante Bauvorhaben ist nach § 30 BauGB zu beurteilen und liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Torweg-Nord“. Folgender Verstoß liegt vor: Gemäß Teil I, Ziffer 5 des Bebauungsplans ist zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen ein Mindestabstand von 2,50 m einzuhalten. Geplant ist die Errichtung der Garage unmittelbar an der Grundstücksgrenze bzw. mit einem geringfügigen Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche. Eine Nachbaranhörung ist entbehrlich. Die Stadt wird gebeten, über das erforderliche Einvernehmen zu beraten. Anlage: Lageplan - 1- Beschlussvorschlag: Neresheim, 09.06.2026 gez. gez. Thomas Häfele Emma Kurz Bürgermeister Stadtbauamt DieseSitzungsvorlagedarfnurmitZustimmungdesBürgermeisterszuanderen ZweckenalsderSitzungsvorbereitunggenutztwerden. -2-

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