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Flst. 76/5, Gemarkung Schweindorf, Torweg 29/2 - Neubau einer Großraumgarage mit Flachdach
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Neresheim |
| Datum | 2026-06-17 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage 2026/063
Tagesordnungspunkt:
Flst. 76/5, Gemarkung Schweindorf,
Torweg 29/2
- Neubau einer Großraumgarage mit Flachdach
Beratungsfolge:
Gemeinderat 17.06.2026 Entscheidung Ö
Sachverhalt:
Der Bauherr beabsichtigt den Neubau einer Großraumgarage mit Flachdach in
Schweindorf.
Das Landratsamt Ostalbkreis – Geschäftsbereich Baurecht und Naturschutz – hat
das Bauvorhaben geprüft und hierzu folgende Stellungnahme abgegeben:
Das geplante Bauvorhaben ist nach § 30 BauGB zu beurteilen und liegt im
räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Torweg-Nord“.
Folgender Verstoß liegt vor:
Gemäß Teil I, Ziffer 5 des Bebauungsplans ist zwischen Garagen und öffentlichen
Verkehrsflächen ein Mindestabstand von 2,50 m einzuhalten. Geplant ist die
Errichtung der Garage unmittelbar an der Grundstücksgrenze bzw. mit einem
geringfügigen Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche.
Eine Nachbaranhörung ist entbehrlich.
Die Stadt wird gebeten, über das erforderliche Einvernehmen zu beraten.
Anlage:
Lageplan
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Beschlussvorschlag:
Neresheim, 09.06.2026
gez. gez.
Thomas Häfele Emma Kurz
Bürgermeister Stadtbauamt
DieseSitzungsvorlagedarfnurmitZustimmungdesBürgermeisterszuanderen
ZweckenalsderSitzungsvorbereitunggenutztwerden.
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Text aus PDF extrahiert