Startseite › Neresheim › Antrag

Flst. 377/12, Gemarkung Neresheim, Am Klosterblick 5 - Abfangung Hang mittels L-Steinen

Angenommen11 Ja · 1 Nein · 2 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeNeresheim
Datum2026-06-17
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Beschlussvorlage 2026/062 Tagesordnungspunkt: Flst. 377/12, Gemarkung Neresheim, Am Klosterblick 5 - Abfangung Hang mittels L-Steinen Beratungsfolge: Gemeinderat 17.06.2026 Entscheidung Ö Sachverhalt: Die Bauherren beabsichtigen die Abfangung des bestehenden Hangs entlang der Grundstücksgrenze mittels einer L-Steinmauer mit einer Höhe von ca. 1,40 m. Auf der Mauer ist die Errichtung eines Metallzauns mit einer Höhe von 1,00 m vorgesehen. Das Landratsamt Ostalbkreis – Geschäftsbereich Baurecht und Naturschutz – hat das Bauvorhaben geprüft und folgende Stellungnahme abgegeben: Das geplante Bauvorhaben ist gemäß § 30 BauGB zu beurteilen und liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Sohl IV“. Folgende Verstöße liegen vor: 1. Gemäß Ziffer 2.4 des Bebauungsplans sind Sockel bis zu einer Höhe von 30 cm zulässig. Darüber hinaus sind Zäune aus Holz oder Stahl bis zu einer Höhe von 1,00 m erlaubt. Geplant ist eine L-Steinmauer entlang der Grundstücksgrenze mit einer Höhe von ca. 1,40 m sowie ein darauf aufgesetzter Metallzaun mit einer Höhe von 1,00 m. Eine Nachbaranhörung ist entbehrlich. Die Stadt wird gebeten, über das erforderliche Einvernehmen zu beraten. Anlage: Planunterlagen - 1- Beschlussvorschlag: Neresheim, 08.06.2026 gez. gez. Thomas Häfele Emma Kurz Bürgermeister Stadtbauamt DieseSitzungsvorlagedarfnurmitZustimmungdesBürgermeisterszuanderen ZweckenalsderSitzungsvorbereitunggenutztwerden. -2-

Text aus PDF extrahiert