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Flst. 377/12, Gemarkung Neresheim, Am Klosterblick 5 - Abfangung Hang mittels L-Steinen
Angenommen11 Ja · 1 Nein · 2 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Neresheim |
| Datum | 2026-06-17 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage 2026/062
Tagesordnungspunkt:
Flst. 377/12, Gemarkung Neresheim,
Am Klosterblick 5
- Abfangung Hang mittels L-Steinen
Beratungsfolge:
Gemeinderat 17.06.2026 Entscheidung Ö
Sachverhalt:
Die Bauherren beabsichtigen die Abfangung des bestehenden Hangs entlang der
Grundstücksgrenze mittels einer L-Steinmauer mit einer Höhe von ca. 1,40 m. Auf
der Mauer ist die Errichtung eines Metallzauns mit einer Höhe von 1,00 m
vorgesehen.
Das Landratsamt Ostalbkreis – Geschäftsbereich Baurecht und Naturschutz – hat
das Bauvorhaben geprüft und folgende Stellungnahme abgegeben:
Das geplante Bauvorhaben ist gemäß § 30 BauGB zu beurteilen und liegt im
räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Sohl IV“.
Folgende Verstöße liegen vor:
1. Gemäß Ziffer 2.4 des Bebauungsplans sind Sockel bis zu einer Höhe von 30 cm
zulässig. Darüber hinaus sind Zäune aus Holz oder Stahl bis zu einer Höhe von 1,00
m erlaubt. Geplant ist eine L-Steinmauer entlang der Grundstücksgrenze mit einer
Höhe von ca. 1,40 m sowie ein darauf aufgesetzter Metallzaun mit einer Höhe von
1,00 m.
Eine Nachbaranhörung ist entbehrlich.
Die Stadt wird gebeten, über das erforderliche Einvernehmen zu beraten.
Anlage:
Planunterlagen
- 1-
Beschlussvorschlag:
Neresheim, 08.06.2026
gez. gez.
Thomas Häfele Emma Kurz
Bürgermeister Stadtbauamt
DieseSitzungsvorlagedarfnurmitZustimmungdesBürgermeisterszuanderen
ZweckenalsderSitzungsvorbereitunggenutztwerden.
-2-
Text aus PDF extrahiert