Startseite › Neresheim › Antrag

Sanierung Hallenbad Neresheim

Angenommen
TypAntrag
GemeindeNeresheim
Datum2026-06-17
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Beschlussvorlage 2026/056 Tagesordnungspunkt: Sanierung Hallenbad Neresheim: Teilnahme am Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) - Projektaufruf Schwimmbäder 2026"; Beschlussfassung Beratungsfolge: Gemeinderat 17.06.2026 Entscheidung Ö Sachverhalt: Das Hallenbad Neresheim wurde im Jahr 1970 erbaut und seither nur notdürftig instandgehalten. Da mittlerweile die schadhaften Stellen deutlich sichtbar sind, wurde bereits im Jahr 2023 das Planungsbüro Letsch mit der Erstellung einer Vorstudie zur Sanierung des Lehrschwimmbeckens beauftragt. Die Analyse ergab, dass in den Bereichen der Statik, des Brandschutzes, der Badewasseraufbereitung, Raumlufttechnik und Sanitärinstallation erheblicher Sanierungs- bzw. Erneuerungsbedarf besteht. In der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 11.09.2023 wurden mehrere Alternativen zur Sanierung vorgestellt und beraten. Auftrag an die Verwaltung war, eine Variante zu finden, die den Erhalt des Bades ohne jeglichen Luxus für die nächsten 30 Jahre sicherstellt. Um diese für das örtliche und regionale Schul- und Vereinsschwimmen wichtige Einrichtung zu erhalten, schlägt die Verwaltung vor, einen Projektantrag zur Sanierung und energetischen Ertüchtigung des Hallenbads Neresheim im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) - Projektaufruf Schwimmbäder 2026“ einzureichen. Eine Teilnahme an diesem Bundesprogramm ist derzeit die einzige Möglichkeit, für die Sanierung eine finanzielle Zuwendung von bis zu 75 % der förderfähigen Kosten zu erhalten. Informationen zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) - Projektaufruf Schwimmbäder 2026“: Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat im März 2026 den Projektaufruf zum o.g. Förderprogramm veröffentlicht (Volumen: 250 Millionen €). Mit diesem Programm unterstützt der Bund die Kommunen speziell bei der Sanierung von kommunalen Schwimmbädern, da hier ein besonders hoher Instandsetzungsrückstau gesehen wird. Die Bundesförderung soll in der Regel zwischen 250.000 und 8 Millionen Euro pro Projekt betragen. Die maximale Zuschusshöhe beträgt in der Regel 45 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. - 1- Der Eigenanteil der Kommunen beträgt damit mindestens 55 %, bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage kann sich der Fördersatz auf 75 % erhöhen und der kommunale Eigenanteil damit auf 25 % reduzieren. Ein ähnliches Förderprogramm wurde bereits in den Vorjahren aufgelegt, bislang konnten aber auch weitere Sportstätten, nicht nur Schwimmbäder, über das SKS gefördert werden. Im Jahr 2023 hat die Stadt Neresheim nach Gemeinderatsbeschluss bereits einmal versucht, an Fördermittel zu gelangen (Beschlussvorlage 2023/062 vom 25.09.2023), kam jedoch nicht in die engere Auswahl. Da der Projektaufruf nun speziell auf Schwimmbäder ausgerichtet ist, schlägt die Verwaltung vor, im Jahr 2026 erneut einen Antrag zu stellen. Das Antragsverfahren ist in zwei Phasen untergliedert. In der ersten Phase (Interessenbekundungsverfahren) ist eine Projektskizze mit Beschluss des Gemeinderats, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf gebilligt wird, bis zum 19.06.2026 einzureichen. Der Gremienbeschluss kann erforderlichenfalls bis spätestens zum 03.07.2026 nachgereicht werden. Nach Einreichung der Projektskizze im Interessenbekundungsverfahren beschließt der Haushaltsausschuss des Bundestags voraussichtlich im September 2026 die zur Antragsstellung vorzusehenden Projekte. Die zweite Phase umfasst anschließend die eigentliche Beantragung der Bundesförderung in Form einer Projektzuwendung (Zuwendungsantrag). Die zu fördernden Kommunen werden nach Projektauswahl zu Beginn der zweiten Phase aufgefordert, einen Zuwendungsantrag einzureichen. Die Erteilung der Zuwendungsbescheide erfolgt im Laufe des Jahres 2027. Die Verwaltung hat die Projektskizze aus dem Jahr 2023 aufgearbeitet und die Antragsunterlagen für den Programmaufruf 2026 zusammengestellt. Zur Wahrung der Antragsfrist hat die Verwaltung diese bereits unter Vorbehalt der Zustimmung des Gemeinderats eingereicht. Der entsprechende Gremiumsbeschluss vom 17.06.2026 wird nachgereicht. Kosten: Eine erste Kostenschätzung des beauftragten Büros für die bereits vorberatene Lösung beläuft sich auf 4,879 Mio. € (Stand 2023). Bei einer angenommenen Preissteigerung von 5 % / Jahr und einer angenommenen Umsetzung der Baumaßnahme ab dem Jahr 2028 ergeben sich neue Gesamtkosten von 6.123.750,00 €. Finanzierung: Bei einer Zuwendung seitens des Bundes von 75 % beliefe sich der Eigenanteil der Stadt Neresheim auf 1,53 Mio. €. Aktuell geht die Verwaltung von einer umfassenden Planungs- und Ausschreibungsphase im Jahr 2027 (VgV-Verfahren) sowie einer Umsetzungsphase in den Jahren 2029-2030 aus. Mit einem Bewilligungsbescheid seitens des Bundes ist nicht vor Sommer 2027 zu rechnen. Die entsprechenden Finanzmittel sind in den Haushaltsjahren 2027 ff. zu veranschlagen. -2- Anlage: Büro Letsch_Hallenbad Neresheim Maßnahmenbeschreibung Förderung -3- Beschlussvorschlag: Der Teilnahme am Bundesprogramm „"Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) - Projektaufruf Schwimmbäder 2026" mit dem Projektvorschlag „Sanierung Hallenbad Neresheim“ wird zugestimmt. Neresheim, 24.06.2026 gez. gez. Thomas Häfele Sandra Niegel Bürgermeister Kämmerei DieseSitzungsvorlagedarfnurmitZustimmungdesBürgermeisterszuanderen ZweckenalsderSitzungsvorbereitunggenutztwerden. -4-

Text aus PDF extrahiert