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Unterrichtung gemäß § 119 LBG Abs. 3 Landesbeamtengesetz (LBG)
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Germersheim |
| Datum | 2026-05-05 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Entsprechend §119 Abs. 3 Landesbeamtengesetzt (LBG) unterrichten Kommunal-beamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr.
Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.
Dieser Unterrichtungspflicht kommen Bürgermeister Marcus Schaile sowie der Erste Beigeordnete Dr. Sascha Hofmann hiermit nach.
Der besseren Übersichtlichkeit halber wurden die Angaben über die Nebentätigkeiten und Ehrenämter die der Bürgermeister Marcus Schaile sowie der Erste Beigeordnete Dr. Sascha Hofmann ausüben, in Tabellenform erfasst.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat nimmt von den beigelegten Nebentätigkeiten Kenntnis.
Text aus PDF extrahiert