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Anpassung der Betreuungskosten an den Grundschulen Eduard-Orth-Schule, Geschwister-Scholl-Schule und Gottfried-Tulla-Schule
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Germersheim |
| Datum | 2026-05-05 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
An der Geschwister-Scholl-Schule, der Eduard-Orth-Schule und der Gottfried-Tulla-Schule werden Betreuungsangebote vor und nach dem Unterricht vorgehalten. Bislang betragen die Elternbeiträge für die Früh- und Spätbetreuung 10,00 € pro Monat und für die Hausaufgabenbetreuung an der Gottfried-Tulla-Schule ebenfalls 10,00 € pro Monat.
Die derzeit erhobenen Beiträge stehen in keinem angemessenen Verhältnis mehr zu den tatsächlichen Aufwendungen des Schulträgers für die Bereitstellung der Betreuungsangebote. Die Kosten für das Personal, für die Unterhaltung und Bereitstellung der Räumlichkeiten, für Sachkosten sowie für die allgemeine Organisation und Verwaltung sind anteilig umzulegen. Hinzu kommen die in den vergangenen Jahren deutlich gestiegenen allgemeinen Kosten, insbesondere im Bereich der Unterhaltungsaufwendungen, der Energiepreise sowie der allgemeinen Inflation. Auch tarifliche Entwicklungen und Kostensteigerungen im laufenden Betrieb wirken sich auf die Finanzierung der Betreuungsangebote aus.
Vor diesem Hintergrund ist eine Anpassung der Elternbeiträge sachgerecht und erforderlich. Ziel ist dabei nicht eine vollständige Kostendeckung, sondern eine angemessene und sozial vertretbare Beteiligung der Eltern an den entstehenden Gesamtkosten der Betreuung.
Die Beiträge sollen als feste monatliche Beträge erhoben werden. Die Erhebung eines monatlichen Festbetrags schafft sowohl für die Eltern als auch für die Verwaltung eine klare, verlässliche und planbare Grundlage. Gleichzeitig wird der Verwaltungsaufwand verringert, da unabhängig von einzelnen Nutzungstagen ein einheitlicher Beitrag für die regelmäßige Teilnahme an der Betreuung von montags bis freitags erhoben wird. Die Festbeträge gelten jeweils für den Zeitraum vom Beginn bis zum Ende des Schuljahres.
Die Höhe der jeweiligen Beiträge orientiert sich an Umfang und Dauer der angebotenen Betreuung. Für die Frühbetreuung vor Unterrichtsbeginn ist an allen drei Schulen künftig ein einheitlicher monatlicher Beitrag in Höhe von 25,00 € vorgesehen.
Für die Spätbetreuung ergeben sich aufgrund der unterschiedlichen Betreuungszeiten differenzierte Beiträge. Die Spätbetreuung an der Geschwister-Scholl-Schule findet von 12:05 Uhr bis 13:00 Uhr statt, sodass hierfür ein monatlicher Beitrag von 27,50 € vorgesehen ist. An der Eduard-Orth-Schule wird die Betreuung von 12:00 Uhr bis 13:15 Uhr angeboten, sodass hierfür ein monatlicher Beitrag von 37,50 € erhoben werden soll. An der Gottfried-Tulla-Schule wird die Spätbetreuung in zwei Zeitabschnitten angeboten, nämlich von 12:00 Uhr bis 13:30 Uhr sowie zusätzlich von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr. Für beide Zeitabschnitte soll jeweils ein monatlicher Beitrag in Höhe von 45,00 € erhoben werden. Der Beitragsunterschied zwischen den Schulen ist damit durch die jeweils unterschiedliche Länge der Betreuungszeiten sachlich begründet.
Die Neufestsetzung der Beiträge trägt somit sowohl der tatsächlichen Kostenentwicklung als auch dem unterschiedlichen Umfang der angebotenen Betreuungszeiten Rechnung.
Die neue Beitragsregelung soll ab dem Schuljahr 2026/2027 gelten und sieht zusammengefasst wie folgt aus:
Frühbetreuung an allen drei Schulen: 25,00 €
Geschwister-Scholl-Schule, Spätbetreuung (12:05 Uhr bis 13:00 Uhr): 27,50 €
Eduard-Orth-Schule, Spätbetreuung (12:00 Uhr bis 13:15 Uhr): 37,50 €
Gottfried-Tulla-Schule, Spätbetreuung (12:00 Uhr bis 13:30 Uhr): 45,00 €
Gottfried-Tulla-Schule, Hausaufgabenbetreuung (13:30 Uhr bis 15:00 Uhr): 45,00 €.
Beschlussvorschlag:
Der Schulträgerausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Elternbeiträge für die Betreuungsangebote, wie oben dargestellt, neu festzusetzen.
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der neuen Beitragsregelung ab dem Schuljahr 2026/2027 zu und verweist zur abschließenden Beschlussfassung an den Stadtrat.
Der Stadtrat stimmt der neuen Beitragsregelung ab dem Schuljahr 2026/2027 zu.
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