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Anpassung des Essensgeldes und Einführung eines monatlichen Festbetrags für die Mittagsverpflegung an den Grundschulen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Germersheim |
| Datum | 2026-05-05 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
An der Eduard-Orth-Grundschule und der Geschwister-Scholl-Grundschule wird im Rahmen der Ganztagsbetreuung eine Mittagsverpflegung angeboten. Das Essensgeld beträgt derzeit 4,05 € pro Mahlzeit. Die Eltern zahlen aktuell einen monatlichen Betrag von 55,00 €. Im Anschluss erfolgte bislang nachträglich eine halbjährige Abrechnung auf Grundlage der tatsächlich verzehrten Mahlzeiten.
Bislang wurden bei der Festsetzung des Essensgeldes im Wesentlichen die reinen Cateringkosten für die gelieferten Mahlzeiten berücksichtigt und auf die Eltern umgelegt. Weitere mit der Mittagsverpflegung verbundene Aufwendungen, insbesondere für Organisation, Verwaltung, Personal, Essensausgabe, Reinigung sowie Unterhaltung und Bereitstellung der hierfür erforderlichen Räumlichkeiten und Ausstattung, wurden hierbei bislang nicht berücksichtigt. Nach der Auffassung des Rechnungshofes ist eine ausschließliche Orientierung an den reinen Cateringkosten jedoch nicht sachgerecht. Vielmehr soll der von den Eltern zu leistende Beitrag als sozial angemessene Kostenbeteiligung ausgestaltet sein, die neben den Verpflegungskosten auch weitere, mit der Bereitstellung der Mittagsverpflegung verbundene Kosten, zumindest anteilig berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund ist eine Anpassung des Essensgeldes von bisher 4,05 € auf 5,00 € pro Mahlzeit vorgesehen. Der Betrag, den Grundschulen in umliegenden Gemeinden für eine Mahlzeit erheben reicht von 3,80 € bis 6,20 € pro Mahlzeit. Folglich liegt der Wert von 5,00 € im Durschnitt. Der neue Betrag stellt keine vollständige Kostendeckung dar, sondern bildet weiterhin lediglich eine sozial angemessene Beteiligung der Eltern an den entstehenden Gesamtkosten ab.
Neben der Erhöhung des Essensgeldes soll auch die bisherige Abrechnungsweise geändert werden. Die halbjährliche Abrechnung nach den tatsächlich verzehrten Mahlzeiten verursacht einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Für jedes Kind müssen die einzelnen Essenstage erfasst, geprüft, abgerechnet und bei Rückfragen nachbearbeitet werden. Dies bindet personelle Ressourcen in der Verwaltung und führt regelmäßig zu zusätzlichem Abstimmungsbedarf mit Eltern, Schulen und Betreuungskräften. Künftig soll daher für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung ein monatlicher Festbetrag in Höhe von 60,00 € pro Kind erhoben werden. Die durchschnittlichen reinen Essenskosten liegen derzeit bei rund 41,00 € pro Kind und Monat. Hinzu kommen Aufwendungen für Personal, Organisation, Essensausgabe, Reinigung, Abrechnung sowie den Unterhalt der für die Mittagsverpflegung genutzten Räumlichkeiten und Ausstattung, wodurch sich ein Wert von monatlich 60 € als angemessener Pauschalbetrag ergibt. Bei der Berechnung wurden Feiertage, Wochenenden, bewegliche Ferientage sowie die Ferienzeiten nicht berücksichtigt. Damit orientiert sich der monatliche Beitrag an den tatsächlichen Verpflegungszeiträumen innerhalb des Schulbetriebs. Die Erhebung eines monatlichen Festbetrags ist sachgerecht, da ein wesentlicher Teil der Kosten unabhängig davon entsteht, ob ein Kind an einzelnen Tagen tatsächlich am Mittagessen teilnimmt. Dies betrifft insbesondere Personal- und Unterhaltungskosten.
Eine Abrechnung nach den tatsächlich verzehrten Mahlzeiten soll künftig nur noch in begründeten Ausnahmefällen erfolgen. Dies gilt insbesondere bei triftigen Gründen wie einer länger andauernden Erkrankung oder einem Wegzug. Auf diese Weise kann besonderen Einzelfällen angemessen Rechnung getragen werden, ohne an der grundsätzlichen Umstellung auf einen monatlichen Festbetrag festzuhalten.
Die Umstellung trägt somit sowohl der Kostenentwicklung als auch dem Ziel einer effizienteren und einfacheren Verwaltungsabwicklung Rechnung. Die Kostenbeteiligung der Eltern bleibt weiterhin lediglich ein Beitrag zu den entstehenden Gesamtkosten der Mittagsverpflegung.
Die Neuregelung soll ab dem Schuljahr 2026/2027 gelten.
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Beschlussvorschlag:
Der Schulträgerausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Anpassung des Essensgeldes, wie oben dargestellt, neu festzusetzen.
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Anpassung des Essensgeldes, wie oben dargestellt, zu und verweist zur abschließenden Beschlussfassung an den Stadtrat.
Der Stadtrat stimmt der Anpassung des Essensgeldes, wie oben dargestellt, zu.
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