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Richtlinie für Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum der Gemeinde Mötzingen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Mötzingen |
| Datum | 2026-07-07 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
GEMEINDE MÖTZINGEN
GEM EIN DERAT SVORL AGE
Sitzung am: 07.07.2026 Anlagen: Vorlage Nr.: 068/2026
öffentlich
Entwurf der Richtlinie für Auf-
grabungen im öffentlichen
Aktenzeichen:
Verkehrsraum der Gemeinde
650.05
Mötzingen
Sachbearbeiter/in:
Silke Bohn
Richtlinie für Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum der Gemeinde Mötzingen
SACHVERHALT:
Die Gemeinde Mötzingen ist Straßenbaulastträgerin für die kommunalen Straßen, Gehwege
und Plätze im Gemeindegebiet. Für Eingriffe in diese öffentlichen Verkehrsflächen durch
Versorgungsunternehmen, Telekommunikationsanbieter, Bauunternehmen sowie sonstige
Dritte ist eine Aufgrabungsgenehmigung erforderlich.
In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass die bestehenden Anforderungen und Auf-
lagen des Bauamtes für Aufgrabungen nicht immer ausreichend bekannt sind oder unter-
schiedlich interpretiert werden. Dies führt teilweise zu vermeidbaren Schäden an Straßen-
oberflächen, Gehwegen und Platzflächen sowie zu erhöhtem Kontroll- und Nachbesse-
rungsaufwand.
Zur Verbesserung der Transparenz und zur einheitlichen Anwendung der Anforderungen soll
daher eine kommunale Aufgrabungsrichtlinie veröffentlicht werden. Die Richtlinie dient als
Informations- und Handlungsgrundlage für alle Antragsteller und beschreibt die Vorausset-
zungen, Verfahrensabläufe, technischen Anforderungen sowie die Wiederherstellungspflich-
ten nach einer Aufgrabung ausführlich und nachvollziehbar.
Ziel ist es, die Qualitätsstandards bei Bauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum frühzeitig zu
vermitteln und dadurch spätere Schäden und Mängel zu vermeiden. Straßen, Gehwege und
Plätze stellen erhebliche kommunale Vermögenswerte dar. Unsachgemäß ausgeführte Auf-
grabungen können die Lebensdauer der Verkehrsflächen erheblich verkürzen und zu Folge-
schäden wie Setzungen, Rissbildungen oder Unebenheiten führen.
Durch die Einführung einer verbindlichen Richtlinie sollen insbesondere folgende Ziele er-
reicht werden:
• transparente Darstellung der Anforderungen für die Erteilung einer Aufgrabungsge-
nehmigung,
• frühzeitige Information der Antragsteller über technische und organisatorische Vorga-
ben,
• Sicherstellung einer fachgerechten Wiederherstellung der Verkehrsflächen,
• Reduzierung von Folgeschäden und Nachbesserungen,
• Erhalt der Verkehrssicherheit,
• Schutz des kommunalen Anlagevermögens,
• Vereinheitlichung der Verwaltungsverfahren.
Darüber hinaus wurden die öffentlichen Verkehrsflächen in den neuen Baugebieten Röte II
und Röte III erst kürzlich hergestellt bzw. werden in naher Zukunft fertiggestellt. Erfahrungs-
gemäß führen nachträgliche Aufgrabungen in neu hergestellten Straßen und Gehwegen häu-
fig zu Qualitätsverlusten und einer Verringerung der Nutzungsdauer der Beläge.
Zur Sicherung der Investitionen und zum langfristigen Erhalt der Oberflächenqualität soll da-
her für diese Baugebiete eine Aufgrabungssperre von fünf Jahren nach Fertigstellung der
jeweiligen Verkehrsflächen festgelegt werden. Die Regelung entspricht der in vielen Kom-
munen üblichen Praxis zum Schutz neu ausgebauter Straßen.
Wesentliche Inhalte der Aufgrabungsrichtlinie
Die Richtlinie soll insbesondere Regelungen zu folgenden Punkten enthalten:
• Antragsverfahren und erforderliche Unterlagen,
• Zuständigkeiten und Ansprechpartner,
• technische Anforderungen an Aufgrabungen,
• Verkehrs- und Arbeitssicherung,
• Dokumentationspflichten,
• Anforderungen an Verfüllung und Verdichtung,
• Wiederherstellung der Oberflächen,
• Gewährleistungsfristen,
• Abnahmeverfahren,
• Haftungsregelungen,
• Regelungen zur Aufgrabungssperre in neu hergestellten Verkehrsflächen,
• Ausnahmetatbestände bei dringenden Versorgungs- und Instandsetzungsmaßnah-
men.
Durch die Einführung der Richtlinie entstehen keine zusätzlichen Haushaltsbelastungen.
Langfristig ist davon auszugehen, dass durch die Verbesserung der Ausführungsqualität und
die Vermeidung von Folgeschäden geringere Unterhaltungs- und Sanierungskosten für die
Gemeinde entstehen.
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Der Gemeinderat beschließt die Einführung der „Richtlinie für Aufgrabungen im öf-
fentlichen Verkehrsraum der Gemeinde Mötzingen“ gemäß der als Anlage beigefüg-
ten Fassung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinie zu veröffentlichen und bei allen zukünf-
tigen Anträgen auf Aufgrabungsgenehmigungen anzuwenden.
3. Für die beiden neuen Baugebiete Röte II und Röte III wird nach Fertigstellung der öf-
fentlichen Verkehrsflächen eine Aufgrabungssperre von fünf Jahren festgelegt.
4. Ausnahmen von der Aufgrabungssperre können in begründeten Einzelfällen durch
die Gemeindeverwaltung zugelassen werden, insbesondere bei unvorhersehbaren
Schäden, Störungen der öffentlichen Versorgung oder sonstigen zwingenden öffentli-
chen Interessen.
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