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Gebührenanpassung in den Kindertageseinrichtungen für die Kindergartenjahre 2026/2027 und 2027/2028

Angenommen
TypAntrag
GemeindeMötzingen
Datum2026-07-07
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GEMEINDE MÖTZINGEN GEM EIN DERAT SVORL AGE Sitzung am: 07.07.2026 Anlagen: Vorlage Nr.: 070/2026 öffentlich Übersicht der bisheri- gen/künftigen Elternbeiträge; Aktenzeichen: TOP 2 Berechnung der Kostende- ckungsgrade Sachbearbeiter/in: Benjamin Finis Gebührenanpassung in den Kindertageseinrichtungen für die Kindergartenjahre 2026/27 und 2027/28 SACHVERHALT: Die Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen steigen kontinuierlich an. Insbesondere die Tarifsteigerungen im Personalbereich, erhöhte Sachkosten sowie allgemeine Kostensteige- rungen führen zu einer zunehmenden Belastung des kommunalen Haushalts. Zur teilweisen Kompensation dieser Kostenentwicklung und zur Erhaltung einer angemesse- nen Kostendeckung wird vorgeschlagen, die Elternbeiträge in zwei Schritten anzupassen: • zum 01.01.2027 um 4,5%, • zum Kindergartenjahr 2027/28 um weitere 4,0%. Die vorgeschlagenen Anpassungen orientieren sich an den allgemeinen Kostensteigerungen und tragen dazu bei, den Finanzierungsanteil der Eltern an den Betriebskosten moderat zu erhöhen. Die Anpassung orientiert sich darüber hinaus an den allgemeinen Empfehlungen der kommunalen Landesverbände und den kirchlichen Trägerverbänden. Finanzielle Auswirkungen: Die kommunalen Landesverbände und die kirchlichen Trägerverbände empfehlen für Kinder- tageseinrichtungen einen Kostendeckungsgrad von 20% durch Elternbeiträge. Trotz der vor- gesehenen Gebührenanpassungen wird dieser empfohlene Wert weiterhin deutlich verfehlt. Nach Umsetzung der vorgeschlagenen Erhöhungen ergibt sich voraussichtlich folgender Kostendeckungsgrad: U3-Bereich 15,10% - Kindergartenbereich 12,70%. Die Elternbeiträge leisten damit weiterhin lediglich einen begrenzten Beitrag zur Finanzie- rung der tatsächlichen Betriebskosten. Der überwiegende Anteil der Kosten wird weiterhin durch die Gemeinde sowie durch öffentliche Zuschüsse getragen. Bewertung der Verwaltung: Die vorgeschlagenen Beitragserhöhungen sind aus Sicht der Verwaltung erforderlich und angemessen. Sie ermöglichen eine teilweise Anpassung an die gestiegenen Betriebskosten, ohne die Familien übermäßig zu belasten. Auch nach der Erhöhung bleiben die erreichten Kostendeckungsgrade deutlich unter dem empfohlenen Richtwert von 20%. Die Gemeinde übernimmt somit weiterhin den wesentli- chen Anteil der Finanzierung der Kinderbetreuung. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, die dargestellten Gebührenanpassungen für die Kindergartenjahre 2026/27 und 2027/28 zu beschließen. Aufgrund anstehender und notwendiger redaktioneller und inhaltlicher Anpassungen in der Mustersatzung des Gemeindetags zur Gebührensatzung sowie inhaltlicher Anpassungen aufgrund struktureller Neuordnung der kommunalen Betreuungsinfrastruktur, erfolgt der kon- krete Satzungsbeschluss im Herbst 2026. BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Der Gemeinderat beschließt die Anpassung der Elternbeiträge für die Kindertageseinrich- tungen zum 01.01.2027 um 4,5% für das Kindergartenjahr 2026/27. 2. Der Gemeinderat beschließt die Anpassung der Elternbeiträge für die Kindertageseinrich- tungen zum Beginn des Kindergartenjahres 2027/28 (01.09.2027) um weitere 4,0%. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Beitragsordnungen anzupassen und die Eltern rechtzeitig über die Änderungen zu informieren.

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