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Bebauungsplan "Alexanderstraße" - Satzungsbeschluss
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Mössingen |
| Datum | 2026-06-29 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT MÖSSINGEN DRUCKSACHE 2026/092
Fachbereich 3 Anlage(n): 5
AZ: 621.49
Sachgebiet 3-1 Stadtentwicklung, Umwelt, STEP 2030 Handlungsziel
Liegenschaften AZ 1.1, 1.2, 1.4
Erstellt: 29.05.2026
Felix Benzel
Gemeinderat am 29.06.2026
öffentlich
Bebauungsplan "Alexanderstraße" - Satzungsbeschluss
Sachverhalt:
1. Planungsanlass
Die Stadt ist Eigentümerin des Grundstücks Flst. Nr. 15430 an der Kreuzung
Alexanderstraße – Lange Straße, nördlich der Mössinger Innenstadt. Das Grundstück
ist eine unbebaute Fläche im bebauten und beplanten Innenbereich mit einer Größe
von 1020 m². Derzeit gelten die Festsetzungen des seit dem 30.06.2006
rechtskräftigen Bebauungsplans „Schlattwiesen“.
Die Stadt Mössingen plant das Grundstück auf Grundlage einer Konzeptvergabe zu
verkaufen. Aufgrund der Grundstücksgröße, der vorhandenen Erschließung und der
städtebaulichen Situation als Eckgrundstück im festgesetzten Mischgebiet soll eine
bessere Ausnutzung des Grundstücks Flst. Nr. 15430 unter Berücksichtigung der
benachbarten Bebauung ermöglicht werden, als dies der derzeitige Bebauungsplan
zulässt. Im Vorfeld der Konzeptvergabe hat sich die Stadtverwaltung daher mit der
möglichen und städtebaulich sowie wirtschaftlich sinnvollen Bebaubarkeit des
Grundstücks auseinandergesetzt und den Rahmen für eine mögliche Änderung des
Bebauungsplans erarbeitet.
Ziel ist es bereits erschlossenes Bauland zu aktivieren und zukünftig eine sinnvolle
Nutzung sowie eine flexible und nachhaltige Bebaubarkeit des Grundstücks Flst. Nr.
15430 an der Kreuzung Alexanderstraße – Lange Straße zu ermöglichen. Die
Änderung des Bebauungsplans dient vor allem dazu, eine zeitgemäße Bebauung
realisieren zu können, die den heutigen Ansprüchen an einen sparsamen und
ressourcenschonenden Umgang mit Grund und Boden gerecht wird und gleichzeitig
die hohe Nachfrage nach Wohnraum deckt.
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2. Konzeptvergabe
Das Grundstück Flst. Nr. 15430 wurde öffentlich freibleibend aufgrund
Konzeptvergabe zum Verkauf ausgeschrieben. Im Rahmen der Konzeptvergabe
haben sich zwei potenzielle Investoren mit unterschiedlichen Konzepten beworben.
Die Konzepte wurden im Gemeinderat vorgestellt und beraten (siehe Drucksache
2025/055, 2025/082, 2025/094).
Auf Wunsch des Gemeinderats wurde im Bieterverfahren die Realisierbarkeit von
gefördertem Wohnraum in Rücksprache mit den Bewerbern geprüft. Diese Prüfung fiel
negativ aus.
In der öffentlichen Gemeinderatsitzung am 21.07.2025 erhielt der Bieter mit Konzept 1
den Zuschlag und damit das Angebot das Grundstücks Flst. Nr. 15430 zum Kaufpreis
von 400 € pro m² zuzüglich Hausanschlusskosten und Kaufnebenkosten zu erwerben.
Inzwischen liegt eine unterzeichnete Bauplatzzusage vor, sodass die Planungen
fortgeführt und vertieft werden konnten. Der Kauf des Grundstücks soll erfolgen,
sobald das Baurecht geändert wurde und somit die Grundlage für die Umsetzung des
Planungskonzepts geschaffen ist.
3. Verfahrensstand
Die Aufstellung des Bebauungsplans "Alexanderstraße" wurde am 21.07.2025 in
öffentlicher Sitzung vom Gemeinderat zusammen mit der Konzeptvergabe
beschlossen (siehe Drucksache 2025/094).
In der öffentlichen Sitzung am 20.04.2026 hat der Gemeinderat den Entwurf des
Bebauungsplans und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften „Alexanderstraße“
zusammen mit der Begründung gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen (Auslegungsbeschluss).
Die Veröffentlichung im Internet (öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 25.04.2026 bis einschließlich 30.05.2026 für die
Öffentlichkeit statt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden im gleichen
Zeitraum beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen und der jeweilige
Abwägungsvorschlag der Verwaltung sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen
(siehe Anlage 4).
Von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden keine wesentlichen
Bedenken geäußert. Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.
Die Aufstellung und Auslegung des Bebauungsplans „Alexanderstraße“, erfolgt gemäß
§ 13a BauGB im vereinfachten beschleunigten Verfahren.
Im vereinfachten Verfahren wird nach § 13 Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB der frühzeitigen Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, der Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 BauGB sowie dem Umweltbericht abgesehen.
Eine artenschutzrechtliche Relevanzprüfung wurde bereits durchgeführt. Dabei
wurden keine relevanten Habitatstrukturen sowie keine artenschutzrechtlich
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bedeutsamen Artengruppen oder Arten festgestellt (siehe Anlage 5). Somit ist nicht
von einem Eintritt der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 4 BNatSchG
auszugehen.
Die Umweltbelange wurden, auch ohne separate Umweltprüfung, im
Bauleitplanverfahren bearbeitet worden und in der Abwägung sachgerecht
berücksichtigt.
Zum Abschluss des Verfahrens ist nun der Satzungsbeschluss zu fassen.
Beschlussvorschlag:
1. Die zum Entwurf des Bebauungsplans und zum Entwurf der örtlichen
Bauvorschriften vorgebrachten Stellungnahmen der öffentlichen und privaten
Belange werden untereinander und gegeneinander entsprechend der Anlage 4
dieser Drucksache abgewogen.
2. Der Bebauungsplan und die textlichen Festsetzungen "Alexanderstraße" in der
Fassung vom 01.06.2026 werden als Bebauungsplan der Innenentwicklung
gemäß § 13a BauGB nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4
Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) als Satzung beschlossen.
3. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften
"Alexanderstraße" in der Fassung vom 01.06.2026 werden nach § 74
Landesbauordnung (LBO) und § 4 GemO als selbständige Satzung
beschlossen.
Entspricht folgenden STEP 2030-Zielen:
Handlungsziel:
Wir fördern eine perspektivische wie nachhaltige
Siedlungsentwicklung unter Berücksichtigung
ökologischer, ökonomischer und sozialer Aspekte vor
AZ 1.1:
dem Hintergrund des demografischen Wandels und des
sich abflachenden Bevölkerungswachstums.
Wir verfolgen eine strategische Innen- vor
Außenentwicklung zur qualitativen Sicherung des
AZ 1.2:
Siedlungsbestands sowie vorhandener Infrastrukturen
Wir unterstützen eine gezielte Aktivierung von
innerörtlichen Entwicklungspotenzialen u.a. in Form von
Baulücken, untergenutzten Flächen, Brachen oder
AZ 1.4:
Leerständen, um eine weitere Zersiedelung zu
vermeiden und kurze Wege zu schaffen. Dies sehen wir
als Beitrag zur Verkehrsentlastung an.
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Anlagen:
Anlage 1_Bebauungsplan
Anlage 2_Textteil
Anlage 3_Begründung
Anlage 4_Abwägung
Anlage 5_artenschutzrechtl. Relevanzprüfung vom 31.01.2024
Anlage 1 Bebauungsplan
Anlage 2_Textteil
Anlage 3_Begründung
Anlage 4_Abwägung
Anlage 5_Artenschutzrechtl. Relevanzprüfung
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