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Bebauungsplan "Alexanderstraße" - Satzungsbeschluss

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TypAntrag
GemeindeMössingen
Datum2026-06-29
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STADT MÖSSINGEN DRUCKSACHE 2026/092 Fachbereich 3 Anlage(n): 5 AZ: 621.49 Sachgebiet 3-1 Stadtentwicklung, Umwelt, STEP 2030 Handlungsziel Liegenschaften AZ 1.1, 1.2, 1.4 Erstellt: 29.05.2026 Felix Benzel Gemeinderat am 29.06.2026 öffentlich Bebauungsplan "Alexanderstraße" - Satzungsbeschluss Sachverhalt: 1. Planungsanlass Die Stadt ist Eigentümerin des Grundstücks Flst. Nr. 15430 an der Kreuzung Alexanderstraße – Lange Straße, nördlich der Mössinger Innenstadt. Das Grundstück ist eine unbebaute Fläche im bebauten und beplanten Innenbereich mit einer Größe von 1020 m². Derzeit gelten die Festsetzungen des seit dem 30.06.2006 rechtskräftigen Bebauungsplans „Schlattwiesen“. Die Stadt Mössingen plant das Grundstück auf Grundlage einer Konzeptvergabe zu verkaufen. Aufgrund der Grundstücksgröße, der vorhandenen Erschließung und der städtebaulichen Situation als Eckgrundstück im festgesetzten Mischgebiet soll eine bessere Ausnutzung des Grundstücks Flst. Nr. 15430 unter Berücksichtigung der benachbarten Bebauung ermöglicht werden, als dies der derzeitige Bebauungsplan zulässt. Im Vorfeld der Konzeptvergabe hat sich die Stadtverwaltung daher mit der möglichen und städtebaulich sowie wirtschaftlich sinnvollen Bebaubarkeit des Grundstücks auseinandergesetzt und den Rahmen für eine mögliche Änderung des Bebauungsplans erarbeitet. Ziel ist es bereits erschlossenes Bauland zu aktivieren und zukünftig eine sinnvolle Nutzung sowie eine flexible und nachhaltige Bebaubarkeit des Grundstücks Flst. Nr. 15430 an der Kreuzung Alexanderstraße – Lange Straße zu ermöglichen. Die Änderung des Bebauungsplans dient vor allem dazu, eine zeitgemäße Bebauung realisieren zu können, die den heutigen Ansprüchen an einen sparsamen und ressourcenschonenden Umgang mit Grund und Boden gerecht wird und gleichzeitig die hohe Nachfrage nach Wohnraum deckt. Seite1von4 2. Konzeptvergabe Das Grundstück Flst. Nr. 15430 wurde öffentlich freibleibend aufgrund Konzeptvergabe zum Verkauf ausgeschrieben. Im Rahmen der Konzeptvergabe haben sich zwei potenzielle Investoren mit unterschiedlichen Konzepten beworben. Die Konzepte wurden im Gemeinderat vorgestellt und beraten (siehe Drucksache 2025/055, 2025/082, 2025/094). Auf Wunsch des Gemeinderats wurde im Bieterverfahren die Realisierbarkeit von gefördertem Wohnraum in Rücksprache mit den Bewerbern geprüft. Diese Prüfung fiel negativ aus. In der öffentlichen Gemeinderatsitzung am 21.07.2025 erhielt der Bieter mit Konzept 1 den Zuschlag und damit das Angebot das Grundstücks Flst. Nr. 15430 zum Kaufpreis von 400 € pro m² zuzüglich Hausanschlusskosten und Kaufnebenkosten zu erwerben. Inzwischen liegt eine unterzeichnete Bauplatzzusage vor, sodass die Planungen fortgeführt und vertieft werden konnten. Der Kauf des Grundstücks soll erfolgen, sobald das Baurecht geändert wurde und somit die Grundlage für die Umsetzung des Planungskonzepts geschaffen ist. 3. Verfahrensstand Die Aufstellung des Bebauungsplans "Alexanderstraße" wurde am 21.07.2025 in öffentlicher Sitzung vom Gemeinderat zusammen mit der Konzeptvergabe beschlossen (siehe Drucksache 2025/094). In der öffentlichen Sitzung am 20.04.2026 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften „Alexanderstraße“ zusammen mit der Begründung gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen (Auslegungsbeschluss). Die Veröffentlichung im Internet (öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 25.04.2026 bis einschließlich 30.05.2026 für die Öffentlichkeit statt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden im gleichen Zeitraum beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen und der jeweilige Abwägungsvorschlag der Verwaltung sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen (siehe Anlage 4). Von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden keine wesentlichen Bedenken geäußert. Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Die Aufstellung und Auslegung des Bebauungsplans „Alexanderstraße“, erfolgt gemäß § 13a BauGB im vereinfachten beschleunigten Verfahren. Im vereinfachten Verfahren wird nach § 13 Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie dem Umweltbericht abgesehen. Eine artenschutzrechtliche Relevanzprüfung wurde bereits durchgeführt. Dabei wurden keine relevanten Habitatstrukturen sowie keine artenschutzrechtlich Seite2von4 bedeutsamen Artengruppen oder Arten festgestellt (siehe Anlage 5). Somit ist nicht von einem Eintritt der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 4 BNatSchG auszugehen. Die Umweltbelange wurden, auch ohne separate Umweltprüfung, im Bauleitplanverfahren bearbeitet worden und in der Abwägung sachgerecht berücksichtigt. Zum Abschluss des Verfahrens ist nun der Satzungsbeschluss zu fassen. Beschlussvorschlag: 1. Die zum Entwurf des Bebauungsplans und zum Entwurf der örtlichen Bauvorschriften vorgebrachten Stellungnahmen der öffentlichen und privaten Belange werden untereinander und gegeneinander entsprechend der Anlage 4 dieser Drucksache abgewogen. 2. Der Bebauungsplan und die textlichen Festsetzungen "Alexanderstraße" in der Fassung vom 01.06.2026 werden als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) als Satzung beschlossen. 3. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften "Alexanderstraße" in der Fassung vom 01.06.2026 werden nach § 74 Landesbauordnung (LBO) und § 4 GemO als selbständige Satzung beschlossen. Entspricht folgenden STEP 2030-Zielen: Handlungsziel: Wir fördern eine perspektivische wie nachhaltige Siedlungsentwicklung unter Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer und sozialer Aspekte vor AZ 1.1: dem Hintergrund des demografischen Wandels und des sich abflachenden Bevölkerungswachstums. Wir verfolgen eine strategische Innen- vor Außenentwicklung zur qualitativen Sicherung des AZ 1.2: Siedlungsbestands sowie vorhandener Infrastrukturen Wir unterstützen eine gezielte Aktivierung von innerörtlichen Entwicklungspotenzialen u.a. in Form von Baulücken, untergenutzten Flächen, Brachen oder AZ 1.4: Leerständen, um eine weitere Zersiedelung zu vermeiden und kurze Wege zu schaffen. Dies sehen wir als Beitrag zur Verkehrsentlastung an. Seite3von4 Anlagen: Anlage 1_Bebauungsplan Anlage 2_Textteil Anlage 3_Begründung Anlage 4_Abwägung Anlage 5_artenschutzrechtl. Relevanzprüfung vom 31.01.2024 Anlage 1 Bebauungsplan Anlage 2_Textteil Anlage 3_Begründung Anlage 4_Abwägung Anlage 5_Artenschutzrechtl. Relevanzprüfung Seite4von4

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