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Wasserzapfstelle Wertweg
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| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Mundelsheim |
| Datum | 2026-06-25 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage
Vorlage Nr.: 2026/083
Fachbereich: Hauptamt Datum: 09.06.2026
Verfasser: Leonetti, Pietro AZ:
Gremium Termin Zuständigkeit Status
Gemeinderat 25.06.2026 Beschlussfassung öffentlich
Gemeinderat 29.07.2026 Beschlussfassung öffentlich
Wasserzapfstelle Wertweg
-Errichtung einer Betonwendeplatte
Sachverhalt:
Der Tagesordnungspunkt wurde in der vergangenen Gemeinderatssitzung vertagt, da zunächst
geklärt werden sollte, ob im Zuge der vorgesehenen Baumaßnahme auch die unter der geplanten
Betonfahrbahn verlaufende Wasserleitung erneuert werden sollte.
Dieser Gedanke ist grundsätzlich nachvollziehbar und aus technischer Sicht durchaus sinnvoll. Im
Rahmen einer Gesamtbetrachtung muss jedoch auch die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme
berücksichtigt werden.
Bei dem betreffenden Weg handelt es sich derzeit um einen Feldweg, dessen Zustand nicht mehr
denheutigenAnforderungenentsprichtundderdaherinstandgesetztwerdensoll.Einevollständige
Erneuerung der darunterliegenden Wasserleitung würde nach einer ersten Kostenschätzung
zusätzliche Investitionen in einer Größenordnung von rund 200.000 Euro verursachen. Diese
Mehrkosten stehen nach Auffassung der Verwaltung in keinem angemessenen Verhältnis zum
eigentlichen Ausbau des Weges.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass bereits beim ersten Bauabschnitt der Wegesanierung im
Jahr 2006 die unter dem Weg verlaufende Wasserleitung ebenfalls nicht erneuert wurde. Die nun
vorgesehene Vorgehensweise entspricht somit der seinerzeit getroffenen Entscheidung und der
bisherigen Ausbaustrategie der Gemeinde in diesem Bereich.
Hinzu kommt, dass eine Betonfahrbahn – ähnlich wie eine Asphaltfahrbahn – im Bedarfsfall ohne
größere technische Schwierigkeiten aufgeschnitten und nach Abschluss von Leitungsarbeiten
wieder fachgerecht hergestellt werden kann. Sollte künftig ein Wasserrohrbruch oder eine
notwendige Reparatur an der Wasserleitung auftreten, ist ein Eingriff daher jederzeit möglich. Eine
zwingende Erneuerung der Wasserleitung vor dem Ausbau der Fahrbahn ist aus Sicht der
Verwaltung deshalb nicht erforderlich.
Die Verwaltung hat die Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme nochmals geprüft und kommt zu
dem Ergebnis, dass eine vorgeschaltete Erneuerung der Wasserleitung derzeit nicht wirtschaftlich
vertretbar ist.
Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, die Maßnahme entsprechend der ursprünglichen
Planung und gemäß dem Beschlussvorschlag ohne vorherige Erneuerung der Wasserleitung
umzusetzen.
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Sollte der Gemeinderat hingegen eine vorherige vollständige Erneuerung der Wasserleitung als
Voraussetzung für den Ausbau festlegen, empfiehlt die Verwaltung, die Maßnahme derzeit nicht
umzusetzen. Die hierfür zusätzlich entstehenden Kosten von rund 200.000 Euro stehen nach
Auffassung der Verwaltung in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen der
Gesamtmaßnahme.
Sachverhalt zur Sitzung vom 25.06.2026:
Die Wasserentnahmestelle am Wertweg, der sogenannte „Freibadbrunnen“, wird insbesondere
während der Sommermonate von landwirtschaftlichen Betrieben und weiteren Nutzern sehr stark
frequentiert.
Der bestehende Bereich um die Wasserentnahmestelle ist derzeit geschottert. Durch die
regelmäßige Nutzung sowie die Wendebewegungen von Traktoren und landwirtschaftlichen
Fahrzeugen entstehen insbesondere bei trockener Witterung erhebliche Staubbelastungen. Bei
Niederschlägen hingegen kann das Oberflächenwasser nicht geordnet abgeleitet werden, wodurch
sich Pfützen und verschlammte Bereiche sowie Schlaglöcher bilden.
Auch die Anwohner im rückwärtigen Bereich sind von diesem Zustand betroffen, da die
Zugänglichkeit ihrer Grundstücke teilweise eingeschränkt ist und diese nicht jederzeit trockenen
Fußes erreicht werden können. Offiziell haben diese Anwohner zwar Ihren Zugang von der
Hessigheimer Straße, aber die Realität ist eine andere.
Die Gemeindeverwaltung hat die Situation bereits mehrfach vor Ort begutachtet und sieht aufgrund
der geschilderten Probleme Handlungsbedarf.
ImVorfeldwurdenverschiedeneAusbauvariantendiskutiert.DabeistandinsbesonderedieFrageim
Raum, ob die gesamte Fläche einschließlich der Wendeplatte in Asphaltbauweise oder die
Wendeplatte in Betonbauweise ausgeführt werden soll.
Für die beiden Zufahrtsbereiche wird ein Ausbau in Asphaltbauweise als ausreichend angesehen.
Eine Randeinfassung ist hierbei nicht unbedingt erforderlich.
Für die eigentliche Wendeplatte wird hingegen eine Ausführung in Betonbauweise empfohlen.
Hintergrund ist die hohe Beanspruchung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge. Gerade in den
Sommermonaten kann Asphalt durch hohe Temperaturen weich werden. Aufgrund der engen
Wendemanöver und der dabei auftretenden Scherkräfte ist davon auszugehen, dass bei einer
AsphaltbauweisebereitsnachkurzerZeitVerdrückungenundlangfristigSchädenanderOberfläche
entstehen können.
Die Verwaltung empfiehlt daher, die Wendeplatte als Betonfläche auszuführen und die
angrenzenden Fahrbereiche in Asphaltbauweise herzustellen.
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Die rot dargestellte Fläche kennzeichnet die vorgesehene Betonwendeplatte, die blau dargestellten
Bereiche die asphaltierten Fahrflächen.
Im Rahmen eines Vor-Ort-Termins wurden mehrere Fachfirmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Folgende Rückmeldungen gingen ein:
Die Firma ASR Asphalt- und Straßenbau GmbH, Fellbach, hat kein Angebot abgegeben.
Die Firma Lukas Gläser GmbH & Co. KG, Aspach, hat ein Angebot für einen Vollausbau in
Asphaltbauweise einschließlich der Wendeplatte vorgelegt (blau und rote Flächen).
Die Firma Lutz Krieg GmbH, Möglingen hat ein Angebot für die Asphaltarbeiten der
Zuwegungen und Anschlussbereiche (blaue Flächen) abgegeben.
Die Firma Erich Rill GmbH, Mundelsheim, hat ein Angebot für die Herstellung der
Betonwendeplatte (rote Fläche) abgegeben.
Die Firma Friedrich Köhler GmbH, Besigheim, hat ebenfalls ein Angebot für die Herstellung
der Betonwendeplatte (rote Fläche) abgegeben.
Nach Durchsicht und Prüfung der Angebote empfiehlt die Verwaltung, die Betonarbeiten an die
Firma Erich Rill GmbH und die Asphaltarbeiten an die Firma Lutz Krieg GmbH zu vergeben.
Das Angebot der Firma Lutz Krieg reicht für ca. 315 m² bei einer Einbauhöhe von 10 cm. Meines
Erachtens reichen uns hier auch weniger Meter, aber das kann im Verlauf geklärt werden. Die
Verwaltung ist der Auffassung, dass auch 150 bis 200 m²ausreichen könnten. Abgerechnet wird
nach Aufmaß am Ender der Leistung. Wir gehen aber davon aus, dass wir den Betrag nicht voll
ausschöpfen müssen und somit noch Einsparungen erzielen können.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Die Maßnahme ist bisher im Investitionshaushalt nicht berücksichtigt und es handelst sich dabei
um eine außerplanmäßige Ausgabe. Die Gesamtsumme in Höhe von 55.029,10 € muss bei
anderen Investitionsausgaben eingespart werden.
Beschlussvorschlag:
1. Die Firma Erich Rill GmbH wird mit der Herstellung der Betonwendeplatte am
Freibadbrunnen zum Angebotspreis von 35.554,15 € brutto beauftragt.
2. Die Firma Lutz Krieg GmbH wird mit den Asphaltarbeiten der Zuwegungen und
Anpassungsflächen um die Wendeplatte herum zum Angebotspreis von 19.474,95 € brutto
beauftragt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechenden Aufträge zu erteilen.
4. Der Gemeinderat stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von insgesamt
55.029,10 € zu.
Anlage(n):
Anlage 01 von 04 (nichtöffentlich): Angebot Firma 1
Anlage 02 von 04 (nichtöffentlich): Angebot Firma 2
Anlage 03 von 04 (nichtöffentlich): Angebot Firma 3
Anlage 04 von 04: (nichtöffentlich): Angebot Firma 4
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