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Wasserzapfstelle Wertweg

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TypAntrag
GemeindeMundelsheim
Datum2026-06-25
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Vorlage Vorlage Nr.: 2026/083 Fachbereich: Hauptamt Datum: 09.06.2026 Verfasser: Leonetti, Pietro AZ: Gremium Termin Zuständigkeit Status Gemeinderat 25.06.2026 Beschlussfassung öffentlich Gemeinderat 29.07.2026 Beschlussfassung öffentlich Wasserzapfstelle Wertweg -Errichtung einer Betonwendeplatte Sachverhalt: Der Tagesordnungspunkt wurde in der vergangenen Gemeinderatssitzung vertagt, da zunächst geklärt werden sollte, ob im Zuge der vorgesehenen Baumaßnahme auch die unter der geplanten Betonfahrbahn verlaufende Wasserleitung erneuert werden sollte. Dieser Gedanke ist grundsätzlich nachvollziehbar und aus technischer Sicht durchaus sinnvoll. Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung muss jedoch auch die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme berücksichtigt werden. Bei dem betreffenden Weg handelt es sich derzeit um einen Feldweg, dessen Zustand nicht mehr denheutigenAnforderungenentsprichtundderdaherinstandgesetztwerdensoll.Einevollständige Erneuerung der darunterliegenden Wasserleitung würde nach einer ersten Kostenschätzung zusätzliche Investitionen in einer Größenordnung von rund 200.000 Euro verursachen. Diese Mehrkosten stehen nach Auffassung der Verwaltung in keinem angemessenen Verhältnis zum eigentlichen Ausbau des Weges. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass bereits beim ersten Bauabschnitt der Wegesanierung im Jahr 2006 die unter dem Weg verlaufende Wasserleitung ebenfalls nicht erneuert wurde. Die nun vorgesehene Vorgehensweise entspricht somit der seinerzeit getroffenen Entscheidung und der bisherigen Ausbaustrategie der Gemeinde in diesem Bereich. Hinzu kommt, dass eine Betonfahrbahn – ähnlich wie eine Asphaltfahrbahn – im Bedarfsfall ohne größere technische Schwierigkeiten aufgeschnitten und nach Abschluss von Leitungsarbeiten wieder fachgerecht hergestellt werden kann. Sollte künftig ein Wasserrohrbruch oder eine notwendige Reparatur an der Wasserleitung auftreten, ist ein Eingriff daher jederzeit möglich. Eine zwingende Erneuerung der Wasserleitung vor dem Ausbau der Fahrbahn ist aus Sicht der Verwaltung deshalb nicht erforderlich. Die Verwaltung hat die Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme nochmals geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass eine vorgeschaltete Erneuerung der Wasserleitung derzeit nicht wirtschaftlich vertretbar ist. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, die Maßnahme entsprechend der ursprünglichen Planung und gemäß dem Beschlussvorschlag ohne vorherige Erneuerung der Wasserleitung umzusetzen. 2026/083 Seite1von3 Sollte der Gemeinderat hingegen eine vorherige vollständige Erneuerung der Wasserleitung als Voraussetzung für den Ausbau festlegen, empfiehlt die Verwaltung, die Maßnahme derzeit nicht umzusetzen. Die hierfür zusätzlich entstehenden Kosten von rund 200.000 Euro stehen nach Auffassung der Verwaltung in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen der Gesamtmaßnahme. Sachverhalt zur Sitzung vom 25.06.2026: Die Wasserentnahmestelle am Wertweg, der sogenannte „Freibadbrunnen“, wird insbesondere während der Sommermonate von landwirtschaftlichen Betrieben und weiteren Nutzern sehr stark frequentiert. Der bestehende Bereich um die Wasserentnahmestelle ist derzeit geschottert. Durch die regelmäßige Nutzung sowie die Wendebewegungen von Traktoren und landwirtschaftlichen Fahrzeugen entstehen insbesondere bei trockener Witterung erhebliche Staubbelastungen. Bei Niederschlägen hingegen kann das Oberflächenwasser nicht geordnet abgeleitet werden, wodurch sich Pfützen und verschlammte Bereiche sowie Schlaglöcher bilden. Auch die Anwohner im rückwärtigen Bereich sind von diesem Zustand betroffen, da die Zugänglichkeit ihrer Grundstücke teilweise eingeschränkt ist und diese nicht jederzeit trockenen Fußes erreicht werden können. Offiziell haben diese Anwohner zwar Ihren Zugang von der Hessigheimer Straße, aber die Realität ist eine andere. Die Gemeindeverwaltung hat die Situation bereits mehrfach vor Ort begutachtet und sieht aufgrund der geschilderten Probleme Handlungsbedarf. ImVorfeldwurdenverschiedeneAusbauvariantendiskutiert.DabeistandinsbesonderedieFrageim Raum, ob die gesamte Fläche einschließlich der Wendeplatte in Asphaltbauweise oder die Wendeplatte in Betonbauweise ausgeführt werden soll. Für die beiden Zufahrtsbereiche wird ein Ausbau in Asphaltbauweise als ausreichend angesehen. Eine Randeinfassung ist hierbei nicht unbedingt erforderlich. Für die eigentliche Wendeplatte wird hingegen eine Ausführung in Betonbauweise empfohlen. Hintergrund ist die hohe Beanspruchung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge. Gerade in den Sommermonaten kann Asphalt durch hohe Temperaturen weich werden. Aufgrund der engen Wendemanöver und der dabei auftretenden Scherkräfte ist davon auszugehen, dass bei einer AsphaltbauweisebereitsnachkurzerZeitVerdrückungenundlangfristigSchädenanderOberfläche entstehen können. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Wendeplatte als Betonfläche auszuführen und die angrenzenden Fahrbereiche in Asphaltbauweise herzustellen. 2026/083 Seite2von3 Die rot dargestellte Fläche kennzeichnet die vorgesehene Betonwendeplatte, die blau dargestellten Bereiche die asphaltierten Fahrflächen. Im Rahmen eines Vor-Ort-Termins wurden mehrere Fachfirmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Folgende Rückmeldungen gingen ein:  Die Firma ASR Asphalt- und Straßenbau GmbH, Fellbach, hat kein Angebot abgegeben.  Die Firma Lukas Gläser GmbH & Co. KG, Aspach, hat ein Angebot für einen Vollausbau in Asphaltbauweise einschließlich der Wendeplatte vorgelegt (blau und rote Flächen).  Die Firma Lutz Krieg GmbH, Möglingen hat ein Angebot für die Asphaltarbeiten der Zuwegungen und Anschlussbereiche (blaue Flächen) abgegeben.  Die Firma Erich Rill GmbH, Mundelsheim, hat ein Angebot für die Herstellung der Betonwendeplatte (rote Fläche) abgegeben.  Die Firma Friedrich Köhler GmbH, Besigheim, hat ebenfalls ein Angebot für die Herstellung der Betonwendeplatte (rote Fläche) abgegeben. Nach Durchsicht und Prüfung der Angebote empfiehlt die Verwaltung, die Betonarbeiten an die Firma Erich Rill GmbH und die Asphaltarbeiten an die Firma Lutz Krieg GmbH zu vergeben. Das Angebot der Firma Lutz Krieg reicht für ca. 315 m² bei einer Einbauhöhe von 10 cm. Meines Erachtens reichen uns hier auch weniger Meter, aber das kann im Verlauf geklärt werden. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass auch 150 bis 200 m²ausreichen könnten. Abgerechnet wird nach Aufmaß am Ender der Leistung. Wir gehen aber davon aus, dass wir den Betrag nicht voll ausschöpfen müssen und somit noch Einsparungen erzielen können. Haushaltsrechtliche Auswirkungen: Die Maßnahme ist bisher im Investitionshaushalt nicht berücksichtigt und es handelst sich dabei um eine außerplanmäßige Ausgabe. Die Gesamtsumme in Höhe von 55.029,10 € muss bei anderen Investitionsausgaben eingespart werden. Beschlussvorschlag: 1. Die Firma Erich Rill GmbH wird mit der Herstellung der Betonwendeplatte am Freibadbrunnen zum Angebotspreis von 35.554,15 € brutto beauftragt. 2. Die Firma Lutz Krieg GmbH wird mit den Asphaltarbeiten der Zuwegungen und Anpassungsflächen um die Wendeplatte herum zum Angebotspreis von 19.474,95 € brutto beauftragt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechenden Aufträge zu erteilen. 4. Der Gemeinderat stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von insgesamt 55.029,10 € zu. Anlage(n): Anlage 01 von 04 (nichtöffentlich): Angebot Firma 1 Anlage 02 von 04 (nichtöffentlich): Angebot Firma 2 Anlage 03 von 04 (nichtöffentlich): Angebot Firma 3 Anlage 04 von 04: (nichtöffentlich): Angebot Firma 4 2026/083 Seite3von3

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