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Flächennutzungsplanverfahren "1. Änderung Flächennutzungsplan 2030" der Stadt Großbottwar
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Mundelsheim |
| Datum | 2026-06-25 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage
Vorlage Nr.: 2026/072
Fachbereich: Hauptamt Datum: 12.06.2026
Verfasser: Leonetti, Pietro AZ: 621.31
Gremium Termin Zuständigkeit Status
Gemeinderat 25.06.2026 Beschlussfassung öffentlich
Flächennutzungsplanverfahren "1. Änderung Flächennutzungsplan 2030" der Stadt
Großbottwar
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Sachverhalt:
DerGemeinderatderStadtGroßbottwarhatam29.04.2026inöffentlicherSitzungbeschlossen,dem
Entwurf des Flächennutzungsplanes „1. Änderung Flächennutzungsplan 2030“ zuzustimmen und
diesen für die weiteren Verfahrensschritte freizugeben.
DerGeltungsbereichdesEntwurfesdesFlächennutzungsplanes„1.ÄnderungFlächennutzungsplan
2030“ ist im Flächennutzungsplan 2030 der Stadt Großbottwar als Gemische Bauflächen,
Gewerbliche Bauflächen und Öffentliche Grünfläche sowie Öffentliche Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Kleingarten ausgewiesen.
Als Behörde oder sonstige Trägerin öffentlicher Belange hat die Gemeinde Mundelsheim nach
gewährbarer Fristverlängerung die Gelegenheit erhalten, zu dem Entwurf des Flächennutzungs-
planes „1. Änderung Flächennutzungsplan 2030“ bis zum 26.06.2026 Stellung zu nehmen.
Beurteilung:
Der Entwurf des Flächennutzungsplanes „1. Änderung Flächennutzungsplan 2030“ ist südlich der
Winzerhäuser Straße zu verorten.
DerEntwurf des Flächennutzungsplanes „1. Änderung Flächennutzungsplan2030“ sieht die Bereit-
stellung Gewerblicher Bauflächen vor.
Die Gemeindeverwaltung Mundelsheim kann nicht ausschließen, dass durch den Entwurf des
Flächennutzungsplanes „1. Änderung Flächennutzungsplan 2030“ kein Mehrverkehr zulasten der
Gemeinde Mundelsheim auftreten wird.
Die Gemeindeverwaltung Mundelsheim hat im Ergebnis keine Einwendungen hinsichtlich des
Entwurfes des Flächennutzungsplanes „1. Änderung Flächennutzungsplan 2030“.
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Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Der Beschlussvorschlag hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindeverwaltung Mundelsheim wird beauftragt, der Stadt Großbottwar folgende
Stellungnahme zu erteilen:
Die Gemeinde Mundelsheim hat hinsichtlich des Flächennutzungsplanes „1. Änderung Flächen-
nutzungsplan 2030“ keine Einwendungen.
Anlage(n):
Anlage 01 von 03 - BORIS-BW-Auszug ohne Datum
Anlage 02 von 03 - Planteil des Entwurfes des Flächennutzungsplanes "1. Änderung
Flächennutzungsplan 2030" vom 29.04.2026
Anlage 03 von 03 - Planteil und Legende des Flächennutzungsplanes "Flächennutzungsplan 2030"
vom 06.06.2016
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