Startseite › Mundelsheim › Antrag

Flächennutzungsplanverfahren "1. Änderung Flächennutzungsplan 2030" der Stadt Großbottwar

Angenommen
TypAntrag
GemeindeMundelsheim
Datum2026-06-25
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Vorlage Vorlage Nr.: 2026/072 Fachbereich: Hauptamt Datum: 12.06.2026 Verfasser: Leonetti, Pietro AZ: 621.31 Gremium Termin Zuständigkeit Status Gemeinderat 25.06.2026 Beschlussfassung öffentlich Flächennutzungsplanverfahren "1. Änderung Flächennutzungsplan 2030" der Stadt Großbottwar Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Sachverhalt: DerGemeinderatderStadtGroßbottwarhatam29.04.2026inöffentlicherSitzungbeschlossen,dem Entwurf des Flächennutzungsplanes „1. Änderung Flächennutzungsplan 2030“ zuzustimmen und diesen für die weiteren Verfahrensschritte freizugeben. DerGeltungsbereichdesEntwurfesdesFlächennutzungsplanes„1.ÄnderungFlächennutzungsplan 2030“ ist im Flächennutzungsplan 2030 der Stadt Großbottwar als Gemische Bauflächen, Gewerbliche Bauflächen und Öffentliche Grünfläche sowie Öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kleingarten ausgewiesen. Als Behörde oder sonstige Trägerin öffentlicher Belange hat die Gemeinde Mundelsheim nach gewährbarer Fristverlängerung die Gelegenheit erhalten, zu dem Entwurf des Flächennutzungs- planes „1. Änderung Flächennutzungsplan 2030“ bis zum 26.06.2026 Stellung zu nehmen. Beurteilung: Der Entwurf des Flächennutzungsplanes „1. Änderung Flächennutzungsplan 2030“ ist südlich der Winzerhäuser Straße zu verorten. DerEntwurf des Flächennutzungsplanes „1. Änderung Flächennutzungsplan2030“ sieht die Bereit- stellung Gewerblicher Bauflächen vor. Die Gemeindeverwaltung Mundelsheim kann nicht ausschließen, dass durch den Entwurf des Flächennutzungsplanes „1. Änderung Flächennutzungsplan 2030“ kein Mehrverkehr zulasten der Gemeinde Mundelsheim auftreten wird. Die Gemeindeverwaltung Mundelsheim hat im Ergebnis keine Einwendungen hinsichtlich des Entwurfes des Flächennutzungsplanes „1. Änderung Flächennutzungsplan 2030“. 2026/072 Seite1von2 Haushaltsrechtliche Auswirkungen: Der Beschlussvorschlag hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen. Beschlussvorschlag: Die Gemeindeverwaltung Mundelsheim wird beauftragt, der Stadt Großbottwar folgende Stellungnahme zu erteilen: Die Gemeinde Mundelsheim hat hinsichtlich des Flächennutzungsplanes „1. Änderung Flächen- nutzungsplan 2030“ keine Einwendungen. Anlage(n): Anlage 01 von 03 - BORIS-BW-Auszug ohne Datum Anlage 02 von 03 - Planteil des Entwurfes des Flächennutzungsplanes "1. Änderung Flächennutzungsplan 2030" vom 29.04.2026 Anlage 03 von 03 - Planteil und Legende des Flächennutzungsplanes "Flächennutzungsplan 2030" vom 06.06.2016 2026/072 Seite2von2

Text aus PDF extrahiert