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Lärmaktionsplanung der Stadt Steinheim an der Murr 4. Runde
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Mundelsheim |
| Datum | 2026-06-25 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage
Vorlage Nr.: 2026/075
Fachbereich: Hauptamt Datum: 12.06.2026
Verfasser: Leonetti, Pietro AZ: 106.30
Gremium Termin Zuständigkeit Status
Gemeinderat 25.06.2026 Beschlussfassung öffentlich
Lärmaktionsplanung der Stadt Steinheim an der Murr 4. Runde
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Sachverhalt:
Der Gemeinderat der Stadt Steinheim an der Murr hat am 08.04.2025 in öffentlicher Sitzung
beschlossen, dem Entwurf der Lärmaktionsplanung 4. Runde zuzustimmen und diesen für die
weiteren Verfahrensschritte freizugeben.
Als Behörde oder sonstige Trägerin öffentlicher Belange hat die Gemeinde Mundelsheim nach
gewährbarerFristverlängerungdieGelegenheiterhalten,zudemEntwurfderLärmaktionsplanung4.
Runde bis zum 26.06.2026 Stellung zu nehmen.
Beurteilung:
Die im Rahmen des Entwurfes der Lärmaktionsplanung 4. Runde untersuchten Maßnahmen
umfassen insbesondere die Verlängerung der Reduzierung auf Tempo 40 auf der K 1611 und die
Reduzierung auf Tempo 40 auf der K 1702 sowie die Ausbesserung schadhafter Beläge und den
Austausch in einen lärmoptimierten Asphalt auf der L 1126.
Der Gemeinderat der Gemeinde Mundelsheim hat am 16.10.2025 in öffentlicher Sitzung beschlos-
sen,dasserhinsichtlichdesEntwurfesderLärmaktionsplanung4.RundekeineEinwendungenhat.
Die im Rahmen des Entwurfes der Lärmaktionsplanung 4. Runde untersuchten Lärmminderungs-
maßnahmen sind unverändert geblieben.
Die Gemeindeverwaltung Mundelsheim hat im Ergebnis keine Einwendungen hinsichtlich des
Entwurfes der Lärmaktionsplanung 4. Runde.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Der Beschlussvorschlag hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen.
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindeverwaltung Mundelsheim wird beauftragt, der Stadt Steinheim an der Murr folgende
Stellungnahme zu erteilen:
DieGemeindeMundelsheimhathinsichtlichdesEntwurfesderLärmaktionsplanung4.Rundekeine
Einwendungen.
Anlage(n):
- keine -
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