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Gebührenkalkulation Abwasser und Änderung der Abwassersatzung ab 01.01.2026

Angenommen
TypAntrag
GemeindeMetzingen
Datum2026-07-09
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Gebührenkalkulation Abwasser und Änderung der Abwassersatzung ab 01.01.2026 Vorlagen-Nr.: 056/2026-ö-SWM Az.: Gremium: Zweck: Art: Datum: Gemeinderat Entscheidung öffentlich 09.07.2026 Dezernat-Geschäftsbereich: Fachbereich: Sachbearbeiter: I - SWM SWM - Geschäftsführung Erdt, Pascal Beschlussantrag: 1. Der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 19.06.2026 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Stadt erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung und wählt als Gebührenmaßstab den gesplitteten Maßstab, bei dem die Kosten nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden. Der Schmutzwasseranteil wird nach dem Frischwassermaßstab bemessen. Der Niederschlagswasseranteil wird nach den angeschlossenen bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen berücksichtigt. 2. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 wird zugestimmt. 3. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff. 14) wird ausdrücklich zugestimmt. 4. Der Straßenentwässerungsanteil wird, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen angesetzt: Aus den Betriebskosten: Mischwasserkanäle und Regenüberlaufbecken 17,6 % Zuleitungssammler 7,5 % Regenwasserkanäle 26,3 % Kläranlagen 1,2 % Aus den kalkulatorischen Kosten: Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 25,0 % Regenwasserkanäle 50,0 % Kläranlagen 5,0 Seite 1 von 7 % 5. Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen auf die Schmutzwasserbeseitigung (SW) und Niederschlagswasserbeseitigung (NW) aufgeteilt: Aufteilung der Betriebskosten: SW NW Mischwasserkanäle 40,0 % 60,0 % Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 % Regenwasserkanäle 0,0 % 100,0 % Zuleitungssammler 77,5 % 22,5 % Regenüberlaufbecken 40,0 % 60,0 % Kläranlagen 96,8 % 3,2 % Aufteilung der kalkulatorischen Kosten: SW NW Mischwasserkanäle 60,0 % 40,0 % Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 % Regenwasserkanäle 0,0 % 100,0 % Zuleitungssammler 60,0 % 40,0 % Regenüberlaufbecken 60,0 % 40,0 % Kläranlagen 89,5 % 10,5 % 6. Ausgleich von Vorjahren im Schmutzwasserbereich Aus dem Kalkulationsjahr 2021 besteht noch eine Kostenüberdeckung in Höhe von 111.946 €, die bis Ende 2026 ausgleichspflichtig ist. Der Gemeinderat beschließt, diese Kostenüberdeckung in die vorliegende Kalkulation für das Jahr 2026 einzustellen und somit vollständig auszugleichen. 7. Ausgleich von Vorjahren im Niederschlagswasserbereich Aus dem Kalkulationsjahr 2021 besteht noch eine Kostenunterdeckung in Höhe von -15.906 €, die bis Ende 2026 ausgleichsfähig ist. Der Gemeinderat beschließt, diese Kostenunterdeckung in die vorliegende Kalkulation für das Jahr 2026 einzustellen und somit vollständig auszugleichen. 8. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Abwasser-gebühren rückwirkend für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 wie folgt festgesetzt: Seite 2 von 7 Schmutzwassergebühr 1,94 €/m³ Niederschlagswassergebühr 0,47 €/m² 9. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage B beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) der Stadt Metzingen. Ziel: Kostendeckende Kalkulation der Abwassergebühren für den Zeitraum 01.01.2026 bis zum 31.12.2026. Auswirkungen auf Finanzen Die Maßnahme/das Projekt hat finanzielle Auswirkungen: ja (s. Anlage 0); nein Für die Maßnahme/das Projekt sind über- oder ja , insgesamt Euro; außerplanmäßige Ausgaben notwendig: nein Die Maßnahme/das Projekt ist eine Einzelmaßnahme: ; ist Teil einer Gesamtmaßnahme: Die Umsetzung der Einzelmaßnahme/Gesamtmaßnahme belastet entlastet den städtischen Haushalt im Haushalts- und Finanzplanungszeitraum 2026 bis 2027 mit voraussichtlich insgesamt: Kostendeckung da Gebühren (falls es sich bei der Maßnahme um einen Teil der Gesamtmaßnahme handelt, sind hier die Kosten des Gesamtprojektes (Investitions-und Folgekosten) genannt (ev. Einnahmen sind berücksichtigt) Personal Kinder, Familie, Senioren Angemessene Gebühr Umwelt und Verkehr Wirtschaft und Tourismus Angemessene Gebühr Sachverhalt: A) Kurzzusammenfassung:  Die Schmutzwassergebühr erhöht sich im Jahr 2026 von 1,90 Euro pro m³ auf 1,94 Euro pro m³. Die Niederschlagswassergebühr bleibt unverändert bei 0,47 Euro pro m².  Die Veränderungen der Abwassergebühren im Jahr 2026 ergeben sich aus gegenläufigen Entwicklungen innerhalb der Kostenstruktur sowie dem Ausgleich von Vorjahresergebnissen.  Die Erhöhung im Schmutzwasserbereich würde nach der Kalkulation 2,03 Euro pro m³ betragen. Der nur geringe Anstieg resultiert dabei insbesondere aus dem Ausgleich einer Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2021 in Höhe von 111.946 €, die im Jahr 2026 vollständig berücksichtigt wird und sich damit in 2026 gebührensenkend auswirkt. Ohne das „Guthaben“ aus 2021 wäre der Gebührensatz bei 2,03 Euro pro m³ gelegen.  Im Bereich des Niederschlagswassers bleibt die Gebühr stabil, obwohl eine Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2021 in Höhe von -15.906 € auszugleichen ist.  Insgesamt überwiegen die kostensteigernden Effekte leicht, sodass sich im Schmutzwasserbereich eine moderate Gebührenerhöhung ergibt, während die Seite 3 von 7 Niederschlagswassergebühr trotz der bestehenden Kostenveränderungen weitgehend konstant gehalten werden kann.  Ergänzung Bevorratungsbeschluss: Im Jahr 2025 wurde vorsorglich ein sogenannter Bevorratungsbeschluss gefasst, da die Gebührenkalkulation für 2026 aufgrund noch nicht festgestellter Jahresabschlüsse (ab 2021 ff.) nicht rechtzeitig final erstellt werden konnte. Der Beschluss ermöglichte es dem Gemeinderat, Gebührensätze ab dem 01.01.2026 bis zu einer Höhe von 2,05 €/m³ (Schmutzwasser) und 0,57 €/m² (Niederschlagswasser) festzusetzen. Die nun vorliegende Kalkulation zeigt, dass diese erwarteten Spannbreiten deutlich unterschritten werden und die tatsächliche Gebührenentwicklung moderat ausfällt.  Die Abwassergebühren der Stadt Metzingen liegen weiterhin unter dem Durchschnitt im Landkreis Reutlingen (vgl. lit. D).  Bei einer Betrachtung eines 4-Personenhaushalts (177 m³ Schmutzwasser) und einer Niederschlagsfläche von 200 m² ergibt sich eine geringe Mehrbelastung von etwa 7 Euro pro Jahr, da lediglich die Schmutzwassergebühr moderat steigt (vgl. lit. D).  Die weiterhin vergleichsweise günstigen Abwassergebühren stellen einen positiven Standortfaktor für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen dar.  Die in der Kalkulation berücksichtigte Differenzierung in Schmutz- und Niederschlagswasser wird auch im Jahresabschluss beibehalten. Unter- und Überdeckungen werden getrennt ermittelt und in Folgejahren jeweils verursachungsgerecht ausgeglichen (siehe C.1). B) Rechtsgrundlage: Die vorliegende Gebührenkalkulation beruht auf den §§ 13, 14 und 17 Kommunalabgabengesetz (KAG). Danach können die Gemeinden für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren erheben. Über die Höhe des Gebührensatzes hat der Gemeinderat als zuständiges Rechtsetzungsorgan innerhalb der gesetzlichen Schranken nach pflichtgemäßem Ermessen zu beschließen. Voraussetzung für eine sachgerechte Ermessensausübung ist eine Gebührenkalkulation, aus der die kostendeckende Gebührensatzobergrenze hervorgeht. Die Gebühren dürfen dabei höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden (Kostenobergrenze). Hierzu gehören insbesondere:  laufende Betriebskosten,  Abschreibungen sowie  eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals. Bei der zentralen Abwasserbeseitigung handelt es sich gemäß § 1 Abs. 1 der Abwassersatzung der Stadt Metzingen um eine öffentliche Einrichtung. C) Gebührenkalkulation: Die vorliegende Gebührenkalkulation für das Jahr 2026 (vgl. Anlage) wurde von der Kommunalberatung Allevo in enger Abstimmung mit der Verwaltung erstellt. Dabei wurden die aktuellen rechtlichen Anforderungen berücksichtigt. Grundlage der Kalkulation sind die Ansätze des Erfolgsplans 2026. Für die Ermittlung der kalkulatorischen Kosten wurde der Anlagenachweis der Stadt Metzingen zum Stand 31.12.2021 fortgeschrieben und um die Zugänge bis einschließlich 2022 ergänzt. Für den Zweckverband wurde der Anlagenachweis zum Stand 31.12.2022 zugrunde gelegt. Die im Bemessungszeitraum vollständig abgeschriebenen beziehungsweise aufgelösten Seite 4 von 7 Investitionen und Zuschüsse wurden entsprechend berücksichtigt. Auf Grundlage des Investitionsprogramms wurden die kalkulatorischen Kosten bis zum Ende des Kalkulationszeitraums 2026 fortgeschrieben. Wie in den Vorjahren erfolgt eine verursachungsgerechte Aufteilung der Kosten auf Schmutz- und Niederschlagswasser unter Anwendung sachgerechter Verteilungsschlüssel. C.1) Abwicklung von Vorjahresergebnissen Die Über- und Unterdeckungen aus Vorjahren werden wie folgt ausgeglichen und sind Bestandteil der Gebührenkalkulation:  Im Schmutzwasserbereich besteht aus dem Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 111.946 €, die bis Ende 2026 ausgleichspflichtig ist. Diese wird vollständig in die Kalkulation 2026 eingestellt.  Im Niederschlagswasserbereich besteht aus dem Jahr 2021 eine Kostenunterdeckung in Höhe von-15.906 €, die im Jahr 2026 vollständig ausgeglichen wird. C.2) Schmutzwassermenge / Niederschlagwassermenge Für die Bemessungseinheiten wurden aktuelle Prognosen zugrunde gelegt:  Schmutzwassermenge: ca. 1.219.000 m³  versiegelte Fläche: ca. 2.002.000 m² Die Schmutzwassermenge basiert auf einer Fortschreibung der Jahre 2023–2025, während bei der Niederschlagswassergebühr der aktuelle Flächenbestand 2025 angesetzt wurde. C.3) Sonstiges Die Kalkulation enthält detaillierte Ausführungen zu:  Abschreibungen (Bruttoverfahren),  Verzinsung des Anlagekapitals (3,4 %),  Straßenentwässerungsanteil,  Kostenaufteilung zwischen Schmutz- und Niederschlagswasser sowie  Starkverschmutzerregelungen. Zudem sind sämtliche wesentlichen Ermessensentscheidungen des Gemeinderats in der Anlage transparent dargestellt. D) Regionaler Vergleich der Abwassergebühren Bei den Abwassergebühren liegt Metzingen im Vergleich zum Landkreis Reutlingen weiterhin deutlich unterhalb des Durchschnitts (siehe Grafiken, Stand 22.06.2026). Die Grafiken zeigen die aktuellen Abwassergebühren der Städte und Gemeinden im Landkreis Reutlingen. Die dargestellten Werte wurden anhand der aktuell verfügbaren Gebührensätze zum Stichtag mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt und berücksichtigt somit auch zwischenzeitlich erfolgte Gebührenanpassungen. Seite 5 von 7 Beim Vergleich der Abwassergebühren für die Jahre 2025 und 2026 ergibt sich für einen 4-Personenhaushalt (177 m³ Schmutzwasser und 200 m² versiegelte Fläche) lediglich eine geringe Mehrbelastung. Die jährlichen Kosten steigen von 430,30 € auf 437,38 €, was einer Erhöhung von rund 7,08 € pro Jahr entspricht. Umgerechnet auf den Monat ergibt sich eine Mehrbelastung von lediglich rund 0,60 €, sodass die Gebührenerhöhung im Alltag kaum spürbar ist. Die nachfolgende Grafik veranschaulicht diesen Vergleich. Seite 6 von 7 Zeitliche Umsetzung: 04.12.2025 Bevorratungsbeschluss durch den Gemeinderat 09.07.2026 Beschluss der endgültigen Abwassergebührenkalkulation durch den Gemeinderat 01.01.2026 Inkrafttreten der Abwassergebührenkalkulation 01.01.2026 – 31.12.2026 Die Festsetzung der Gebühren erfolgt rückwirkend zum 01.01.2026. Dies ist gebührenrechtlich zulässig, da die Möglichkeit einer Gebührenanpassung durch den zuvor gefassten Bevorratungsbeschluss bereits berücksichtigt wurde. Anlagen: Anlage 1 Gebührenkalkulation Abwasser 2026 Anlage B Satzungsänderung Abwassergebühren 2026 Seite 7 von 7

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