Startseite › Metzingen › Antrag
Gebührenkalkulation Abwasser und Änderung der Abwassersatzung ab 01.01.2026
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Metzingen |
| Datum | 2026-07-09 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gebührenkalkulation Abwasser und Änderung der
Abwassersatzung ab 01.01.2026 Vorlagen-Nr.:
056/2026-ö-SWM
Az.:
Gremium: Zweck: Art: Datum:
Gemeinderat Entscheidung öffentlich 09.07.2026
Dezernat-Geschäftsbereich: Fachbereich: Sachbearbeiter:
I - SWM SWM - Geschäftsführung Erdt, Pascal
Beschlussantrag:
1. Der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 19.06.2026 wird
zugestimmt.
Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze
vorgelegen. Die Stadt erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung
Abwasserbeseitigung und wählt als Gebührenmaßstab den gesplitteten Maßstab, bei
dem die Kosten nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt
werden. Der Schmutzwasseranteil wird nach dem Frischwassermaßstab bemessen.
Der Niederschlagswasseranteil wird nach den angeschlossenen bebauten und
befestigten (versiegelten) Flächen berücksichtigt.
2. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation vom 01.01.2026 bis
31.12.2026 wird zugestimmt.
3. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der
Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen
(vgl. Erläuterungen Ziff. 14) wird ausdrücklich zugestimmt.
4. Der Straßenentwässerungsanteil wird, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit
folgenden Prozentsätzen angesetzt:
Aus den Betriebskosten:
Mischwasserkanäle und Regenüberlaufbecken 17,6
%
Zuleitungssammler 7,5
%
Regenwasserkanäle 26,3
%
Kläranlagen 1,2
%
Aus den kalkulatorischen Kosten:
Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken
25,0 %
Regenwasserkanäle 50,0
%
Kläranlagen 5,0
Seite 1 von 7
%
5. Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden, wie in der Gebührenkalkulation
berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen auf die Schmutzwasserbeseitigung (SW) und
Niederschlagswasserbeseitigung (NW) aufgeteilt:
Aufteilung der Betriebskosten: SW NW
Mischwasserkanäle 40,0 %
60,0 %
Schmutzwasserkanäle 100,0 %
0,0 %
Regenwasserkanäle 0,0 %
100,0 %
Zuleitungssammler 77,5 %
22,5 %
Regenüberlaufbecken 40,0 %
60,0 %
Kläranlagen 96,8 %
3,2 %
Aufteilung der kalkulatorischen Kosten: SW
NW
Mischwasserkanäle 60,0 %
40,0 %
Schmutzwasserkanäle 100,0 %
0,0 %
Regenwasserkanäle 0,0 % 100,0
%
Zuleitungssammler 60,0 %
40,0 %
Regenüberlaufbecken 60,0 %
40,0 %
Kläranlagen 89,5 %
10,5 %
6. Ausgleich von Vorjahren im Schmutzwasserbereich
Aus dem Kalkulationsjahr 2021 besteht noch eine Kostenüberdeckung in Höhe von
111.946 €, die bis Ende 2026 ausgleichspflichtig ist. Der Gemeinderat beschließt, diese
Kostenüberdeckung in die vorliegende Kalkulation für das Jahr 2026 einzustellen und somit
vollständig auszugleichen.
7. Ausgleich von Vorjahren im Niederschlagswasserbereich
Aus dem Kalkulationsjahr 2021 besteht noch eine Kostenunterdeckung in Höhe von
-15.906 €, die bis Ende 2026 ausgleichsfähig ist. Der Gemeinderat beschließt, diese
Kostenunterdeckung in die vorliegende Kalkulation für das Jahr 2026 einzustellen und
somit vollständig auszugleichen.
8. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Abwasser-gebühren
rückwirkend für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 wie folgt festgesetzt:
Seite 2 von 7
Schmutzwassergebühr 1,94 €/m³
Niederschlagswassergebühr 0,47 €/m²
9. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage B beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung
über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) der Stadt Metzingen.
Ziel:
Kostendeckende Kalkulation der Abwassergebühren für den Zeitraum 01.01.2026 bis zum
31.12.2026.
Auswirkungen auf
Finanzen
Die Maßnahme/das Projekt hat finanzielle Auswirkungen: ja (s. Anlage 0); nein
Für die Maßnahme/das Projekt sind über- oder ja , insgesamt Euro;
außerplanmäßige Ausgaben notwendig: nein
Die Maßnahme/das Projekt ist eine Einzelmaßnahme: ; ist Teil einer Gesamtmaßnahme:
Die Umsetzung der Einzelmaßnahme/Gesamtmaßnahme belastet entlastet den städtischen
Haushalt im Haushalts- und Finanzplanungszeitraum 2026 bis 2027 mit voraussichtlich insgesamt:
Kostendeckung da Gebühren
(falls es sich bei der Maßnahme um einen Teil der Gesamtmaßnahme handelt, sind hier die Kosten des Gesamtprojektes
(Investitions-und Folgekosten) genannt (ev. Einnahmen sind berücksichtigt)
Personal Kinder, Familie, Senioren
Angemessene Gebühr
Umwelt und Verkehr Wirtschaft und Tourismus
Angemessene Gebühr
Sachverhalt:
A) Kurzzusammenfassung:
Die Schmutzwassergebühr erhöht sich im Jahr 2026 von 1,90 Euro pro m³ auf 1,94 Euro pro
m³. Die Niederschlagswassergebühr bleibt unverändert bei 0,47 Euro pro m².
Die Veränderungen der Abwassergebühren im Jahr 2026 ergeben sich aus gegenläufigen
Entwicklungen innerhalb der Kostenstruktur sowie dem Ausgleich von Vorjahresergebnissen.
Die Erhöhung im Schmutzwasserbereich würde nach der Kalkulation 2,03 Euro pro m³
betragen. Der nur geringe Anstieg resultiert dabei insbesondere aus dem Ausgleich einer
Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2021 in Höhe von 111.946 €, die im Jahr 2026
vollständig berücksichtigt wird und sich damit in 2026 gebührensenkend auswirkt. Ohne das
„Guthaben“ aus 2021 wäre der Gebührensatz bei 2,03 Euro pro m³ gelegen.
Im Bereich des Niederschlagswassers bleibt die Gebühr stabil, obwohl eine
Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2021 in Höhe von -15.906 € auszugleichen ist.
Insgesamt überwiegen die kostensteigernden Effekte leicht, sodass sich im
Schmutzwasserbereich eine moderate Gebührenerhöhung ergibt, während die
Seite 3 von 7
Niederschlagswassergebühr trotz der bestehenden Kostenveränderungen weitgehend
konstant gehalten werden kann.
Ergänzung Bevorratungsbeschluss:
Im Jahr 2025 wurde vorsorglich ein sogenannter Bevorratungsbeschluss gefasst, da die
Gebührenkalkulation für 2026 aufgrund noch nicht festgestellter Jahresabschlüsse (ab 2021
ff.) nicht rechtzeitig final erstellt werden konnte. Der Beschluss ermöglichte es dem
Gemeinderat, Gebührensätze ab dem 01.01.2026 bis zu einer Höhe von 2,05 €/m³
(Schmutzwasser) und 0,57 €/m² (Niederschlagswasser) festzusetzen.
Die nun vorliegende Kalkulation zeigt, dass diese erwarteten Spannbreiten deutlich unterschritten
werden und die tatsächliche Gebührenentwicklung moderat ausfällt.
Die Abwassergebühren der Stadt Metzingen liegen weiterhin unter dem Durchschnitt im
Landkreis Reutlingen (vgl. lit. D).
Bei einer Betrachtung eines 4-Personenhaushalts (177 m³ Schmutzwasser) und einer
Niederschlagsfläche von 200 m² ergibt sich eine geringe Mehrbelastung von etwa 7 Euro pro
Jahr, da lediglich die Schmutzwassergebühr moderat steigt (vgl. lit. D).
Die weiterhin vergleichsweise günstigen Abwassergebühren stellen einen positiven
Standortfaktor für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen dar.
Die in der Kalkulation berücksichtigte Differenzierung in Schmutz- und Niederschlagswasser
wird auch im Jahresabschluss beibehalten. Unter- und Überdeckungen werden getrennt
ermittelt und in Folgejahren jeweils verursachungsgerecht ausgeglichen (siehe C.1).
B) Rechtsgrundlage:
Die vorliegende Gebührenkalkulation beruht auf den §§ 13, 14 und 17
Kommunalabgabengesetz (KAG). Danach können die Gemeinden für die Benutzung ihrer
öffentlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren erheben.
Über die Höhe des Gebührensatzes hat der Gemeinderat als zuständiges
Rechtsetzungsorgan innerhalb der gesetzlichen Schranken nach pflichtgemäßem
Ermessen zu beschließen.
Voraussetzung für eine sachgerechte Ermessensausübung ist eine Gebührenkalkulation,
aus der die kostendeckende Gebührensatzobergrenze hervorgeht.
Die Gebühren dürfen dabei höchstens so bemessen werden, dass die nach
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt
werden (Kostenobergrenze). Hierzu gehören insbesondere:
laufende Betriebskosten,
Abschreibungen sowie
eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals.
Bei der zentralen Abwasserbeseitigung handelt es sich gemäß § 1 Abs. 1 der
Abwassersatzung der Stadt Metzingen um eine öffentliche Einrichtung.
C) Gebührenkalkulation:
Die vorliegende Gebührenkalkulation für das Jahr 2026 (vgl. Anlage) wurde von der
Kommunalberatung Allevo in enger Abstimmung mit der Verwaltung erstellt. Dabei wurden
die aktuellen rechtlichen Anforderungen berücksichtigt.
Grundlage der Kalkulation sind die Ansätze des Erfolgsplans 2026.
Für die Ermittlung der kalkulatorischen Kosten wurde der Anlagenachweis der Stadt
Metzingen zum Stand 31.12.2021 fortgeschrieben und um die Zugänge bis einschließlich
2022 ergänzt. Für den Zweckverband wurde der Anlagenachweis zum Stand 31.12.2022
zugrunde gelegt.
Die im Bemessungszeitraum vollständig abgeschriebenen beziehungsweise aufgelösten
Seite 4 von 7
Investitionen und Zuschüsse wurden entsprechend berücksichtigt. Auf Grundlage des
Investitionsprogramms wurden die kalkulatorischen Kosten bis zum Ende des
Kalkulationszeitraums 2026 fortgeschrieben.
Wie in den Vorjahren erfolgt eine verursachungsgerechte Aufteilung der Kosten auf
Schmutz- und Niederschlagswasser unter Anwendung sachgerechter Verteilungsschlüssel.
C.1) Abwicklung von Vorjahresergebnissen
Die Über- und Unterdeckungen aus Vorjahren werden wie folgt ausgeglichen und sind
Bestandteil der Gebührenkalkulation:
Im Schmutzwasserbereich besteht aus dem Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in
Höhe von 111.946 €, die bis Ende 2026 ausgleichspflichtig ist. Diese wird vollständig in
die Kalkulation 2026 eingestellt.
Im Niederschlagswasserbereich besteht aus dem Jahr 2021 eine Kostenunterdeckung
in Höhe von-15.906 €, die im Jahr 2026 vollständig ausgeglichen wird.
C.2) Schmutzwassermenge / Niederschlagwassermenge
Für die Bemessungseinheiten wurden aktuelle Prognosen zugrunde gelegt:
Schmutzwassermenge: ca. 1.219.000 m³
versiegelte Fläche: ca. 2.002.000 m²
Die Schmutzwassermenge basiert auf einer Fortschreibung der Jahre 2023–2025, während bei
der Niederschlagswassergebühr der aktuelle Flächenbestand 2025 angesetzt wurde.
C.3) Sonstiges
Die Kalkulation enthält detaillierte Ausführungen zu:
Abschreibungen (Bruttoverfahren),
Verzinsung des Anlagekapitals (3,4 %),
Straßenentwässerungsanteil,
Kostenaufteilung zwischen Schmutz- und Niederschlagswasser sowie
Starkverschmutzerregelungen.
Zudem sind sämtliche wesentlichen Ermessensentscheidungen des Gemeinderats in der
Anlage transparent dargestellt.
D) Regionaler Vergleich der Abwassergebühren
Bei den Abwassergebühren liegt Metzingen im Vergleich zum Landkreis Reutlingen
weiterhin deutlich unterhalb des Durchschnitts (siehe Grafiken, Stand 22.06.2026). Die
Grafiken zeigen die aktuellen Abwassergebühren der Städte und Gemeinden im Landkreis
Reutlingen. Die dargestellten Werte wurden anhand der aktuell verfügbaren
Gebührensätze zum Stichtag mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt und
berücksichtigt somit auch zwischenzeitlich erfolgte Gebührenanpassungen.
Seite 5 von 7
Beim Vergleich der Abwassergebühren für die Jahre 2025 und 2026 ergibt sich für einen
4-Personenhaushalt (177 m³ Schmutzwasser und 200 m² versiegelte Fläche) lediglich eine
geringe Mehrbelastung. Die jährlichen Kosten steigen von 430,30 € auf 437,38 €, was einer
Erhöhung von rund 7,08 € pro Jahr entspricht.
Umgerechnet auf den Monat ergibt sich eine Mehrbelastung von lediglich rund 0,60 €,
sodass die Gebührenerhöhung im Alltag kaum spürbar ist. Die nachfolgende Grafik
veranschaulicht diesen Vergleich.
Seite 6 von 7
Zeitliche Umsetzung:
04.12.2025 Bevorratungsbeschluss durch den Gemeinderat
09.07.2026 Beschluss der endgültigen Abwassergebührenkalkulation durch den Gemeinderat
01.01.2026 Inkrafttreten der Abwassergebührenkalkulation 01.01.2026 – 31.12.2026
Die Festsetzung der Gebühren erfolgt rückwirkend zum 01.01.2026. Dies ist gebührenrechtlich
zulässig, da die Möglichkeit einer Gebührenanpassung durch den zuvor gefassten
Bevorratungsbeschluss bereits berücksichtigt wurde.
Anlagen:
Anlage 1 Gebührenkalkulation Abwasser 2026
Anlage B Satzungsänderung Abwassergebühren 2026
Seite 7 von 7
Text aus PDF extrahiert