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Grundschulbetreuung: Anpassung der Benutzungsentgelte auf Grundlage der Kalkulation

Angenommen14 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeMaulburg
Datum2026-07-06
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Sitzungsvorlage Nr. 2026/075 TOP Grundschulbetreuung: Anpassung der Benutzungsentgelte auf Grundlage der Kalkulation Fachbereich Hauptamt Verfasser Stefanie Hofer Anlagen Anlage 1_Übersicht Elternentgelte Grundschulbetreuung Anlage 2_Entgeltkalkulation Grundschulbetreuung Beratungsfolge Sitzung Form Status Datum Gemeinderat Beschlussfassung öffentlich 06.07.2026 Beschlussvorschlag DerGemeinderatbeschließt: DieBenutzungsentgeltefürdieGrundschulbetreuungderGemeindeMaulburg werdenentsprechendAnlage1abdem01.09.2026festgesetzt. Seite1/7 Begründung / Sachverhalt DieEntgeltederGrundschulbetreuungwurdenvorBeginnderNeuausrichtungder GrundschulbetreuungdurchGemeindepersonalerstmaligkalkuliertundmit BeschlussdesGemeinderatsvom25.07.2022zuletztfestgesetzt.Seitdemsindvier Jahrevergangen. MitEinführungdesneuenRechtsanspruchsaufGanztagsförderungabdem Schuljahr2026/27wurdedieKalkulationandieneuenLandesvorgabenangepasst. DerRechtsanspruchverpflichtetSchulträger,GrundschulkindernabdererstenKlasse einetäglicheBetreuungvonmindestens8Stundenzugewährleisten. EinekonkreteAuswirkungaufdasBetreuungsangebotinMaulburgist,dassdie Frühbetreuungkünftigum06:55Uhr(bisher07:15Uhr)beginnt,ummitdem regulärenSchulbetriebdieerforderlichen8StundentäglicheBetreuung sicherzustellen. GrundlagederKalkulationsinddieSchülerzahlengemäßderBedarfsmeldungbei allenElternderKlasseneinsbisviermitStichtag15.März2026. NeueLandesförderung BislangfördertedasLanddieVerlässlicheGrundschulesowiedieFlexible Nachmittagsbetreuung.DieseFörderungwirdkünftiginandererFormfortgesetztund überProkopfsätzeproKindundBetreuungsstundegewährt.DieneueFörderungwird inzweiPhaseneingeführt: Aufbauphase(Schuljahre2026/27bis2029/30) DieLandesförderungerfolgtaufGrundlagekalkulatorischerBetriebskostenje BetreuungsstundeundKind(inklusiveSachkosten):  Kalkulatorische Betriebskosten: 4,12 € proKind und Betreuungsstunde  Davon68% Landesförderung: 2,80 € proKind und Betreuungsstunde  Der Verteilmechanismusauf die unterschiedlichenBetreuungsangebote ist derzeitnochnichtabschließend geregelt. Vollausbauphase(abSchuljahr2030/31) DasLandwirddauerhaft68%derBetriebskostenfürdieErfüllungdes Rechtsanspruchstragen.ZurUmsetzungdieserFörderunglaufenVerhandlungen zwischenLandundKommunalenLandesverbänden. Seite2/7 FörderungfürnochnichtdemRechtsanspruchunterliegendenKlassen (2.bis4.Klassen) FürdieKlassen2bis4,dienochnichtvomRechtsanspruchumfasstsind,sagtdas LandeinefinanzielleBeteiligungandenBetriebskostenfürdieflexibleBetreuung (VerlässlicheGrundschule,FlexibleNachmittagsbetreuung)inHöhevon20Millionen EuroproJahrgangundJahrfürdieJahre2027bis2029zu.Diebestehende Förderungwirddamitweitergeführtundschrittweiseindiejahrgangsweise aufwachsendeneueSystematiküberführt.DiekonkretenDetailszurUmsetzungfür dasSchuljahr2026/27werdenvomLandderzeiterarbeitetundlagenzumZeitpunkt derKalkulationnochnichtvor. Kostenstruktur DieGesamtausgabenfürdieGrundschulbetreuungbelaufensichlautaktualisierter Kalkulationaufrund238.000Eurojährlich.DengrößtenAnteildaranhabendie Personalkosten,gefolgtvonRaumkosten,internerLeistungsverrechnungfür VerwaltungsaufwandsowieSachkosten.DiemitAbstandkostenintensivsten BetreuungsblöckeistdieKernzeitmittags(BlockBundC),dahierdiemeistenKinder betreutwerdenundsichalleBetreuungskräfteinGruppenaufverschiedene Schulräumeverteilen. DiedetaillierteAufschlüsselungistderbeigefügtenKalkulationalsAnlage2zu entnehmen. EinnahmendurchLandesförderung DieLandesförderungbeträgtnachvierJahren,wennallevierJahrgangsstufeneinen Rechtsanspruchhaben,insgesamtrund100.000Euro. DieKalkulationlegtderEinfachheithalbereinheitlichdieneueLandesförderungvon 2,80€proKindundBetreuungsstundezugrunde.Diesentsprichtjedochnichtder tatsächlichzuerwartendenFörderungimerstenJahr.DaderRechtsanspruch jahrgangsweiseaufwächst,erhaltenimSchuljahr2026/27nurdieErstklässler(32 Kinderangemeldet)dieneueFörderunginvollerHöhe.FürdieKlassen2bis4fälltdie tatsächlichzuerwartendeÜbergangsförderunggeringerausunddamitebenfalls dertatsächlicheDeckungsgrad.FürdenGemeindehaushaltergibtsichbiszum VollausbaueineMehrbelastunggegenüberderaufgestelltenKalkulation.Einhöherer FehlbetragistaufdienochnichtvollständiggreifendeneueFörderstruktur zurückzuführenundwirdsichmitdemjahrgangsweisenAufwachsendes RechtsanspruchsbiszumSchuljahr2029/30schrittweiseverbessern. Seite3/7 NachvierJahrenverbleibensomitKostenvon138.000Euro.DurchdiealteFörderung derKlassen2bis4imerstenJahrerhöhtsichdasDefizitumrund60.000Euroauf 198.000Euro,imzweitenJahrumrund40.000Euroauf178.000Euroundimdritten Jahrumrund20.000Euroauf158.000Euro.Darüberhinausmussdamitgerechnet werden,dassdieneueFörderungerstimjeweiligenFolgejahrausbezahltwird. AuswirkungendesGanztagsangebots GanztagskinderhabenanMontag,DienstagundDonnerstageinenkostenfreien AnspruchinderMittagspause(von12:15bis13:15Uhr).FürdiesenTeildes Betreuungsangebots,durchgeführtüberdasGemeindepersonal,kannbeiden GanztagskindernvondenElternkeinEntgelterhobenwerdenundverbleibt vollständigbeimGemeindehaushalt.DeraufdiesenichtabrechenbarenAnteile entfallendeGemeindeaufwandbeträgtrund8.900Eurojährlich. Derverbleibende,grundsätzlichabrechenbareGemeindeanteilbeläuftsichaufrund 129.000Euro.DavonwerdendurchdiekalkuliertenElternentgelteca.58.500€ gedeckt,sodasseinFehlbetragvonrund70.500€verbleibt,derausHaushaltsmitteln zufinanzierenist.ImerstenJahrkommencirca60.000Eurohinzu,imzweiten40.000 EuroundimdrittenJahrnochcirca20.000Euro. NachvierJahrenwirdsomiteinKostendeckungsgradvondurchschnittlich45% erreicht,ohneLandesförderunglägedieserbeidurchschnittlichcirca25%. FestlegungderDeckungsgradebzw.HöhederEntgelte DaeskeineverbindlichenEmpfehlungssätzefürGebührenhöhenund KostendeckungsgradeseitensLandoderKommunalerLandesverbändegibt, unterliegtdieEntscheidungüberdieEntgelthöhederGemeinde.DieVerwaltunghat folgendeDeckungsgradefürdieeinzelnenBlöckevorgeschlagenundbegründet: Deckungsgrad Deckungsgrad Block Begründung vorgeschlagen Kalkulation2022 ab01.09.26 A 22,5 % 25,0 % Geringe Kinderzahlbei Kernzeitmorgens hohem Seite4/7 Entgelte Personalaufwand; 39,00€ 27,00€ 21,00 € 15,00 € sozialverträgliches einKind / Entgeltfür Familien,die Geschwisterkinder alle Betreuungsblöcke benötigen. B 80,0 % 30,0 % Stark nachgefragtes Kernzeitmittags Angebotmithoher Kinderzahl; hoher Deckungsgrad bei Entgelte 36,00€ 25,00€ 22,00 16,00 gleichzeitig einKind / vertretbarem Entgelt. Geschwisterkinder C– Erweiterte 30,0 % 40,0 % Hohe KinderzahlMi+Fr, Mittagszeit mittlere KinderzahlMo, Di,Do,da GT-Kinder ab Entgelte 36,00€ 25,00€ 42,00 € 30,00 € 13:25 durch einKind / Lehrpersonalbetreut Geschwisterkinder werden.Niedriger Deckungsgrad für ein vergleichbaresEntgelt wie inBlock B. D 40,0 % 40,0 % Überwiegend GT- Mi-Nachmittag Kinder; Nichtdurch regulären Entgelte 17,00€ 12,00€ 13,00 € 9,00 € Ganztagsunterricht abgedeckt; einKind / verträglichesEntgeltfür Geschwisterkinder Rechtsanspruchskinder. E 40,0 % 40,0 % Wie Block D; Fr-Nachmittag Einzelbuchbarkeit sichertFlexibilitätfür Eltern DievorgeschlagenenEntgelteorientierensichandenOrientierungssätzen,dieden ElternimRahmenderBedarfsabfrageimMärz2026mitgeteiltwurden.Mitden vorgeschlagenenEntgeltenbewegtsichdieGemeindeMaulburgaufeinem vergleichbarenNiveauderumliegendenGemeinden. Seite5/7 DieBlöckeD(Mittwoch)undE(Freitag)könneneinzelngebuchtwerden,umEltern größtmöglicheFlexibilitätzuattraktivenEntgeltenzuermöglichenundgleichzeitigdie ElternderGanztagskindernichtunverhältnismäßigzubelasten. Geschwisterrabatt Eswirdvorgeschlagen,denbisherigenGeschwisterrabattvon30%beizubehalten.In derKalkulationwurdemiteinemerfahrungsgemäßenAnteilvonca.33% Geschwisterkinderngerechnet. Bezug zum Haushalt Personelle Auswirkungen nein ja Finanzielle Auswirkungen: nein ja Produkt/Kostenstelle Wirtschafts-/ Folge- Folge- spätere (ErgHH) bisJahr Gesamt HH-Jahr jahr jahr Jahre 21101001 2025 2026 2027 2028 2029 Summe € € € € € € Ausgabeninsgesamt: 172.000 218.000 228.000 238.000 davongeplantoder 164.000 200.800 204.700 204.400 beschlossen: davonnichtgeplant: EinnahmenLand: 23.000 30.000 55.000 80.000 Elternentgelte: 39.000 58.000 58.000 58.000 geschätztelaufendejährlicheFolgekosten (fallsbekannt): DiepädagogischeLeitungistab2027berücksichtigt. DievolleFörderungwäre2030erreicht. Seite6/7 Stellungnahme der Verwaltung DieVerwaltungempfiehltdieFestsetzungderBenutzungsentgeltegemäß Beschlussvorschlagzum01.09.2026.DievorgeschlagenenEntgeltsätzesinddas ErgebniseinersorgfältigenKalkulationaufBasisderaktuellenBetriebs-und Personalkosten(Durchschnitt2026-2029)sowiederneuenLandesförderung.Siesind sozialverträglichgestaltetundorientierensichamregionalenVergleichsniveau. DiemoderateAnhebunggegenüberdenzuletzt2022festgesetztenEntgeltenist angesichtsgestiegenerPersonal-undRaumkostensowiederAusweitungdes Betreuungsumfangssachlichgeboten.GleichzeitigstelltdieVerwaltungsicher,dass dieEntgeltedenElternbereitsimVorfeldkommuniziertwurdenundkeine wesentlichenAbweichungenvondenmitgeteiltenOrientierungssätzenbestehen. DieVerwaltungweistdaraufhin,dassdieKalkulationaufdemaktuellenFörderstand basiertundmitweitererKonkretisierungderLandesregelungen,insbesonderezum VerteilmechanismusderFörderungundzurVollausbauphaseab2030/31,eine erneuteÜberprüfungderEntgeltsätzeerforderlichwird. gez.JessicaLang Bürgermeisterin Seite7/7

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