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Grundschulbetreuung: Anpassung der Benutzungsentgelte auf Grundlage der Kalkulation
Angenommen14 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Maulburg |
| Datum | 2026-07-06 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage Nr. 2026/075
TOP Grundschulbetreuung: Anpassung der
Benutzungsentgelte auf Grundlage der
Kalkulation
Fachbereich Hauptamt
Verfasser Stefanie Hofer
Anlagen Anlage 1_Übersicht Elternentgelte
Grundschulbetreuung
Anlage 2_Entgeltkalkulation Grundschulbetreuung
Beratungsfolge
Sitzung Form Status Datum
Gemeinderat Beschlussfassung öffentlich 06.07.2026
Beschlussvorschlag
DerGemeinderatbeschließt:
DieBenutzungsentgeltefürdieGrundschulbetreuungderGemeindeMaulburg
werdenentsprechendAnlage1abdem01.09.2026festgesetzt.
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Begründung / Sachverhalt
DieEntgeltederGrundschulbetreuungwurdenvorBeginnderNeuausrichtungder
GrundschulbetreuungdurchGemeindepersonalerstmaligkalkuliertundmit
BeschlussdesGemeinderatsvom25.07.2022zuletztfestgesetzt.Seitdemsindvier
Jahrevergangen.
MitEinführungdesneuenRechtsanspruchsaufGanztagsförderungabdem
Schuljahr2026/27wurdedieKalkulationandieneuenLandesvorgabenangepasst.
DerRechtsanspruchverpflichtetSchulträger,GrundschulkindernabdererstenKlasse
einetäglicheBetreuungvonmindestens8Stundenzugewährleisten.
EinekonkreteAuswirkungaufdasBetreuungsangebotinMaulburgist,dassdie
Frühbetreuungkünftigum06:55Uhr(bisher07:15Uhr)beginnt,ummitdem
regulärenSchulbetriebdieerforderlichen8StundentäglicheBetreuung
sicherzustellen.
GrundlagederKalkulationsinddieSchülerzahlengemäßderBedarfsmeldungbei
allenElternderKlasseneinsbisviermitStichtag15.März2026.
NeueLandesförderung
BislangfördertedasLanddieVerlässlicheGrundschulesowiedieFlexible
Nachmittagsbetreuung.DieseFörderungwirdkünftiginandererFormfortgesetztund
überProkopfsätzeproKindundBetreuungsstundegewährt.DieneueFörderungwird
inzweiPhaseneingeführt:
Aufbauphase(Schuljahre2026/27bis2029/30)
DieLandesförderungerfolgtaufGrundlagekalkulatorischerBetriebskostenje
BetreuungsstundeundKind(inklusiveSachkosten):
Kalkulatorische Betriebskosten: 4,12 € proKind und Betreuungsstunde
Davon68% Landesförderung: 2,80 € proKind und Betreuungsstunde
Der Verteilmechanismusauf die unterschiedlichenBetreuungsangebote ist
derzeitnochnichtabschließend geregelt.
Vollausbauphase(abSchuljahr2030/31)
DasLandwirddauerhaft68%derBetriebskostenfürdieErfüllungdes
Rechtsanspruchstragen.ZurUmsetzungdieserFörderunglaufenVerhandlungen
zwischenLandundKommunalenLandesverbänden.
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FörderungfürnochnichtdemRechtsanspruchunterliegendenKlassen
(2.bis4.Klassen)
FürdieKlassen2bis4,dienochnichtvomRechtsanspruchumfasstsind,sagtdas
LandeinefinanzielleBeteiligungandenBetriebskostenfürdieflexibleBetreuung
(VerlässlicheGrundschule,FlexibleNachmittagsbetreuung)inHöhevon20Millionen
EuroproJahrgangundJahrfürdieJahre2027bis2029zu.Diebestehende
Förderungwirddamitweitergeführtundschrittweiseindiejahrgangsweise
aufwachsendeneueSystematiküberführt.DiekonkretenDetailszurUmsetzungfür
dasSchuljahr2026/27werdenvomLandderzeiterarbeitetundlagenzumZeitpunkt
derKalkulationnochnichtvor.
Kostenstruktur
DieGesamtausgabenfürdieGrundschulbetreuungbelaufensichlautaktualisierter
Kalkulationaufrund238.000Eurojährlich.DengrößtenAnteildaranhabendie
Personalkosten,gefolgtvonRaumkosten,internerLeistungsverrechnungfür
VerwaltungsaufwandsowieSachkosten.DiemitAbstandkostenintensivsten
BetreuungsblöckeistdieKernzeitmittags(BlockBundC),dahierdiemeistenKinder
betreutwerdenundsichalleBetreuungskräfteinGruppenaufverschiedene
Schulräumeverteilen.
DiedetaillierteAufschlüsselungistderbeigefügtenKalkulationalsAnlage2zu
entnehmen.
EinnahmendurchLandesförderung
DieLandesförderungbeträgtnachvierJahren,wennallevierJahrgangsstufeneinen
Rechtsanspruchhaben,insgesamtrund100.000Euro.
DieKalkulationlegtderEinfachheithalbereinheitlichdieneueLandesförderungvon
2,80€proKindundBetreuungsstundezugrunde.Diesentsprichtjedochnichtder
tatsächlichzuerwartendenFörderungimerstenJahr.DaderRechtsanspruch
jahrgangsweiseaufwächst,erhaltenimSchuljahr2026/27nurdieErstklässler(32
Kinderangemeldet)dieneueFörderunginvollerHöhe.FürdieKlassen2bis4fälltdie
tatsächlichzuerwartendeÜbergangsförderunggeringerausunddamitebenfalls
dertatsächlicheDeckungsgrad.FürdenGemeindehaushaltergibtsichbiszum
VollausbaueineMehrbelastunggegenüberderaufgestelltenKalkulation.Einhöherer
FehlbetragistaufdienochnichtvollständiggreifendeneueFörderstruktur
zurückzuführenundwirdsichmitdemjahrgangsweisenAufwachsendes
RechtsanspruchsbiszumSchuljahr2029/30schrittweiseverbessern.
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NachvierJahrenverbleibensomitKostenvon138.000Euro.DurchdiealteFörderung
derKlassen2bis4imerstenJahrerhöhtsichdasDefizitumrund60.000Euroauf
198.000Euro,imzweitenJahrumrund40.000Euroauf178.000Euroundimdritten
Jahrumrund20.000Euroauf158.000Euro.Darüberhinausmussdamitgerechnet
werden,dassdieneueFörderungerstimjeweiligenFolgejahrausbezahltwird.
AuswirkungendesGanztagsangebots
GanztagskinderhabenanMontag,DienstagundDonnerstageinenkostenfreien
AnspruchinderMittagspause(von12:15bis13:15Uhr).FürdiesenTeildes
Betreuungsangebots,durchgeführtüberdasGemeindepersonal,kannbeiden
GanztagskindernvondenElternkeinEntgelterhobenwerdenundverbleibt
vollständigbeimGemeindehaushalt.DeraufdiesenichtabrechenbarenAnteile
entfallendeGemeindeaufwandbeträgtrund8.900Eurojährlich.
Derverbleibende,grundsätzlichabrechenbareGemeindeanteilbeläuftsichaufrund
129.000Euro.DavonwerdendurchdiekalkuliertenElternentgelteca.58.500€
gedeckt,sodasseinFehlbetragvonrund70.500€verbleibt,derausHaushaltsmitteln
zufinanzierenist.ImerstenJahrkommencirca60.000Eurohinzu,imzweiten40.000
EuroundimdrittenJahrnochcirca20.000Euro.
NachvierJahrenwirdsomiteinKostendeckungsgradvondurchschnittlich45%
erreicht,ohneLandesförderunglägedieserbeidurchschnittlichcirca25%.
FestlegungderDeckungsgradebzw.HöhederEntgelte
DaeskeineverbindlichenEmpfehlungssätzefürGebührenhöhenund
KostendeckungsgradeseitensLandoderKommunalerLandesverbändegibt,
unterliegtdieEntscheidungüberdieEntgelthöhederGemeinde.DieVerwaltunghat
folgendeDeckungsgradefürdieeinzelnenBlöckevorgeschlagenundbegründet:
Deckungsgrad Deckungsgrad
Block Begründung
vorgeschlagen Kalkulation2022
ab01.09.26
A 22,5 % 25,0 % Geringe Kinderzahlbei
Kernzeitmorgens hohem
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Entgelte Personalaufwand;
39,00€ 27,00€ 21,00 € 15,00 €
sozialverträgliches
einKind /
Entgeltfür Familien,die
Geschwisterkinder
alle Betreuungsblöcke
benötigen.
B 80,0 % 30,0 % Stark nachgefragtes
Kernzeitmittags Angebotmithoher
Kinderzahl; hoher
Deckungsgrad bei
Entgelte
36,00€ 25,00€ 22,00 16,00 gleichzeitig
einKind / vertretbarem Entgelt.
Geschwisterkinder
C– Erweiterte 30,0 % 40,0 % Hohe KinderzahlMi+Fr,
Mittagszeit mittlere KinderzahlMo,
Di,Do,da GT-Kinder ab
Entgelte
36,00€ 25,00€ 42,00 € 30,00 €
13:25 durch
einKind / Lehrpersonalbetreut
Geschwisterkinder werden.Niedriger
Deckungsgrad für ein
vergleichbaresEntgelt
wie inBlock B.
D
40,0 % 40,0 % Überwiegend GT-
Mi-Nachmittag Kinder; Nichtdurch
regulären
Entgelte
17,00€ 12,00€ 13,00 € 9,00 € Ganztagsunterricht
abgedeckt;
einKind /
verträglichesEntgeltfür
Geschwisterkinder
Rechtsanspruchskinder.
E
40,0 % 40,0 % Wie Block D;
Fr-Nachmittag Einzelbuchbarkeit
sichertFlexibilitätfür
Eltern
DievorgeschlagenenEntgelteorientierensichandenOrientierungssätzen,dieden
ElternimRahmenderBedarfsabfrageimMärz2026mitgeteiltwurden.Mitden
vorgeschlagenenEntgeltenbewegtsichdieGemeindeMaulburgaufeinem
vergleichbarenNiveauderumliegendenGemeinden.
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DieBlöckeD(Mittwoch)undE(Freitag)könneneinzelngebuchtwerden,umEltern
größtmöglicheFlexibilitätzuattraktivenEntgeltenzuermöglichenundgleichzeitigdie
ElternderGanztagskindernichtunverhältnismäßigzubelasten.
Geschwisterrabatt
Eswirdvorgeschlagen,denbisherigenGeschwisterrabattvon30%beizubehalten.In
derKalkulationwurdemiteinemerfahrungsgemäßenAnteilvonca.33%
Geschwisterkinderngerechnet.
Bezug zum Haushalt
Personelle Auswirkungen nein ja
Finanzielle Auswirkungen: nein ja
Produkt/Kostenstelle
Wirtschafts-/ Folge- Folge- spätere
(ErgHH) bisJahr Gesamt
HH-Jahr jahr jahr Jahre
21101001
2025 2026 2027 2028 2029 Summe
€ € € € € €
Ausgabeninsgesamt: 172.000 218.000 228.000 238.000
davongeplantoder
164.000 200.800 204.700 204.400
beschlossen:
davonnichtgeplant:
EinnahmenLand: 23.000 30.000 55.000 80.000
Elternentgelte: 39.000 58.000 58.000 58.000
geschätztelaufendejährlicheFolgekosten
(fallsbekannt):
DiepädagogischeLeitungistab2027berücksichtigt.
DievolleFörderungwäre2030erreicht.
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Stellungnahme der Verwaltung
DieVerwaltungempfiehltdieFestsetzungderBenutzungsentgeltegemäß
Beschlussvorschlagzum01.09.2026.DievorgeschlagenenEntgeltsätzesinddas
ErgebniseinersorgfältigenKalkulationaufBasisderaktuellenBetriebs-und
Personalkosten(Durchschnitt2026-2029)sowiederneuenLandesförderung.Siesind
sozialverträglichgestaltetundorientierensichamregionalenVergleichsniveau.
DiemoderateAnhebunggegenüberdenzuletzt2022festgesetztenEntgeltenist
angesichtsgestiegenerPersonal-undRaumkostensowiederAusweitungdes
Betreuungsumfangssachlichgeboten.GleichzeitigstelltdieVerwaltungsicher,dass
dieEntgeltedenElternbereitsimVorfeldkommuniziertwurdenundkeine
wesentlichenAbweichungenvondenmitgeteiltenOrientierungssätzenbestehen.
DieVerwaltungweistdaraufhin,dassdieKalkulationaufdemaktuellenFörderstand
basiertundmitweitererKonkretisierungderLandesregelungen,insbesonderezum
VerteilmechanismusderFörderungundzurVollausbauphaseab2030/31,eine
erneuteÜberprüfungderEntgeltsätzeerforderlichwird.
gez.JessicaLang
Bürgermeisterin
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