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Nutzungsänderung einer Wohnung zur Ferienwohnung, Flst.Nr. 7040, Am Bienenberg 15, Malterdingen
Angenommen11 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Malterdingen |
| Datum | 2026-06-16 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzung des Gemeinderates am 16.06.2026 SV 2026/537
Sitzungsvorlage öffentlicher Teil
Nutzungsänderung einer Wohnung zur Ferienwohnung, Flst.Nr. 7040, Am Bienenberg 15,
Malterdingen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Malterdingen erteilt ihr Einvernehmen nach § 36 BauGB, insbesondere zu der beantrag-
ten Ausnahme (nicht störender Gewerbebetrieb – Ferienwohnung), zur beantragten Nutzungsänderung
einer Wohnung zu einer Ferienwohnung auf dem Grundstück Flst.Nr. 7040, Am Bienenberg 15, Malter-
dingen.
Begründung/Problembeschreibung:
Der Bauherr beantragt auf dem Grundstück Flst.Nr. 7040, Am Bienenberg 15, Malterdingen, die Nut-
zungsänderung einer Wohnung zu einer Ferienwohnung. Abstandsflächen und brandschutzrechtliche
Vorgaben sind eingehalten. Äußerliche Änderungen erfolgen nicht.
Das Grundstück befindet sich im Bereich des qualifizierten und am 19. September 1996 in Kraft getre-
tenen Bebauungsplanes “Bienenberg”. Als Art der Nutzung ist dort WA “allgemeinse Wohngebiett” vor-
geschrieben. Die vorgesehene Art der Nutzung „nicht störendes Gewerbe - Ferienwohnen“ ist auf dem
Grundstück nach § 4 BauNVO planungsrechtlich lediglich ausnahmsweise zulässig.
Daher benötigt die Nutzungsänderung das Einvernehmen der Gemeinde hinsichtlich der ausnahms-
weise zulässigen Nutzung.
Im Übrigen sind die Vorschriften hinsichtlich Stellplatzanforderungen, der Bauweise an sich und der
überbauten Grundstücksfläche und Maß der baulichen Anlage eingehalten.
Die Verwaltung schlägt daher vor, das Einvernehmen zu erteilen.
Beratungsergebnis
Gemeinderat Sitzung am TOP
Ja Nein Enthaltung Laut Abweichender
Mit Stim- Beschluss- Beschluss
Einstimmig men- vorschlag (Rückseite)
☐ mehrheit ☐ ☐
☐
Text aus PDF extrahiert