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Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes der VVG Emmendingen - Freiamt - Malterdingen - Sexau - Teningen, für den Bereich "Agrartourismus Grub-Daniel-Hof", Gemarkung Freiamt-Ottoschwanden

Angenommen12 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeMalterdingen
Datum2026-06-16
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Sitzung des Gemeinderates am 16.06.2026 SV 2026/536 Sitzungsvorlage öffentlicher Teil Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes der VVG Emmendingen - Freiamt - Malterdingen - Sexau - Teningen, für den Bereich "Agrartourismus Grub-Daniel-Hof", Gemarkung Freiamt-Ottoschwanden - Behandlung der im Rahmen der Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen. - Feststellungsbeschluss der Flächennutzungsplanänderung "Agrartourismus Grub-Daniel- Hof" Beschlussvorschlag: Die Vertreter der Gemeinde Malterdingen werden vom Gemeinderat beauftragt, im Gemeinsamen Aus- schuss der VVG Emmendingen – Freiamt – Malterdingen – Sexau – Teningen folgende Beschlussfas- sung herbeizuführen: Der Gemeinsame Ausschuss für die VVG Emmendingen – Freiamt – Malterdingen – Sexau – Teningen beschließt: 1. Der gemeinsame Ausschuss stimmt nach eingehender Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen (s. Anlage) dem vorliegenden Entwurf zur punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Emmendingen auf der Gemarkung Freiamt- Ottoschwanden für den Bereich „Agrartourismus Grub-Daniel-Hof“ zu. 2. Der Gemeinsame Ausschuss fasst den Feststellungsbeschluss zum vorliegenden Flächennut- zungsplan-Änderungsentwurf für den Bereich „Agrartourismus Grub-Daniel-Hof“ mit Begrün- dung und Umweltbericht. Begründung/Problembeschreibung: Zuständigkeit nach Hauptsatzung: Die Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan innerhalb der städtischen Gremien obliegt dem Gemeinderat. Nach § 6 Abs. 3 HS sollen Angelegenheiten deren Entscheidung dem Stadtrat vorbehal- ten sind den zuständigen Ausschüssen innerhalb ihres Aufgabengebietes zur Vorberatung zugewiesen werden, weshalb hier eine Vorberatung im technischen Ausschuss erfolgt. Die Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan erfolgt durch den Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungs- gemeinschaft (§ 3 Abs. 1 der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Erfüllung der Aufgaben eines Gemeindeverwaltungsverbandes). Beratungsergebnis Gemeinderat Sitzung am TOP Ja Nein Enthaltung Laut Abweichender Mit Stim- Beschluss- Beschluss Einstimmig men- vorschlag (Rückseite) ☐ mehrheit ☐ ☐ ☐ Begründung: öffentlich/nicht-öffentlich: Vorberatungen der beschließenden Ausschüsse können in öffentlicher oder nicht öffentlicher Sitzung erfolgen (§ 39 Abs. 5 GemO). Die Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan erfolgt in öffentli- cher Sitzung, da weder das öffentliche Wohl noch berechtigte Interessen Einzelner betroffen sind (§ 35 Abs. 1 Satz 2 GemO). Ziele und Zwecke der Planung Landwirtschaftliche Betriebe übernehmen im Schwarzwald eine wichtige Rolle hinsichtlich der Kultur- landschaftspflege, der Herstellung regionaler Bio-Produkte, der Brauchtumspflege und der Bereitstel- lung von Angeboten für Naherholung und Tourismus. Der Strukturwandel in der Landwirtschaft, der u.a. durch eine erschwerte Bewirtschaftung der Hanglagen sowie eine zunehmende Nahrungsmittelproduk- tion in Industriebetrieben geprägt ist, gefährdet die Existenz vieler landwirtschaftlicher Betriebe. Im Norden der Gemeinde Freiamt liegt, eingebettet zwischen Wiesen und Wäldern inmitten in einer schwarzwaldtypischen streubesiedelten Landschaft in der Gemarkung Hinterhöfe der 1761 erbaute Grub-Daniel-Hof, der ebenfalls vom oben beschriebenen Strukturwandel in der Landwirtschaft betroffen ist. Der Hof wird als Familienbetrieb bereits in der 9. Generation als Vollerwerb geführt und basiert auf der Tierhaltung und Bewirtschaftung von etwa 12 ha Grünland als wesentlichem Standbein. Neben der Landwirtschaft, die auch weiterhin im Vordergrund steht, braucht der Hof, um langfristig bestehen zu können, weitere Betriebszweige. So wird auf einer Fläche von etwa 6,6 ha zusätzlich auch Forstwirt- schaft betrieben und in einer Hofbrennerei mit bestehendem Brennrecht werden alkoholische Erzeug- nisse hergestellt. Als viertes Standbein hat sich in den vergangenen Jahrzehnten auch der Tourismus immer mehr entwickelt. Seit Ende der 1960er Jahre wurde der „Urlaub auf dem Bauernhof“ langsam entwickelt. Dabei stand immer die enge Verknüpfung zwischen der Landwirtschaft und dem Tourismus im Vordergrund. Die Bettenkapazität wurde dabei stetig ausgebaut, so dass vier Ferienwohnungen mit einer Belegungskapazität für insgesamt maximal 23 Gäste, ergänzende Übernachtungsangebote wie Schlafen im „Häusle“ bei der Linde oder in einem Turm und zwei Wohnmobilstellplätze bestehen. Die Hauptzielgruppe dabei sind Familien mit kleinen Kindern, die aktiv am Leben auf dem Bauernhof teil- haben können. Baulich wird der Grub-Daniel-Hof von drei großen Gebäuden geprägt: Dem ursprünglichen Bauernhof mit Wohnhaus und Scheune sowie zwei separate Erweiterungsgebäude. Hinzu kommen verschiedene bauliche Anlagen mit verschiedenen landwirtschaftlichen Nutzungen, wie beispielsweise einem Stall für Jungkühe und Hühner, sowie ergänzenden Angebote und Einrichtungen für touristischen Übernach- tungsbetrieb (z. B. Frühstücks- und Gemeinschaftsraum, Sauna/Wellness, Pool, Sanitäranla- ge/Umkleide für Gäste, Spielplatz, Wasserspielplatz, Fußball- und Basketballspielfeld, Barfußpark). Im Zuge der Weiterentwicklung des Hofes soll nun das Angebot an touristischen Übernachtungsmög- lichkeiten erweitert werden, indem bis zu drei weitere Übernachtungsangebote in Anlehnung an das bestehende Häusle bei der Linde, eine weitere Ferienwohnung und zwei weitere Wohnmobilstellplätze hergestellt werden sollen. Planungsrechtlich liegt der gesamte Grub-Daniel-Hof heute im Außenbereich, so dass Nutzungen heu- te nur im Rahmen der Privilegierung zulässig sind. Konkret bedeutet dies, dass land- und forstwirt- schaftliche Nutzungen, sowie die Wohnnutzung zulässig sind, wobei jedoch schon die bestehende Wohnnutzung als Betriebsleiterwohnung der Landwirtschaft zugeordnet ist. Die nun geplanten behut- samen Erweiterungen wären dementsprechend im Außenbereich nicht zulässig, so dass nun, um das geplante Konzept umsetzen zu können und den Standort des Hofes langfristig zu sichern, Baurecht für diese Nutzungen geschaffen werden muss. Um dies zu erreichen, soll zum einen ein Bebauungsplan aufgestellt werden, zum anderen soll der wirksame Flächennutzungsplan geändert werden. Im aktuel- len rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist der Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Damit wäre der Bebauungsplan nicht aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt. Daher ist es erforderlich, den Flächennutzungsplan im sogenannten Parallelverfahren zu ändern. Die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft steht den Planungen positiv gegenüber, kann doch so auf der einen Seite der bestehende landwirtschaftliche Betrieb gesichert werden, auf der anderen Seite kann das touristische Angebot der Gemeinde Freiamt durch attraktive Übernachtungsangebote lang- fristig gesichert und gestärkt werden. Dementsprechend soll für diesen Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Dabei sollen die geplanten baulichen Maßnahmen ermöglicht, aber auch der Schutz der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung gesichert werden. Lage des Plangebiets / Geltungsbereich Das Plangebiet befindet sich im Norden der Gemeinde Freiamt im Bereich Hinterhöfe. Direkt im Norden grenzt die Gemarkungsgrenze zur Gemeinde Schuttertal an. Das Plangebiet liegt südlich der L 110 und umfasst das Hofgelände des bestehenden Grub-Daniel-Hofs mit der bestehenden Bebauung durch das ursprüngliche Hofgebäude mit der Scheune sowie dem ehemaligen Leibgeding, in dem heute die Feri- enwohnungen untergebracht sind. Das Plangebiet umfasst einen Teil des Flurstücks 405 mit etwa 1,65 ha. Dieser Bereich wird in zweckdienlicher Abgrenzung durch den nun vorliegenden Bebauungsplan überplant. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem folgenden Planausschnitt (ohne Maßstab): Verfahren Die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans erfolgte im zweistufigen Regelverfahren beste- hend aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und der Offenlage. Historie: Bisherige Bürgerbeteiligung, chronologisch: 04.08.2025 – 12.09.2025 frühzeitige Beteiligung (§3 Abs. 1 BauGB) 16.03.2026 – 24.04.2026 Offenlage (§3 Abs. 2 BauGB) Vorangegangene Beschlüsse, chronologisch: 09.07.2025 Aufstellungsbeschluss (SV 0372/25) 02.03.2026 Offenlagebeschluss (SV 0005/26) Übereinstimmung mit Zielen, Zielkonflikte und Nachhaltigkeit (Abgleich mit Ergebnis Perspektivwerkstatt, spezielle Gutachten, Verkehr und Kli- ma/Umweltschutz) Anlagen: Anlage 1 – Cover Anlage 2 – Deckblatt Anlage 3 – Begründung Anlage 4 – Flächensteckbrief Anlage 5 – Umweltbericht Anlage 6 – Abwägungstabelle Stellungnahmen Offenlage

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