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Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes der VVG Emmendingen - Freiamt - Malterdingen - Sexau - Teningen, für den Bereich "Agrartourismus Grub-Daniel-Hof", Gemarkung Freiamt-Ottoschwanden
Angenommen12 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Malterdingen |
| Datum | 2026-06-16 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzung des Gemeinderates am 16.06.2026 SV 2026/536
Sitzungsvorlage öffentlicher Teil
Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes der VVG Emmendingen - Freiamt -
Malterdingen - Sexau - Teningen, für den Bereich "Agrartourismus Grub-Daniel-Hof",
Gemarkung Freiamt-Ottoschwanden
- Behandlung der im Rahmen der Auslegung und der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen.
- Feststellungsbeschluss der Flächennutzungsplanänderung "Agrartourismus Grub-Daniel-
Hof"
Beschlussvorschlag:
Die Vertreter der Gemeinde Malterdingen werden vom Gemeinderat beauftragt, im Gemeinsamen Aus-
schuss der VVG Emmendingen – Freiamt – Malterdingen – Sexau – Teningen folgende Beschlussfas-
sung herbeizuführen:
Der Gemeinsame Ausschuss für die VVG Emmendingen – Freiamt – Malterdingen – Sexau – Teningen
beschließt:
1. Der gemeinsame Ausschuss stimmt nach eingehender Prüfung und Abwägung der im Rahmen
der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der im Rahmen der Beteiligung der
Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen
(s. Anlage) dem vorliegenden Entwurf zur punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans
der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Emmendingen auf der Gemarkung Freiamt-
Ottoschwanden für den Bereich „Agrartourismus Grub-Daniel-Hof“ zu.
2. Der Gemeinsame Ausschuss fasst den Feststellungsbeschluss zum vorliegenden Flächennut-
zungsplan-Änderungsentwurf für den Bereich „Agrartourismus Grub-Daniel-Hof“ mit Begrün-
dung und Umweltbericht.
Begründung/Problembeschreibung:
Zuständigkeit nach Hauptsatzung:
Die Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan innerhalb der städtischen Gremien obliegt dem
Gemeinderat. Nach § 6 Abs. 3 HS sollen Angelegenheiten deren Entscheidung dem Stadtrat vorbehal-
ten sind den zuständigen Ausschüssen innerhalb ihres Aufgabengebietes zur Vorberatung zugewiesen
werden, weshalb hier eine Vorberatung im technischen Ausschuss erfolgt. Die Beschlussfassung über
den Flächennutzungsplan erfolgt durch den Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungs-
gemeinschaft (§ 3 Abs. 1 der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Erfüllung der Aufgaben eines
Gemeindeverwaltungsverbandes).
Beratungsergebnis
Gemeinderat Sitzung am TOP
Ja Nein Enthaltung Laut Abweichender
Mit Stim- Beschluss- Beschluss
Einstimmig men- vorschlag (Rückseite)
☐ mehrheit ☐ ☐
☐
Begründung: öffentlich/nicht-öffentlich:
Vorberatungen der beschließenden Ausschüsse können in öffentlicher oder nicht öffentlicher Sitzung
erfolgen (§ 39 Abs. 5 GemO). Die Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan erfolgt in öffentli-
cher Sitzung, da weder das öffentliche Wohl noch berechtigte Interessen Einzelner betroffen sind (§ 35
Abs. 1 Satz 2 GemO).
Ziele und Zwecke der Planung
Landwirtschaftliche Betriebe übernehmen im Schwarzwald eine wichtige Rolle hinsichtlich der Kultur-
landschaftspflege, der Herstellung regionaler Bio-Produkte, der Brauchtumspflege und der Bereitstel-
lung von Angeboten für Naherholung und Tourismus. Der Strukturwandel in der Landwirtschaft, der u.a.
durch eine erschwerte Bewirtschaftung der Hanglagen sowie eine zunehmende Nahrungsmittelproduk-
tion in Industriebetrieben geprägt ist, gefährdet die Existenz vieler landwirtschaftlicher Betriebe.
Im Norden der Gemeinde Freiamt liegt, eingebettet zwischen Wiesen und Wäldern inmitten in einer
schwarzwaldtypischen streubesiedelten Landschaft in der Gemarkung Hinterhöfe der 1761 erbaute
Grub-Daniel-Hof, der ebenfalls vom oben beschriebenen Strukturwandel in der Landwirtschaft betroffen
ist. Der Hof wird als Familienbetrieb bereits in der 9. Generation als Vollerwerb geführt und basiert auf
der Tierhaltung und Bewirtschaftung von etwa 12 ha Grünland als wesentlichem Standbein. Neben der
Landwirtschaft, die auch weiterhin im Vordergrund steht, braucht der Hof, um langfristig bestehen zu
können, weitere Betriebszweige. So wird auf einer Fläche von etwa 6,6 ha zusätzlich auch Forstwirt-
schaft betrieben und in einer Hofbrennerei mit bestehendem Brennrecht werden alkoholische Erzeug-
nisse hergestellt. Als viertes Standbein hat sich in den vergangenen Jahrzehnten auch der Tourismus
immer mehr entwickelt. Seit Ende der 1960er Jahre wurde der „Urlaub auf dem Bauernhof“ langsam
entwickelt. Dabei stand immer die enge Verknüpfung zwischen der Landwirtschaft und dem Tourismus
im Vordergrund. Die Bettenkapazität wurde dabei stetig ausgebaut, so dass vier Ferienwohnungen mit
einer Belegungskapazität für insgesamt maximal 23 Gäste, ergänzende Übernachtungsangebote wie
Schlafen im „Häusle“ bei der Linde oder in einem Turm und zwei Wohnmobilstellplätze bestehen. Die
Hauptzielgruppe dabei sind Familien mit kleinen Kindern, die aktiv am Leben auf dem Bauernhof teil-
haben können.
Baulich wird der Grub-Daniel-Hof von drei großen Gebäuden geprägt: Dem ursprünglichen Bauernhof
mit Wohnhaus und Scheune sowie zwei separate Erweiterungsgebäude. Hinzu kommen verschiedene
bauliche Anlagen mit verschiedenen landwirtschaftlichen Nutzungen, wie beispielsweise einem Stall für
Jungkühe und Hühner, sowie ergänzenden Angebote und Einrichtungen für touristischen Übernach-
tungsbetrieb (z. B. Frühstücks- und Gemeinschaftsraum, Sauna/Wellness, Pool, Sanitäranla-
ge/Umkleide für Gäste, Spielplatz, Wasserspielplatz, Fußball- und Basketballspielfeld, Barfußpark).
Im Zuge der Weiterentwicklung des Hofes soll nun das Angebot an touristischen Übernachtungsmög-
lichkeiten erweitert werden, indem bis zu drei weitere Übernachtungsangebote in Anlehnung an das
bestehende Häusle bei der Linde, eine weitere Ferienwohnung und zwei weitere Wohnmobilstellplätze
hergestellt werden sollen.
Planungsrechtlich liegt der gesamte Grub-Daniel-Hof heute im Außenbereich, so dass Nutzungen heu-
te nur im Rahmen der Privilegierung zulässig sind. Konkret bedeutet dies, dass land- und forstwirt-
schaftliche Nutzungen, sowie die Wohnnutzung zulässig sind, wobei jedoch schon die bestehende
Wohnnutzung als Betriebsleiterwohnung der Landwirtschaft zugeordnet ist. Die nun geplanten behut-
samen Erweiterungen wären dementsprechend im Außenbereich nicht zulässig, so dass nun, um das
geplante Konzept umsetzen zu können und den Standort des Hofes langfristig zu sichern, Baurecht für
diese Nutzungen geschaffen werden muss. Um dies zu erreichen, soll zum einen ein Bebauungsplan
aufgestellt werden, zum anderen soll der wirksame Flächennutzungsplan geändert werden. Im aktuel-
len rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist der Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Damit wäre der Bebauungsplan nicht aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt.
Daher ist es erforderlich, den Flächennutzungsplan im sogenannten Parallelverfahren zu ändern.
Die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft steht den Planungen positiv gegenüber, kann doch so auf
der einen Seite der bestehende landwirtschaftliche Betrieb gesichert werden, auf der anderen Seite
kann das touristische Angebot der Gemeinde Freiamt durch attraktive Übernachtungsangebote lang-
fristig gesichert und gestärkt werden. Dementsprechend soll für diesen Bereich ein Bebauungsplan
aufgestellt werden. Dabei sollen die geplanten baulichen Maßnahmen ermöglicht, aber auch der
Schutz der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung gesichert werden.
Lage des Plangebiets / Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich im Norden der Gemeinde Freiamt im Bereich Hinterhöfe. Direkt im Norden
grenzt die Gemarkungsgrenze zur Gemeinde Schuttertal an. Das Plangebiet liegt südlich der L 110 und
umfasst das Hofgelände des bestehenden Grub-Daniel-Hofs mit der bestehenden Bebauung durch das
ursprüngliche Hofgebäude mit der Scheune sowie dem ehemaligen Leibgeding, in dem heute die Feri-
enwohnungen untergebracht sind. Das Plangebiet umfasst einen Teil des Flurstücks 405 mit etwa 1,65
ha. Dieser Bereich wird in zweckdienlicher Abgrenzung durch den nun vorliegenden Bebauungsplan
überplant. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem folgenden Planausschnitt (ohne Maßstab):
Verfahren
Die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans erfolgte im zweistufigen Regelverfahren beste-
hend aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und der Offenlage.
Historie:
Bisherige Bürgerbeteiligung, chronologisch:
04.08.2025 – 12.09.2025 frühzeitige Beteiligung (§3 Abs. 1 BauGB)
16.03.2026 – 24.04.2026 Offenlage (§3 Abs. 2 BauGB)
Vorangegangene Beschlüsse, chronologisch:
09.07.2025 Aufstellungsbeschluss (SV 0372/25)
02.03.2026 Offenlagebeschluss (SV 0005/26)
Übereinstimmung mit Zielen, Zielkonflikte und Nachhaltigkeit
(Abgleich mit Ergebnis Perspektivwerkstatt, spezielle Gutachten, Verkehr und Kli-
ma/Umweltschutz)
Anlagen:
Anlage 1 – Cover
Anlage 2 – Deckblatt
Anlage 3 – Begründung
Anlage 4 – Flächensteckbrief
Anlage 5 – Umweltbericht
Anlage 6 – Abwägungstabelle Stellungnahmen Offenlage
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