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Festsetzung der Kindergartengebühren ab dem 01.09.2026;

Angenommen19 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeLöffingen
Datum2026-06-18
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Sitzungsvorlage Vorlage Nr.: 2026/059 Federführung: Rechnungsamt Datum: 11.06.2026 Verfasser: Feder, Stefan Beratungsfolge Termin O-Status Zuständigkeit Gemeinderat 18.06.2026 öffentlich Entscheidung Gegenstand der Vorlage Festsetzung der Kindergartengebühren ab dem 01.09.2026; Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der Kindergartengebührensatzung Sachverhalt: Die Verwaltung schlägt vor, die Kindergartengebühren (Elternbeitrag) für die Betreuung der Kindergartenkinder (3 bis 6 Jahre) und der Kleinkindbetreuung (1 bis 3 Jahre) ab dem Kindergartenjahr 2026/2027, d.h. zum 01.09.2026 um ca. 6,8 % zu erhöhen. Eine Übersicht zur Gebührenstruktur sowie der Vorschlag für die neuen Gebührensätze ist in Anlage 1 dieser Sitzungsvorlagebeigefügt.DieGebührensätzegeltenindensechsgemeindeeigenenKindergärten in Löffingen, Seppenhofen, Göschweiler, Reiselfingen, Unadingen und Dittishausen und den beidenNaturkindergärtenLöffingenundBachheim.DerErhebungszeitraumvon11Monatenfürdie Kindergartengebühr soll beibehalten werden. Der Monat August soll weiterhin gebührenfrei bleiben. Der Neuberechnung der Kindergartengebühren lagen folgende Sachverhalte zu Grunde. 1. Gemeinsame Empfehlung der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände Die Gebühren für die Betreuungsangebote an Kindergärten sollten sich an der gemeinsamen Empfehlung der Kirchen und der kommunalen Landesverbände orientieren. Die aktuellen Gebührensätze für die Löffinger Kindergärten betragen monatlich (11 Monate) für - den Regelkindergarten (Kind 3 bis 6 Jahre) 153 Euro und - die Kleinkindbetreuung im Regelbetrieb (2 bis 3 Jahre) 305 Euro. Die Regelbetreuung umfasst bei den Löffinger Kindergärten eine Betreuungszeit von 32,5 Wochenstunden. Im Vergleich, die Empfehlung der Kirchen und kommunalen Landesverbände geht von einer Betreuungszeit von 30 Stunden aus. Hinzu kommt ein sehr kleinteiliges Angebot an Betreuungsformen in den Löffinger Kindergärten, was eine Vergleichbarkeit erschwert. 2026/059 Seite1von3 2. Letzte Anpassung der Kindergartengebühren zum Kindergartenjahr 2025/2026 Die Kindergartengebühren für den Regelkindergarten (Betreuung Kinder zwischen 3 - 6 Jahre) sowiedieGebührenfürdieBetreuungsangeboteimBereichderKleinkind-undGanztagsbetreuung wurden zuletzt zum 01.09.2025 angepasst. Der Gemeinderat hatte hierüber in seiner Sitzung am 17.07.2025 beraten und die Gebührenanpassung zum 01.09.2025 beschlossen. Die damalige Anpassung lag bei einer Erhöhung von rund 7 % Die folgende Übersicht zeigt, dass die Gebühren sich im Jahr 2026/2027 knapp unter dem eigentlichen Niveau für das Jahr 2026/2027 befinden. Somit werden die Beiträge erneut erst mit einem Jahr Verspätung angepasst. Regelkindergarten 2024/2025 IST 2025/2026 IST 2026/2027 Soll 2026/2027 IST 3 – 6 Jahre 32,5 Std. 143 € 153 € 164€ 163 € 2 – 3 Jahre 285 € 305 € 327€ 326 € 3. Steigende Kosten im Kindergartenbereich Die geltenden Grundsätze zur Einnahmebeschaffung im kommunalen Bereich sind auch bei der FestsetzungderKindergartengebührzuberücksichtigen.NachdiesenVorgabenhatgrundsätzlich der Nutzer einer Einrichtung die zu deren Betrieb notwendigen Kosten zu 20 % über die Elternbeiträge zu finanzieren. Die nicht durch Gebühren gedeckten Kosten müssen über allgemeine Steuereinnahmen ausgeglichen werden. Im Kindergartenbereich lag der Gebührenanteil im Jahr 2025 bezogen auf die Betriebskosten leicht reduziert bei 12 %, was einererneutenEntlastungderElternbeiträgevoninsgesamt318.000€entspricht(Jahr2024: 275.000 €; Plan 2026 380.000 €). Größter Teil der Betriebskosten betragen mit 92 % die Personalkosten. Diese sind von 2024 auf 2026umrund652T€angestiegen.DiesesresultiertausdentariflichenErhöhungenimöffentlichen Dienst zum 01.04.2025 und 01.05.2026. 4. Familienbezogene Staffelung der Kindergartengebühren Die Berechnung der Elternbeiträge erfolgt weiterhin nach der familienbezogenen Sozialstaffelung. Bei dieser Regelung werden alle im selben Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bei der Gebührenkalkulation berücksichtigt. Die mit der letzten Gebührenanpassung beschlossene Sozialstaffelung für Familien wurde bei der jetzigen Neukalkulation der Kindergartengebühr ebenfalls berücksichtigt. Sie beträgt: Höhe der Gebühr Gebührenermäßigung in Prozent in Prozent Familie mit 1 Kind 100 0 Familiemit2Kindernunter18Jahre 75 25 Familiemit3Kindernunter18Jahre 50 50 Familiemit4Kindernunter18Jahre 20 80 5. Anhörung der Elternbeiräte zur beabsichtigten Gebührenerhöhung Alle Kindergartenleitungen und alle Elternbeiräte der Kindergärten sind über die beabsichtigte Gebührenerhöhung informiert worden. Eine Stellungnahme des Elternbeirates Unadingen ist dieser Vorlage beigefügt. 2026/059 Seite2von3 6. Satzungsänderung Die neuen Gebührentarife wurden in die Satzung zur Änderung der bisherigen Gebührensatzung für Kindergartengebühren (Satzung vom 01.09.2025) eingearbeitet. Ebenfalls wurde die Änderungssatzung um den Passus ergänzt, dass der Wechsel in einen anderen Gebührentarif künftig nur noch zum Folgemonat der Anzeige möglich ist. Beschlussvorschlag: Den vorgeschlagenen Gebührensätzen für den Kindergartenbereich ab dem Kindergartenjahr 2026/2027 (Beginn 01.09.2026) wird zugestimmt. Der Änderung der Kindergartengebührensatzung ab dem Kindergartenjahr 2026/2027 (Beginn 01.09.2026) hinsichtlich der vorgeschlagenen Gebührenanpassung wird zugestimmt. Anlagen Anlage 1 - Kalkulation Gebührentarife ab Ki-Ga Jahr 2026-2027 Anlage 2 - Stellungnahme Unadingen Anlage 3 - 2026-Darstellung Anteil KiGa-Gebühren an Gesamtkosten KiGa 2026/059 Seite3von3

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