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Festsetzung der Kindergartengebühren ab dem 01.09.2026;
Angenommen19 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Löffingen |
| Datum | 2026-06-18 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
Vorlage Nr.: 2026/059
Federführung: Rechnungsamt Datum: 11.06.2026
Verfasser: Feder, Stefan
Beratungsfolge Termin O-Status Zuständigkeit
Gemeinderat 18.06.2026 öffentlich Entscheidung
Gegenstand der Vorlage
Festsetzung der Kindergartengebühren ab dem 01.09.2026;
Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der Kindergartengebührensatzung
Sachverhalt:
Die Verwaltung schlägt vor, die Kindergartengebühren (Elternbeitrag) für die Betreuung der
Kindergartenkinder (3 bis 6 Jahre) und der Kleinkindbetreuung (1 bis 3 Jahre) ab dem
Kindergartenjahr 2026/2027, d.h. zum 01.09.2026 um ca. 6,8 % zu erhöhen. Eine Übersicht zur
Gebührenstruktur sowie der Vorschlag für die neuen Gebührensätze ist in Anlage 1 dieser
Sitzungsvorlagebeigefügt.DieGebührensätzegeltenindensechsgemeindeeigenenKindergärten
in Löffingen, Seppenhofen, Göschweiler, Reiselfingen, Unadingen und Dittishausen und den
beidenNaturkindergärtenLöffingenundBachheim.DerErhebungszeitraumvon11Monatenfürdie
Kindergartengebühr soll beibehalten werden. Der Monat August soll weiterhin gebührenfrei
bleiben.
Der Neuberechnung der Kindergartengebühren lagen folgende Sachverhalte zu Grunde.
1. Gemeinsame Empfehlung der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände
Die Gebühren für die Betreuungsangebote an Kindergärten sollten sich an der gemeinsamen
Empfehlung der Kirchen und der kommunalen Landesverbände orientieren.
Die aktuellen Gebührensätze für die Löffinger Kindergärten betragen monatlich (11 Monate) für
- den Regelkindergarten (Kind 3 bis 6 Jahre) 153 Euro und
- die Kleinkindbetreuung im Regelbetrieb (2 bis 3 Jahre) 305 Euro.
Die Regelbetreuung umfasst bei den Löffinger Kindergärten eine Betreuungszeit von
32,5 Wochenstunden. Im Vergleich, die Empfehlung der Kirchen und kommunalen
Landesverbände geht von einer Betreuungszeit von 30 Stunden aus. Hinzu kommt ein sehr
kleinteiliges Angebot an Betreuungsformen in den Löffinger Kindergärten, was eine
Vergleichbarkeit erschwert.
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2. Letzte Anpassung der Kindergartengebühren zum Kindergartenjahr 2025/2026
Die Kindergartengebühren für den Regelkindergarten (Betreuung Kinder zwischen 3 - 6 Jahre)
sowiedieGebührenfürdieBetreuungsangeboteimBereichderKleinkind-undGanztagsbetreuung
wurden zuletzt zum 01.09.2025 angepasst. Der Gemeinderat hatte hierüber in seiner Sitzung am
17.07.2025 beraten und die Gebührenanpassung zum 01.09.2025 beschlossen. Die damalige
Anpassung lag bei einer Erhöhung von rund 7 %
Die folgende Übersicht zeigt, dass die Gebühren sich im Jahr 2026/2027 knapp unter dem
eigentlichen Niveau für das Jahr 2026/2027 befinden. Somit werden die Beiträge erneut erst mit
einem Jahr Verspätung angepasst.
Regelkindergarten 2024/2025 IST 2025/2026 IST 2026/2027 Soll 2026/2027 IST
3 – 6 Jahre 32,5 Std. 143 € 153 € 164€ 163 €
2 – 3 Jahre 285 € 305 € 327€ 326 €
3. Steigende Kosten im Kindergartenbereich
Die geltenden Grundsätze zur Einnahmebeschaffung im kommunalen Bereich sind auch bei der
FestsetzungderKindergartengebührzuberücksichtigen.NachdiesenVorgabenhatgrundsätzlich
der Nutzer einer Einrichtung die zu deren Betrieb notwendigen Kosten zu 20 % über die
Elternbeiträge zu finanzieren. Die nicht durch Gebühren gedeckten Kosten müssen über
allgemeine Steuereinnahmen ausgeglichen werden. Im Kindergartenbereich lag der
Gebührenanteil im Jahr 2025 bezogen auf die Betriebskosten leicht reduziert bei 12 %, was
einererneutenEntlastungderElternbeiträgevoninsgesamt318.000€entspricht(Jahr2024:
275.000 €; Plan 2026 380.000 €).
Größter Teil der Betriebskosten betragen mit 92 % die Personalkosten. Diese sind von 2024 auf
2026umrund652T€angestiegen.DiesesresultiertausdentariflichenErhöhungenimöffentlichen
Dienst zum 01.04.2025 und 01.05.2026.
4. Familienbezogene Staffelung der Kindergartengebühren
Die Berechnung der Elternbeiträge erfolgt weiterhin nach der familienbezogenen Sozialstaffelung.
Bei dieser Regelung werden alle im selben Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres bei der Gebührenkalkulation berücksichtigt.
Die mit der letzten Gebührenanpassung beschlossene Sozialstaffelung für Familien wurde bei der
jetzigen Neukalkulation der Kindergartengebühr ebenfalls berücksichtigt. Sie beträgt:
Höhe der Gebühr Gebührenermäßigung
in Prozent in Prozent
Familie mit 1 Kind 100 0
Familiemit2Kindernunter18Jahre 75 25
Familiemit3Kindernunter18Jahre 50 50
Familiemit4Kindernunter18Jahre 20 80
5. Anhörung der Elternbeiräte zur beabsichtigten Gebührenerhöhung
Alle Kindergartenleitungen und alle Elternbeiräte der Kindergärten sind über die beabsichtigte
Gebührenerhöhung informiert worden. Eine Stellungnahme des Elternbeirates Unadingen ist
dieser Vorlage beigefügt.
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6. Satzungsänderung
Die neuen Gebührentarife wurden in die Satzung zur Änderung der bisherigen Gebührensatzung
für Kindergartengebühren (Satzung vom 01.09.2025) eingearbeitet.
Ebenfalls wurde die Änderungssatzung um den Passus ergänzt, dass der Wechsel in einen
anderen Gebührentarif künftig nur noch zum Folgemonat der Anzeige möglich ist.
Beschlussvorschlag:
Den vorgeschlagenen Gebührensätzen für den Kindergartenbereich ab dem
Kindergartenjahr 2026/2027 (Beginn 01.09.2026) wird zugestimmt.
Der Änderung der Kindergartengebührensatzung ab dem Kindergartenjahr 2026/2027
(Beginn 01.09.2026) hinsichtlich der vorgeschlagenen Gebührenanpassung wird
zugestimmt.
Anlagen
Anlage 1 - Kalkulation Gebührentarife ab Ki-Ga Jahr 2026-2027
Anlage 2 - Stellungnahme Unadingen
Anlage 3 - 2026-Darstellung Anteil KiGa-Gebühren an Gesamtkosten KiGa
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