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1. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen vom 03.11.2025

Angenommen
TypAntrag
GemeindeLeverkusen
Datum2026-07-13
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Stadt Leverkusen Vorlage Nr. 2026/0256 Der Oberbürgermeister I/01-011-20-03-jm Dezernat/Fachbereich/AZ 31.03.2026 Datum Beratungsfolge Datum Zuständigkeit Behandlung Haupt- und Personalausschuss 22.04.2026 Beratung öffentlich Bezirksvertretung für den Stadt- 27.04.2026 Beratung öffentlich bezirk I Bezirksvertretung für den Stadt- 28.04.2026 Beratung öffentlich bezirk II Bezirksvertretung für den Stadt- 30.04.2026 Beratung öffentlich bezirk III Rat der Stadt Leverkusen 18.05.2026 Entscheidung öffentlich Betreff: 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen vom 03.11.2025 Beschlussentwurf: I. Der Rat beschließt folgende 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen vom 03.11.2025: § 16 - Beteiligung der Bezirksvertretungen wird wie folgt geändert: Es wird eine neue Nummer 16 eingefügt: "16. die Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB zu „größeren Projekten“ des Wohnungsbaus gemäß den vom Rat beschlossenen Leitsätzen und Verfahren zur An- wendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsi- cherung („Bauturbo“) in Leverkusen,“ Die Nummerierung der bisherigen laufenden Nummern 16 ff. wird entsprechend ange- passt. Der letzte Satz wird wie folgt neugefasst: „Sofern in den Fällen der Nrn. 12 und 16 ein Ausschuss des Rates entgegen der Be- stimmung des Satzes 1 vor der Anhörung einer Bezirksvertretung entscheidet, ist ein - 2 - Beitrittsbeschluss der Bezirksvertretung einzuholen. Kommt ein solcher nicht zustande, ist die Angelegenheit erneut im Fachausschuss zu beraten und zu entscheiden.“ II. Die Änderungen der Geschäftsordnung treten mit ihrer Beschlussfassung in Kraft. gezeichnet: In Vertretung Adomat (in Vertretung des Oberbürgermeisters) - 3 - I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet) Ja – ergebniswirksam Produkt: Sachkonto: Aufwendungen für die Maßnahme: € Fördermittel beantragt: Nein Ja % Name Förderprogramm: Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr. Beantragte Förderhöhe: € Ja – investiv Finanzstelle/n: Finanzposition/en: Auszahlungen für die Maßnahme: € Fördermittel beantragt: Nein Ja % Name Förderprogramm: Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr. Beantragte Förderhöhe: € Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt Ansätze sind ausreichend Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle in Höhe von € Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: Personal-/Sachaufwand: € Bilanzielle Abschreibungen: € Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschrei- bungen. Aktuell nicht bezifferbar Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): € Produkt: Sachkonto Einsparungen ab Haushaltsjahr: Personal-/Sachaufwand: € Produkt: Sachkonto ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes: Klimaschutz Nachhaltigkeit kurz- bis langfristige betroffen mittelfristige Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit ja nein ja nein ja nein ja nein - 4 - Begründung: Mit der aktuellen Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) zum sogenannten „Bauturbo“ hat der Bundesgesetzgeber umfangreiche Änderungen an verschiedenen Regelungen vorgenommen, die insbesondere der Beschleunigung von Bauvorhaben und Planungs- verfahren dienen sollen. Die Neuregelungen betreffen unter anderem die §§ 31, 34, 36a und 246e BauGB und eröffnen Kommunen neue Ermessens- und Handlungsspielräume bei der Beurteilung, Genehmigung und Steuerung von Bauvorhaben für den Woh- nungsbau. Die Anwendung des Bauturbos unter Berücksichtigung der hierzu erstellten städtebauli- chen Leitsätze und Verfahren macht eine Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen vom 03.11.2025 erforderlich. Zur ausführlichen inhaltlichen Begründung wird auf die Vorlage Nr. 2026/0214, Leitsätze und Verfahren zur Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung ("Bauturbo") in Leverkusen, verwiesen. Die Zustimmung zur vorgenannten Vorlage ist Voraussetzung für die geplante Änderung der Geschäfts- ordnung. Bei „größeren Projekten“ des Wohnungsbaus gemäß den vom Rat mit der Vorlage Nr. 2026/0214 zu beschließenden Leitsätzen und Verfahren zur Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Bauturbo“) in Leverkusen soll eine Zustimmung bzw. Versagung der Zustimmung gemäß § 36a BauGB durch die politischen Gremien erfolgen. Der Bauausschuss soll in diesen Fällen die abschließende Entscheidung unter Beteili- gung der zuständigen Bezirksvertretung(en) und gegebenenfalls des Bürger- und Um- weltausschusses treffen. Durch die geplante Änderung der Geschäftsordnung in § 16 wird die Beteiligung der Bezirksvertretungen geregelt. Mit der Vorlage Nr. 2026/0257, 1. Änderung der Zuständigkeitsordnung für den Rat, seine Ausschüsse und die Stadt- kämmerin/den Stadtkämmerer vom 03.11.2025, soll die Entscheidungszuständigkeit des Bauausschusses und die Beratungszuständigkeit des Bürger- und Umweltausschusses unter bestimmten Voraussetzungen geregelt werden. Die Änderungen in der Geschäftsordnung sind in der Anlage „Synopse“ ersichtlich. Anlage/n: 0256 - Anlage - Synopse

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