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1. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen vom 03.11.2025
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Leverkusen |
| Datum | 2026-07-13 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Leverkusen Vorlage Nr. 2026/0256
Der Oberbürgermeister
I/01-011-20-03-jm
Dezernat/Fachbereich/AZ
31.03.2026
Datum
Beratungsfolge Datum Zuständigkeit Behandlung
Haupt- und Personalausschuss 22.04.2026 Beratung öffentlich
Bezirksvertretung für den Stadt- 27.04.2026 Beratung öffentlich
bezirk I
Bezirksvertretung für den Stadt- 28.04.2026 Beratung öffentlich
bezirk II
Bezirksvertretung für den Stadt- 30.04.2026 Beratung öffentlich
bezirk III
Rat der Stadt Leverkusen 18.05.2026 Entscheidung öffentlich
Betreff:
1. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine
Ausschüsse und die Bezirksvertretungen vom 03.11.2025
Beschlussentwurf:
I. Der Rat beschließt folgende 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt
Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen vom 03.11.2025:
§ 16 - Beteiligung der Bezirksvertretungen wird wie folgt geändert:
Es wird eine neue Nummer 16 eingefügt:
"16. die Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB zu „größeren Projekten“ des
Wohnungsbaus gemäß den vom Rat beschlossenen Leitsätzen und Verfahren zur An-
wendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsi-
cherung („Bauturbo“) in Leverkusen,“
Die Nummerierung der bisherigen laufenden Nummern 16 ff. wird entsprechend ange-
passt.
Der letzte Satz wird wie folgt neugefasst:
„Sofern in den Fällen der Nrn. 12 und 16 ein Ausschuss des Rates entgegen der Be-
stimmung des Satzes 1 vor der Anhörung einer Bezirksvertretung entscheidet, ist ein
- 2 -
Beitrittsbeschluss der Bezirksvertretung einzuholen. Kommt ein solcher nicht zustande,
ist die Angelegenheit erneut im Fachausschuss zu beraten und zu entscheiden.“
II. Die Änderungen der Geschäftsordnung treten mit ihrer Beschlussfassung in Kraft.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
(in Vertretung des
Oberbürgermeisters)
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I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Ja – ergebniswirksam
Produkt: Sachkonto:
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
in Höhe von €
Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschrei-
bungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz Nachhaltigkeit kurz- bis langfristige
betroffen mittelfristige Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit
ja nein ja nein ja nein ja nein
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Begründung:
Mit der aktuellen Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) zum sogenannten „Bauturbo“
hat der Bundesgesetzgeber umfangreiche Änderungen an verschiedenen Regelungen
vorgenommen, die insbesondere der Beschleunigung von Bauvorhaben und Planungs-
verfahren dienen sollen. Die Neuregelungen betreffen unter anderem die §§ 31, 34, 36a
und 246e BauGB und eröffnen Kommunen neue Ermessens- und Handlungsspielräume
bei der Beurteilung, Genehmigung und Steuerung von Bauvorhaben für den Woh-
nungsbau.
Die Anwendung des Bauturbos unter Berücksichtigung der hierzu erstellten städtebauli-
chen Leitsätze und Verfahren macht eine Änderung der Geschäftsordnung für den Rat
der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen vom 03.11.2025
erforderlich.
Zur ausführlichen inhaltlichen Begründung wird auf die Vorlage Nr. 2026/0214, Leitsätze
und Verfahren zur Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus
und zur Wohnraumsicherung ("Bauturbo") in Leverkusen, verwiesen. Die Zustimmung
zur vorgenannten Vorlage ist Voraussetzung für die geplante Änderung der Geschäfts-
ordnung.
Bei „größeren Projekten“ des Wohnungsbaus gemäß den vom Rat mit der Vorlage Nr.
2026/0214 zu beschließenden Leitsätzen und Verfahren zur Anwendung des Gesetzes
zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Bauturbo“) in
Leverkusen soll eine Zustimmung bzw. Versagung der Zustimmung gemäß § 36a
BauGB durch die politischen Gremien erfolgen.
Der Bauausschuss soll in diesen Fällen die abschließende Entscheidung unter Beteili-
gung der zuständigen Bezirksvertretung(en) und gegebenenfalls des Bürger- und Um-
weltausschusses treffen. Durch die geplante Änderung der Geschäftsordnung in § 16
wird die Beteiligung der Bezirksvertretungen geregelt. Mit der Vorlage Nr. 2026/0257, 1.
Änderung der Zuständigkeitsordnung für den Rat, seine Ausschüsse und die Stadt-
kämmerin/den Stadtkämmerer vom 03.11.2025, soll die Entscheidungszuständigkeit des
Bauausschusses und die Beratungszuständigkeit des Bürger- und Umweltausschusses
unter bestimmten Voraussetzungen geregelt werden.
Die Änderungen in der Geschäftsordnung sind in der Anlage „Synopse“ ersichtlich.
Anlage/n:
0256 - Anlage - Synopse
Text aus PDF extrahiert