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1. Änderung der Zuständigkeitsordnung für den Rat, seine Ausschüsse und die Stadtkämmerin/den Stadtkämmerer vom 03.11.2025
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Leverkusen |
| Datum | 2026-07-13 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Leverkusen Ergänzung zur Vorlage Nr. 2026/0257/1
Der Oberbürgermeister
I/01-011-20-02-jm
Dezernat/Fachbereich/AZ
03.06.2026
Datum
Beratungsfolge Datum Zuständigkeit Behandlung
Rechnungsprüfungsausschuss 09.06.2026 Beratung öffentlich
Bürger- und Umweltausschuss 11.06.2026 Beratung öffentlich
Bauausschuss 15.06.2026 Beratung öffentlich
Bildungsausschuss 15.06.2026 Beratung öffentlich
Kulturausschuss 16.06.2026 Beratung öffentlich
Sozialausschuss 18.06.2026 Beratung öffentlich
Haupt- und Personalausschuss 22.06.2026 Beratung öffentlich
Finanzausschuss 29.06.2026 Beratung öffentlich
Rat der Stadt Leverkusen 13.07.2026 Entscheidung öffentlich
Betreff:
1. Änderung der Zuständigkeitsordnung für den Rat, seine Ausschüsse und die
Stadtkämmerin/den Stadtkämmerer vom 03.11.2025
Beschlussentwurf:
I. Der Rat beschließt folgende 1. Änderung der Zuständigkeitsordnung für den Rat, sei-
ne Ausschüsse und die Stadtkämmerin/den Stadtkämmerer vom 03.11.2025:
§ 3 - Beratungskompetenzen der Ausschüsse wird wie folgt geändert:
In Absatz 5 wird eine neue Ziffer 5 ergänzt:
„5. bei der Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB zu „größeren Projek-
ten“ des Wohnungsbaus gemäß den vom Rat beschlossenen Leitsätzen und
Verfahren zur Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungs-
baus und zur Wohnraumsicherung („Bauturbo“) in Leverkusen, soweit diese
überwiegend Grün-, Forst-, Wasser- oder landwirtschaftliche Flächen oder in
besonderer Weise derartige Belange betreffen oder eine Strategische Umwelt-
prüfung gemäß UVPG notwendig ist, sowie“
Die bisherige Ziffer 5 ändert sich entsprechend in Ziffer 6.
- 2 -
§ 4 - Allgemeine Entscheidungskompetenzen der Ausschüsse wird wie folgt geändert:
In Ziffer 3 wird die Bezeichnung „den Vergaberichtlinien der Stadt Leverkusen“ durch die
Bezeichnung „der Satzung über die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen der
Stadt Leverkusen – Vergabesatzung - in der jeweils geltenden Fassung“ ersetzt.
§ 5 - Besondere Entscheidungskompetenzen einzelner Ausschüsse wird wie folgt geän-
dert:
In Ziffer 5 Buchstabe b) wird der Verweis auf § 2 Absatz 6 umgeändert in § 3 Absatz 6.
Ziffer 7 wird wie folgt geändert:
Im Buchstaben e) wird der Begriff „sowie“ durch ein Komma ersetzt.
Im Buchstaben f) wird der Punkt am Ende der Aufzählung durch den Begriff „sowie“ er-
setzt.
Es wird ein neuer Buchstabe g) ergänzt:
„g) die Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB zu „größeren Projekten“
des Wohnungsbaus gemäß den vom Rat beschlossenen Leitsätzen und Ver-
fahren zur Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungs-
baus und zur Wohnraumsicherung („Bauturbo“) in Leverkusen.“
II. Die 1. Änderung der Zuständigkeitsordnung tritt zu den §§ 3 und 5 mit ihrer Be-
schlussfassung in Kraft. Die Änderung zu § 4 tritt mit Inkrafttreten der Satzung über die
Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen der Stadt Leverkusen – Vergabesat-
zung - in Kraft.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Hebbel Lünenbach Adomat
Der Leiter des Fachbereichs
Rechnungsprüfung und Beratung
gem. § 2 Abs. 7 Rechnungsprüfungsordnung (RPO) für den Rechnungsprüfungsaus-
schuss
gezeichnet:
Krämer
(Fachbereichsleiter)
- 3 -
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Ja – ergebniswirksam
Produkt: Sachkonto:
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
in Höhe von €
Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschrei-
bungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz Nachhaltigkeit kurz- bis langfristige
betroffen mittelfristige Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit
ja nein ja nein ja nein ja nein
- 4 -
Begründung:
Diese Vorlage ersetzt die vom Rat in seiner Sitzung am 18.05.2026 vertagte Vorlage
Nr. 2026/0257, 1. Änderung der Zuständigkeitsordnung für den Rat, seine Ausschüsse
und die Stadtkämmerin/den Stadtkämmerer vom 03.11.2025. Neben den Änderungen in
den §§ 3 (Beratungskompetenzen der Ausschüsse) und 5 (Besondere Entscheidungs-
kompetenzen einzelner Ausschüsse) der Zuständigkeitsordnung zum sogenannten
„Bauturbo“ ist eine Änderung im § 4 (Allgemeine Entscheidungskompetenzen der Aus-
schüsse) aufgrund der Einführung einer Satzung über die Vergabe von Bau-, Liefer- und
Dienstleistungen der Stadt Leverkusen - Vergabesatzung - erforderlich.
Änderungen in den §§ 3 und 5 aufgrund des „Bauturbos“
Mit der aktuellen Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) zum sogenannten „Bauturbo“
hat der Bundesgesetzgeber umfangreiche Änderungen an verschiedenen Regelungen
vorgenommen, die insbesondere der Beschleunigung von Bauvorhaben und Planungs-
verfahren dienen sollen. Die Neuregelungen betreffen unter anderem die §§ 31, 34, 36a
und 246e BauGB und eröffnen Kommunen neue Ermessens- und Handlungsspielräume
bei der Beurteilung, Genehmigung und Steuerung von Bauvorhaben für den Woh-
nungsbau.
Die Anwendung des Bauturbos unter Berücksichtigung der hierzu erstellten städtebauli-
chen Leitsätze und Verfahren macht eine Änderung der Zuständigkeitsordnung erforder-
lich.
Zur ausführlichen inhaltlichen Begründung wird auf die Vorlage Nr. 2026/0214/1, Leit-
sätze und Verfahren zur Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Woh-
nungsbaus und zur Wohnraumsicherung ("Bauturbo") in Leverkusen, verwiesen.
Bei „größeren Projekten“ des Wohnungsbaus gemäß den vom Rat mit der Vorlage Nr.
2026/0214/1 zu beschließenden Leitsätzen und Verfahren zur Anwendung des Geset-
zes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Bauturbo“)
in Leverkusen soll eine Zustimmung bzw. Versagung der Zustimmung gemäß § 36a
BauGB durch die politischen Gremien erfolgen.
Der Bauausschuss soll in diesen Fällen die abschließende Entscheidung unter Beteili-
gung der zuständigen Bezirksvertretung(en) und gegebenenfalls des Bürger- und Um-
weltausschusses treffen. Mit der vorgesehenen Änderung der Zuständigkeitsordnung in
den §§ 3 und 5 soll die Beratungszuständigkeit des Bürger- und Umweltausschusses
unter bestimmten Voraussetzungen sowie die Entscheidungszuständigkeit des Bauaus-
schusses geregelt werden. Mit der Vorlage Nr. 2026/0256, 1. Änderung der Geschäfts-
ordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretun-
gen vom 03.11.2025, wird die Beteiligung der Bezirksvertretungen geregelt.
Änderung im § 4 aufgrund der Einführung einer Vergabesatzung
Dem Rat wird in seiner Sitzung am 13.07.2026 die Vorlage Nr. 2025/3494, Satzung über
die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen der Stadt Leverkusen – Vergabe-
satzung -, zur Entscheidung vorgelegt. Diese soll die bisher gültigen Richtlinien zur
Vergabe von Lieferungen und Leistungen (Vergaberichtlinien) vom 15.02.2020 ersetzen
und zum 01.08.2026 in Kraft treten. Zur ausführlichen inhaltlichen Begründung wird auf
die Vorlage Nr. 2025/3494 verwiesen.
- 5 -
Im § 4 der Zuständigkeitsordnung wird auf die Richtlinien zur Vergabe von Lieferungen
und Leistungen verwiesen, sodass eine Änderung der Zuständigkeitsordnung mit einem
Verweis auf die Vergabesatzung erforderlich ist.
Änderung im § 5 aufgrund eines unzutreffenden Verweises
Des Weiteren wurde bei der Durchsicht der Zuständigkeitsordnung festgestellt, dass der
bisherige Verweis im § 5 Ziffer 5 Buchstabe b) auf § 2 Absatz 6 inhaltlich unzutreffend
ist. Die betreffende Regelung befindet sich tatsächlich in § 3 Absatz 6, sodass der Ver-
weis zur Klarstellung und zur Vermeidung von Auslegungsfehlern entsprechend berich-
tigt werden muss.
Die Zustimmung zu den Vorlagen Nrn. 2026/0214/1, Leitsätze und Verfahren zur An-
wendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsi-
cherung ("Bauturbo") in Leverkusen, und 2025/3494, Satzung über die Vergabe von
Bau-, Liefer- und Dienstleistungen der Stadt Leverkusen – Vergabesatzung -, ist Vo-
raussetzung für die geplante Änderung der Zuständigkeitsordnung.
Die Änderungen in der Zuständigkeitsordnung sind in der Anlage „Synopse“ ersichtlich.
Hinweis:
Für die vorgesehenen Änderungen der §§ 3 und 5 sind lediglich der Bürger- und Um-
weltausschuss, der Bauausschuss, der Haupt- und Personalausschuss sowie der Rat
zuständig.
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die letzten internen Abstimmungen wurden erst vor kurzem abgeschlossen. Um eine
Beratung und Beschlussfassung noch im laufenden Turnus zu ermöglichen, legt die
Verwaltung diese Vorlage noch zum Nachtragstermin den politischen Gremien vor.
Anlage/n:
0257_1 - Anlage - Synopse
Text aus PDF extrahiert