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Spenden und Sponsoring
Angenommen16 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Lauchheim |
| Datum | 2026-07-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Federführend: Hauptamt
Aktenzeichen: 022.31,960.041
VorlageNr.: 2026/065
Spenden und Sponsoring
Beratungsfolge:
Ö 23.07.2026 Gemeinderat
BisherigeSitzungen
Datum Gremium Entscheidung
26.03.2026 Gemeinderat Zustimmung
Beschlussvorschlag:
DerGemeinderatstimmtderAnnahmederimApril2026bisJuli2026eingegangenenSpenden
zu.
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Sachverhalt/Begründung:
UmsetzungdergesetzlichenVorschriften(§78Abs.4GemO)
§78Abs.4GemO
„DieGemeindedarfzur Erfüllung ihrerAufgabennach§1 Abs. 2Spenden, Schenkungenund
ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der
Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 2 beteiligen. Die Einwerbung und die Entgegennahme
des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister sowie den
Beigeordneten. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Die
Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die
Zuwendungszweckeanzugebensind,undübersendetihnderRechtsaufsichtsbehörde.“
Im Zeitraum April 2026 bis Juli 2026 sind die in der beiliegenden Zusammenstellung
enthaltenenZuwendungeneingegangen.
FinanzielleAuswirkungen:
Sach-undGeldspendeninHöhevon18.805,53Euro
AuswirkungenaufdenKlimaschutz:
KeineunmittelbarenAuswirkungenaufdieKlimaschutzzielederStadtLauchheim.
Anlage(n):
Anlage1-ListeübereingegangeneSpendenApril2026 biisJuli2026
Sichtvermerk:
gez.Müller,AssistentinBürgermeisterin
gez.Dinser,Finanzverwaltung
gez.Schnele,Bürgermeisterin
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